Eine Frau mit Kopftuch vor Gericht. (Archivbild)

Ihre Meinung zu Kein Kopftuch auf der Richterbank in Bayern

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Er widersprach damit einem Urteil der Vorinstanz.

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11 Kommentare

Kommentare

skydiver-sr
Gut so

Ich stimme dem Richterspruch vollumfänglich zu.

cari
Vollkommen korrekt

Richtiges Urteil! Das Gericht ist eine staatliche Institution, da haben Religionsbekundungen, sofern sie nicht mit dem Verfahren zu tun haben, nichts zu suchen. Wir haben auch die Kreuze abgehängt...

Duzfreund
Kopftuch auf der Richterbank - JA!

Sofern es sich um Scharia-Gerichtsbarkeit handelt und das Kopftuch dort auch ein Symbol der Geschlechtergerechtigkeit darstellt.

Hepheistos

Na Gott sei Dank! Ich ziehe noch nach Bayern.

dbr

Stimme ich absolut zu.
Einwanderer sollten sich freundlicherweise mit den Gegebenheiten des Landes vertraut machen und diese akzeptieren.
Wenn sie das nicht wollen oder können, müssen Sie eben auch die Konsequenzen tragen.

Thomas Wohlzufrieden
Gutes Urteil

Gut so! Religionsbekundungen haben im Gerichtssaal nichts zu suchen.

rolle1000
Gerichte haben religiös neutral zu sein

Dieses Urteil ist richtig und gut, weil selbstverständlich sein sollte, dass Richter keinesfalls religiös voreingenommen sein und entsprechend auch nicht so gekleidet sein sollen.

Aber-aber
Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern

hat Recht gesprochen. Ich bin mal auf ähnliche Rechtsverfahren in den anderen Bundesländern gespannt. Es wird an vielen passenden und unpassenden Arbeitsstellen noch ähnliche Verfahren geben. Religionsausübung im Beruf hat in den meisten Fällen dort nichts zu suchen. Religionsausübung ist und bleibt Privatsache.

Tada
Also ich verstehe wirklich den rote Balken nicht

Selbstverständlich hängt das mit der Möglichkeit des Arbeitgebers zusammen, Kleidung vorzuschreiben. Und das ist in Ordnung

Ein Kopftuch bedeutet nicht automatisch, dass die Trägerin nicht neutral sei.
Ein Ehering tut es doch auch nicht. Man schreibt durch das Tragen eines Eherings anderen doch nicht automatisch vor ebenfalls zu heiraten und nicht in "wilder Ehe" zu leben.

Zugegeben: Auch Punkfrisur oder Piercing im Gesicht würde die Vertrauenswürdigkeit untergraben. Vielleicht ist das eher der Grund auch ein Kopftuch zu verbieten.

rossundreiter
Übertrieben.

Bei ausgebildeten Richterinnen kann ich ein Kopftuchverbot ja noch halbwegs nachvollziehen. Zumindest in den Situationen, in denen Gerichtsrobe vorgeschrieben ist.

Rechtreferendarinnen sollte man da etwas großzügiger behandeln. Denen erlaubt man schließlich sonst auch etwas lockerere Kleidung.

Es wird, nebenbei gesagt, auch niemand ernstlich behaupten, eine junge Frau, die ein Jurastudium absolviert hat und den Richterberuf anstrebt, würde sich von irgendjemandem zwingen lassen, Kopftuch zu tragen. Absurde Vorstellung.

rossundreiter
@dbr, 18:34

Thema verfehlt. Es geht hier nicht um Einwanderer, sondern um Moslems. Das können bekanntlich auch Deutsche sein!

Da fällt mir ein, was wäre eigentlich, wenn eine christliche Richterin ein Kopftuch tragen möchte?