
Ihre Meinung zu BGH urteilt: Wann dürfen Aufnahmen verwertet werden?
Kameras auf dem Armaturenbrett können Hinweise geben, wie es zu einem Unfall kam - und wer letztlich Schuld daran ist. Aber wann sind die Aufnahmen vor Gericht zulässig? Heute entscheidet der BGH. Von Florentine Kutscher.
nun wirklich alles übertreiben bzgl. Datenschutz.
Wenn bspw. Videoaufnahmen eines Bahnsteigs zur Aufklärung eines Vorfalls zulässig sind, darauf sind mit Sicherheit immer Menschen abgebildet, die mit dem Vorfall nichts zu tun haben, dann ist das scheinbar rechtens.
Oder warum wird der Polizei erlaubt Videoaufnahmen zu machen und diese auch auszuwerten? Darauf sind auch immer Unbeteiligte zu sehen.
In diesem Staat wird immer mit zweierlei Maß gemessen. Wenn der Bürger zu seiner eigenen Verteidigung Aufnahmen einsetzen will, dann ist das meist nicht zulässig (man will die Gutachter nicht arbeitslos machen...oder?).
Die Staatsmacht darf scheinbar alles, hier scheint der Datenschutz nicht gültig zu sein.
Das muss aufhören und zwar schleunigst.
Entweder jeder darf oder keiner. Alles andere ist dem Bürger nicht verständlich zu machen.