Ihre Meinung zu FAQ: Was bringt der PayPal-Käuferschutz?
Zum ersten Mal beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Käuferschutz des Bezahldienstes PayPal. Müssen Käufer, die den Schutz in Anspruch nehmen, trotzdem damit rechnen, verklagt zu werden? Kolja Schwartz beantwortet die wichtigsten Fragen.
Meines Erachtens ist das Problem, daß Paypal beim Käufer den Eindruck erweckt, daß das Unternehmen im Versicherungsfall in Leistung tritt, also den Schaden übernimmt. In der Realität verhält es sich jedoch so, daß Paypal den Verkäufer in Regreß nimmt, ohne daß dieser sich dagegen wehren kann.
Dazu kommt noch, daß der Kaufvertrag natürlich zwischen Käufer und Verkäufer zusatandekommt, sich beide aber durch die Zwischenschaltung von Paypal auf dessen Kleingedrucktes einlassen.
Ich würde mich freuen, wenn der BGH dieses Problem erkennt und Paypal dazu verpflichtet, im Fall des verlorengegangenen Telefons für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Fall des Werkzeugs wirds wohl kompliziert werden und vermutlich darauf rauslaufen, daß der Händler das fehlerhafte Gerät zurücknehmen muß.