Eine Frau hat sich am Stirnband einen Streik-Button des dbb angeheftet.

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht verhandelt über Streikrecht für Lehrer

Ein verbeamteter Lehrer streikt nicht - ein altbewährter Grundsatz in Deutschland. Doch ist er auch rechtens? Das Bundesverfassungsgericht soll den Streit um den Streik klären. Von Gigi Deppe.

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36 Kommentare

Kommentare

Thomas Wohlzufrieden
Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Da Beamte bestimmte Privilegien gegenüber normalen Angestellten und Arbeitern genießen, sollten sie auch nicht streiken dürfen, sie erfüllen im Staatsdienst schließlich besonders wichtige Aufgaben. Das gilt für alle, auch für beamtete Lehrer.

wenigfahrer
Die Lehrerin

darf gerne ihren Beamtenstatus aufgeben und die auskömmliche Rente verzichten würde ich sagen. Ich hab ab 2000 bis zu Rente viele Jahre mit Schulen zu tun gehabt und Beamte als Lehrer gab dort so gut wie keine, nur Direktor und Stellvertreter hatten diesen Status.
Ich denke wer nimmt darf auch vorher dem Staat was geben, Lehrer sind nicht unbedingt die Gruppe die arg am Hungertuch nagen muss aus meiner Sicht.
Da gibt es oft nicht so viele Gründe zum Streiken.

Gruß

Karl Klammer
Rosinen picken und dann noch Korinthen

Man hatte einst die Wahl , Beamter oder Angestellter und wußte auch was man unterschrieben hat.
Heute können die einen nicht mehr Beamte werden und machen die gleiche Tätigkeit mit fast dem selben Netto raus.
Nur bei der Rente / Pension ist der Unterschied eklatant.
Das BVG sollte den Beamten wenn diese unbedingt streiken wollen den Wechsel in
das Angestelltenverhältnis vorschreiben :-)

pkeszler
Streikrecht für verbeamtete Lehrer

"Die Trennung zwischen Beamten erster und zweiter Klasse funktioniert nicht", so de Maizière.
Aber warum funktioniert es dann bei Lehrern erster und zweiter Klasse, nämlich bei angestellten Lehrern und verbeamteten Lehrern? Und das trotz gleicher Anzahl von Dienstjahren, gleicher Ausbildung und gleichem Einsatz an den Schulen.

frosthorn
dass Beamte nicht streiken dürfen

ist völlig ok, nicht nur aus der Sicht von Regierungen, sondern auch aus der der Gesellschaft.
Es gibt etwas, das nennt man Daseinsfürsorge und wir alle erwarten vom Staat zu Recht, dass er die sicherstellt. Das geht nur mit Beschäftigten, die nicht streiken dürfen.
Der Eintritt in die Beamtenlaufbahn ist freiwillig und wird mit einer ganzen Reihe von Privilegien honoriert. Und das fehlende Streikrecht wird den Anwärtern schließlich nicht böswillig verheimlicht, die wissen das vorher.
Beamte dürfen nicht streiken? Beamte müssen auch nicht streiken, denn hinter ihnen steht der Staat, der zuverlässig dafür sorgt, dass sie nicht zu kurz kommen. Dazu wiederum ist der Staat verpflichtet, und diese Verpflichtung fordert man doch auch ganz selbstverständlich ein.

adagiobarber
streikrecht ist in deutschland nicht menschen-

recht, sondern recht der arbeitnehmer & angestellten.

wer als beamter/beamtin -mit erheblicher versorgungssicherheit, weil er/sich treu den verfassungsgrundsätzen gegenüber erklärt hat und seine diensttreue gegenüber dem staat bekräftigt hat-, möge seinen status wechseln.
die freiheit hat jeder beamte !

und dann gerne mit trillerpfeife fest geschlossen eingereiht .

Demokratieschuetzerin2021
Das Streikrecht ist laut UN-Zivilpakt längst Menschenrecht!

Zu dem hier:

http://www.tagesschau.de/inland/lehrer-streikrecht-103.html

Streiken als Menschenrecht

Die nordrhein-westfälische Lehrerin ist mit drei anderen Kollegen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie berufen sich alle auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der 2008 und 2009 entschieden hatte: Streiken ist ein Menschenrecht. Ein Streikverbot sei deshalb nur für die Beamten zulässig, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und damit für das Funktionieren des Staates unerlässlich sind, etwa Polizisten.

ist mit Verweis auf den UN-Zivilpakt und auf die UN-Menschenrechts-Charta zu sagen, dass dem längst der Fall ist!

https://www.zivilpakt.de/vereinigungsfreiheit-3377/

(1) Jed­er­mann hat das Recht, sich frei mit anderen zusam­men­zuschließen sowie zum Schutz sein­er Inter­essen Gew­erkschaften zu bilden und ihnen beizutreten.

Demokratieschuetzerin2021
Weiter heißt es dazu im UN-Zivilpakt Artikel 22

Weiter heißt es im UN-Zivilpakt Artikel 22:

https://www.zivilpakt.de/vereinigungsfreiheit-3377/

(2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den geset­zlich vorge­se­henen Ein­schränkun­gen unter­wor­fen wer­den, die in ein­er demokratis­chen Gesellschaft im Inter­esse der nationalen oder der öffentlichen Sicher­heit, der öffentlichen Ord­nung (ordre pub­lic), zum Schutz der Volks­ge­sund­heit, der öffentlichen Sit­tlichkeit oder zum Schutze der Rechte und Frei­heit­en ander­er notwendig sind. Dieser Artikel ste­ht geset­zlichen Ein­schränkun­gen der Ausübung dieses Rechts für Ange­hörige der Stre­itkräfte oder der Polizei nicht ent­ge­gen.

Tja und der Absatz3 aus diesem Artikel 22 UN-Zivilpakt ist absolut eindeutig!

Demokratieschuetzerin2021
Dann dazu aus der UN-Menschenrechts-Charta Artikel 23

Dann dazu der dazugehörige Auszug aus der UN-Menschenrechts-Charta Artikel 23:

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende
Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm undseiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Ergo: das Streikrecht ist längst ein Menschenrecht und gilt fuer alle gleichermaßen und daher also auch fuer Beamten.

MaritaD
Wir sind im Jahr 2018!

Typisch Beamtenbund. Die sollen bitte mal eine einzige Krise nennen, in denen Deutschland "gut gefahren" ist, "weil es eben einen streikfreien Raum in den markanten Bereichen des öffentlichen Dienstes hatte."
Ich kann mich an keine einzige dieser Krisen erinnern, in der wirklich ein Streik gedroht hätte. Aber wenn man für die Beamtenbund-Mitglieder Streikgelder finanzieren müsste, könnte man ja nicht mehr billiger sein als die Konkurrenz und gleichzeitig so tun, als hätte man die Kastanien aus dem Feuer geholt, sprich, Gehaltserhöhungen erreicht.

Typisch auch de Maizière. "Och, wir möchten mal streiken" gibt es hierzulande gar nicht. In Dtl. rufen Gewerkschaften zum Streik auf, und vorher gibt es - außer für Warnstreiks - noch Urabstimmungen unter den Mitgliedern. Auch gibt es Vereinbarungen für Notfälle usw.

Ja, ich weiß, die Eisenbahner ... und die Erzieherinnen ... Aber hat schon jemand deswegen Erzieherinnen verbeamten wollen? Nö, im Gegenteil, Zeitverträge noch und nöcher!

merlin-hst
Unkündbar

Streiken wenn man unkündbar ist, dass wäre doch perfekt. Bei manchen Leuten denke ich, wie dreist oder naiv (?) kann man sein.

@ane
Die Kehrseite der Fürsorgepflicht

Vermutlich wissen es viele Kritiker des Berufsbeamtentums nicht, dass dieses Rechtsverhältnis eine Fürsorgepflicht des Dienstherren beinhaltet. Das wäre z. B. die Pension oder die Beihilfe im Krankheitsfall. Alles hat aber eine Kehrseite. Der Dienstherr darf eine Loyalität des Beamten erwarten, also ein Verzicht auf das Streikrecht. Klar, die GEW als dezidiert linksaußen beheimatete Gewerkschaft würde über ein Streikrecht gerne mehr Macht erhalten. Die GEW-Funktionäre streben nach mehr Einfluss. Dafür würde diese Gewerkschaft auch das Beamtentum für Lehrer opfern. Ich bin froh, dass ich immer von einem vernünftig agierenden Berufsverband vertreten wurde.

Demokratieschuetzerin2021
Auch Beamten duerfen fuer ihre Interessen streiken

Nachdem wir also sehen, dass das Streikrecht laut UN-Zivilpakt Artikel 22, UN-Menschenrechts-Charta Artikel 22 bis einschließlich Artikel 26 ein Menschenrecht ist, stimmt auch diese Behauptung von de Maiziere so nicht:

http://www.tagesschau.de/inland/lehrer-streikrecht-103.html

In der Verhandlung bekamen die Kläger aber viel Gegenwind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière war extra gekommen, um das Berufsbeamtentum in der bisherigen Form zu verteidigen. Der Staat müsse für seine Bürger da sein, betonte de Maizière, vor allem, "wenn es ernst wird". "Stellen Sie sich mal vor, in der Flüchtlingskrise, wenn alle gefordert sind, sagen Beamte plötzlich: 'Och, wir möchten mal streiken.' Das kann so nicht funktionieren."

Und von daher duerfen auch Lehrer und andere Beamte fuer ihre legitimen interessen wie höhere Löhne und Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Freizeit, mehr soziale Sicherheit, gegen Dauerbefristungen durchaus streiken!

nie wieder spd

Beamte sollen natürlich nicht streiken dürfen, weil sie die Funktionsfähigkeit des Staates unter allen Umständen aufrechterhalten müssen. Aber, da Beamte in erster Linie auch dem Bürger verpflichtet sind, Beamte sollten die Mißstände offen benennen müssen.
Gerade dann, wenn der jeweilige Vorgesetzte ein politischer Beanter ist.
Beamte dürfen keinen Maulkorb verpasst bekommen, wenn es um Kritik an ihrer Institution kommt. Und Beamte sollten ihre Vorgesetzten kontrollieren müssen, damit Mißstände gar nicht erst vorkommen bzw sofort behoben werden können.
Wenn man die Lehrer dann eben alles sagen lassen würde, was sie an Kritik am Bildungssystem vorzubringen hätten, kämen sie momentan wahrscheinlich nicht dazu ihre Arbeit zu erledigen.
In anderen Bereichen wird es ähnlich sein.

roloe
Antwort an Demokratieschue...

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Das haben die Beamten, das heißt aber nicht, dass sie deshalb streiken dürfen.

Bowerman
Am 17. Januar 2018 um 18:44 von Demokratieschue...

Wissen Sie, was das Problem mit diesem Dokument ist?
Nein es ist nicht, das sie es fortwährend zitieren, ohne seinen Inhalt begriffen zu haben son der Fakt, das es völkerrechtlich nicht bindend ist... eine Absichtserklärung und sonst nichts.

frosthorn
@Demokratiedings

Ich erinnere mich noch sehr genau daran, dass Sie seinerzeit den Lokführern (die Angestellte sind) das Streiken verbieten wollten und zur Begründung einen Paragraphen aus der UN-Menschenrechts-Charta anführten. Was ist aus dieser Ihrer Meinung geworden? Oder sind Sie etwa Beamter, das würde natürlich alles erklären.

Defender411
Ganz einfach, wenn ein verbeamteter Lehrer streiken will,

kann er seinen Beamtenstatus abgeben und als Angestellter weiter arbeiten. Nur die Rosinen rauspicken geht gar nicht!! Als Beamter hat er viele Vorteile, von dem Angestellte nur träumen können. Es war für ihn schon bei der Ernennung klar, dass er in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat steht, Streik gehorte nicht dazu!

@ane
re Demokratieschue...

"4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten."
Sie leiten aus dieser Rechtsvorschrift das Streikrecht ab. Dies ist zu kurz gegriffen. Die Bildung von Gewerkschaften steht heute schon allen Lehrern zu, denken Sie an den Philologenverband und andere Berufsverbände der Lehrer.

Boris.1945
18:15 von pkeszler

Streikrecht für verbeamtete Lehrer

"Die Trennung zwischen Beamten erster und zweiter Klasse funktioniert nicht", so de Maizière.
Aber warum funktioniert es dann bei Lehrern erster und zweiter Klasse, nämlich bei angestellten Lehrern und verbeamteten Lehrern? Und das trotz gleicher Anzahl von Dienstjahren, gleicher Ausbildung und gleichem Einsatz an den Schulen.
///
*
*
Hier geht es aber nur um die Privilegien der verbeamteten Lehrer.
*
Wenn Ihnen das Streikrecht so wichtig ist, können Sie doch auch Ihr beim Lehramt unwichtiges Beamtentum verzichten, angeblich bringt das doch auch keine Vorteile für die Betroffenen.

Leberkas
Kopfschüttel

Mich wundert immer wieder welch skurile Kommentare verfasst werden von Leuten die weder das Beamtenrecht noch die Besoldung und Verpflichtungen der Beamten kennen.
Auch die auferlegten Abzüge werden total unter den Tisch gekehrt.
Es gibt auch Beamte des einfachen und mittleren Dienstes.
Bitte einmal mit Arbeitsverträgen von Facharbeitern in großen Konzernen vergleichen. Prämien, Betriebsleistungen und Anzahl der Monatsgehälter bis hin zu Fahrvergünstigungen betrieblicherseits. Ich bin keinem Beamten bis zum höheren Dienst neidisch.

Defender411
18:44 von Demokratieschue...

Dann wird es in Zukunft keine Beamten im Schuldienst mehr geben. Zu Recht!! Kein Steuerzahler akzeptiert, dass Beamte im Schuldienst dann noch besser gestellt werden sollen, als ihre Kollegen im Angestelltenverhältnis. Insofern nenne ich diese Klage dumm, denn die Kläger/innen, sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen. Viele Lehrer, die dann ihren Status verlieren, werden sich bei den wenigen Kläger/innen für diese Verschlechterung bedanken können. Ich glaube, man ist sich der Tragweite der Klage nicht bewusst!!

peschm
Kein Streikrecht

Den Beamtenstatus hatte einst der alte Fritz eingeführt und diente dazu, dass sie als Staatsdiener die Interessen des Staates zu vertreten haben. Dafür wurde ihnen eine lebenslange Anstellung und später die Pension als Altersversorgung gewährt. Wer die Beamtenlaufbahn einschlägt, weiß ganz genau, dass ihm bestimmte Regeln auferlegt werden.
Aber jeder hat die Möglichkeit als Beamter auszusteigen und die Rechte wahrzunehmen, die ein Arbeiter bzw. Angestellter hat.
Wenn das Streikrecht für Lehrer geändert werden sollte, muss auch die Bezahlung für nichtbeamtete Lehrer mit verbeamteten Lehrer gleich sein sowie deren Altersbezüge.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (19:18): Lokfuehrern wird das Streiken NICHT verbote

hi frosthorn

Zuerst mal zu diesem Punkt von Ihnen:

Ich erinnere mich noch sehr genau daran, dass Sie seinerzeit den Lokführern (die Angestellte sind) das Streiken verbieten wollten und zur Begründung einen Paragraphen aus der UN-Menschenrechts-Charta anführten.

stimmt auch und es wird dabei das Streikrecht der Lokfuehrer NICHT abgeschafft, sondern nur sinnvoll eingeschränkt, weil es hier um eine sehr machtvolle kleine Splittergewerkschaft geht die das ganze Land in Geiselhaft halten kann. Bei der werten Cockpit ist dass sehr ähnlich, auch wenn es Piloten von anderen Verbuenden gibt als der Cockpit.

Aber hier geht es um Beamten wie Lehrer und sowas. Die sind lange nicht so machtvoll und können nicht ein ganzes Land in Geiselhaft halten. Denn auch fuer diese Beamten gibt es andere Alternativen. Beispiel: wenn bei der Post gestreikt wird, dann geht die Versendung ueber andere alternative Dienste.

HzweiO
Können sie haben,...

...aber dann wird auch die Unkündbarkeit aufgehoben und die Pension auf normales Rentenniveau gesenkt.

fungolfer
Dagegen

Ich bin selbst Beamter und bin absolut dagegen, dass sich an der bisherigen Regelung irgendetwas ändert. Auch wenn wir den Politikern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind, da ja alles was uns betrifft durch ein Gesetz geregelt wird, bin ich gegen ein Streikrecht. Ich hatte immer die Wahl auf meine Beamtenschaft zu verzichten und stattdessen als Angestellter weiter beschäftigt zu werden. Wenn mir also Streikrecht wichtig ist, dann muss ich meinen Status überdenken.

Demokratieschuetzerin2021
@ ane (19:22): Gewerkschaft ist Grundlage fuer einen Streik

@ ane

Zu dem hier:

Die Bildung von Gewerkschaften steht heute schon allen Lehrern zu, denken Sie an den Philologenverband und andere Berufsverbände der Lehrer.

denken Sie nicht weiter. Denn die Gewerkschaften organisieren ja die Streiks. Bei uns in Deutschland duerfen nach geltendem Recht nur Gewerkschaften Streiks organisieren. Also muessen sich Lehrer (auch die verbeamteten Lehrer ) in Gewerkschaften zusammenschließen duerfen. Und daher muessen solche Beamten dann - wenn die Gewerkschaften es organisieren - auch streiken duerfen.

kdf1112
Soziale Gerechtigkeit bei Beamten

dazu würde auch eine Eingliederung der Beamten in unser Sozialsystem und natürlich auch aller Nichtarbeitnehmer gehören.
Dann würde sich dieses Thema von alleine erledigen. Keine Sonderrechte, aber alle anderen Rechte. Dazu sind aber unsere Politiker nicht bereit, immer weiter wie bisher.
Erst wenn die Mehrheiten noch nicht einmal für eine Groko (obwohl dies keine mehr ist) reichen, werden eines Tages das Andere umsetzen müssen.

Demokratieschuetzerin2021
@ Bowerman (19:15): Dass hier von Ihnen ist absolut falsch

@ Bowerman

Dass hier von Ihnen:

Nein es ist nicht, das sie es fortwährend zitieren, ohne seinen Inhalt begriffen zu haben son der Fakt, das es völkerrechtlich nicht bindend ist...

ist absolut falsch! Siehe dazu dass hier:

https://www.zivilpakt.de/verpflichtung-zur-innerstaatlichen-umsetzung-3…

(2) Jed­er Ver­tragsstaat verpflichtet sich, im Ein­klang mit seinem ver­fas­sungsmäßi­gen Ver­fahren und mit den Bes­tim­mungen dieses Pak­tes die erforder­lichen Schritte zu unternehmen, um die geset­zge­berischen oder son­sti­gen Vorkehrun­gen zu tre­f­fen, die notwendig sind, um den in diesem Pakt anerkan­nten Recht­en Wirk­samkeit zu ver­lei­hen, soweit solche Vorkehrun­gen nicht bere­its getrof­fen wor­den sind.

Defender411
18:56 von Demokratieschue...

Jedem Beamten ist schon bei seiner Ernennung klar gewesen, dass er nicht streiken darf. Wenn diese Klage Erfolg haben sollte, muss der Beamtenstatus für alle Lehrer aufgehoben werden! Andernfalls gibt es Ärger mit allen Steuerzahlern, Arbeitern und Angestellten, die dann nicht mehr akzeptieren können, dass Lehrer dann noch verbeamtet werden sollen, oder Beamte bleiben können. Manche Lehrer und Lehrerinnen leben wirklich in einem Beamtenparadies mit Verlust jeglicher Realität.

Zeitlos-Geistlos
"Ein unglaublich gutes Geschäft."

Der heutige Kommentar im Blog von Alex Krämer trifft den Nagel auf den Kopf:
https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/beamtenstatus-ein-zu-gutes-geschae…

Noch eine Anmerkung zur im Artikel genannten Lehrerin: "Im Kollegium steht man zusammen und arbeitet zusammen." Das würde mir einleuchten, wenn die verbeamteten Lehrer die geringeren Bezüge und Pensionen der angestellten Lehrer aufstocken würden. Dann wäre das Bedürfnis nach Unterstützung zumindest etwas glaubwürdiger.

Außerdem geht es um das Streikrecht aller Verbeamteten. Da ist es wenig hilfreich die Situation im Lehrerkollegium auf alle Berufsgruppen zu übertragen.

Defender411
Ich war Soldat auf Zeit, als unsere

Einheit im ersten Irakkrieg, in die Türkei verlegt wurde, um eine US Einheit zu schützen. Da gab es auch Berufs- und Zeitsoldaten, die nicht wollten, obwohl es Pflicht war. Diese haben gekündigt und hatten dadurch den Respekt aller anderen Soldaten gewonnen, weil es konsequent war. Es gab damals noch keine Regelungen, was bei Tot oder Verwundung passieren würde. Wenn also Lehrer streiken wollen, gerne, aber nur wenn sie ihren Beamtenstatus aufgeben!!

@ane
falscher Bezug auf Art. 23 der Menschenrechtscharta

"J e d e r hat das Recht ... Gewerkschaften ..."

Wer das Streikrecht für verbeamtete Lehrer aus dieser Rechtsvorschrift ableitet, müsste folglich dies auch für Polizisten, Richter und andere verbeamtete Berufsgruppen tun. Bei den genannten Berufsgruppen gibt es aber aufgrund ihrer hoheitlichen Tätigkeit kein Streikrecht. Ein Streikrecht für Lehrer kann es nur geben, wenn sie nicht mehr im Beamtenstatus stehen. Der Großteil der Lehrerschaft will dies nicht für ein Streikrecht opfern. Die treibende Kraft ist die GEW. Sie ist begierig ihre Macht zu steigern.

claudio_im_osten
Ist doch ganz einfach.

Gleiche Rechte und Pflichten für Alle. Das fängt nicht beim Streikrecht, sondern mit der Bürgerkrankenversicherung an - in die bezahlen dann Angestellte, Beamte, Selbständige und Freiberufler ein. Und geht mit der Bürgerrentenversicherung weiter. Plötzlich können sich Staat und Wirtschaft wieder ihr Sozialversicherungssystem leisten.
Genau in dieser Reihenfolge gehört auch die Frage des Streikrechts für die Beamten auf den Prüfstand - in Verbindung mit dem Ende der Privilegien für Beamte, Freiberufler und Selbständige gegenüber denen in der Holzklasse der Sozialversicherung. Die privaten Krankenversicherungen dürfen dann gern gegen Beiträge Zusatzleistungen absichern, die privaten Rentenversicherungen dito.
Alles Andere ist in der Gesellschaft nicht akzeptabel, weil es sonst immer Menschen erster und zweiter Klasse gibt.
Das schreibe ich als Beamter - aus dem öffentlichen höheren Dienst und in ziemlicher Klarheit über seine Privilegien.

deutlich
@Demokratieschülerin 19.41

Es ist eben eine Krux mit den vielen Gesetzen und erst Recht, das richtige anzuwenden und zu verstehen. Hier ist es ganz simpel- das Beamtenrecht sieht kein Streikrecht vor. Es wäre ja auch daneben, einen Staat, der den Beamten nicht kündigen kann, auch nicht wegen mangelnder Leistung, zu bestreiken. Ein Staat, der eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten hat, wie sie in der Wirtschaft nur für die Topetagen besteht, kann umgekehrt auch Loyalität erwarten. Es wird auch niemand gezwungen, Beamter zu werden oder zu bleiben- nur wenn es um die Alternative freie Wirtschaft und den kräftigen Wind geht, der dort bläst, da sind die Beamten dann doch lieber in ihren heimeligen Amtsstuben. Scheint also so unerträglich doch nicht zu sein

pkeszler
um 19:39 von peschm

"Wenn das Streikrecht für Lehrer geändert werden sollte, muss auch die Bezahlung für nichtbeamtete Lehrer mit verbeamteten Lehrer gleich sein sowie deren Altersbezüge."
Richtig! Und deshalb bin ich auch grunsätzlich dagegen, dass jedes Bundesland andere Regeln und Bestimmungen für ihre Lehrer eingeführt hat, wer verbeamtet wird und wer angestellter Lehrer bleibt. Das föderale Bildungssystem zeigt hier erhebliche Schwächen.