Ordner im Prozess um BVB-Anschlag

Ihre Meinung zu BVB-Prozess: Tötungsvorsatz - Was bedeutet das?

Ein Bombenanschlag ohne "Tötungsabsicht" - geht das? Juristisch ist das ein komplexes Thema. Wie die Einlassung des Angeklagten im Prozess um den Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus juristisch einzuordnen ist, erklärt Christoph Kehlbach.

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15 Kommentare

Kommentare

Karl Napf
wenn die richter dem glauben schenken,

gehören auch sie in die geschlossene!

Whatever007
Täterschutz?

Gilt das auch für Steuerhinterziehung? Ich könnte es ja mal versuchen, und wenn ich ertappt werde, kann ich behaupten, es ja gar nicht gewollt zu haben - da ich es ja sonst so gemacht hätte, dass man mich nicht erwischt hätte? OK, war Ironie. Wahrscheinlich macht diese Rechtspraxis einen Sinn, den ich einfach nicht sehe.

Veto
Klarer Mordversuch

Das Konzept des Täters, durch einen Kurseinbruch der BVB-Aktie zu viel Geld zu kommen, konnte ja nur aufgehen, wenn der BVB durch den Anschlag deutlich weniger profitabel gewesen wäre. Bei einem reinen Sachschaden am Bus wäre das sicher nicht der Fall gewesen. Es mussten schon mindestens gravierende Verletzungen von Spielern sein, die diese mehr oder weniger lange spielunfähig machten. Dabei wird der Täter kaum glaubhaft machen können, mit einer Bombe gezielt schwer verletzt haben zu wollen, ohne dabei den Tod eines oder mehrerer Spieler zu riskieren. Also Mordversuch.

karwandler
Der letzte Satz

" Das Gericht wird sein Urteil jedenfalls erst dann sprechen, wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist."

ist ganz schön überflüssig. Nämlich selbstverständlich.

totenkopf75
Mordversuch

Wer Sprengsätze an Plätzen anbringt und sogar zur Explosion bringt, wo viele Menschen in der Nähe sind, dem ist absolut bewusst oder er nimmt zumindest billigend in Kauf, das durch die Detonation und/oder deren Folgen Menschen zu Tode kommen können.
Jeder weiß, um die Wirkung von Bomben auf Menschen während der zahlreichen vorangegangenen Terroranschläge.
Also ist die Behauptung des Angeklagten nur eine Schutzbehauptung, um einem möglichen Lebenslang zu entkommen.
Ich bin mir sicher, das die Strafkammer dies auch so sehen wird und entsprechend urteilt!

Don-Corleone
Schocksituation ...entscheidend !

@Veto -15.49 h-:

Das ist objektiv diametral zu sehen,
denn , d. Täter kam es nur a.d. "Schock-Situation" an,
um Profit a. seine Put-Optionen zu schlagen ,
dafür reichten ein paar Secunden .
Er hatte also nicht d. Absicht, längerfristig
einen erheblichen Schaden herbeizuführen,
denn d. Effekt wäre d. Gleiche , warum also warten !.
Insofern ist ein Mordvorsatz o.ä. sehr fraglich

Gast
Kurseinbruch auch ohne Tote / Verletzte

Nach Terroranschlägen gab es eigentlich immer einen Schock an der Börse und damit auch Kurseinbrüche.

Dazu muss der Anschlag gar nicht unbedingt erfolgreich sein.
Alleine die Tatsache, dass einer geplant oder versucht wurde ist schon genug um Wirkung auf die Aktienkurse zu haben.

Schroc
Oh nein!

Wer so etwas (noch dazu aus niedrigen Beweggründen=Habgier) tut, muss sich darüber klar sein, das er Menschen verletzen oder sogar töten kann. Dies wurde also billigend in Kauf genommen. Dafür darf es keine Strafmilderung (ich wollte doch nicht...) geben!!

Gast
@17:19 von Mastacheata

Nach Terroranschlägen gab es eigentlich immer einen Schock an der Börse und damit auch Kurseinbrüche.

Dazu muss der Anschlag gar nicht unbedingt erfolgreich sein.

Ja, aber nur, wenn die Umsätze sowieso immer hoch sind. D. h. wenn viele Marktteilnehmer, die sowieso im Moment handeln, schockiert werden und Panik bekommen, findet ein Kurssturz statt.

Die Umsätze der BVB-Aktie sind relativ gering. Nur 57% sind im Streubesitz und von denen werden die meisten vermutlich von Fans gehalten, die nicht ständig auf den Kurs starren. Bis die reagieren, hat sich die Situation längst wieder beruhigt - wie man ja deutlich sah.

Damit die BVB-Aktie signifikant fällt, muss schon richtig was passieren und zwar nachhaltig.

Man kann natürlich auch annehmen, dass der Angeklagte, der über keinerlei Börsenerfahrung verfügt, dies gar nicht bedacht hat und geglaubt hat, seine Bombe würde einen Kurssturz auslösen, selbst wenn keiner verletzt wird.

Karl Napf
@cowboy

wer keine ahnung hat, ist nicht in der lage, die richtigen puts auf den BVB zu finden und entsprechende stückzahlen zu ordern. ich kann den dortmunder richtern nur mehr verstand wünschen,

adagiobarber
die frage wird sein, welches maß an zurechnungs-

fähigkeit und einsichtsvermögen in sein handeln das psychologische gutachten dem angeklagten attestiert.

das wird am ende entscheidungsrelevant sein

Veto
@ 16:50 von Don-Corleone

Was hat das mit der Kursentwicklung einer Aktie zu tun? Die Aktie stürzt nur ab, wenn die Gewinnerwartungen eines Unternehmens (wie des BVB) drastisch sinken. Durch Schock???

Gast
19:15 von Karl Napf

wer keine ahnung hat, ist nicht in der lage, die richtigen puts auf den BVB zu finden und entsprechende stückzahlen zu ordern.

Das war nicht weiter schwer. Es gab ja nur eine Handvoll von einem einzigen Anbieter (heute gibts 2). Der "richtige" Put ist dann ganz einfach der mit dem größten Hebel.

Natürlich hat er gewusst, wie Optionsscheine funktionieren. Aber Erfahrung hatte er keine. Das wurde damals in diversen Artikeln bereits erwähnt.

nelumbo
Nie im Leben kann jemand Bomben

an einem mit Menschen besetzten Bus zünden ohne in Kauf zu nehmen, dass dabei Menschen getötet werden. Schon die Druckwelle oder Glassplitter können einer Person die Halsschlagader aufreißen. Das gilt auch für Menschen, die sich zufälligerweise neben dem Bus befinden. Die Scheiben zerfetzten und sicher sein, dass die dahinter sitzende Person überlebt, dass kann nicht mal der versierteste Pyrotechniker leisten. Hat der Angeklagte umfangreiche Versuchsreihen mit Übungsbussen und mit sensoren bestückten Dummies durchgeführt?

Account gelöscht
um 16:15 von totenkopf75

"" Wer Sprengsätze an Plätzen anbringt und sogar zur Explosion bringt, wo viele Menschen in der Nähe sind, dem ist absolut bewusst oder er nimmt zumindest billigend in Kauf, das durch die Detonation und/oder deren Folgen Menschen zu Tode kommen können.""
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Das sehe ich genau so. Ich hoffe auch das die Richter es so sehen und ein Urteil nicht unter 10 Jahren aussprechen.