Beate Zschäpe im NSU-Prozess

Ihre Meinung zu Vor Urteil im NSU-Prozess: Die fünf Angeklagten

Nach fünf Jahren endet am Mittwoch der NSU-Prozess. Neben der Hauptangeklagten Beate Zschäpe stehen vier Männer vor Gericht. Holger Schmidt blickt auf die Angeklagten und ihre Rolle im Verfahren.

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24 Kommentare

Kommentare

Animo.tantum
Rechtsstaat

Die gerechte Strafe zu finden wird das Problem der vielen-bewussten?- Ermittlungsfehler und Vorverurteilung der Opfer überschatten. Die Angeklagte wurde zur Medienheldin gemacht.

totenkopf75
Gerechte Strafe?

Eine gerechte Strafe kann es nicht geben, sondern nur eine dem Wesen des Rechtsstaates entsprechende Strafe. Spekulationen über das Strafmaß sind überflüssig, da das Gericht viele Aspekte zu bedenken hat und zur gegebenen Zeit die Urteile verkünden wird. Abwarten und Tee trinken ist das beste, was man als Außenstehender tun kann.

Knorlo
Meine Meinung

Ich würde Fr. Zschäpe freisprechen, aber unter der Bedingung das sie 100% für die Aufklärung mit beiträgt.
Denn wenn man sie verurteilt, wird wohl nie geklärt werden was wirklich passiert ist.
Zu viel liegt hier im Dunkel, von allen Seiten wurden Fehler gemacht, die man mit der Verurteilung einer Person schön unter den Teppisch kehren kann.

Gast
@Knorlo

"...100% für die Aufklärung..." Das ist vielleicht garnicht erwünscht/gewollt?

Vielfahrer1
Werden die

Wer die denn auch irgendwann bestraft die aus Nachlässigkeit die Taten lange Zeit der Türkischen Mafia in die Schuhe geschoben haben?

Einerer

Wäre sie beim IS gewesen, könnte man sie nicht bestrafen.
Jetzt wird ihr aber Mitwisserschaft vorgeworfen.
Unsere Gesetze und Gerichte sind schon merkwürdig.

Genter
Politisches Urteil

Ein richtig gerechtes Urteil wird es wohl nie geben. Wird das Urteil zu hart, z.B. auch noch Sicherungsverwahrung ist der Vergleich mit IS Tätern unverhältnismäßig. Ist das Urteil zu mild werden sich viele Politiker und Türkenverbände aufregen. Wie will sich das Gericht da rauswinden? Und noch etwas: Wo sind die Unterlagen des Verfassungsschutzes?

derdickewisser
@Genter 14.45

Naja, ob sich "Politiker und Türkenverbände aufregen" sollte eigentlich kein Kriterium sein für ein OLG bei der Urteilsfindung...

Gast
Revision absehbar

Ich bin mir sicher, dass es zur Revision kommen wird. M. E. wurden zu viele Dinge ausser Acht gelassen und vom Gericht nicht in die Wahrheitsfindung mit eingebunden. Als Beispiele seien die merkwürdigen Vorgänge im Internetcafe und einige Ungereimtheiten bezüglich des Polizistinnenmordes angeführt.

flodian
@Genter

"auch noch Sicherungsverwahrung ist der Vergleich mit IS Tätern unverhältnismäßig."
.
Weil Sie meinen, dass es darauf ankommt wen man ermordet oder bei wessem Mord man behilflich ist? Also z.B. drei getötete Muslime entsprechen einem getöteten Christen, oder wie ist das Übersetzungsverhältnis?
.
Die Dame hat aus politischem Extremismus heraus, ihr vollkommen unbekannte Personen umgebracht, bzw. war den Mördern behilflich. Was kann man von so einer Person erwarten?

Sisyphos3
13:07 von Animo.tantum

Die Angeklagte wurde zur Medienheldin gemacht.
.
das wohl nicht
aber die Schuldfrage, nach allem was man so hört,
ist für mich alles andere als geklärt

JHARY
Komisch wie manche hier drauf sind.

Wenn a zu b sagt "Ich begehe Straftat x. Ist b mitwisser.
Besorgt a sich Dinge für eine Straftat und b holt bei der Beschaffung weiß aber nicht von der Absicht ist b erstmal Mittäter. Genau geregelt.
So wenn a mit Taten prahlt und b tut Nix mitschuldig.
Jura erstes Semester erste Woche zweite Vorlesung.

Da Zschäppe nicht einsichtig ist und stur. Kann nicht von einer Reue ausgegangen werden, es ist nur zu prüfen ob es psychologische Gründer gibt die statt Lebenslanghaftstrafe eine Unterbringung in der Psychatrie Lebenslang gegeben sind. Da normal LL etwa 16 Jahre ist müß wegen der schwere der Tat Sicherungsverwahrung mit Kontakt Verbot verhängt werden.

Bernd39
Nur EINER wird hier stutzig!

Warum niemand von den Rechtsexperten einmal beim BGH vorbeischaut, macht schon das Besondere deutlich, das man hier erwartet. Nämlich ein Schauurteil. Damit niemand hier ins Grübeln kommt:

"Karlsruhe – Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Frauen, die ins nahöstliche Kriegsgebiet ausgereist sind und sich dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben, sind nicht automatisch Terroristinnen. Das nämlich erfordere eine direkte Unterstützung des IS, so der BGH.
... Medienberichten zufolge argumentieren die Richter, dass eine Beteiligung am „Alltagsleben im Herrschaftsgebiet“ des IS nicht ausreiche, um automatisch Mitglied der terroristischen Vereinigung zu sein. Eine direkte Unterstützung des IS sei dazu vonnöten....
Damit lehnte der BGH einen Haftbefehl gegen die Islamistin Sibel H. ab. "

Quelle:journalistenwatch.com
Jetzt darf man also auf einen Richterspruch gespannt sein, der DIESES Urteil vernachlässigt!

JHARY
Zwei möglichkeiten

Psychatrie oder Zelle.
Bei ersteren besteht die Gefahr das jemand sie als geheilt entläßt. Beim zweite müß maximale Ausschöpfung der Möglichkeiten genutzt werden einzelhaft Kontakt Verbot und Sicherungsverwahrung über den Tod hinaus. Ohne revisions Möglichkeit.

Falls es noch die Zelle von Heß gibt da rein.

Bernd39
Gerechtes Urteil?

Ein gerechtes Urteil kann es in KEINEM Prozess geben. 'gerecht' setzt nämlich eine moralische Bewertung voraus und die darf es in einem rechtststaatlichen Verfahren nicht geben.
Denn die Frage müßte dann ja lauten, nach welchen/wessen moralischen Normen. Mehr noch.
Ausgehend vom Urteil des BGH:
(https://www.journalistenwatch.com/2018/05/26/bgh-urteil-is-frauen-bleib…)
sind ja hier nur Taten anzuklagen gewesen, die alle KEIN 'lebenslänglich' rechtfertigen würden. Allerdings nur, wenn sich unsere Justiz noch selber ernst nimmt.
Was war noch einmal das Hauptargument der BuAnwälte für die Mittäterschaft von T.?
Das Zusammenleben in der Gemeinschaft des Trios! Und genau dieses Zusammenleben von Frauen/Partnerinnen mit Terroristen als Merkmal der Mttäterschaft hat der BGH beim IS verworfen!
Man darf echt gespannt sein, ob hier ein Urteil pro IS gefällt wird.

Balkonurlauber
keine gute Ermittlungsarbeit

Verwunderlich ist, dass die NSU- Untersuchungsausschüsse nie die Person befragte, die am 04.11.2011 in der Zwickauer „NSU-Wohnung“ den Computer bediente. Wer war die „mausi“ und was macht diese heute?
Auch die Briefträgerin wurde nicht befragt welche Post sie in den Briefkasten „Dienelt/Burkhardt“ in der Zwickauer Frühlingsstraße 26 eingeworfen hatte. Da hätte man möglicherweise beweisen können, dass die gar nicht im Untergrund lebten bzw. wer sonst diese Wohnung noch nutzte.
Es gibt zu viel Ungereimtheiten beim NSU, nicht mal ob es diesen gab wurde zweifelsfrei ermittelt, da die Herstellung und Verteilung des einzigen NSU- Beweises (Bekennervideo) nicht vom Gericht und den Untersuchungsausschüssen geklärt wurde.

Genter
15:07 von derdickewisser

Das ist wohl richtig, daß das keine Kriterien sein sollten. Aber ist das OLG wirklich so frei? Zumal ja eventuell auch noch eine Revision ins Haus stehen könnte!

jautaealis
Wenn Beate Zsch. und Carsten S. ...

... auch nur zu einem Hauch von Strafe verurteilt werden, darf man den Glauben an unseren Rechtsstaat getrost verlieren! Desgleichen, wenn die anderen drei Herren mit weniger als der Höchststrafe lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung wegkommen...

JensL.
Kann man irgendwo

etwas konkretes zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nachlesen?

Sisyphos3
15:32 von flodian

Die Dame hat aus politischem Extremismus heraus, ihr vollkommen unbekannte Personen umgebracht
.
das mein lieber flodian wird ihr nicht vorgeworfen !
nur dass sie darüber bescheid wußte und das auch nur mutmaßlich

Das XXL-Mädchen
Lebenslänglich

Ich gehe davon aus, dass sich die Angeklagte der Mittäterschaft bei zehn Morden und der schweren Brandstiftung zum Vertuschen von Beweisen schuldig gemacht hat. Das Gericht wird sie vermutlich zu einer lebenslangen Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilen.

Das XXL-Mädchen
@ Knorlo

Ich würde Fr. Zschäpe freisprechen, aber unter der Bedingung das sie 100% für die Aufklärung mit beiträgt.

Das widerspricht dem Gesetz. Auch der voll geständige Mörder muss verurteilt werden. Die Strafe bei Mord ist Lebenslänglich. Außerdem ist die Ehrlichkeit der Mithilfe bei der Aufklärung unmöglich zu beurteilen.

Sisyphos3
15:52 von Bernd39

„Alltagsleben im Herrschaftsgebiet“ laut BGH
.
lebte nicht auch ein Joschka Fischer in seiner jugendlichen Drangphase
mit einer Margit Schiller von der RAF zusammen
(wobei das zu der Zeit etwas lockerer zu sehen war !!)
und frühstückte (was er zugab) nicht nur "danach" mit der
von daher ist es schon sinnig, da nicht gleich alles zu unterstellen
beim Fischer und dieser Zschäpe

Das XXL-Mädchen
@ ostmann

"...100% für die Aufklärung..." Das ist vielleicht garnicht erwünscht/gewollt?

Für die Verschwörungstheoretiker wäre das der GAU. Aber Spaß beiseite, Frau Zschäpe hat ja bei jeder Gelegenheit die Mitwirkung an der Aufklärung komplett verweigert.