Unfallstelle nach einem illegalen Autorennen auf der Berliner Tauentzienstraße

Ihre Meinung zu BGH prüft Raser-Urteil: Mord oder fahrlässige Tötung?

Ein Mensch stirbt bei einem illegalen Autorennen, zwei Raser werden anschließend wegen Mordes verurteilt. Nun prüft der BGH das Urteil. Kolja Schwartz erklärt, welche Fragen er in diesem Fall klären muss.

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33 Kommentare

Kommentare

Mein blauer Engel
Nach

meiner unmaßgeblichen Meinung war es Mord.
Eine Handlung aus niederen Beweggründen und heimtückisch.

GeneralTickTack
Hoffentlich

wird das Urteil bestätigt, es kann mir keiner erzählen, dass jemand, der mit 170 durch die Stadt und über rote Ampeln rast, den Tod anderer nicht billigend in Kauf nimmt.
Und wenn doch dann gehört derjenige wegen fremd Schädigung durch nicht erkennen lebenswichtiger Realitäten für längere Zeit in psychiatrische Behandlung.

imalipusram
Härtere Strafen für Raser sind notwendig!

Ich wage mal zu vermuten, daß das Mordmerkmal nicht durchkommen wird. Dennoch muß strafrechtlich gewürdigt werden, daß jemand, der mit 170 durch eine Stadt rast, absolut nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug situationsgerecht zu kontrollieren. Zudem: wenn man mutwillig mehrere rote Ampeln in Serie überfährt, ist einem Autofahrer auf jeden Fall klar, daß mit jeder unfallfrei passierten Kreuzung das Risiko steigt, in einem Crash zu enden. Und wenn der mit derart hohen Geschwindigkeiten geschieht, ist doch landläufig bekannt, daß man kaum eine Überlebenschance hat.
Der gegenwärtige Straftatbestand der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr berücksichtigt diese Umstände meines Erachtes nicht ausreichend. Entsprechende Gesetze müssen deshalb ergänzt und vor allem auch angewendet werden.

christerix
Kein Runtergehen von der Strafe

Das Gericht hat die richtige Entscheidung getroffen.
Es ist spitzfindig, nun anwaltlich herumzudoktorn, dass die Angeklagten sich über die Folgen in Form von Selbstüberschätzung nicht im klaren waren.
Wenn ich mit einer Pistole in einem Kaufhaus zwischen Passanten hindurch Schießübungen oder gar ein Wettschießen mache, dann kann doch keiner behaupten, ich sei mir über die Folgen nicht im Klaren.
Ich muss doch doch nicht den Totalschaden meines Fahrzeugs auch billigend in Kauf nehmen, sondern dass ich auch einen Fußgänger erwischen könnte.
Das Mord-Urteil sollte bestätigt werden. Wer mit 170 km/h durch eine Stadt rast, ist in meinen Augen ein potentieller Mörder.

golfspieler
Raser

Ich finde das die Verurteilung wegen Mordes richtig ist. Auch weil die Täter mehrere Verkehrvorschriften misachtet haben.

Sisyphos3
Mordvorwurf

wird immer mit gleichem Maß gemessen ?
.
gab es da nicht auch einen Fall, vor Jahren in Paris
als nach einem Restaurantbesuch in Paris sich ein Mercedes mit unterschiedlichen Fahrzeugen ein mitternächtliches Straßenrennen lieferte.
Eine ilustre Gruppe aus gelangweilten Reichen, mit einigen Pressefotographen,
besser Paparazzis genannt, in dessem Verlauf der Fahrer des Mercedes,
mit Tempo 160 km/h sein Fahrzeug auf einen Pfeiler einer Unterführung setze
Damals gab es keine Diskussion, über eine mögliche Straßengefährdung,
nur eine weltweite Trauer, weil sich eine, im Mittelpunkt stehende Promi,
wohl weil sie den Kick brauchte, dabei im Fond, das "Genick brach"

Friedrich Spee
ich wuerde mich nicht wundern, wenn...

der BGH das urteil kippt. wie im beitrag treffend dargestellt wurde, ist es nur schwer bis unmoeglich zu klaeren, ob fahrlaessigkeit oder dolus eventualis vorliegt.

wenn das deutsche recht dann im zweifel fuer den angeklagten entscheidet, so sollte eigentlich im sinne der fahrlaessigkeit entschieden werden.

ansonsten moechte ich mich hier noch zu einer sache bekennen: mir haengt die staendige verschaerfungswut der deutschen gesetzgebung allmaehlich zum halse heraus. der trend sollte endlich zur "entschaerfung" gehen, aber dazu sind mehrheiten -- auch und gerade in der bevoelkerung -- ja nicht in der lage.

Witzlos2016
Ganz klar

Sie wussten, das sie nicht allein in der Stadt leben und deshalb andere Menschen unterwegs sind. Mit diesem Wissen sind sie durch die Stadt gerast.

Thunderstorm
Hier wurde ein Auto als Waffe missbraucht!

M.E. aber wenn man mit fast 170 km/h in einer Stadt unterwegs ist wo gerade einmal 50km/h erlaubt ist, sich nicht um rote Ampeln oder andere Straßenteilnehmer kümmert, dann billigt man bewusst, dass Mitmenschen dadurch zu Schaden kommen. Es ist meiner Meinung nach richtig dass die Teilnehmer dieses Rennens entsprechend bestraft werden. Bewährungsstrafen sind hier viel zu wenig. Vielleicht sollte man die Strafen auch dahingehend ändern, dass die Fahrzeuge eingezogen und versteigert werden so wie man es in der Schweiz tut.

vweh
Eine Verringerung

des Strafmaß würde eine fatale Botschaft an alle potentiellen Raser sein. Ich hoffe das die Richter sich dessen Bewust sind und es beim Bestehenden Urteil belassen. Aus der Perspektive eines schön gedämmten hochmotorisierten Fahrzeugs mag Mord sehr sehr hart klingen. Aus der Perspektive von Fußgängern und Radfahren dürfte das eine notwendige Korrektur der Verhältnisse sein.

Offenbacher
Einheitliche Rechtsprechung notwendig

Im diesem Fall lautet die Strafe "lebenslänglich", im ähnlichen Fall der unbeteiligten Fahrradfahrerin, die bei einem illegalen Autorennen getötet wurde, lautete das Urteil "zwei Jahre auf Bewährung". Das passt doch nicht zusammen. Für gleiche Straftaten muss es auch ähnliche Strafen geben. Wenn bei illegalen Autorennen Unschuldige getötet werden, bin ich für sehr harte Strafen. Eine Bewährungsstrafe ist in solchen Fällen der Bevölkerung nicht vermittelbar.

pAuLusIXY
Zu allgemein

Ich habe bei manchen Beiträgen das Gefühl, dass die TS etwas zu allgemein formuliert und dadurch den Kern- gerade bei emotionalisierenden Fragen- der Frage verfehlt. Beispielhaft hier die letzte FAQ: "Wurden nicht inzwischen die Gesetze für Raser verschärft?". Diese würde, nach meinem Dafürhalten, vor allem darauf abziehlen sich zu fragen, warum nun die Täter im aktuellen Fall nicht nach den neuen, härteren Gesetzen bestraft werden.
Das ist ein guter Punkt, um mit dem Laien einen kleinen Exkurs in die Welt des Strafrechts zu machen. Der wäre wirklich nicht lang. Nicht länger und viel aussagekräftiger als das Aufzählen allgemeiner Fakten zum Thema. Der Grundsatz des Rückwirkungsverbot ist schnell erklärt und schafft bei jedem, zum rationalen Denken fähigen, Menschen ein Verständnis, warum die Dinge in diesem Fall so sind, wie sie sind. Soviel Verstand kann man dem Leser ruhig zutrauen.

Frank_Furter
was die Täter gedacht haben...

lässt sich wahrschinlich nicht gerichtssicher feststellen.

Meine persönliche Meinung:
Die haben GARNICHTS gedacht!
Und wenn sie was gedacht haben sollten, war dieses Denken auf primitivstes Imponiergehabe reduziert.

Klingt vielleicht altmodisch, aber wenn Unternehmen mit Claims wie

"Mach nicht was andere sagen, was du tun sollst - mach das was du machen willst!
"Sei was du sein willst"
"Du allein bestimmst, was für dich richtig ist"

Werbung betreiben, wird sich so etwas wie Unrechtsbewusstsein nicht einstellen - im Gegenteil.

Auch wenn der BGH das Verfahren zurückverweist, hoffe ich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, dass zumindest die lebenslange Sperrfrist Bestand haben wird.

LN_CR
zur Vorbeugung

Zur Vorbeugung solcher Straftaten und anderer Unfälle durch Raserei sollte man eine elektronische Geschwindigeitsregelung in alle Autos einbauen. Nur auf Autobahnen kann man dann schneller als 100 km/h fahren, in Ortschaften nicht schneller als 50 km/h. Für Notfälle bei denen man schneller fahren muss, könnte man eine Vorrichtung vorsehen, die dieses automatische Tempomat ausschaltet und diese Ausschaltung gleich an die Polizei meldet.

HPD315
Raser

Eine sehr gute Erläuterung des komplizierten rechtlichen Sachverhaltes. Danke!
Ich hoffe, dass der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit schafft. Das ist der einzige Schutz für die übrigen Verkehrsteilnehmer!

Axtos
Mord? Ja!

Wenn jemand eine vorsätzliche Brandstiftung wegen Versicherungs Betrug in einem Wohnhaus begeht, dann leidet er auch nicht an dummer Selbstüberschätzung, sondern er nimmt Todesfälle billigend in Kauf.
Wer absichtlich mit 170 Sachen in der Innenstadt (!) mehrere (!) rote Ampeln überfährt, ist ein Mörder wenn jemand zu tode kommt.

HPD315
Raser

Eine guter Erläuterung des rechtlich komplizierten Sachverhaltes. Danke!
Ich hoffe dass der Gesetzgeber für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen kann. Zum Schutz der vernünftigen Verkehrsteilnehmer.

HerrLehner
Der gesunde Menschenverstand

Will man bei uns ein Kraftfahrzeug erwerben braucht man eine Lizenz zum Fahren. Den sogenannten Führerschein. Vor dem Erwerb des Papiers lernt man in Fahrschulen Verkehrsregeln und legt dann über sein Wissen eine Prüfung ab. Dabei lernt man, daß die Geschwindigkeit innerorts und ausserorts unterschiedlich geregelt ist. Verkehrsschilder helfen uns dabei das zu verstehen. Halte ich mich daran ist alles gut, tue ich das nicht gibt's ein paar auf die Finger. Ist das in einem Bereich z.B. innerorts um 10km/h mehr, mag das "Fahrlässig" sein. Fahre ich aber, wie in diesem Fall, mit deutlich mehr als 100 km/h durch die Stadt, kann das nicht mehr fahrlässig genannt werden. Er will den Kick erleben und macht das genau aus dieser Motivation heraus. Das ist Egoismus in Reinform und somit Vorsatz. Kommen dann dabei Menschen zu schaden, hat derjenige dafür die Verantwortung voll umfänglich zu tragen. Nichts anderes ist gerecht. Im Sinne der Opfer und des gesunden Menschenverstands.

privat23
Wohlmeinend - kindlich naiv - Gefährlich

"Kritiker argumentieren anders. Es gehe zu weit, anzunehmen, dass Raser in Kauf nehmen, ihre geliebten Autos könnten kaputt gehen. Auch würden Raser nicht in Kauf nehmen, sich selbst und andere womöglich schwer zu verletzten oder zu töten. Vielmehr würden sie sich dumm und naiv selbst überschätzen."

Diese "Kritiker" können ihre absurde fehlgeleitete Milde gern wenn selbst betroffen verkünden - es wird endlich Zeit diese Gestalten von weitern Untaten abzuhalten.

Dumm und Naiv - so erklärt man in diesem Land sogar wenn Täter Menschen zu tode treten.

conversator educatus
Neuregelung zu "verbotenen Kraftfahrzeugrennen"

Ich hoffe, dass dies besonders in der nahenden Motorradsaison von Polizei und Gerichten umgesetzt wird.

Wie oft bin ich auf meinen Motorradtouren durch Wettrennen von Superbike-Rotten extrem gefährdet worden. Bevorzugt auf Landstraßen in den Mittelgebirgen.
Und ich war schon sehr zügig unterwegs.

Für das vorliegende Raser-Urteil ist m.E. auch ausschlaggebend, ob in der konkreten Verkehrssituation - vor dem Zusammenprall mit dem PKW des Rentners - die konkreten Merkmale für Mord oder Totschlag zutreffen.
Generell kann man Tötungsabsicht oder billigende Inkaufnahme nicht voraussetzen oder unterstellen.
Es müssen mehrere psychologische und psychiatrische Gutachten schnell nach dem Unfall erfolgen, da der Aspekt der Intention maßgeblich für die juristische Beurteilung ist.
Die Anwendung von Lügendetektoren nach anerkannten wissenschaftlichen, neurologischen Regeln wäre dabei sinnvoll.

Der Nachfrager
Vorsatz

Da jeder Autofahrer sich an die StVO zu halten hat, sehe ich einen vorsätzlichen Verstoß gegen die StVO.
Denn jeder Autofahrer müsste wissen, dass durch rücksichtsloses Fahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Es wird Zeit das Verkehrsrecht dem Strafrecht unterzuordnen.

Niccc

Also es widerspricht meinem Rechtsverständnis, dass auch derjenige der zwar auch am spontanen Autorennen teilgenommen aber keinen Unfall verursacht hat auch wegen Mordes verurteilt wurde, denn es gab nur bei einem der Fahrer eine Kollision. Jemand, der mit über 150 Stundenkilometer durch die Innenstadt fährt und dabei erwischt wird, würde doch vermutlich auch nicht wegen versuchten Mordes verurteilt werden.

McColla
Emotionen aus - Gesetze an

Die sich bisher geäußerten Mitforisten zeigen eindeutig auf, wie wichtig es ist, dass unabhängige Richter mit sehr anspruchsvollem Studium, entscheiden und nicht das Bauchgefühl maßgebend ist.

Mich würde es stark wundern, wenn das Urteil bestätigt werden würde. Es dürfte ganz einfach daran scheitern, dass man dem Angeklagte unterstellen müsste, dass er auch sein Lebensende billigend in Kauf nahm. Und das halte ich nicht für realistisch/haltbar.
Wenn jemand einfach um sich schießt und dabei Personen tötet, ist das etwas ganz anderes, da er/sie sich nicht in Gefahr begibt selbst getroffen zu werden.

Auch wenn die Emotionen, die einen bei solch einem Verhalten schier wahnsinnig machen könnten, schwer zu ertragen sind, war es in meinen Augen kaum zu glaubende Dummheit und somit Fahrlässigkeit.

privat23
@Christa W

""Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld. Zudem bestehe ein hohes Rückfallrisiko"

"Mörder ist, wer [...] aus niedrigen Beweggründen [...] mit gemeingefährlichen Mitteln [...] einen Menschen tötet.

Schluss mit Täterschutz

Damit ist in diesem Land noch lange nicht Schluss.
Jede sich bietende Möglichkeit, sei sie noch so absurd, wird genutzt um Tätern keine Konsequenzen zukommen zu lassen.
Tatsächlich würde ein Urteil, zu hohe Geschwindigkeit - Rot überfahren - fahrlässige Tötung - 200 Euro - der Bevölkerung vielleicht endlich die Augen öffnen. Andererseits ich bezweifle das doch stark. Eine absonderliche Form des Stockholm Syndroms haben weite Teile der Bevölkerung entwickelt.

Old Lästervogel
Wenn sich die Leute innerorts Rennen

liefern, wissen sie, dass was passieren kann. Das nehmen sie billigend in Kauf. Beim Tritt auf das Gaspedal ist das Gehirn ausgeschaltet, so als ob sie in einem Rausch sind. Ob die Verurteilung gerecht ist? Was würde der Getötete sagen?
Fahrlässige Tötung war es in diesem Fall keinesfalls, es war mehr. Lebenslang heisst bei uns ja nicht, dass jemand für immer weggeschlossen bleibt. Ich finde das Urteil richtig. Nach 15 oder mehr Jahren kann man ja die Leute auf Bewährung frei lassen, der Führerschein muss aber für immer einbehalten werden.

theoretisch
Immer Vorsatz

Dass es hier um juristische Feinheiten geht, ist klar.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem aber auch sehr klar, dass es unverantwortlich ist, mit 170 km/h durch eine Stadt zu fahren und dabei auch noch mehrere rote Ampeln zu ignorieren (alleine das bewusste Überfahren einer roten Ampel stellt m. E. schon eine gewisse Absicht oder billigende Inkaufnahme dar, weil ich ja weiß: wenn ich rot habe, hat jemand anderes grün).
Die Richter würden in diesem Fall trotz aller juristischen Feinheiten jedenfalls mein volles Unverständnis ernten, wenn das nicht als Mord eingestuft wird. Und anders dürfen solche Raser (mir fällt es echt schwer, hier nicht ein anderes Wort zu gebrauchen...) auch nicht bestraft werden, als mit dem härtesten aller Mittel.

Und sollte es so kommen, dann wäre die Politik gefordert, diesen Tatbestand so in einen Straftatbestand zu verpacken, dass künftig derartige unverantwortliche Rasereien entsprechend hart bestraft werden können.

Bernd39
Richtig entschieden

Nach meiner unmaßgeblichen Schöffenerfahrung aus ca 200 Strafverfahren liegen die Richter hier richtig. Für mich ist das ausschlaggebende Kriterium das "wiederholte Überfahren" von roten Ampeln.
Gehen wir einfach, wie es in unseren Verhandlungen immer hieß, von der Lebenswirklichkeit aus. Jeder von uns Autofahrern hat doch schon mal, wenn auch unachtsam, ein rotes Ampellicht gesehen. Reaktion? Man zuckt zusammen, und nimmt unwillkürlich Gas weg.
Nicht so in diesem Fall. Bitte also auch solche Dinge mit einbeziehen. Dadurch wird nämlich die "billigende Inkaufnahme" erst zwingend.

klasube
In meinen Augen war das Mord.

Die beiden Rowdies sind in der Innenstadt in unverantwortlicher Weise gerast. In der Stadt muss immer damit gerechnet werden, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt bzw. betroffen werden.
Das müssen die gewusst haben und haben es einfach in rücksichtsloser Weise in Kauf genommen, um ihr Ego zu befriedigen.
Das kann man nicht mehr als fahrlässig bezeichnen - das war Mord!
Dass hier ein Zeichen gesetzt wird, ist gut und beispielhaft.

MWunsch

Daß Urteile durch übergeordnete Instanzen überprüft werden, geht in Ordnung. So werden übertrieben harte Urteile bei geringfügigen Vergehen vermieden.

Dennoch hoffe ich in diesem Fall, daß der BGH die Lage ähnlich sieht wie manche Kommentatoren hier, vor allem bezüglich "niedere Beweggründe" (Geltungssucht, Imponiergehabe) und "Arglosigkeit" (der getötete Unbeteiligte mußte nicht damit rechnen, Opfer eines Straßenrennens zu werden).
Tötungs*absicht* möchte ich den Rennteilnehmern nicht unterstellen, Gleichgültigkeit im Hinblick auf mögliche (und hier leider eingetretene) Folgen schon.

Opho
Kein Vorsatz

Die Frage ist hier doch einzig, hatte der Fahrer den Vorsatz einen Menschen zu töten. Es steht außer Zweifel, dass seine Handlung grob verkehrswidrig war. Aber für den Vorsatz muss er einen Unfall eingeplant haben, bei dem er selber auch betroffen ist. Und das passt hier einfach nicht, den es steht der Selbstüberschätzung diametral entgegen. Wer denkt „ich bin so toll, ich schaffe das“ rechnet gerade nicht mit dem Scheitern, daher kein Vorsatz.

Duzfreund
Vielleicht ist im Urteil etwas von dem,...

was neudeutsch Populismus genannt wird? Zu Mord und Heimtücke gehört doch auch eine Absicht, die Zielgerichtetes Handeln lenkt.

Andererseits, wer aus niederen Beweggründen (Instinktgesteuert), wegen irgendwelcher Hühnerhof Spielchen alle Verantwortung fahren lässt, ist ein unreifer Charakter und sollte kein Fahrzeug führen (dürfen). Wer zudem im unreifen Alter Karossen der Oberklasse besitzt, dessen Verhältnisse sollten grundlegend durchleuchtet werden, inclusive aller Vermögen(-sverwendungen) im familiären/ freundschaftlichen Umfeld (im In- und Ausland)und Schadensersatzsummen für genommenes leben, gehören an das angepasst, was dem Täter/ seiner Familie sein eigenes wert sein könnte. Zweistellige Millionenbeträge sollten in solchen fällen die Regel sein.
Ob dann noch "lebenslanges" Einsitzen notwendig ist, sein dahin gestellt, zumindest sollte Fahrer wie diesen das Führen von Fahrzeugen mit passiven Sicherheitseinrichtungen grundsätzlich und Lebenslang verboten werden.

Gnom
Mord aus Lust

Unterschiedliche Richter - unterschiedliche Urteile. Hier vor dem BGH geht es darum, ob bei illegalen Autorennen mit Todesfolge überhaupt Mord angeklagt werden kann. Meiner Meinung nach ganz eindeutig!
Es handelt sich um ->bedingten Tötungsvorsatz. Wer unter Mißachtung aller Verkehrsregeln mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt fährt, nimmt Sach- und Personenschäden billigend in Kauf. Motiv ist die eigene Lust, der Kick am eigenen Adrenalinrausch. Daher hoffe ich, dass der BGH das Berliner Urteil bestätigt

miss_verstaendnis
Unfassbare Gleichgültigkeit

Wenn ich in den damaligen Berichten lese, welche Vorgschichte diese Raser haben, hoffe ich inständig, dass der BGH die Verurteilung wegen Mordes bestätigt.

Wer bereits 22 mal wegen wegen Verkehrsdelikten auffällig geworden ist und bei diesen "Auffälligkeiten" schwere Unfälle mit Verletzten waren, kann nicht davon ausgehen, dass er sein Fahrzeug (oder sich selbst) zu jedem Zeitpunkt unter Kontrolle hat.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass dem Knaben bei diesem (Fahr-)Verhalten lediglich ein Mal ein Monat und ein Mal vier Monate Fahrverbot auferlegt wurden, dann hat er eindeutig genug Milde erfahren.

Die unglaubliche Kaltschnäuzigkeit des verurteilten Mörders setzte sich nach dem Unfall fort. Wer fragt, wenn er erfährt, dass er gerade einen Menschen totgefahren hat, zuerst danach, ob er seinen Führerschein wieder zurückbekommt?

Die Aufhebung des Urteils wäre ein deutliches Signal in die falsche Richtung - sowohl für diese beiden Verurteilten als auch für alle Raser.