Hermann Borchert (l), Beate Zschäpe und Mathias Grasel (Archivbild vom 13.03.2018)

Ihre Meinung zu Verteidiger fordern für Zschäpe maximal zehn Jahre Haft

Im NSU-Prozess haben die Verteidiger Zschäpes eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin gefordert. Zschäpe solle nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen verurteilt werden.

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11 Kommentare

Kommentare

Demokratieschuetzerin2021
Diesen Antrag von Zschäpes Verteidigern weise ich zurueck!!

Diesen Antrag der Verteidigung von dieser werten Frau Zschäpe:

https://www.tagesschau.de/inland/zschaepe-verteidiger-105.html

Die Verteidigung der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat für die 43-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren gefordert. Zschäpe sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Bombenanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds", sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt.

weise ich mit aller Entschiedenheit zurueckk!! Frau Zschäpe war mindestens Mitwisserin bei den ganzen Anschlägen, bei dieser Brandstiftung hat sie versucht Beweismittel zu vernichten und sie muss auch von diesem Selbstmord der beiden Uwes gewusst haben.

Demokratieschuetzerin2021
Schließe mich hier der Bundesanwaltschaft größtenteils an

Von daher schließe ich mich dem Großteil der Auffassung der Bundesanwaltschaft:

https://www.tagesschau.de/inland/zschaepe-verteidiger-105.html

Bundesanwaltschaft fordert lebenslang

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

vollumfänglichst an! Aber ob sie die Taten wirklich aus eigenem freien Willen wollte:

https://www.tagesschau.de/inland/zschaepe-verteidiger-105.html

Zschäpe soll alle Taten ihrer Freunde Mundlos und Böhnhardt gewollt und unterstützt haben - auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht dabei war.

kann nieman wissen, weil sie sich im Prozess nicht geäußert hat.

Tammy Speed Mind
B. Zschäpe, das Bauernopfer

Wo sind die Auftraggeber & die Waffenbeschaffer der jungen 3-Kopf (zufällig 2 davon - d. h. potent. Angeklagte & Zeugen - gestorben) Mannschaft ? Tja, da müsste man noch weitere 14 Monate daran tüfteln, staatl. finanziert, doch gibt es dazu sowieso kein Interesse

Jadawin1974
@ Demokratieschue..

Man muss der Frau natürlich nicht glauben, dass Sie nichts gewusst hat. Aber man muss es beweisen können, denn im Zweifel muss ein Gericht nun mal für den Angeklagten entscheiden.

Abgesehen ist die ganze Geschichte mit dem Brand und den Selbstmorden der beiden Uwe´s schon ziemlich dubios. Ich persönlich denke das noch mehr beteiligte am Leben sind und vor Gericht gehören...

S1
um 15:26 von Demokratieschue...

" ... und sie muss auch von diesem Selbstmord der beiden Uwes gewusst haben.... "

Mag sein.
Sie sagt aber das Gegenteil.

Und gerade sie als Demokratieschülerin wollen doch nicht gegen den Rechtstaat agieren und der Angeklagten etwas unterstellen.

Biocreature
Zwar nachvollziehbar aus der Sicht der Verteidigung...

aber im Grunde kaum vorstellbar, daß sie nie auch nur einen winzigen Hinweis
auf die Anschläge und Morde in den 13 Jahren
mitbekommen hat.

Daher ist sie meiner Ansicht nach schuldig des Mordes in besonders schweren Fall
und somit sollte das Urteil lebenslänglich mit anschließener Sicherheitsverwahrung lauten.

Alles andere wäre ein Hohn gegenüber den Opfern und auch gegenüber den Bürgern
dieses Staates.

Stefan T
Erschreckend...

für wie dumm die Verteidigung das Gericht und die Öffentlichkeit hält. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wird wohl kaum von der Hand zu weisen sein.

Knubbelnase

möchte hier an der Stelle mal kurz auf
-
+ den V-Mann am Anschlagsort
+ die stümpferhaften versuche bei der Fahndung
+ den unsachgemäßen umgang mit Beweismitteln (unter anderem der Abtransport des "Selbstmordortes" der beiden schützen vor der Spurensicherung)
+ der gefundenen "Beweise" im oben aufliegenden ROSA Rucksack der Rechtsextremisten
+ die zweifelhafte Kopfwunde mit der Schrottflinte
+ die WEigerung nach den ersten 6 Taten im rechtsextremen hintergrund zu ermittlen sondern die Opfer in Familienstreitigkeiten mit Mafiahintergrund zu rücken
+ sowie den Tod von verschiedenen zeugen (natürlich alles bedauerliche Unfälle)
-
also
wenn man ihr die Raubüberfälle nachweisen kann dann Strafe
wenn man ihr Brandanschläge nachweisen kann dann Strafe
aber Strafe für KANNTE die Täter und wohnte im selben Haus und ist sicher mitschuldig das geht nicht
-
möglich das sie mitschuld hat aber wenn aufgrund dieser Polizeiarbeit diese Schuld nicht bewiessen werden kann dann ist sie UNSCHULDIG

karwandler
re demokratieschue

"Diesen Antrag von Zschäpes Verteidigern weise ich zurueck!!"

Von Loriot käme dazu sein unnachahmliches:

Ach was!

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
NSU und RAF

Die überwiegende Mehrheit der RAF wurde kein direkter Mord nachgewiesen. Darum wurden sie wegen gemeinschaftlichen Mordes und der Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt.

Wenn Zschäpe, die einzige Überlebende der NSU - Terrorgruppe, nicht mit dem bei den RAF-Prozessen aufgestellten Maßstäben für Terroristen gemessen wird, wäre dies ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit.

Das Urteil muss die Bildung einer Terroristischen Vereinigung und 9fachen gemeinschaftlichen Mord angemessen bestrafen.

Karl Napf
@resi

das kannst du nicht hier machen. das musst du in 2-facher ausfertigung ans gericht schicken mit kopie