Eine Dashcam in einem Auto

Ihre Meinung zu BGH urteilt: Wann dürfen Aufnahmen verwertet werden?

Kameras auf dem Armaturenbrett können Hinweise geben, wie es zu einem Unfall kam - und wer letztlich Schuld daran ist. Aber wann sind die Aufnahmen vor Gericht zulässig? Heute entscheidet der BGH. Von Florentine Kutscher.

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59 Kommentare

Kommentare

Barrelshifter
Man kann

nun wirklich alles übertreiben bzgl. Datenschutz.
Wenn bspw. Videoaufnahmen eines Bahnsteigs zur Aufklärung eines Vorfalls zulässig sind, darauf sind mit Sicherheit immer Menschen abgebildet, die mit dem Vorfall nichts zu tun haben, dann ist das scheinbar rechtens.
Oder warum wird der Polizei erlaubt Videoaufnahmen zu machen und diese auch auszuwerten? Darauf sind auch immer Unbeteiligte zu sehen.
In diesem Staat wird immer mit zweierlei Maß gemessen. Wenn der Bürger zu seiner eigenen Verteidigung Aufnahmen einsetzen will, dann ist das meist nicht zulässig (man will die Gutachter nicht arbeitslos machen...oder?).
Die Staatsmacht darf scheinbar alles, hier scheint der Datenschutz nicht gültig zu sein.
Das muss aufhören und zwar schleunigst.
Entweder jeder darf oder keiner. Alles andere ist dem Bürger nicht verständlich zu machen.

Gnom
Das anlasslose Filmen des Straßenverkehrs

ist selbst bei einem Unfall mit Personenschaden irrelevant, denn es geht nicht um das gesamte Band (den Chip, allgemein: das Medium), sondern nur um die zur Klage führenden Sekunden... Die könnte man separieren!

Wenn anhand einer solchen Aufnahme die Geschehnisse besser analysiert werden können, da quasi "selbsterklärend", dann ist es arg verwunderlich, dass sie einem Gericht als Beweismittel nicht genügen.

Ja, im Punkt Datenschutz darf man Bedenken anbringen, aber weiter weg stehende Personen könnte man unkenntlich machen, sofern das überhaupt notwendig sein sollte... Andere Zeugen könnte man damit ausfindig machen (wenn es nicht nur um Sachschäden geht, äußerst hilfreich).

Aber das ist Sache der Ermittlungsbehörden und der Justiz. Beide haben darauf zu achten, dass Unbeteiligte und KFZ- Kennzeichen nur im Rahmen der Ermittlung und des Straf-, bzw. Zivilverfahrens Bedeutung erlangen. Meine Einschätzung: O. g. Sorgen sind unbegründet, da sowieso derart verfahren wird...

GrafExcel
Wahrheit hat keine Lobby

Wen könnte eine schnelle und beweissichere Aufklärung bei Unfällen interessieren? Anwälte? Rechtschutzversicherer? Rechtssicherheit senkt eher deren Margen. Autofahrer? Der ADAC spielt lieber mit seinem Vorstand.
In Deutschland gilt für sinnvolle Entwicklungen weiterhin: ohne eine funktionierende Lobby gibt es kein politisches Interesse. Wieder einmal muss ein Gericht anhand eines Einzelfalles regeln, was "wahrheitsliebende Politiker" längst hätten erledigen sollen.

1A Polyglott
Hysterie im Individualistenzeitalter.

Ich habe bereits zwei Fälle erlebt, in denen mir eine dashcam-Aufzeichnung sehr geholfen hätte. Einmal als Geschädigtem mit einem hohen Sachschaden, verursacht durch einen ausländischen LKW-Fahrer, der nicht einmal den Unfall in der Kabine mitbekommen hat. Und im anderen weniger schlimmen Fall, in dem ich mir nicht mal selbst sicher bin, ob ich recht habe oder meine selbstgerechte Wahrnehmung mich trübt. In beiden Fällen hätte ich gerne eine Aufnahme aus meiner Perspektive gehabt.

Ich habe darüber hinaus kein Problem damit, irgendwo gefilmt zu werden, weil ich nicht glaube, dass ich als einer von 7,5 Milliarden Menschen, sogar mit sensiblen Firmengeheimnissen im Kopf, irgend jemanden so sehr interessiere. In den Ländern, wo dashcams seit über einem Jahrzehnt bereits eine Normalität sind, ist es nicht zu befürchteten Missbräuchen oder zu schleichendem Datensammelwahn gekommen. Die Justiz wurde jedoch eindeutig entlastet und es wurde allemal für mehr Gerechtigkeit gesorgt.

Lyn
Persönliche Daten

Können doch gepixelt werden.
Ich verstehe nicht, wo das Problem ist.

Jerch
Sonst doch auch kein Problem

In anderen Zusammenhängen nennt man solche Kameras GoPro oder einfach Handy und sie werden inzwischen massenweise eingesetzt. Man denke nur an Michael Schumachers Unfall, oder an dem Gürtelangriff auf einen Israeli in Berlin.
Auch da kommen Unbeteiligte ins Bild und die Filme sind trotzdem Beweismittel. Solange das öffentliche Filmen nicht verboten ist, sollte man solche Filme auch als Beweis nutzen dürfen.

Namarana
Alles eine Frage der Technik

Ich denke, man kann Dashcams schon datenschutzkonform einsetzen. Da ist halt der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Regelungen zu schaffen, z.B. dass Dashcams zwar dauerhaft filmen dürfen, aber maximal 30 Sekunden in die Vergangenheit vorhalten.
Beim Crash wird die Kamera gestoppt, und die letzten 30 Sekunden stehen zur Verfügung. Meinetwegen auch mit Public Key verschlüsselt, so dass sie nur vor Gericht verwertbar sind.

Leider leben unsere Politiker geistig noch im 19. Jahrhundert. Da werden lieber Kreuze statt Dashcams aufgehängt, und alles, was nach der Dampfmaschine kam, ist "Neuland".

hammer
wen interessiert

ob irgend welche Passanten gefilmt wurden ?

Es geht doch um den Unfall der geklärt werden sollte und nicht um Passanten die zufällig dort unterwegs waren. Die kennt keiner und die interessieren ja auch nicht - selbst wenn sie Zeugen sein könnten - wenn sie sich nicht melden ist das Thema durch!

Also ich finde man sollte die Dashcam als Beweismittel zulassen - einen besseren Beweis gibt es doch gar nicht!

Claus1963
Datenschutz ist sinnvoll !

Vor allem ist Datenschutz dann sinnvoll, wenn die Aufnahmen kommerziell (siehe Google Maps Kamerawagen) ausgewertet werden können, und wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden (Stalker würden sich freuen, wenn man alles aufnehmen darf, egal wer gerade was macht). Das Recht auf die informelle Selbstbestimmung der Daten, die einen selbst betreffen, ist m.E. unantastbar. Die Ausnahmen sollten da eng begrenzt werden. Wenn es bspw. der Polizei in Ausübung ihrer Pflicht dienlich ist, eine Dashcam zu tragen, finde ich das akzeptabel. Jede Greti und jeder Bledi kann nicht einfach so alles filmen UND dann auch noch den Kram einfach ins Internet stellen.
Wenn es Dashcams für Autofahrer geben soll, dann bitte Datenschutzkonform: Auf der Kamera gibt es nur die letzten 20 Sekunden, die auch wieder und wieder rollierend überschrieben werden. Der Zugriff auf die Filmdaten dürf nur rechtssicher geschehen, d.h. ein Gericht muss dem immer zustimmen - und nicht pauschal.

Gast
Andere Länder

Die niederländische Zeitung "Telegraaf" bietet in der online-Version eine Möglichkeit "Der Depp des Tages" im Straßenverkehr zu zeigen.
Meistens Unfälle durch extrem asoziales Benehmen. Der Dashcam hat oft den wahren Verursacher überführt.
Tausende Menschen filmen während ihren Urlaub, viele Autos haben Kameras als Rückfahrhilfe, jetzt sind schon viele Kameras im öffentlichen Raum.
Dashcams sollten Pflicht werden, mit festgelegte Standards. Mit eine Speicherdauer von ± 5 Minuten, wo jeweils die letzten Minuten gespeichert werden.

Grizzly-Adams
Abschreckung

Für mich hat das noch eine andere Dimension. Ich fahre jeden Tag den Schulweg für unsere Tochter (4 x 40 km) in eine benachbarte Kreisstadt. 150 km/h auf der Bundesstraße, lebensgefährliche Überholmanöver, hochriskante Drängelei sind an der Tagesordnung. Bei 80% dieser Idioten hilft der Hinweis auf die eigene Dashcam zur Disziplinierung, aus Angst, doch für das verantwortungslose Handeln zur Verantwortung gezogen zu werden. Außerdem haben wir so einen Geisterfahrer filmen können. Egal wie das Urteil ausfällt. Ich filme weiter!

z.zoppo
Ich habe in jedem Auto eine - aber in Australien.

Nachdem ich vor mehr als 3 Jahren auf dem Weg nach Hause, 2x uebelst geschnitten wurde, habe ich fuer jeden Wagen eine angeschafft. Den Strom beziehen diese vom Zigarettenanzuender und schalten sich automatisch ein wenn man den Zuenschluessel umdreht. Ebenso wieder aus. In jeder Kamera befindet sich eine 16 GB Speicherkarte, die - so sie voll ist, die jeweils aeltesten Aufnahmen ueberschreibt.
Was soll dieser Unsinn mit Datenschutz? Sollte es morgen zu einem Unfall kommen, geht es direkt mit der Aufnahme zum Anwalt und die Schuldfrage ist geklaert. Deutschlands Gesetze sind ein Witz. Auf jedem Bahnhof sind Kameras, im Kaufhaus, auf oeffentlichen Plaetzen, sogar auf Schulhoefen, aber im Auto? Nee das riecht zu sehr danach, dass ein paar Leute Ihre Einnahmequelle schwinden sehen- und diese scheinen politischen Einfluss zu haben.

Sophix
Wollen wir uns filmen lassen?

Hier in den Kommentaren werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Wenn man auf einen Bahnsteig geht ist vorher ausgeschildert, dass gefilmt wird. Betritt man den Bahnhof, entscheidet man sich dafür sich Filmen zu lassen.
Fährt hingegen eine Person an mir vorbei, habe ich keine Entscheidungsgewalt. Die Aufnahmen werden dann ja auch nicht gelöscht. Was ist wenn dem Fahrer z.B. mein Po gefällt und diese Aufnahme behält oder gar Unfug damit anstellt? Klar kann man argumentieren, dass sich Passanten einen heimlich Filmen können, dennoch ist doch hie Hemmschwelle größer erst einmal das Handy rauszunehmen und aktiv etwas zu tun. Die Aufnahmen fallen ja einem nicht in die Hände, wie bei Dashcams.
Und die Frage ist, wollen wir uns filmen lassen? Und das ganz zufällig, heimlich und jedes Mal wenn wir aus der Tür gehen und dieses Material dann bei verschiedensten Leute auf dem Rechner lassen?

JueFie
Staat darf, Bürger nicht

Eine für mich merkwürdige Frage ob Dashcams, respektive deren Aufnahmen, als Beweis gültig sind.

Gerade bei mir in Bayern soll es bald die totale Videoüberwachung geben, ist rechtens.

Die Polizei blitzt Schnellfahrer und die Aufnahmen dienen der Beweisführung wer gefahren ist, ist rechtens.

Wie schon einige schrieben hat gefühlt jeder Dritte eine Helmkamera drauf.

Am Einfachsten nur für das Gericht den Beweis zulassen, muss ja nicht veröffentlicht werden. Außenstehende interessiert ja in dem Fall keinen, nur der Hergang.

Gordner
Man sollte hier mal unterscheiden...

einerseits ist in meinen Augen eine Auswertung für Unfallbeurteilungen und Straftaten sehr wohl sinnvoll. Zeugenaussagen sind meist abweichend, da gefühlsmässig agiert wird und jeder Mensch Situationen anders erfasst. Man sieht wie viele Unfälle nicht geklärt werden können... und da man sich ja auch darauf verlassen kann, dass man nicht überführt wird, ist regelwidriges und gefährdendes Verhalten im Straßenverkehr an der Tagesordnung.

Andererseits sollte man natürlich Weltverbesserer oder Hilfssherrifs, welche gezielt nach kleinen Vergehen fahnden weil sie sonst keinen Sinn im Leben haben, hier ausschließen und die Auswertung auf Unfälle bzw Gefährdungen beschränken.

Ich denke jedoch es wird laufen wie immer in deutschland... Täter- statt Opferschutz.

KU
Zu Rimpimpim um 06:40 Hhr

Treffender kann man das Gebaren nicht formulieren.

heimatplanetmars

Tatsache ist, dass der Staat nicht verhindern kann, dass Videoaufnahmen von Personen und sonstigem gemacht werden. Alleine die unendliche Anzahl an youtube-videos. In wie vielen von diesen Videos werden Personen, Nummernschilder etc. unkenntlich gemacht? Aber einen Fahrer mit Dashcam, den kann man "einkassieren"? Totaler Schwachsinn, dass das Material nicht zugelassen wird. Demnach müsste der Staat gegen alle Videos vorgehen, die auch im Internet zu finden sind. Denn die Richter sagen ja: "Die Aufnahmen sind nicht rechtens". Hinzu kommen einige Berufe wie z. B. die der Privatdetektive. Müsste dann nicht jeder Überwachte direkt die Detektei verklagen dürfen und das mit hohen Strafen, da direkter Eingriff in die Privatsphäre? So gesehen müsste dieser Beruf gerichtlich verboten werden!

Mit der Dashcam versucht sich hier die Justiz als "Beschützer". Das ist so als ob man einem Sprayer abmahnt, während nebenan eine Vergewaltigung stattfindet.

TimeTraveler
@Rimpimpim

Meinen sie das ernst?
Wieso machen sie Deutschland schwächer als es ist?
Ich finde dass ich in einem starken Deutschland mit starkem Recht bin. Und dieses Recht und dieser Rechtsstaat, der schafft es durchaus zu überleben, wenn seine Bürger dieses Recht in Anspruch nehmen.
Dieser Rechtsstaat wird erst dann wirklich in Gefahr sein, wenn Menschen wie sie an die Macht kommen und entscheiden wer sein Recht in Anspruch nehmen darf und wer nicht.

Gast
fiktiver Datenschutz gegen Gerechtigkeit

Der Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen ist ein wichtiges und hohes Gut.

Wenn aber der Datenschutz als Argument angeführt wird, eine Videoaufnahme als Beweis nicht zuzulassen, dann unterstellt man damit automatisch, dass der Besitzer der Kamera die Absicht verfolgt, die Aufnahmen ohne Wissen der Beteiligten zu veröffentlichen, und damit deren Rechte zu verletzen.

Ich unterstelle, dass keine Mensch dieses Interesse hat.

Mit der Aufnahme will man lediglich im Fall eines Falles den Hergang eines Ereignisses nachvollziehen können, und damit die meist widersprüchlichen Aussagen dazu verifizieren. Solange diese Daten nicht auf irgendeine Weise ins Netz gelangen, spielt es auch keine Rolle, wie lange diese gespeichert werden.

Die Verwendung ist auch nur vor öffentlichen Institutionen gedacht. Wäre dies eine Straftat, dann ist jeder, der sich vor dem Brandenburger Tor fotografiert, ein Straftäter, wenn er nicht das Einverständnis anderer Abgelichteter hat.

Tertius
eingeschränkt erlauben

Ich bin der Meinung, dass man Dashcams nicht generell untersagen sollte. Man sollte immer differenzieren, ob es sich um einen Unfall handelt oder ob jemand nur Hilfssheriff spielen möchte. Für unzulässig würde ich alle Aufnahmen werten, welche nur darauf abzielen, das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen. Das ist nicht die Aufgabe von Privatpersonen, sondern die der Polizei und Ordnungsämter. Was aber zugelassen sein dürfte ist, dass wenn es zu einem Unfall kommt und es somit zur Sachverhaltsklärung beiträgt. Und das Datenschutzgesetz wird auch nicht verletzt, wenn unbeteiligte Personen mit aufgezeichnet werden, denn es ist eindeutig und jeder weiß, dass er Videos und Fotos mit fremden Personen, welche ihre Einwilligung nicht dazu gegeben haben, nicht ohne Weiteres im Netz hochladen darf, sondern diese Aufnahmen nur für eigene Private Zwecke nutzbar sind.

Dicodes

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Zuschauer49
Unglaublich dreist

Was bildet sich dieser Kläger eigentlich ein. Er verstößt gegen das höchste Rechtsgut in unserem Staat, den Täterschutz, nur um sein schäbiges Geld gegen einen erwiesenen Lügner und gefährlichen Unfall-Fahrer zu verteidigen.

Beere Preiss
Nummernschilder sollen persönliche Daten sein ?

... dann darf ich aber nicht gezwungen werden diese für jeden sichtbar am Auto zu montieren. Diese vertraulichen Daten gehören in diesem Fall ins Handschuhfach !

TimeTraveler
Privatsphäre in der Öffentlichkeit?

Ich finde diese Situation sonderbar.
Da gibt es scheinbar Menschen die meinen, dass wenn sie auf die Straße raus gehen sie immer noch eine Privatsphäre haben. Dabei sieht die Wirklichkeit doch komplett anders aus.
Wenn ich auf die Straße raus gehen dann muss ich damit rechnen dass ich gesehen werde das ist doch wohl klar.
Darüber hinaus können Menschen Fotos von sich machen und mich dabei mit aufnehmen.
Es können Menschen irgendwelche Videos aufnehmen von irgendwelchen Motiven und ich gerate zufällig auf das Video. Damit muss ich rechnen.
Wie man da von einer Privatsphäre noch reden kann ist für mich ein großes Fragezeichen.
Ich verstehe es durchaus wenn Menschen ihre Privatsphäre schätzen. Deswegen verstehe ich das Anliegen der Datenschützer. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Im öffentlichen Raum darf ich nicht Erwarten, dass ich eine Privatsphäre habe.

tagesard09
Berücksichtigt man

die ganzen Überwachungskameras von Behörden, Firmen, am Arbeitsplatz und jene die freiwillig zu Hause aufgebaut werden und die teilweise sogar ins Internet streamen, dann ist das Gedöns um den Datenschutz bei einer Dashcam absoluter Schwachsinn.

Hartmut der Lästige
Dashcams können im Streitfall mehr zur Aufklärung

des Sachverhaltes beitragen, als wahrheitsverdrehende Ausführungen von Anwälten, die immer nur die subjektive Wahrheit ihres jeweiligen Mandanten im Blick haben.
Dashcams sind demgegenüber objektiv.
Bei schwereren Unfällen könnten die Dashcams ja zur Beweissicherung von der Polizei sichergestellt werden. Dann obliegt der Datenschutz genauso wie bei einer öffentlich installierten Kamera der Polizei (Behörde).

sprachloser
In meinen Geschäftsräumen

Kann ich Videokameras den ganzen Tag laufen lassen. Macht im übrigen jede Bank und jedes Konsulat. Wehe ich montiere die an mein Haus und die Straße wird mitgefilmt... Datenschutz. Ich hatte vor ca 6 Monaten einen Unfall, meine Nachbarin fuhr rückwärts in mein Auto und behauptete ich wäre ihr draufgefahren. Den Schaden an meinem Auto konte ich zu 50 % selber zahlen, sie 50% ihres Schadens. Nützt keinem was. Da fragt man sich warum man versichert ist. Und genau deshalb habe ich mir eine Dashcam zugelegt. Bei unserem seltsamen Rechtssystem darf ich die nicht benutzen oder begehe auch noch eine Straftat

Axtos
Dabei ist es doch ganz einfach...

Dashcams mit fest eingebauten Speicher von ca 1 GB erlauben und alle anderen mit SD Card verbieten. (Ja, auch den Verkauf!) Durch Loop Funktion ist auf der Kamera maximal immer 10 min gespeichert und wird danach immer wieder überschrieben. Bei einer Erschütterung oder manuell wird die Uberschreibung gestoppt und die Kamera schaltet sich ab wenn sie den Rest Speicher gefüllt hat.

Möglich wäre das auch als fest verbaute Kamera in Neuwagen, oder eine Blackbox welche immer die letzten 10 min im Speicher hat und die nur die Polizei auslesen kann.

Gast
das Problem...

ist,wenn man diese Aufnahmen überall zulässt,der Staat ,damit vor allem die Polizei, oft blossgestellt wird.Beamte müssen um jeden Preis vor der Justiz geschützt werden.

MorbusBahlsen
Kameras

sind überall, filmen alles und jeden. In jedem Supermarkt, an jedem Geldautomat, jeder Tankstelle, Fußgängerzone...
Dort wird gefilmt um Straftaten aufzuklären. Unbeteiligte sind quasi immer zu sehen.
Mit Dashcams habe ich persönlich kein Problem. Ich würde in jedem Einsatzfahrzeug Dashcams installieren und bei Behinderung von Rettungskräften auch auswerten lassen...dann klappt's bald auch mit der Rettungsgasse

Ritchi
Bigott

Nun, bei Banken gestohlene Daten dürfen hehlermäßig gekauft werden, schließlich überwiegt das Interesse des Staats einen Steuerhinterzieher zu fassen. Dabei dürfen dann auch alle Ehrlichen auf der Liste nicht begangener Straftaten verdächtigt werden.

Warum soll der einzelne Bürger seine Unschuld nicht mit einer Kamera belegen dürfen, wenn sensible Daten der Aufnahme verpixelt werden?

Chrisatnews
@Rimpimpim

Sie haben leider 100%tig Recht!
Und das ist sehr, sehr schade.

schutzbefohlener
Wenn die Datenschutzverordnung

Am 25.10 in Kraft getreten ist, werde ich jeden Dash Cam Besitzer auffordern, mir sein Datenschutzkonzept vorzulegen.
Besser er wendet sich an einen Datenschutzbeauftragten, denn sobald er "Personen bezogene Daten" speichert und/oder löscht, muss er dies gut dokumentieren.
Kfz Kennzeichen gehören zu "Personen bezogene Daten".

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/sachlicher-anwendungsbereic…

Herrlich wenn Menschen, die zum E-Mail schreiben ihren Enkel brauchen und für die Internet 2015 noch Neuland war, die Regeln dafür festlegen.
In der CDU gibt es in meiner Gegend eine echte Koryphäe auf dem Gebiet. Aber es geht in der CDU nicht um Fähigkeiten sondern Fils und daher hängt die Koryphäe Wahlplakate auf ein alt eingefilzte CDU'ler, der gerade noch Mail schreiben kann, wenn niemand die Verknüpfung auf dem Desktop gelöscht hat, ist "IT-Experte".

Totengräber

Das menschliche Erinnerungsvermögen verstößt gegen den Datenschutz!

schutzbefohlener
um 07:36 von Grizzly-Adams

Bei Ihnen ist der Arbeitsweg, bei einem anderen der Parkplatz auf der Straße, weil das Auzto schon mal beschädigt wurde. Der dritte filmt den Kinderspielplatz, wegen der Hundeattacke letztes Jahr, der vierte filmt vom Balkon aus das Freibad. Nur zur Sicherheit der Badegäste, da war unlängst ein perverser Spanner unterwegs.

Und sobald etwas witziges zu sehen ist - ab zu youtube damit.

Bruchpilot
Hallo Sophix,

Ihr Bespiel: “Wenn man auf einen Bahnsteig geht ist vorher ausgeschildert, dass gefilmt wird. Betritt man den Bahnhof, entscheidet man sich dafür sich Filmen zu lassen.“ ist natürlich Blödsinn.
Sie haben die Wahl entweder sich filmen zu lassen oder keine Züge zu benutzen, in Geschäften haben sie die Wahl sich filmen zu lassen oder nicht mehr einzukaufen, in vielen Städten haben sie die Wahl sich filmen zu lassen oder nicht mehr auszugehen. Bei Licht betrachtet haben sie keine Wahl, sie werden gefilmt!
Die meisten, eigentlich alle Dashcams, die ich kenne haben einen Speicherstick der nach dem „First in, First out“ Prinzip aufzeichnet und je nach Qualität der Aufnahme und der Größe des Speichers aufzeichnet, also wo ist das Problem?

hammer
um 07:30 von Claus1963

"Jede Greti und jeder Bledi kann nicht einfach so alles filmen UND dann auch noch den Kram einfach ins Internet stellen."

Um das geht es ja gar nicht, natürlich kann man im Internt viele Videos anschauen - aber keiner weiß wer da drauf ist und oft ist niemand wirklich zu erkennen.

Es geht um eine Beweisführung bei einem Unfall und da gibt es nichts eindeutigeres als wenn jemand den Unfall gefilmt hat!

z.zoppo
@Sophix

Sie irren, sollten Sie auf den Aufnahmen einer Dashcam drauf sein, glauben Sie wirklich, jemand macht sich die Muehe, die SD-Karte aus der Dashcam zu fummeln um Sie in ganzer Schoenheit mittels Cardreader am PC zu bewundern?
Davon abgesehen, dass die Karte recht schell voll ist und Ihre Aufnahme automatisch nach ein paar Tagen ueberschrieben wird. So macht man es auch in Tankstellen. Vor Jahren war ich in einen Unfall verwickelt, den 2 suedlaendische Damen mit Ihrer "Nobelkarosse" vorsaetzlich verursachten. Die waren fein raus und mir fehlte der Beweis. Nehmen Sie einmal eine Dashcam in die Hand um die Materie zu verstehen.

Zeitungsjunge
Gerichte mal wieder...

Es wird doch eh überall mitgefilmt und wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege werde ich gesehen. Zum Glück steht es mir frei mich zu vermummen um eben nicht gesehen zu werden... ach ne, ist ja auch verboten. Aber Ok, jemand filmt mich mit seiner Dashcam, hat einen Unfall und möchte seine Unschuld vor Gericht beweisen. Wen interessiert ob ich da vielleicht kurz zu sehen bin? Na und? Am selben Tag haben mich auch schon zig Tausend andere "gesehen" und doch nicht wahrgenommen. Die Logik der Juristen führt vor lauter Denken viel zu oft in abstruse Richtungen. So wie bei einer festgezogenen Schraube, ist sie nach "weiter festziehen", doch wieder "lose"!

labudscg

Ich finde es aberwitzig wenn zu Zeiten von Facebook und Co. über Datenschutz diskutiert wird. Ich behaupte, dass weniger als 2% aller Facebook Nutzer ihre Einstellungen verändert haben. Außerdem redet schon keiner mehr darüber. Der Sturm im Wasserglas ist durch. Jetzt über Dashcams zu diskutieren ist einfach nur die Lust am anlasslosen Gemotze. Niemand außer den Ermittlungsbehörden sieht diese Aufnahmen und am Ende des Tages dient es der Wahrheitsfindung. Alle Kameras die der Staat aufstellt, filmen anlasslos und registrieren Personen en masse. Bis heute gibt es dazu kein Gemeckere. Also bitte: erst denken.....

hammer
um 07:40 von Sophix

"Betritt man den Bahnhof, entscheidet man sich dafür sich Filmen zu lassen."

Na ja - das Arrgumet ist etwas dünn, den ebtscheiden kann ich nicht ob ich mich filmen lasse, ich werde gefilmt und gut. Und nicht jeder Mensch hat ein eigenes Auto um den Bahnhof zu meiden!

Grundsätzlich bin ich aber dennoch für die Dashcam - ich habe auch eine - aber die Aufnahmen sind nicht auf dem rechner sondern auf der dashcam, nur wenn was passieren würde, würde ich diese 3 Minuten auf dem Rechner speichern!

Tertius
und genau das nicht @Grizzly-Adams

Und das soll eben nicht passieren, dass sich Leute hier als Hilfssheriffs aufführen dürfen. Auch wenn es einen manchmal selber in den Fingern juckt solche Verkehrsrowdys zur Rechenschaft ziehen zu können, ist das aber nicht die Aufgabe von Privatpersonen, sondern die von Polizei und Ordnungsämtern. Und auch wenn Sie sagen, dass es Sie nicht interessiert was das Urteil ergeben wird und sie weiterhin filmen, können Sie das gerne tun, aber dann müssen Sie auch mit den Konsequenzen leben, denn Sie halten sich somit ebenfalls nicht an Recht und Gesetz. Denn ein Unrecht legitimiert kein anderes.

Stefan T
07:39 von z.zoppo

"Was soll dieser Unsinn mit Datenschutz? (...) Deutschlands Gesetze sind ein Witz." - Da machen Sie es sich arg einfach. Wo fängt der "Unsinn" an und wo hört er auf? Ist Datenschutz auch noch dann "Unsinn", wenn Sie von irgendjemanden mittels Drohne in Ihrem Schlafzimmer gefilmt werden?

Account gelöscht

In Russland ist diese Technik sehr verbreitet - angeblich hilft sie gegen völlig willkürliche Maßnahmen der Polizei , die nur schlecht bezahlt ist und das magere Gehalt auf die eine oder andere Weise aufbessert. Russische Verhältnisse sind hier auch bald zu erwarten, wenn man das Verhalten des uniformierten Nachwuchses genauer besieht , welches nach Einführung der neuen Polizeigesetze gewiß nicht besser wird! Meine dashcam liegt bereit zur Montage und wird später (wenn sich diese Maßnahme bewährt) durch eine "action-cam" ergänzt, denn man ist ja auch manchmal auf Schusters Rappen unterwegs. Gegen die unwahren Behauptungen einer "Doppelstreife" hat man als Einzelner keine Chance. Mal sehen, ob das jetzt besser wird.

dr.bashir
Zweischneidiges Schwert

Also zunächst finde ich auch, dass die Angst um den Datenschutz etwas übertrieben ist. Ich werde heute dauernd irgendwo gefilmt von Leuten, die mit ihren Handys irgend etwas aufnehmen und ich irgendwo im Hintergrund bin. Sogar im Restaurant, am Buffet.... Dann müsste das auch verboten sein. Auf der Skipiste und auf dem Fahrrad muss heute anscheinend unbedingt eine GoPro dabei sein und da komme ich auch mit drauf. Könnte dann auch verboten werden.
Wenn die Filme der Dashcams nur im Streitfall vor Gericht verwendet werden soll mir das egal sein. So wie ich meine Mitmenschen heute kenne werden wir aber sofort "lustige" TV-Formate haben, wo all diese Filmchen auftauchen. Von Internetportalen mal ganz zu schweigen. Und das braucht wirklich niemand.

Ullrich Heinrich
Big Brother am Armturenbrett

Es ist hier offenbar eine Frage entscheidend: Wie werden die Aufnahmen gesteuert und ist der Datenschutz sichergestellt?
Einfach mitlaufende Cams wurden in der Vergangenheit nicht als Beweismittel anerkannt. Diese unterliegen keinerlei Beobachtung irgenwelcher Datenschützer und stellen einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte Dritter dar, sofern die Aufnahmen den Weg in die Öffentlichkeit finden.
Öffentliche Kameraüberwachung, sei es in Fußgängerzonen, Bahnsteigen oder wo auch immer, unterliegen der Überwachung der Datenschützer und es ist, so die Theorie, sichergestellt, dass Filmmaterial automatisch gelöscht wird.
Videoaufnahmen der Verkehrüberwacher laufen ausschließlich anlassbezogen. So schaltet der Rennleiter die Kamera regelmäßig nur dann ein, wenn Verkehrsübertretungen dokumentiert werden sollen.
Das sind dann die kleinen aber feinen Unterschiede.

KSMBln
Übervorsichtig

Die Datenschützer sind meiner Meinung nach zu übervorsichtig geworden.
Eine Überwachung von großstädten mit Kameras, wie in London macht sinn. Dann müßte das hohe Gericht nicht dauernt einzeln entscheiden, wer recht hat. Es würden auch viel mehr Ordnung herschen (nur da wo die Kammeras hinschauen)

Wie wäre es wenn alle Vortbewegungsmittel eine entsprecchende Blackbox ab Werk und zur Nachrüstung bekommen? Auch Kameras wären im Flugzeug; PKW; LKW; Schiffahrt gut, dann könnten die Gewalttäter schneller dingfest gemacht werden. Sowie Unfälle schneller aufgeklärt werden.
Die Sachverständigen hätten dann eine bessere Entscheidungsmöglichkeit. Hersteller der Fahrzeuge könnten sie sicherer machen.

Manuel78
@Namarana, 07:19 Uhr

Danke, das war der beste Kommentar zu dem Thema den ich bisher gelesen habe!

Wie immer muss man sehen welche Interessen hinter Pro- und Kontra Fraktion stehen.

Für die meisten würde eine Technik die nach einem Crash die letzten 30 Sekunden verschlüsselt und nur für Gerichte auswertbar vorhält ausreichen.
Viele Moderne Autos halten heute auf diese Art schon Telemetriedaten fest.

Es gibt aber auch die Youtube Fraktion, die gerne Crashs, gefährliche Situationen u.ä. auf Youtube hochladen will.
Diejenigen die ggf. auf Facebook und anderen sozialen Medien eine private Hetzjagd gegen vermeintliche Verkehrssünder zur Selbstjustiz machen wollen.

So etwas und ähnlich gelagerte "Verwendung" von Dashcam Aufnahmen sind mMn nicht in Ordnung.

Wie Namarana schon schreibt, es bedarf schlicht und Ergreifend einer modernen gesetzlichen Regelung, die einerseits die Vorteiler moderner Techniken nutzt und würdigt, und anderseits dennoch Privatsphäre gewährt.

Friedolin Meier
Dashcam als Beweismittel

Der Verdacht liegt nah, dass die Gerichte mit der Ablehnung der Aufzeichnungen, verhindern wollen, dass sie durch Anzeigen von selbsternannten Gesetzeshütern mit Bagatellanzeigen überlastet werden. Ansonsten halte ich diese Aufzeichnungen in schweren Fällen für wichtige Beweismittel die der Rechtsprechung sehr hilfreich sein können.

volkert
@ Namarana 07:19

"Da ist halt der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Regelungen zu schaffen, z.B. dass Dashcams zwar dauerhaft filmen dürfen, aber maximal 30 Sek. in die Vergangenheit vorhalten."

richtig, aber selbst da stellt sich der gesetzgeber an. hier in öst. wollte ein unternehmer eine genehmigung für eine von ihm entwickelte kamera bekommen: die kamera filmte jeweils 60 sek. sequenzen, die sequenzen befanden sich nur im zwischenspeicher des geräts und wurden nur auf einem physischen medium gespeichert, wenn ein aufprall registriert wurde oder wenn der fahrer per knopfdruck die sequenz speichert, die aufnahmen wurden aus datenschutzgründen bewusst in niedriger auflösung angefertigt.

ergebnis: abgelehnt, ging durch zwei instanzen. verstoß gegen das datenschutzgesetz, da der fahrer jederzeit die sequenz bei einer systematisch arbeitenden aufnahmeeinrichtung speichern kann. folge: die leute fahren eben mit ganz normalen dashcams weiter, da man es dem gesetzgeber sowieso nicht recht machen kann.

Paco
#z.zoppo

Ich bin zu 100% ihrer Meinung!
".......und die Schuldfrage ist geklärt." Genau das ist der Punkt, niemand in dem ganzen Gerichtsapparat will das. Die Richter müssten so entscheiden, wie es die Kamera es vorgibt, Anwälte könnten sich ihre fragwürdigen Methoden sparen, Gutachter wären arbeitslos. Wer sollte daran Interesse haben? Es geht bei Gericht nicht um die Wahrheit, sondern hauptsächlich darum, Menschen Arbeit und ein fürstliches Auskommen zu geben.

schabernack
Es gibt genügend Möglichkeiten, …

… der missbräuchlichen Verwendung von Aufnahmen aus Dashcams vorzubeugen.

Sowohl technische Beschränkungen (Endlosschleife in der Aufzeichnung von ± 5 Minuten), als auch solche bei der Verwendung der Aufnahmen (nur zur Anzeige bei der Polizei bzw. als Beweismittel vor Gericht).

Sollten dabei Unbeteiligte in "unangenehmen" oder diskreditierenden" Situationen zufällig mitgefilmt worden sein, könnte man diese vor dem öffentlichen Abspielen des Videos in einem Gerichtssaal unkenntlich machen.

Wer sollte unter diesen Voraussetzungen etwas dagegen haben, wenn er/sie als Fußgänger erkennbar durchs Bild läuft, oder er/sie mit seinem Auto auf der Gegenspur fährt/steht?

Nun ja - er/sie könnte an einem Ort "erwischt" werden, an dem er/sie laut Aussage/Angabe gegenüber dem Arbeitgeber/Ehepartner nicht gewesen sein will.

Das ist wohl "als normales Lebensrisiko" zu werten. Es könnte ja auch der Arbeitskollege / die Nachbarin sein, "der/die eine solche Fehltat aufdeckt und verpetzt" …

Gast

Die Vergleiche und Beispiele die hier teilweise angebracht werden entbehren jeglicher Grundlage.
Das Blitzen von Schnellfahrern und die damit verbundene Aufnahme des Fahrers hängt mit einer Ordnungswidrigkeit/Straftat zusammen die ja bereits begangen wird/wurde und das Foto als Beweismittel dient. Ich stimme Sophix vollkommen zu bzw. ist es einfach rechtlich Fakt. Die Möglichkeit über eine Selbstbestimmung habe ich bei Dashcams nicht, und es gibt keine Sicherheit das die Personen die diese Cams verwenden nicht einfach Mitschnitte anderweitig verwenden. Es ist auch nicht sichergestellt dass diese Aufnahmen wieder gelöscht werden. Alle hier Pro Dashcam schreibenden sind wahrscheinlich auch die, die bei einem Unfall sofort die Kamera zücken um den Unfall und die Opfer zu fotografieren denn die Selbstbestimmung und die Würde dieser Leute ist ihnen egal.

Paco
#Sophix

Wenn Sie mit dem Zug fahren müssen, haben sie doch keine Entscheidung darüber, ob sie gefilmt werden. Sie wissen es nur, aber sie können keinen Bahnhof aufsuchen der nicht überwacht wird. Diesen alternativen Bahnhof gibt es aber nicht, und sie müssen den Zug ja irgendwie besteigen.

Zahnschmerzen

Problematisch wird es vermutlich nicht vor Gericht. Richtern und Anwälten kann man schon zutrauen, dass sie unbeteiligte Autofahrer und Passanten ignorieren.
Leider landen viele dieser Aufnahmen, auch von deutschen Straßen, auf youtube. Motorradraser filmen ihre eigenen Unfälle ect.
Das Ganze dient nur noch der Unterhaltung, und dann liegen ganz gravierende Verstöße gegen den Datenschutz vor.
Deshalb meine Meinung: Beweismittel vor Gericht ja, allgemeine Veröffentlichungen absolut verbieten und ggf. diejenigen mit einer empfindlichen Geldstrafe belegen, die dagegen verstoßen.

ophorus
Nach dem Urteil grade

kann also Jeder zum Spion werden. Vor allem die Polizei wird an Aufnahmen interessiert sein, die bisher nicht verwertet werden durften.
Datenschutz? Speicherfristen? Beim Privatbürger? Gibts nicht!
Wir werden uns auf kamerabestückte Autos freuen dürfen, die Alles und jeden beobachten, auf youtube posten und gerne auch zur Belustigung verwendet werden können.
Sollte mal der Besitzer der Dashcam was Falsch gemacht haben? einfach löschen.....
Vielleicht wird aber auch ne neue erpressermasche draus: "Hier siehst Du Deine Fehler im Video- soll ich löschen zahlst Du 1000€"
Das deutsche Gericht hat überhaupt keine Ahnung, wie heutzutage Menschen mit Aufnahmen umgehen.
Der Video-IM ist geboren!

volkert
@Sophix; Wollen wir uns filmen lassen?

niemanden interessieren stundenlange langweilige verkehrsaufnahmen. die aufnahmen kommen nur dann ins spiel, wenn es einen unfall gab und die schuldfrage geklärt werden muss.

wenn einem das passiert ist, wie mir vor nicht allzulanger zeit, denkt man über den datenschutz sicherlich auf einmal ganz anders: ich hatte einen unfall, bei dem der ablauf eindeutig war, die unfallgegnerin hat sich aber einfach was ausgedacht. da es keine zeugen gab, bin ich auf der hälfte des schadens sitzengeblieben --> 900 eur. damit mir sowas nicht nochmal passiert, habe ich mir jetzt eine dashcam installiert.

in österreich gibt es kein beweismittelverbot, die aufnahmen werden im zivilprozess in der regel zugelassen, selbst wenn man für das anfertigen evtl. ein bußgeld bezahlen muss. außerdem denkt der unfallgegner sicherlich über seine version des unfalls nochmal nach, wenn er weiß, dass es einen videobeweis gibt. in anderen ländern sind dashcams ganz normal und regen niemanden auf.

harry_up
Die Argumentation mancher Gerichte,...

...die sich gegen die Verwertbarkeit von Dashcambeweisen aussprechen, ist dermaßen an den Haaren herbeigezogen, dass man nur den Kopf schütteln kann.
Als hätte nicht schon heute jeder eine Dashcam in Form seines Handys in der Tasche, mit dem er, wenn er Lust hat, beim Spaziergang durch die Einkaufstraße so lange und so viel filmen kann, wie auf den Speicher passt. Wenn er dabei zufällig einen Taschendieb in Aktion aufnimmt, kann der Richter entscheiden, ob er das als Beweismaterial zulässt. Aber wahrscheinlicher ist, dass der Filmer eins drüber kriegt, aus bekanntem Grund.
Es ist schon seltsam: Da wird zwar der unbekannte und unbeteiligte Fußgänger geschützt, aber auch der bekannte Straftäter oder Unfallverursacher.

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