Nasibullah S.

Ihre Meinung zu Exklusiv: Afghane zu Unrecht abgeschoben

Ein Asylbewerber, der vor zwei Wochen mit 68 weiteren nach Afghanistan geflogen wurde, hätte nach Recherchen des NDR nicht abgeschoben werden dürfen. Die Opposition kritisierte das Vorgehen scharf.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
9 Kommentare

Kommentare

Superschlau

So, Schon der Zweite in kürzester Zeit. Hätten die, wie geplant in einer Überprüfungseinrichtung gesessen, hätte weder Fluchtgefahr, Gefährdung oder sonstwas bestanden. Man hätte also in Ruhe zu Ende prüfen können. Ein Punkt, der von den Anker-Zentrums-Ablehnern keiner sieht.

Tada

"Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen"

Zumindest schiebt man nun schneller ab. Demnächst vermutlich noch schneller.

Wie lange kann ein Asylklageverfahren dauern? Wie lange kann ein Bewerber Einsprüche erheben?
Ich möchte das wissen, weil es mich interessiert.

reinhard-pohl
Mit Absicht gegen das Recht verstoßen?

Das BAMF meint also, die Klage sei vom Gericht nicht angenommen worden. Jeder Jurist weiß doch, spätestens mit dem 1. Semester: Nur das Bundesverfassungsgericht darf "Klagen nicht annehmen". Bei einem Verwaltungsgericht, damit hat das BAMF über 100.000-mal im Jahr zu tun, kann es eine solche Entscheidung gar nicht geben.

Hier wurde offensichtlich absichtlich gegen das Recht verstoßen, denn wenn jemand im BAMF sowas wirklich glaubt, wäre er (oder sie) bereits entlassen.

Common-Sense
Skandal!

Ob ich das noch erlebe, dass beim Thema "Asyl" und Abschiebung oder Integration einfach mal sachlich geredet wird ? Wir haben es mit unzähligen Fällen zu tun, und kaum scheint es irgendwo etwas zu geben, was diskutabel ist oder mindestens zwei Meinungen aufeinandertreffen (Diese Abschiebung hier, oder die des Bin-Laden-Spezis nach Marokko, Erdogan-Fotos, festgesetzte NGO-Schiffe undwasweißichnoch) schreit irgendwer "SKANDAL!" und fordert Rücktritte...
Ich hab das so satt!

BreiterBart

Asylrecht gehört definitiv geändert!

Asylrecht muss als Gnadenrecht konzipiert sein, das eine Zivilgesellschaft gerne bei politisch verfolgten Personen und Bürgerkriegsflüchtlingen erteilen sollte.

Es kann aber nicht sein, dass abgelehnte Asylbewerber sich durch alle Instanzen auf Steuerkosten klagen können und ihre dringend geforderte Pflicht zur Ausreise künstlich verlängern.

Das ist eine Pervertierung des Asylrechts und schadet gerade denjenigen, denen wir Schutz vor Verfolgung schulden!

BreiterBart
Erst einmal halblang!

Zitat: "Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt, dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Dagegen reichte der jetzt 20-jährige Afghane Klage ein. Diese Klage war beim Verwaltungsgericht Greifswald noch anhängig, als er von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) geholt und abgeschoben wurde."

Erst einmal halblang!

Erst einmal sind folgende Fragen zu klären:

1. wurde die Identität dieses Asylbewerber nachweislich - idealerweise durch einen gültigen Reisepass - festgestellt?

2. war Deutschland das Erstaufnahmeland für diesen abgelehnten Asylbewerber? Wenn nein, hätter dieser Asylbewerber sowieso schon längst in das Erstaufnahmeland zurückgeführt werden müssen.

Fall ist dann erledigt.

Nächster Fall bitte!

passdscho
Hängebeschluss?

Im Kommentar von Frank Bräutigam wird erklärt, dass das Gericht einen Hängebeschluss erlassen kann. Dann dürfte nicht abgeschoben werden, so die Ausführungen von Herrn Bräutigam. Könnte die TS diese Informationen nachreichen. Andernfalls: "Es ist schließlich möglich, dass Behörden Fakten schaffen, bevor das Gericht kontrolliert hat." so beschreibt es Herr Bräutigam. Wie schaut es nun rechtlich aus? Muss ein Hängebeschluss erlassen sein oder nicht? Wenn ja warum war diese Abschiebung dann rechtswidrig, wenn keiner erlassen wurde?

BreiterBart
"Opposition spricht von "Skandal""

Zitat: ""Verfassungsrechtlich muss man hier von einem Verstoß sprechen", sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Denn jeder Asylbewerber habe Anspruch auf Schutz, so lange das Verfahren nicht wirklich geklärt sei. "

Jajajaja ...

Erst einmal ist zu klären, ob Deutschland überhaupt für diesen abgelehnten Asylbeweber zuständig ist/war.

Wenn dieser Asylbewerber nicht Deutschland nicht als Erstaufnahmeland betreten hat ist, lt. dem Abkommen Dublin 3 der Fall für Deutschland erledigt.

Wenn dies der Fall ist, ist DAS der Skandal, aber nicht jenes, wovon Frau Jelpke redet.

Der Nächste bitte!

bubu
tada, tadum

tada:
"Wie lange kann ein Asylklageverfahren dauern? Wie lange kann ein Bewerber Einsprüche erheben?"

wer ausreisepflichtig ist, egal aus welchem grund, der bekommt zunächst eine angemessene frist von 4 wochen gesetzt, das land zu verlassen.
kommt er dem nicht nach, wird ihm die abschiebung angedroht, die dann nach 7 bis 28 tagen vollstreckt wird.

im extremfall hat er also vom eingang der androhung bis zur abschiebung nur 4-5 werktage zeit, widerspruch einzulegen und vorm verwaltungsgericht die aufschiebende wirkung des widerspruchs anordnen zu lassen.

im besten fall sind es 4 wochen.

die details sind in jedem bundesland wieder ein bischen anders. ebenfalls andere regeln gibt es bei anordnungen durch das bundesamt.

dann gibt es sonderfälle. personen, die noch gar keinen asylantrag gestelllt haben, können dies z.b. noch schnell nachholen.

bei touristen oder geschäftsleuten, die sich ohne erlaubnis aufhlten, beträgt die frist bis zur abschiebung regelmäßig nur 7 tage.