
Ihre Meinung zu FAQ zum Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden, in weiten Teilen bestätigt. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erläutert das Urteil.
"Und wenn man gar keine Geräte hat oder öffentlich-rechtliche Angebote nicht nutzt?
Darauf kommt es laut Gericht nicht an. Entscheidend sei es, dass man das öffentlich-rechtliche Angebot nutzen könne, also die Möglichkeit dazu hat."
Das finde ich gar nicht in Ordnung. Das war früher besser. Da zahlte man nur, wenn man Geräte nutzt. Das sollte man wieder ändern.
Zweitwohnungsbefreiung nützt nur den Reichen.