
Ihre Meinung zu EuGH-Richter erschweren EU-Abschiebung
EU-Bürger, die außerhalb der Heimat straffällig werden, können nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden. Das hat der EuGH entschieden. Wer mindestens fünf Jahre da sei, habe ein Daueraufenthaltsrecht.
In Zeiten, in denen die europäische Integration dank nationalistischer Neurosen der Mitgliedstaaten mehr oder weniger im Wachkoma liegt, freut man sich über solche Vernunftsentscheidungen.