Handschellen

Ihre Meinung zu EuGH-Richter erschweren EU-Abschiebung

EU-Bürger, die außerhalb der Heimat straffällig werden, können nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden. Das hat der EuGH entschieden. Wer mindestens fünf Jahre da sei, habe ein Daueraufenthaltsrecht.

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38 Kommentare

Kommentare

rossundreiter
Schön.

In Zeiten, in denen die europäische Integration dank nationalistischer Neurosen der Mitgliedstaaten mehr oder weniger im Wachkoma liegt, freut man sich über solche Vernunftsentscheidungen.

andererseits

Der Shitstorm, der hier losgehen wird, ist sehr überraschungsfrei absehbar. Deshalb schon mal das klare Statement: Diese Entscheidung stärkt unser Rechtssystem und unsere Gesellschaft und weist alle populistischen Schnellschüsse klar in die Schranken des Rechts.

Michel.Worms01
Wer mindestens 5 Jahre in Deutschland lebt...

habe ein Dauer-Aufenthaltsrecht , sofern er integriert sei,... dies nenne ich eine absolut weise Klarstellung! Die Willkür der staatlich sehr unterschiedlich "verordneten" Abschiebungen sollte sofort unterbunden werden und dringend reformiert werden. Es kann nicht sein, dass hier nach dem Motto "haltet den Dieb...er sieht anderes aus als wir ihn wollen..(!)" abgeschoben wird. Es müssen klare Regeln her und jetzt haben wir eine. Und daran wird sich auch Hr. Seehofer mit seinem Master-Plan orientieren müssen. Bravo der differenzierten Betrachtungsweise der Justiz!

Demokratisch
13:57 von andererseits - Kein Shitstorm, aber Unverständnis

denn gerade auch der EuGH ist das Problem, was die vielen Rechtspopulisten nicht ganz zu Unrecht auf den Plan ruft. Ein "Gerichtshof" der sich juristisch mehr und mehr über deutsches - und damit von uns allen demokratisch beeinflussbares - Recht stellt. Das ist das eigentliche und ungelöste Problem, was den vielen Anti-Europäern (unter anderem) dem Zulauf beschert. Der Gedanke aus einer Freihandelszone einen Superstaat oder einen Vielvölkerstaat zu basteln, ist das unausgesprochene Problem in ganz Europa und der Grund für den ersten Austritt aus dieser Union durch Gross Britannien.

Karl Klammer
@Michel.Worms - Seehofer mit seinem Master-Plan im Heimatmuseum

Die Rechtspoulisten werden es nie begreifen,
das "aus den Augen aus dem Sinn" (abschieben) eine Lösung ist.
Selbst die forderungen Dobrindts sind irre,
wenn es nur Waren statt Taschengeld gibt,
so steigt die Beschaffungskrimminalität rapide an,
da ja irgendwie die Handyverträge bezahlt werden müssen.

Auch der populistische Gefährder Irrsinn
geht nach hinten los.

Flüchtlinge melden sich gerade massenhaft
als angebliche IS Anhänger und somit nicht
abgeschoben werden zu können.
Jetzt müssen die Behörden schon nachweisen,
das Flüchtlinge "keine" IS Anhänger sind.
Dafür expoldiert gerade die Gefährder Statistik *rofl*

blubber2
Prävention

Nicht die Integration kann hier das Maß der Dinge sein.
Wer sich nicht an die Regeln und Gesetze hält hat das Recht sich in der Gesellschaf zu bewegen verwirkt.
Egal, wer keinen Pass des entsprechenden Landes hat, muß wissen, das er nach einer kriminellen Handlung abgeschoben werden kann. Diese Androhung ist Teil der Prävention.

drago
Wo steht das? + Sinnfreier Bericht?

1. Die genannten Fristen sind vollkommen willkürlich vom Gericht festgelegt.
2. Wenn der Grieche seit dem 3. Lebensjahr in Deutschland war, er 2013 24 Jahre alt war, war er somit seit 1992 in Deutschland. Wieso unterbricht eine Haft ab 2013 diese 10-jährige Frist, die war doch schon längst abgelaufen, d. h. er befand sich doch vorher schon 21 Jahre in Deutschland?

Tammy Speed Mind
Ist DAS der TERROR/VERBRECHENSSCHUTZ für die europ. Völker ?

Wenn das der Schutz vor Verbrechern & Terroristen sein soll, dann bin ich einfach nur sprachlos !

Da sollte man dieses Urteil anfechten, bei einem noch höheren Gericht, falls das existiert. Der Name "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" = Rechte für Verbrecher, aha !??

Da freut sich schon der nächste Anis("Weihnachtsplätzchen") Amri oder Hussein Khavari (Mord an Freiburgerin_http://de.wikimannia.org/Hussein_Khavari)__ ansonsten einfach der beliebteste "Trick17": noch schnell die DE(andere EU-Länder der selbe Misstand)-Staatsbürgerschaft für die Sprößlinge beantragen - vor der Straffälligkeit

Einerer

Muss ich dann in irgendeinem ausländischem Knast bleiben, oder darf ich mich als Deutscher schon freiwillig in einen deutschen Luxusknast abschieben lassen, sollte es mal so weit kommen? In Mallorca soll es auch einen Luxusknast geben.
Das gibt dem Wort "Hafturlaub" ein völlig neuen Spirit.

meckerer
Eigentlich logisch

Ein Grieche, der in Deutschland aufgewachsen ist, und das seit Kleinkind-Zeiten, ist hier sozialisiert worden, nicht in Griechenland. Wenn er straffällig wird, liegt die Resozialisierung selbstverständlich auch in der Verantwortung der Gesellschaft, die für seine ursprüngliche Sozialisierung und deren offensichtliches Fehlschlagen verantwortlich zeichnet. Der Pass hat damit nichts zu tun.

germanbhoy
Na Bravo!

Jene, die von diesem Urteil begeistert sind, müssen sich fragen lassen, für wie integriert sie derartig kriminelle Subjekte halten.

Eu-Schreck
Shitstorm

13:57 von andererseits
Ich glaube ich fange den mal an. :)
Man kann sagen: Deutschland hat versemmelt bei jemandem, der als Kind oder Jugendlicher hier aufgewachsen ist, diesen in die Gesellschaft zu integrieren. Dafür kann das Elternland weniger. Mag sein, kann ich pauschal weder bestätigen noch widerlegen. Würde ich fallabhängig machen, wenn es irgendein Mafiaclan ist sehe ich die Verantwortung nicht bei Deutschland und ich finde Abschiebung auch dann völlig korrekt. Dito auch wenn es aus meiner Sicht verkorkste "Angewohnheiten" aus den anderen Ländern sind ("bei uns regeln wir das wie Männer" oder solcher Quatsch).
Spätestens wenn jemand hier als Erwachsener (ich sach mal ab 21 Jahren) herkommt (übrigens egal ob EU oder nicht), sehe ich es nicht als "unsere" Schuld an, wenn er kriminell (meine damit nicht Schwarzfahren o.ä.) wird. Übrigens sehe ich Deutschland auch nicht in der Verantwortung wenn er längerfristig (>2Jahre) arbeitslos u. sozialhilfeabhängig wird.

Rolando
Klarstellung

1) es handelt sich hier um einen Bürger aus der EU. Dass der anders behandelt wird , als Nicht-EU-Bürger ist selbstverständlich. Von daher hat dieser Fall mit straffällig gewordenen Nicht-EU-Bürgern (Asylanten) nichts zu tun.

2) Ein EU-Bürger hat aber keinen deutschen Pass. Wer sich als EU-Bürger notorisch schwerkriminell verhält, sollte trotzdem in bestimmten Fallen in sein EU-Heimatland abgeschoben werden können, auch wenn er schon lange in D lebt. Das hat ja das EuGH auch so gesehen.

Melanda
Wer 5 Jahre hier ist...

...hat ein Daueraufenthaltsrecht. Abschiebungen waren schon immer problematisch und finden deshalb nur im homoepatischen Bereich statt. Umso wichtiger ist es, dass man sich im Vorfeld genau ueberlegt wen man ins Land laesst.

Gruss aus Brasilien

Kopfmensch
bedenkliche Entwicklung ...

"Richter erschweren Abschiebung"

... Schlagzeile im AFD-Sprech! ... Bedenklich, bedenklich! ... Denn wer nur Überschriften ließt hat sich seine Meinung schon gebildet. Grad wenn's sowieso nur um's Wiederkauen geht!

Karl Klammer
@blubber2 - Ein Straftat begehen und sich abschieben lassen

Ihre Lösung ist einfach genial für jeden Krimminellen ,
welcher sich dann mit seiner Beute im Ausland erfreut und über die dummheit der deutschen rechtspopulisten sich ins Fäustchen lacht :-)

Armagedon

Falscher Titel „EuGH-Richter erschweren EU-Abschiebung“

Ausweisung wäre das richtige Wort.
.
Nur am Rande bemerkt: mit solchen Entscheidungen wird die EU und deren Gerichte immer unsympathischer

Dicodes

Wieder mal hat sich der EuGh über die deutsche Justiz erhoben. Da kann der Innenminister machen was er will. Ob Salafist, Klein-oder Schwerkrimineller, Abschieben lassen solche Leute sich nicht. Zur Not klagen Sie bis zum Bundesverfassungsgericht und bekommen wahrscheinlich Recht. In Duisburg vor dem Landgericht stehen jeden Morgen mindestens 5 Anwälte und bieten ihre Dienste an. Armes Deutschland.

eine_anmerkung
um 13:56 von rossundreiter

>>"In Zeiten, in denen die europäische Integration dank nationalistischer Neurosen der Mitgliedstaaten mehr oder weniger im Wachkoma liegt, freut man sich über solche Vernunftsentscheidungen."<<

"Vernunftsentscheidungen? Es handelt sich hierbei um einen Straftäter und die Urteilsbegründung ist doch Auslegungssache. Ich finde das Urteil unverantwortlich, hätte aber Verständnis dafür das Griechenland diesen Typen nicht haben wollte. Manchmal habe ich das Gefühl nur links/grün-versiffte Richter sind bei der EU tätig? Aus Täter werden Opfer gemacht und das kann doch nicht richtig sein?

Inflimaö

Schon Wege der Entscheidungen der EuGH bin ich gegen eine Vertiefung der EU. Für Deutschland hat nur das BVerfG final entscheiden.

blubber2
Straftat

Das die Abschiebung erst nach verbüßter Strafe erfolgt, ist eigentlich für jeden klar denkenden Menschen eine Selbstverständlichkeit

ErebMacar
@Tammy Speed Mind (15:20):

>>Da sollte man dieses Urteil anfechten, bei einem noch höheren Gericht, falls das existiert. Der Name "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" = Rechte für Verbrecher, aha !??<<
Das Urteil wurde vom EU Gerichtshof gefällt, nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Institutionen. Der EUGh ist Teil der Judikative der EU, der EUGhMR wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Dementsprechend ging es in diesem Fall um einen EU-Bürger (einen Griechen). Menschen, die nicht aus EU-Staaten kommen, werden von dem Urteil überhaupt nicht berührt.

ErebMacar
@Tammy Speed Mind (15:20):

>>Da sollte man dieses Urteil anfechten, bei einem noch höheren Gericht, falls das existiert. Der Name "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" = Rechte für Verbrecher, aha !??<<
Das Urteil wurde vom EU Gerichtshof gefällt, nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das sind zwei völlig unterschiedliche Institutionen. Der EUGh ist Teil der Judikative der EU, der EUGhMR wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Dementsprechend ging es in diesem Fall um einen EU-Bürger (einen Griechen). Menschen, die nicht aus EU-Staaten kommen, werden von dem Urteil überhaupt nicht berührt.

Kampfkanin
Nix kapiert,

der EuGH, offenbar!
JEDE Straftat MUSS Konsequenzen haben - auch heftige!!
Kein Mensch muß insbesondere in D-Land irgendwie kriminell werden, weil hier sowieso niemand verhungern muß, dank Sozialstütze!
Strafen müssen ja schließlich auch sich herumsprechen, um abzuschrecken - zum Schutz der Normalbürger des Landes!

Jan Schreiter
polarisierendes Urteil

Dem Urteil liegt ein Sachverhalt zugrunde, der die EU-Staaten sehr unterschiedlich betrifft. D. hat mehr Migranten aufgenommen, als alle anderen EU-Länder zusammen. Die Kriminalität folgt sicherlich Proportion. Folgerichtig wird das Urteil in den EU-Ländern unterschiedlich aufgenommen; die EU-Vorbehalte werden erneut gestärkt. Rechte Kräfte werden aufmunitioniert. So könnte das Urteil eine Trotzreaktion auslösen, deren Kerngehalt die Überlegung sein könnte "wir können Kriminelle nicht ausweisen, sondern nur rausekeln". Insofern ist das Urteil sehr zwiespältig.

ErebMacar
@Dicodes (15:55):

>>Wieder mal hat sich der EuGh über die deutsche Justiz erhoben.<<

Deutschland ist als Mitgliedsstaat der EU nun einmal auch der EU-Gesetzgebung und - ganz schockierend - auch der EU-Rechtssprechung unterworfen. Und der EuGh ist nun einmal das BGH-Pendant der EU, da ist überhaupt nichts Verwerfliches dran. So, wie der BGH die letzte Instanz im deutschen Zivil- und Strafrecht ist, ist der EuGh die entsprechende Instanz bei EU-Recht. Und bei der Ausweisung eines EU-Bürgers wird zwangsläufig EU-Recht berührt.

pnyx

Das ist extrem erfreulich. Wenn ein Bürger, und das ist jemand, der fünf Jahre oder länger in einem Land lebt, mit fremdem Pass sich möglicherweise strafbar gemacht hat, soll er behandelt werden, wie jeder andere Bürger auch. Anklage, Gerichtsverfahren, im Fall von Verurteilung Strafantritt, Strafverbüssung, Freilassung. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Eine Zusatzstrafe durch definitives Herausreissen aus dem sozialen Kontext widerspräche dem. Schön, dass das der EuGH auch so sieht.

tagesard09
Verbrecher

haben ein Daueraufenthaltsrecht im Gefängnis. Dort gibt es ausreichend Möglichkeit zur Integration mit Mitgefangenen.

Unhaltbare Gutmenschargumentation führt immer weiter näher an den Abgrund. Nach dem Absturz will es von jenen sicherlich auf einmal keiner gewesen sein der die Katastrophe verursacht hat.

Elefant
Vernuenftiges Urteil,

aber man wird sich in Zukunft noch mehr fragen muessen, welches Land noch in die EU kommt.

spetzki
Oh mein Gott

Da werden meine schlimmsten Befürchtungen wahr. Wer hier in dieses Land einreist und sich ein paar Jahre irgendwo einnistet ist anschließend gar nicht mehr aus diesem Land zu entfernen.
Ich denke dabei vor allem an diverse südost-europäische Herkunftsländer und an Personengruppen, die hier zu keinem Zeitpunkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen oder auch nur angestrebt haben.

Das ist eine Riesensauerei!

"Integration" wird hier anscheinend sehr grotesk definiert. Wer
- Geschäfte überfällt oder hier noch nie nennenswert gearbeitet hat
- in 5 Jahren die Sprache nicht gelernt hat
- in sonstiger Art mehrfach den Behörden aufgefallen ist (Polizei, Jugendamt, Verwaltungsbehörden...)
...ist hier nicht integriert! Und wer sich trotz ausreichend Zeit (5 Jahre) nicht integriert hat muss auch wieder abgeschoben werden können!

Ich verstehe langsam warum die Engländer aus der EU austreten.

Friedrich Spee
gott sei dank!

ich fuerchtete schon um die rechtsstaatlichkeit innerhalb der europaeischen union. denn in der tat gibt es kraefte, die die fluechtlingsproblemat um jeden preis dadurch loesen wollen, dass die betroffenen zurueckgeschickt werden, ob ihnen im heimatland gefahr droht oder nicht.

hier hat der gerichtshof gottlob einen riegel vorgeschoben.

Kuchen

Wenn die Integration in Deutschland der Maßstab ist, liegt der Fall doch nach dem Begehen eines schweren Verbrechens doch auf der Hand.
Integration gescheitert. Deutsche Werte und Rechtsnormen ignoriert.

Dana
Eine EU mit Reisefreiheit muß zwangsläufig mit so etwas leben!

Entweder wir wollen offene EU-Grenzen, oder eben nicht.

Das soll jeder für sich entscheiden, auch an der Wahlurne.

Eine Schuldenverallgemeinerung haben wir ja schon (EZB hat tausende Milliarden Euro an maroden Pleite-Staatsanleihen in den Büchern).

Auch das muß jeder für sich bewerten.

Hepheistos

Nach dem was sich der Eu-GH da an Urteilen erlaubt, frage ich mich mittlerweile, ob da schon die ersten Kadis als Richter sitzen? Zählen also unsere Sicherheit und Überleben weniger, als das eines Verbrechers aus sonst woher, dem man hier auch noch Unterschlupf gewährte? Das geht zu weit! So langsam beginne ich Polen, Tschechien, Ungarn zu beneiden, die sich immer weniger diesem ’Gericht’ und seinen ’Urteilen’ verpflichtet sehen.
Man sollte in der Sache mit dem Verbot der Abschiebung von Straftätern diesen Herrn ’Richtern’ die Ehre zuteil werden lassen, diese geschützten Straftätern einzig und alleine bei diesen ‚’Richtern’ selber unterzubringen, damit die dann genauso gut, wie wir vor solchen Subjekten “geschützt“, endlich einmal am eigenen Leib erfahren dürfen, was ihre ’Gerichtsurteile’ bedeuten und was sie Wert sind.

Paul Puma
Idee des Rechts

Die Idee des Rechts ist nicht die abstrakte Gerechtigkeit, sondern es die Absicht, eine Gesellschaft zu stablisieren. Diese Juristen laden vor der Geschichte eine schwere Schuld auf sich, wenn sie Recht sprechen, das dazu führt, dass die EU, unser Land und unsere Gesellschaft destabilisiert werden. Entweder zerfällt eine solche Gesellschaft oder man riskiert die allgemeine Aufhebung des Rechts. Beides muss vermieden werden! Daher mein Appell an die Juristen: Rettet die EU und unser Land!

Der Nette
Wir müssen Richter schützen

Niemand sollte abgeschoben werden.
Es besteht keine Gefahr durch Migranten, schn garnicht durch EU Bürger.
Wir leben in Deutschland
In Frieden und Sicherheit.
Wir sollten alle Völker dieser Erde aufnehmen
Und an unseren Wohlstand beteiligen.
Schließlich sind wir Christen.

Jaroslaw P
Urteil zu eng

Die Entscheidung geht in die richtige Richtung. Nicht nachvollziehbar ist aber die Differenzierung zwischen EU-Ausländern und Mensch*Innen, die aus anderen Ländern heraus das BRD-Territorium besiedeln. Hier sollte aus Gründen der Gleichbehandlung möglichst schnell eine gesetzliche Ergänzung erfolgen, wonach jeder/jede/jed* sich hier Aufhaltender/in/* das Recht hat, unabhängig von der Dauer und Rechtmäßigkeit des Aufenthalts trotz der Begehung von Handlungen, die BRD-stämmige als Straftaten definieren, im BRD-Territorium zu bleiben.

Die Entscheidung ist also ein Anfang, es gibt aber noch viel zu tun.

BotschafterSarek
@Jaroslav P

Hier sollte aus Gründen der Gleichbehandlung möglichst schnell eine gesetzliche Ergänzung erfolgen, wonach jeder sich hier Aufhaltender das Recht hat, trotz der Begehung von Handlungen, die BRD-stämmige als Straftaten definieren, im BRD-Territorium zu bleiben.

Ich habe in meinen Kommentaren nie einen Zweifel daran gelassen, dass ich der Meinung bin, dass wir Flüchtlingen (egal ob sie nun vor Hunger oder Krieg fliehen) Schutz gewähren müssen. Dazu stehe ich.

Aber: Wer dieses Gastrecht mißbraucht und hier schwere Straftaten, teilweise gegen Leib und Leben, begeht - der hat dieses Gastrecht meiner Meinung nach verwirkt und gehört abgeschoben. Auch wenn sein Leben in seinem Herkunftsland bedroht ist, das hätte er sich früher überlegen müssen.