Ihre Meinung zu Bundesanwaltschaft geht gegen ein NSU-Urteil vor
Im NSU-Prozess verurteilten die Richter André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - nicht aber wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Dagegen hat die Bundesanwaltschaft nun Revision eingelegt.
Wer sich anlässlich der Urteilsverkündung ein Update zum Prozessverlauf, zu den Facts verschafft hat, die in ÖR-Dokus o. in den anspruchsvollen Blättern zu finden waren, musste das Urteil zu Andre E. als Hohn für die Opferangehörigen empfinden. Die enge persönliche Verbindung zum Trio (bis hin zu regelmäßigen Familienbesuchen mit Kids in konspirativen Wohnungen) hat die enge Zuarbeit verdeutlicht. Das war Beihilfe.
E. wurde erst spät während des Prozesses in Haft genommen & wie Wohlleben ("Freiheit für Wolle") zum Märtyrer der Szene.
In der Zeit vor der Verhaftung also während des Prozesses hatte er munter (zum Teil direkt nach Prozessterminen) an PREGIDA-Ableger-Aufmärschen (in München o. Brandenburg) teilgenommen. (Q: SPON https://is.gd/UiyhGm ).
Das Umfeld also, dass eine "Oppositionspartei" im Bundestag als ihren "natürlichen Bündnispartner" ansieht.
Wähler dieser Partei könnten wissen neben wem sie dort "Absaufen, absaufen!" skandieren (Flüchtlingsboote), wenn sie wollten.