EuGH in Luxemburg

Ihre Meinung zu Deutsche Stahlkonzerne könnten vor EuGH scheitern

Mehrere deutsche Stahlunternehmen müssen sich wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostrom-Umlage einstellen. Der zuständige Generalanwalt des EuGH hält ihre Klage gegen die Nachforderungen für unzulässig.

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6 Kommentare

Kommentare

claireannelage
Welcher Gutachter ?

Zum anderen hält der Gutachter die Entscheidung der Kommission für rechtens

Im Text ist zuvor nicht von einem Gutachter die Rede, auf welchen Gutachten wird hier Bezug genommen ?

ähhhhh
Thyssen-Krupp

Hat nicht Thyssen-Krupp 2017 die Stahlsparte an die Finnen verkauft?

Mannesmann-Röhrenwerke gehören Valourec und Eisenhüttenstadt den Franzosen?

Welche "deutsche Stahlunternehmen" sind denn nun betroffen?
Salzgitter AG - wie sieht es mit Aluminium AlCan oder der Kupferindustrie in HH aus?

pkeszler
Deutsche Stahlkonzerne könnten vor EuGH scheitern

Die Bundesregierung hat immer schon einen Rabatt auf die Stromkosten der energieintensiven Betriebe gewährt, der sich letzlich auch auf die hohen Stromkosten (Ökostromumlage) für die Privatverbraucher auswirkt. Privatkunden zählen für die Regierung schon immer wenig. Die hätte schon längst die EU-Forderung erfüllen müssen.

Demokratieschuetzerin2021
Ähm.... Soweit ich weiss ist dass aber anders

Ähm... zu dem hier:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-eeg-umlage-101.html

In seinen Schlussanträgen verwies der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf, dass die vier Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe den umstrittenen Beschluss der EU-Kommission zur EEG-Umlage direkt vor dem Gericht der Europäischen Union und nicht vor einem deutschen Verwaltungsgericht hätten angreifen müssen.

habe ich jetzt aber mal eine Frage. Denn eigentlich ist es doch so, dass man erst von einem nationalen Gericht an den EUGH weiterverwiesen werden kann, wenn ein nationales Gericht die Sache dem EUGH vorlegt?? Unternehmen und normale Buerger können doch bislang nicht direkt vor dem EUGH klagen laut den Regeln.

Von daher bin ich jetzt irritiert. Es sei denn, es schmort hier eine Reform im Rohr, dass jetzt direkte Klagen vor dem EUGH möglich wären. Da hätte ich jetzt gerne mal von den Rechtsexperten Aufklärung.

Demokratieschuetzerin2021
Ja aber erst nach Vorlage durch ein Gericht zum EUGH

Und zu dem hier:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-eeg-umlage-101.html

EU-Kommission hielt Beihilfen für unzulässig
Sie hätten aber, so Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona, aus seiner Sicht das EU-Gericht anrufen müssen.

Ja, aber erst nachdem ein nationales Gericht die Sache dem EUGH vorgelegt hat fuer eine Vorabentscheidung. Von daher sehe ich diesen Punkt etwas anders als der Generalanwalt. Es sei denn, die EU erlaubt jetzt direkte Klagen vor dem EUGH fuer alle. Das wäre natuerlich wuenschenswert, wenn jetzt alle direkt vor dem EUGH klagen könnten ohne Umweg ueber die nationalen Instanzen. Und dass hieße dann aber, dass man sogar das Bundesverfassungsgericht ueberspringen und direkt zum EUGH könnte oder sehe ich da jetzt was falsch??

Demokratieschuetzerin2021
@ calieannelage (16:22): hier ist der Generalanwalt gemeint

hi claireannelage

Zu Ihrem Punkt:

Im Text ist zuvor nicht von einem Gutachter die Rede, auf welchen Gutachten wird hier Bezug genommen ?

Hier ist der Generalanwalt vom EUGH gemeint, der hier fuer die Richter hier gutachterlich (Rechtsgutachten) tätig ist.