Fixierung eines Patienten

Ihre Meinung zu FAQ: Wie ist die Fixierung von Patienten geregelt?

Das Verfassungsgericht hat der Fixierung von Patienten in der Psychiatrie Grenzen gesetzt. Was folgt daraus für den Alltag auch in Heimen? ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erläutert das Urteil.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
5 Kommentare

Kommentare

Jetstreamer
Ich blicke zurück

Vor zwölf Jahren hatte mein pflegebedürftiger Vater die Angewohnheit, nachts aus dem Bett zu steigen und nicht mehr hinein zu kommen. Er krabbelte dann mitunter stundenlang auf allen Vieren vor dem Bett hin und her. Schon damals musste hier in NRW ein Richter zustimmen, das nachts ein Bettgitter hochgeklappt wird, um dieses zu verhindern. Dabei ging es noch nicht einmal um eine Fixierung.

Murkel123
Gutes Urteil

Um ehrlich zu sein, jemand der nicht geistesgestört ist, wird es wohl nach einer solchen Zwangsfixierung sein. Ich jedenfalls würde diese Folter nicht aushalten.

Gast

Ich finde das gut - im Zweifel würde ich die Polizei ins Krankenhaus rufen, falls mal die Zeit nicht reicht den Richter im Dienst zu kontaktieren ... - wie wäre es eine gesetzliche Quote von Pflegern und Ärzten pro Patient einzuführen?

StöRschall

Meines Wissens nach, und das ist schon alt, ist eine Fixierung ohne richterliche Verfügung gar nicht möglich ...

Moderation
Schließung der Kommentarfunktion Liebe User, um Ihre Kommentare zum Thema „Fixierung von Psychiatrie-Patienten“ besser bündeln zu können, haben wir uns entschieden, die Kommentarfunktion in diesem Artikel zu schließen. Gern können Sie das Thema hier weiter diskutieren: https://meta.tagesschau.de/id/136433/verfassungsgericht-zu-psychiatrie-richter-muessen-fixierung-zustimmen Viele Grüße Die Moderation