Die Angeklagte Beate Zschäpe steht im Gerichtssaal an ihrem Platz.

Ihre Meinung zu Vor Urteil im NSU-Prozess: Mittäterin oder Mitläuferin?

Nach 437 Verhandlungstagen soll am Mittwoch das Urteil im NSU-Mammutverfahren fallen. Einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Republik steht vor dem Ende - ein Rückblick von Tim Aßmann.

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16 Kommentare

Kommentare

Demokratisch
Hoffentlich eine hohe Haftstrafe für Frau Zschäpe

...aber viel wichtiger wäre mir die ernsthafte Aufarbeitung bezüglich der vielen "Verfassungsschutz"-Behörden, die hier wohl eifrig mit dabei waren, wenn es um das Morden ging. Die Vielstaaterei in Sachen Verfassungsschutzbehörden muss endlich zerschlagen werden. In heutigen Zeiten ist das föderale klein-klein in böser Irrweg. Was bei Polizei und Justiz Sinn macht, macht bei Verfassungsschutz keinen Sinn. Denn wir haben das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland. Also brauchen wir auch nur einen Ansprechpartner/Verantwortlichen, wenn es um den Schutz unserer Verfassung geht.

BreiterBart
Wie lange noch?

Man muss doch langsam zu einem Urteilsspruch in diesem Fall gekommen sein.

Wenn Frau Zschäpe der Mithilfe an Morden sich schuldig gemacht, soll sie entsprechend bestraft werden.

Wenn Frau Zschäpe der Mithilfe an Morden sich nicht schuldig gemacht, soll sie entsprechend bestraft werden.

Account gelöscht
Wenn...

man mit Herren Mundlos und Herren Bönhart Tisch und Bett teilt dann kann man nicht nur eine Mitläuferin sein Sie ist in meinen Augen Mittäterin und dann ist das Beihilfe zum Mord und das wird mit lebenslanger Haft geurteilt.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Manipulierende Terroristin

Sie führte eine Dreiecksbeziehung mit Mundlos und Böhnhardt. Sie spielte beide Terroristen emotional und sexuell gegeneinander aus.

Ihr manipulierendes Wesen soll sich aber nicht in ihre Terrorgruppe NSU ausgewirkt haben. Diese These ist unhaltbar.

Der überwiegende Teil der RAF-Terroristen wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Eine direkte Tatbeteiligung wurde in den seltensten Fällen nachgewiessen.

Nur die Höchststrafe ist möglich.

Icke 1
Einfach machen

Mittäterin oder Mitläuferin? Egal, Hauptsache sehr, sehr lange wegschließen! Das ist sie den Opfern schuldig!

Spirit of 1492
Falsche Frage

Die Frage, ob B.Z. sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat, ist doch die vollkommen falsche. Die wirklich interessante Frage ist doch, ob es den NSU, so wie er uns allseits "verkauft" wird (nur drei auf eigene Faust handelnde Personen), tatsächlich gab.
Ich habe mich sehr sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt, zahlreiche Dokumentationen gesehen, viele Artikel dazu gelesen und muss sagen, dass ich der offiziellen Geschichte mittlerweile nicht mehr glauben kann. Es gibt mir da zu viele Ungereimtheiten und "komische Zufälle" (Augenzeugenberichte zum Polizistinnenmord in Heilbronn, absolut unlogisches Verhalten der Uwes am Tage ihres "Selbstmordes", "zufällige" Anwesenheit eines V-Mann-Führers an einem der Tatorte, Augenzeugenberichte zum Vorgehen der Polizei am diesem Tag, Zeugensterben etc.).

Werner40
/// Am 06. Juli 2018 um 22:23

///
Am 06. Juli 2018 um 22:23 von Icke 1
Einfach machen

Mittäterin oder Mitläuferin? Egal, Hauptsache sehr, sehr lange wegschließen! Das ist sie den Opfern schuldig!///
.
Genau das ist die Aufgabe des Gerichtes exakt festzustellen und es ist eben gerade nicht egal.

fraka

Ich hoffe doch sehr, dass es zu einem gerechten Urteil kommt.
Wobei das Gericht weder die schon bisher lange Haftzeit der Angeklagten noch die Vorurteile selbsternannter Richter berücksichtigen sollte.
Wie dem auch sei...alles sieht nach Revision aus. Dauert das dann ebenso lang wie bisher
dürfte die Angeklagte dann weit mehr als zehn Jahre ohne rechtskräftiges Urteil inhaftiert sein.

Frank von Bröckel
Als einzig Überlebende wird Frau Zschäpe..

als moralisch Schuldige selbstverständlich zu lebenslanger Haft verurteilt werden!

Gut, strenggenommen hat die Staatsanwaltschaft überhaupt keinen einzigen Beweis für die Mittäterschaft bei den Haupttaten beibringen können, aber wen interessiert das schon!

vom Zabbalodt
@21:39 von BreiterBart

"Wie lange noch?"

Artikel lesen oder einfach mal lostexten, die Wahl ist wohl zu einfach gewesen...

v. Zabbalodt

P.S.:
Das von Rechtsextremen bis zum Verfassungsschutz alle froh sind, wenn dieser Anlass sich mit Rechtsterrorismus zu beschäftigen aus den Medien ist, glaub ich wohl...

Badman
@22:23 von Icke 1

"Mittäterin oder Mitläuferin? Egal, Hauptsache sehr, sehr lange wegschließen!"

Nein, das ist in einem Rechtsstaat gluecklicherweise nicht egal. Manchmal ist es so, dass man einem Verdaechtigen seine Schuld nicht beweisen kann und Indizien sind nun mal keine Beweise. Da kann sich die Staatsanwaltschaft nochmal beim Verfassungsschutz, dem BKA und oertlichen Polizeidienststellen bedanken. Ich hoffe, dass Frau Zschaepes Strafmass entsprechend der Beweislage ausfaellt, auch wenn das gesprochene Recht nicht unbedingt Gerechtigkeit bedeutet aber das ist in einem Rechtsstaat nun mal so.

Badman
@21:40 von MSCHM1972

Wenn die Tatsache, mit den Herren Mundlos und Herren Bönhart Tisch und Bett geteilt zu haben, fuer Sie Beweis genug fuer eine Mittaeterschaft ist, dann bin ich froh, dass Sie nicht der Richter in diesem Fall sind. In diesem Straffall geht es wie in jedem anderen um die Beweislast und die gibt nicht mehr her als einfache Brandstiftung und Volkksverhetzung durch den Vertrieb der NSU-DVD. Das reicht aber (leider) nicht fuer lebenslange Haft.

hkoerner
Zweifelhaft

In einem Rechtsstaat müssen Anschuldigungen bewiesen werden. Soviel mir bekannt ist, liegen handfeste Beweise bezüglich einer Mittäterschaft der Angeklagten an den Morden nicht vor. Zudem sind die Behauptungen der Staatsanwaltschaft insbesondere im Fall Kiesewetter mehr als nur fragwürdig (anderslautende Zeugenaussagen). Dass das Gericht diese nicht kritisch hinterfragt hat, wirft kein gutes Licht auf das Verfahren.

Blop
Nicht ganz einfach

Ein Urteil zu fällen dürfte nicht ganz einfach sein.
Passive Mitläufer sind bei Extremisten relativ häufig - insbesondere was Frauen betrifft.
Oft wird die Gesinnung eines Partners übernommen um dem Partner zu gefallen oder zu halten.
Lt. Wikipedia war Frau Zschäpe seit 1989 oder 1990 mit Mundlos zusammen. Damals war sie ca. 15 Jahre alt.

Es ist denkbar das sie auf diese Weise da rein geraten ist.

Das Trio ist ja auch nicht von heute auf Morgen zum Serienkiller geworden.
Es gab eine kriminelle Entwicklung die zu einer Abstumpfung führt.

Spätestens nachdem sie zusammen mit den anderen auf der Fahndungsliste stand und untergetaucht war kam eine gewisse Zweckgemeinschaft dazu.
Sie war auf die Unterstützung der rechten Szene angewiesen.

Allerdings befreit sie all das nicht von einer großen Schuld. Den sie hätte das Morden beenden können und müssen.

Was dafür eine angemessene Strafe ist vermag ich nicht zu sagen.

drehwurm
Selbstschutz

Ich glaube, dass Frau Zschäpe nur noch aus Selbstschutz handelt.
Die "offizielle" Story ist in vielen Details dermaßen fadenscheinig, dass sie gar nichts anderes aussagen kann, als das, was sie gesagt hat.
Wahrscheinlich ist jeder, den sie belasten könnte auf der Gehaltsliste irgendeines Dienstes zu finden und jeder Hinweis in diese Richtung würde ihr "Selbstmord" sein!

Der Selbstmord der beiden Uwes ist dermaßen unglaublich, unlogisch und beweistechnisch absolut unprofessionell aufgearbeitet, dass ich mich eher wunder, dass die Frau überhaupt noch lebt.

Zum Thema: Wir leben in einem Rechtsstaat und gerade da, wo es weh tut, muss man unsere Prinzipien hoch halten!
D.h. aber auch, dass man auch bei Frau Zs. akzeptieren muss, dass sie vom Mord freigesprochen werden muss, wenn man es ihr nicht nachweisen kann. Nur Unterstellungen reichen da nicht.
alles andere ist Geschrei nach Rache alá linkem virtue signalling.

Frank von Bröckel
@MMSCH1972

Ihre hier geäußerte persönliche Rechtsauffassung ist doch recht fragwürdig, denn wenn man alle Personen, die je mit einen Verbrecher Tisch und Bett geteilt haben, allein dafür schon wegen der Beihilfe zu einem Verbrechen anklagen würde, würden alle Gefängnisse in Deutschland nicht ausreichend sein, um dann alle beklagten Personen darin dauerhaft unterzubringen!

Was zu bedenken ist!