Smartphone mit PayPal-Logo

Ihre Meinung zu FAQ: Was bringt der PayPal-Käuferschutz?

Zum ersten Mal beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Käuferschutz des Bezahldienstes PayPal. Müssen Käufer, die den Schutz in Anspruch nehmen, trotzdem damit rechnen, verklagt zu werden? Kolja Schwartz beantwortet die wichtigsten Fragen.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
47 Kommentare

Kommentare

imalipusram
Dreiecksbeziehung

Meines Erachtens ist das Problem, daß Paypal beim Käufer den Eindruck erweckt, daß das Unternehmen im Versicherungsfall in Leistung tritt, also den Schaden übernimmt. In der Realität verhält es sich jedoch so, daß Paypal den Verkäufer in Regreß nimmt, ohne daß dieser sich dagegen wehren kann.

Dazu kommt noch, daß der Kaufvertrag natürlich zwischen Käufer und Verkäufer zusatandekommt, sich beide aber durch die Zwischenschaltung von Paypal auf dessen Kleingedrucktes einlassen.

Ich würde mich freuen, wenn der BGH dieses Problem erkennt und Paypal dazu verpflichtet, im Fall des verlorengegangenen Telefons für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Fall des Werkzeugs wirds wohl kompliziert werden und vermutlich darauf rauslaufen, daß der Händler das fehlerhafte Gerät zurücknehmen muß.

Mein blauer Engel

ist doch schon faul: Handy versenden auf Risiko des Käufers. Wo gibt es denn so etwas ?
Säge als bescheinigtes Mängelteil spricht ja auch Bände.
Käuferschutz ist wichtiger als Nepperschutz.

HzweiO
PayPal Regeln sind doch bekannt

Den Verkäufern sind die Regeln, auch der Käuferschutz, von PayPal doch bekannt. Sie wissen welches Risiko sie damit eingehen. Wenn sie das nicht wollen müssen sie eben nur noch andere Zahlungsmethoden anbieten.

Barthelmus
Paypal begünstigt den Käufer. Das ist gut.

Jeder Verkäufer kann bei EBay Zahlungsmöglichkeiten anbieten und natürlich auch frei entscheiden, ob er EBays Bedingungen akzeptiert oder lieber eine andere Plattform nutzt.
Wer Paypal anbietet, weiß oder muss wissen, dass seine Position gegenüber dem Käufer geschwächt wird.
Wird dagegen eine Überweisung vereinbart, hat der Käufer eine oft sehr schlechte Ausgangsposition, sein Geld zu retten, wenn der Verkäufer nicht oder mangelhaft liefert.
Ich schätze als Käufer Paypal, als Verkäufer ist mir die Banküberweisung schon wegen der Paypalgebühren lieber.
Bin sehr gespannt, welche Interessen der BGH hier für wichtiger hält.

schaunwamal
Bei solchen fällen sollte paypal.

Die Kosten übernehmen.
Bei kreditkartenbetrug über nehmen die kreditkartenherausgeber auch die kosten.
PayPal sollte vom Zahlungspflichtigen ein paar cent mehr nehmen für solche Fälle ,die ja nicht alltäglich sind.
Der Käuferschutz ist eine Leistung von paypal und gesetzlich nicht garantiert,also muss paypal dafür einstehen wie eine Versicherung wenn ein schaden ensteht

Axtos
Für mich ist die Sache klar...

... gesetzliche Regeln gehen über AGB's. Damit sind die Verkäufer im Recht - zumindest erstmal der mit dem Telefon, den anderen Fall müssen Sachverständige klären. Paypal kann seinen Zusatz Service selbstverständlich weiter anbieten - auf eigenes Risiko. Und damit Verkäufer Paypal nicht leichtfertig verklagen, wird Paypal drohen solche von seinem Bezahldienst ausschließen. Diese müssen dann abwägen was ihnen wichtiger ist. Weiter Paypal anbieten, oder - in dem Fall - 600 Euro.

boyherre
Nur gute Erfahrungen mit PayPal

Nachdem ich selbst seit Langem nur gute Erfahrungen mit PayPal und dem Käuferschutz gemacht habe, wird es interessant sein, ob die "hohen Juristen" ein vielleicht nur virtuelles Haar in der Suppe finden werden. Dass bestimmte Verkäufer mithilfe der Justiz doch noch zu ihrem vermeintlichen Recht per Klage kommen wollen, erinnert an bestimmte Eltern, die die passenden Noten für ihre Kinder gegen die Lehrer einklagen wollen. Oje!

Hackonya2
Paypal

Natürlich kann man immer klagen, dann würde auch wirklich festgstellt werden, wer den Recht hat und wer nicht. Es gibt auch viele die Paypal ausnutzen, sei es durch eigenes verschulden was gekauftes kaputt gemacht zu haben und dann aber trotzdem das Geld zurück zu fordern oder so.

kommentator_02
Vorrang

wird doch wohl die gesetzliche Regelung haben. Wenn der PayPal Käuferschutz sich an dieser orientieren würde, bestände keine Diskrepanz.

Sturkopp

Ich musste den Käuferschutz leider auch schon in Anspruch nehmen, gab aber keine Probleme damit. Leider gibt es genug schwarze Schafe die sich online bereichern wollen.
Wer allerdings ein Handy für 600€ unversichert verschicken lässt ist schon etwas "mutig". Es soll ja Leute geben die am Porto sparen wollen.

Atlantiker
PayPal ist mehr als fragwürdig

Offiziell ist PayPal als Bank in Europa, genauer in der Steueroase Luxemburg, registriert. Damit unterliegt PayPal eigentlich den Vorschriften zum Bankenwesen in Europa. PayPal aber kümmert das einen feuchten Kehricht. Gutschriften und Überweisungen dauern fast immer länger, als der gesetzlich vorgeschriebene eine Bank-Arbeitstag.

KönigSchmadke
Also wer sich einen...

... mehrere hundert Euro teuren Artikel wie das Handy unversichert zuschicken lässt, weil das Geld nicht mehr für den versicherten Versand reicht, der ist nun wirklich selbst schuld. PayPal agiert meist sehr käuferfreundlich, aber in diesem Fall muss man dem Verkäufer recht geben.

dronner
Beginnen wir zu glauben, dass Konzerne über dem Gesetz stehen?

Ich bin wirklich erstaunt, dass sich der BGH mit so etwas beschäftigt.
Paypal kann in Streitfällen Entscheidungen treffen, die dazu führen, dass das geflossene Geld zurückfließt.
Wie kann man so etwas mit einer gerichtlichen Entscheidung verwechseln, wem das Geld nun wirklich zusteht?

Der Paypal-Käuferschutz ist für geprellte Kunden sehr praktisch, weil sie ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.
Normalerweise ist es so, dass ich den Händler auf Rückzahlung verklagen muss, wenn er Schrott geliefert hat und das nicht freiwillig regelt. Macht man im Allgemeinen nicht, vor allem nicht bei kleineren Beträge.
Mit Paypal bekommt man sein Geld problemlos zurück. Wenn der Verkäufer der Meinung ist, dass es ihm zusteht, muss der klagen. Macht er nicht wenn er wenig Aussicht auf Erfolg sieht.

Aber warum sollte er kein Recht mehr dazu haben, nur weil Paypal entschieden hat?

Mannoman
Ein Witz!

Der Paypal-Käuferschutz ist ein Witz - oder vielmehr Irreführung des Verbrauchers. Der Käufer bleibt trotz angeblichen Käuferschutzes vollständig auf den Kosten für die Rücksendung eines in betrügerischer Absicht vom Verkäufer falsch beschriebenen Artikels sitzen. Nachdem mir das mit einer großen internationalen Sendung per UPS passiert war und sämtliche Reklamationen seitens Paypal abgelehnt wurden, habe ich mein Konto umgehend gekündigt. Hätte ich damals nicht erheblich Besseres zu tun gehabt, hätte ich auch gegen PayPal geklagt. Ich hoffe, dieser Dienst wird endlich einmal an den Ansprüchen gemessen, die die vollmundigen Versprechungen des Marketings wecken.

esmora
PayPal Käuferschutz

PayPal kann und darf hier nicht als alleinentscheidender Richter auftreten, als Dienstleister oder hier im Falle als Versicherer muss er auch das Risiko tragen, welches sein Angebot mit sich bringt. Der Fall mit dem Handy sollte somit zu Lasten von PayPal gehen. Beim Fall Bandsäge wundert mich schon, dass bei einem Streitwert von 500,- ein Gutachten erstellt wurde?

Erich Kästner
"Käuferschutz" kann leicht ausgenutzt werden!

"Was hat hier Vorrang? Die gesetzlichen Regeln oder der Käuferschutz von PayPal?"

Na ich denke doch, die Antwort liegt auf der Hand. Dieser "Käuferschutz" ist eine Möglichkeit, Verkäufer zu ruinieren und kann für dubiose Käufer zur persönlichen Bereicherung dienen.

Wer im Internet einkauft, muss sich des Risikos bewusst sein, dass die Beweisführung im Mangelfall schlichtweg oft nicht möglich ist. Sowas geht nur im Auge-zu-Auge-Gespräch vor Ort.

Wenn Aussage gegen Aussage steht und es keine Zeugen gibt, gilt immer noch: im Zweifel für den Angeklagten (hier Verkäufer)!

Gast
Kurz: Nichts

Man muss die gesamte Beweisführung selbst erledigen, Gutachten auf eigene Kosten anfertigen lassen um dann vielleicht etwas zurück zu bekommen. Und wenn der Zahlungsempfänger kein Geld hat, schreibt PayPal: Es tut uns leid, wir konnten nicht mehr zurück erlangen.

Da gibt es einfachere und sichererererererererererere Wege.

Es ist halt bequem, geht schnell und die deutsche Bankwirtschaft hat es nach 15 Jahren nicht geschafft eine Alternative dazu anzubieten.

Lyn
Ärger beim Handy Kauf gehabt

War ein IPhone, gebraucht, mehrere 100 €.
Habe mein Rückgaberecht in Anspruch genommen.
Händler hat es zum 2. X an mich geschickt habe die Annahme verweigert und Antrag auf Käuferschutz gestellt.
Hat prima funktioniert habe alles wiederbekommen.
Den Namen des nicht so ganz kleinen Händlers verkneife ich mir an dieser Stelle.

Gast
zwei verschiedene Dinge

das eine ist Käuferschutz, das andere Erschleichen von Vorteilen.

Wenn das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, liegt es beim Käufer, dann endet der Vorgang bei der Übergabe vom Verkäufer an die Logistik.

Das Qualitätsproblem ist keins. Der Verkäufer erhält die Säge zurück, und kann sie dem nächsten verkaufen.
Er merkt sich den Käufer.

Juergen
Der Käuferschutz von Paypal ist einseitig.

So wie Paypal den Käuferschutz handhabt, ist es m.E. nicht korrekt.
Es ist ja nicht so, dass beim Kauf mit Paypal die Ware versichert ist, sondern Paypal holt sich das Geld beim Verkäufer - selbst wenn dieser den Gegenstand versendet hat, aber halt nicht registriert oder versichert.
Ich staune daher über jeden Verkäufer, der so mutig ist, unregistrierten und unversicherten Versand bei Paypalzahlung anzubieten, damit die Versandkosten niedrig bleiben - ist ja ein großer Wettbewerbsvorteil, denn es gibt viele Käufer, die legen keinen Wert auf Sicherheit, sondern möglichst geringe Kosten.

silverbeard
zwei völlig unterschiedliche Fälle

Ich bin kein Jurist. Nach meiner Logik würden die Fälle so ausgehen (Gesetze und Urteile haben natürlich meisstens nichts mit Logik zu tun):

Im Handyfall Muss PayPal den Schaden zahlen. PayPal garantiert dem Käufer die Rückzahlung wenn der Artikel nicht geliefert wird. Der Verkäufer hat aber alles richtig gemacht und hat deshalb Anspruch auf sein Geld.
PayPal wird durch diese besondere Situation zu einer Art Versandversicherung und sollte seine Geschäftsbedingungen anpassen (also nur versicherten Versand zulassen) oder in den sauren Apfel beissen.

Bei der Säge muss das Gericht entscheiden ob das Gutachten des Käufers richtig ist und somit die Säge unbenutzbar.
Ist das so muss der Verkäufer den Artikel zu seinen Kosten zurücknehmen oder in einen ordnungsgemässen Zustand versetzen, denn er hat nicht das geliefert, was vereinbart war.
PayPal hat da, wie mit Käufer und Verkäufer vereinbart, gehandelt.

ChRB
PayPal Käuferschutz? Vorsicht!!

In meinen Fall war genau das Gegenteil der Fall, PayPal tat alles, um mein Geld nicht zu erstatten. Und das ging so: Artikel erhalten, entsprach nicht den Angaben. Verkäufer kontaktiert, Rücksendeadresse erhalten. Zurückgeschickt, natürlich mit Nachweis. Kein Geld, keine Antwort. Paypal kontaktiert, haben mir eine andere Rücksendeadresse genannt. Ich solle das Produkt dahin schicken und Paypal eine Sendungsnummer vorlegen. Aber wie, das Produkt war ja schon weg? Den Versand an die erste Adresse hat Paypal partout nicht akzeptiert. Nichts zu machen, Verkäufer ist damit durchgekommen, und Paypal auch!

suomalainen
600€ für ein handy,

aber nicht mal bereit, 10€ für den versicherten versand auszugeben? na ja... aus dieser knauserei kann man Paypal keinen strick drehen. ich persönlich habe bisher nur gute erfahrungen mit Paypal gemacht...

Erleuchtung
Ich, als Verkäufer biete PayPal nicht mehr an

Ich habe hin und wieder, privat, einige Sachen auf eBay verkauft. Was mir PayPal in den letzten Monaten einfach so das Konto zu gemacht hat, ist eine Frechheit.

Es ist ein Privataccount, ich verkaufe alle paar Monate mal etwas auf eBay. Neuer Trend ist, dass Käufer nach ca 175 Tagen den Käuferschutz aktivieren. PayPal sperrt dann sofort das Konto und bucht das Geld sofort ab. Ist kein Guthaben auf dem Konto, wird das Konto ins Minus gesetzt und sofort der Ausgleich verlangt. Erst danach hat der Verkäufer Zeit, (21 Tage) zu beweisen, dass der Käufer kein Recht auf Käuferschutz hat. Dazu müssen Zeugen für den Versand genannt werden, original Versandquittungen und Tracking IDs hochgeladen werden usw.

Die Käufer spekulieren darauf, den Artikel für Lau zu bekommen. Ebenso wurde zig Mal das Konto gesperrt, weil ich die Funktion "Geld an Freunde senden" genutzt habe und der Empfänger im Ausland ist. Soll vorkommen, dass nicht jeder ausschließlich in Deutschland wohnt. Nie wieder PayPal.

Gast
Nur mal am Rande...

...hat sich schon mal jemand die AGB' s von PayPal durchgelesen?

Ich schon, da seht dann auch, dass der Käufer keinen Anspruch auf die Erstattung des Betrages hat, es ist immer eine Entscheidung von PayPal und wenn beim Verkäufer nichts mehr zu holen ist, dann muss PayPal auch nicht zahlen, wenn sie nicht aus Kulanz oder Großzügigkeit wollen...

...also was bringt das Ganze denn dann?

Das einzige was sicher ist beim online Kauf ist der Kauf auf Rechnung! Wenn die Ware nichts taugt einfach in den bekannten 14 Tagen gesetzlicher Frist für online Käufe wieder zurück schicken...

...So ist das sicher für den Kunden. Wenn mir das ein Webshop nicht anbietet, dann macht das Geschäft ein anderer Anbieter, man muß nur etwas länger suchen.

Gruß Otto

BlueAngel
Hier haben wir es mit

PayPal zu tun. Jetzt stellen Sie sich das vor, Sie würden mit Bitcoin bezahlen? Wie würden Sie reagieren, wenn Sie ihr Geld nicht mehr zurückbekommen, weil die Transaktion getätigt worden ist und eine Rückbuchung nicht mehr funktioniert -Krypto - Dann haben Sie Ihren "Schrott" und der Verkäufer das durch "Betrug" erlangte Kryptogeld. Wie würden Sie dann reagieren? Steht und fällt dann es auch unter den Verbraucherschutz ? Wer mit solchen Internetangeboten Geschäfte eingeht, geht auch automatisch ein Risiko ein. Die Frage ist doch schon von allein beantwortet, dass es damit den Betrügen erleichtert werde ihren "Schrott" loszuwerden. Ausnahmen bestätigen die Regel. Denn wie kommen solchen Fälle dann vor Gericht, weil der Käufer sagt, dass ist mit Mängel behaftet BGB §§ 437 ff oder tritt dann die Beweislastumkehr BGB § 826 oder sogar der Vertrag mit Drittschutzwirkung BGB § 328 ein. Da bin ich gespannt auf welchen Weg der BGH den Fall knacken wird !

dersenf
Erfahrungen positiv

Inzwischen hat sich PayPal aber auch bei vielen anderen Onlinekäufen etabliert und ich habe bisher nur positive Erfahrungen gemacht. Soweit ich weiß gehört PayPal inzwischen aber zu Ebay.
Schon 3 Mal konnte ich auf den Käuferschutz zurückgreifen und hatte auch eindeutige Beweise, dass die Ware nicht den Anforderungen entsprach.
Ich habe daraufhin einen Fall geöffnet und die Sachlage geschildert mit Bildbeweis. Solange der Verkäufer kein Ersatz bietet, oder beweisen kann, dass die Ware geliefert wurde, erhält er kein Geld.
In meinem Fall wurde mir das Geld wieder zurückgebucht, jedoch dauerte dies eben dann eine Weile, denn der Verkäufer hat natürlich einen Zeitrahmen darauf zu reagieren. Da der Verkäufer kein Ersatz lieferte und auch zugestehen musste, dass die Ware nicht in Ordnung ist, war die Sache vom Tisch.
PayPal ist aber teuer, denn Ebay kassiert 10% und PayPal kassiert nochmals. Bei Überweisung spart man also, aber man muss länger warten, bis die Ware verschickt wird.

Hafenstraße1982
@Mein blauer Engel

Ich bin ganz bei Ihnen, ich halte es für ein Witz was hier gemacht wird. Der Missbrauch ist schon sehr groß wenn ich das so aus dem Bekanntenkreis höre wo sehr viel junge Käufer das Problem haben.
Von den älteren nutzen es nicht viele. Ich verstehe nicht warum man es nicht schafft einen sicheren Weg zu finden.

BlueAngel
@ zu Atlantiker

Da müssen Sie aber unterscheiden, ob Sie Geld aus der eigenen Hand auf das eigene Konto einzahlen oder ob Sie das Geld auf ein fremdes Konto überweisen wollen, da dauert es bekanntlich drei Arbeitswerktage. Nicht zu vergessen, dass man vor dreizehnuhr eingezahlt haben muss, sonst dauert es vier Arbeitswerktage. Leider ist es nicht besser geworden. Dann müssen Sie aber aufpassen, dass Sie nicht am Freitag das Geld auf ein Fremdkonto überweisen wollen.

Friedrich Spee
die frage, mit der der artikel endet, ist..

dumm, und zeigt, dass der tenor des artikels am problem vorbei geht.

beispiel: ein hotel in bukarest bucht von meiner kreditkarte eine zusaetzliche uebernachtung ab, die ich jedoch nie wahrgenommen, und darueber rechtzeitig informiert habe. bei beschwerde bei meiner kreditkartenfirma wird mir mitgeteilt, dass ich diese frage mit dem hotel selbst klaeren muss; erst dann koenne gegebenenfalls rueckerstattet werden. das hotel darf davon ausgehen, dass ich es als privatmann nicht ueber landesgrenzen hinweg verklagen werde, also ist die gesamte geschichte schon entschieden, bevor ich mir ueberhaupt gedanken machen kann.

bei paypal scheint das anders: es wird bei unzufriedenheit zurueckgebucht, ohne dass der zugrundeliegende sachverhalt streng geprueft wird. dass damit einer juristischen beurteilung der lage nicht vorgegriffen wird, versteht sich jedoch von selbst.

haette ich das hotel mit paypal bezahlt, und den schutz in anspruch genommen, waere das ganze fuer mich besser ausgegangen.

linos203
Wenn man Paypal anbietet dann nur versicherter Versand.

Wer Paypal anbietet und diese wird auch meist genutzt (auch weil Ebay andere Zahlmöglichkeiten schon nahezu versteckt) muss immer versichert versenden, entweder Paket oder Einschreiben. Bei privaten Verkäufen z.B. von gelesenen Büchern, die sich im unteren einstelligen Eurobereich bewegen, ist das natürlich ein Unding, da die Portokosten für versicherten Versand den Wert meist übersteigen, es also unrentabel wird. Zudem ist die Post innerhalb Deutschland recht zuverlässig und man könnte da gerne auf versicherten Versand verzichten. Deshalb ist Paypal nur bei höherwertigen Verkäufen/Käufen sinnvoll.

DiePositiveBratwurst
Also....

.... ich nutze PayPal so ziemlich von Anfang an, wenn es mal Probleme gab reichte meistens schon die Drohung und plötzlich ging alles ganz einfach.
Ich bin mit PayPal sehr zufrieden, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Schwarze Schafe gibt es überall.

schokoschnauzer
7:42Atlantiker

Meine Erfahrung mit PayPal als Kunde sind ausschließlich positiv. Im Gegenteil kaufe ich schon lange nicht mehr da im Internet ein, wo PayPal abgelehnt wird. Der vorgeschriebene „eine Bank-Arbeitstag“ ist auch bei mir in der Regel 2 Tage, aber einfacher und sicherer als alle anderen Zahlportale.

Caligula17
Anmeldung privat oder gewerblich

Hier ist ein ganz wichtiger Unterschied bisher nicht beachtet worden. Entweder privater oder gewerblicher Verkäufer. Ein privater Verkäufer kann aber muß nicht versicherten Versand mit Nachweis anbieten. Das ist im ersten Fall sicherlich so gewesen Davon abgesehen wie leichtsinnig es vom Verkäufer ist einen teuren Artikel wohl als Warensendung zu verschicken, auch der Käufer hat einen gehörigen Anteil Mitschuld. Stichwort Schadensbegrenzung und Rechtssicherheit. Bei einem gewerblichen Verkäufer wäre dieser Fall garnicht möglich. Dieser MUSS eine versicherte oder Versandart mit Nachweis anbieten. Der Bequemlichkeit wird dann oft Paypal angeboten mit Kreditkarte oder Lastschrift. Das ist aber nicht zwingend notwendig. Es geht auch ohne Paypal.

OrwellAG

Welcher Verkäufer kann damit nicht einverstanden sein, Betrug zu verunmöglichen? Der, der selbst mangelhafte Ware verschickt.

Allerdings habe ich Gerüchte (Netz) gelesen, dass der Paypal Käuferschutz für den geschädigten Käufer nicht immer so reibungslos stattfindet.

Caligula17
Am 22. November 2017 um 09:28 von dersenf

Zitat: Soweit ich weiß gehört PayPal inzwischen aber zu Ebay

Das stimmt nicht. Vor einigen Jahren hat der größte amerikanische Ebay-Aktionär dagegen geklagt und Recht bekommen. Seit dem sind beide Unternehmen getrennt geführt.
Deswegen ist ja Paypal kein Muß bei Ebay, auch andere Bezahlsysteme sind möglich.

kba
@suomalainen 9:09h & überhaupt Versicherter Versand

Geb Ihnen ganz recht, wer bei einem Artikel von 600€ nicht bereit ist, versicherten und nachverfolgbaren Versand zu bezahlen, der als Hermes XS-Päckchen (ausreichend groß für Handy) z.B. 3,69€ !! kostet, handelt genauso leichtsinnig wie der Händler, der sich darauf einläßt - würde ich nie machen! Ich verkaufe privat viel Kram über Ebay, aber mache gar keinen unversicherten Versand mehr außer bei "Pfennigartikeln", weil bei der Post als Warensendung zuviel verschwindet oder beim Empfänger gelogen wird, dass nichts ankommt, wer weiß das dann schon.
Ansonsten hab ich als Käufer wie Verkäufer in den 5 nötigen Fällen bisher nur gute Erfahrungen gemacht mit Paypal. Haben auch unberechtigte Forderungen gegen mich immer gerecht abgewiesen.

MKir13
@Mein blauer Engel

Handy versenden auf Risiko des Käufers. Wo gibt es denn so etwas ?

Das ist bei jedem Kauf auf Augenhöhe der Fall (Unternehmer zu Unternehmer bzw. Privat zu Privat). In diesem Fall geht nach §447 BGB die Gefahr des Untergangs der Ware (hier Verlust des Paketes) im Moment der Übergabe an den Paketdienst oder anderen Frachtführer über. Versicherter Versand war nicht vereinbart, da wollte der Käufer wohl 3 Euro Porto sparen. Pech für ihn laut deutschem Recht. Was anderes gilt beim Verbrauchsgüterkauf (Händler an Kunden). Hier geht die Gefahr erst mit Übergabe des Paketes an den Kunden an diesen über.

bäuerchen
@Hafenstraße1982

"Ich bin ganz bei Ihnen, ich halte es für ein Witz was hier gemacht wird."

Das ist nicht richtig. Wir in Deutschland sind es nur gewohnt, das der Verkäufer das Versandrisiko trägt. Dies ist der Tatsache geschuldet, das dies auch gesetzlich so geregelt ist - allerdings nur, wenn es sich um einen Verkauf von Geschäfts- zu Endkunde, also Verbraucher handelt.
Wenn Sie aber zum Beispiel ein Handy privat über Ebay Kleinanzeigen verkaufen, trägt der Käufer das Versandrisiko - Gefahrenübergang nennt man das.
Mit der Bestellung hat der Käufer eine Holschuld bei Ihnen, Sie als Verkäufer haben KEINE Bringschuld dem Käufer gegenüber.

dronner

"PayPal wird durch diese besondere Situation zu einer Art Versandversicherung und sollte seine Geschäftsbedingungen anpassen (also nur versicherten Versand zulassen) oder in den sauren Apfel beissen."

Sie sollten mal die Bedingungen von Paypal lesen. Es ist nur verfolgbarer Versand zulässig, also z.B. ausdrücklich nicht Postpäckchen, Brief oder Warensendung.

SydB
09:44 von Friedrich Spee

Hier stimmt aber etwas nicht. Bei Kreditkarten "Zahlung" unterschreiben Sie doch einen Beleg auf dem Sie die Summe die Sie schuldig sind bestätigen (und gleichzeitig das Kreditkarten Unternehmen dazu beauftragen den offenen Betrag zu begleichen). Davon erhalten Sie natürlich eine Kopie.

Wenn nun tatsächlich mehr abgebucht wird sollten Sie Ihren Beleg prüfen:
1. Entweder liegt ein Fehler vor, der auch problemlos aus der Welt zu schaffen wäre,
2. Sie wurden übervorteilt und/oder Sie haben sich täuschen lassen

Daher hinkt der Vergleich mit PayPal, übrigens, das Wort bedeutet nicht Käuferschutz, lieber Forist A. Hagmeier, sondern "Bezahl Kumpel", ganz gewaltig.

Davon abgesehen, mir ist ein derartiger Fall, das eine Hotel Übernachtung mehr in Rechnung gestellt wurde, noch nie untergekommen.
Ist es Ihnen wirklich so ergangen, mir erscheint es eher wie ein (wie Sie annehmen, mögliches) Szenario?

xerxes64
In beiden Fällen geht es nicht um PayPal!

Der Käuferschutz ist mit dem allseits bekannten Lastschriftverfahren vergleichbar.
Wenn ich für einen Warenkauf oder eine Dienstleistung per Lastschrift auf meinem Konto belastet werde. kann ich diese ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Rechtlich muss sich dann der Verkäufer mit mir und nicht mit meiner Bank auseinander setzen.

steamtrain
Niemals

Ich kaufe bzw. verkaufe gerne bei eBay doch PayPal, nein Danke. Zum einen, für "minderpreisige" Artikel gibt es überhaupt keinen Schutz und so, zu mindest meine Meinung, wird mit PayPal einem Betrug, duch Käufer, Verkäufer oder Hacker Tür und Tor geöffnet. Außerdem fallen hier noch weitere Gebühren an und schneller wie behauptet geht eine Bezahlung denn doch nicht. Es gab eine Zeit in der eBay generell Zahlungen nur über PayPal abwickeln wollte. Zum Glück sind sie, zumindest in Deutschland, damit gescheitert.

haengegespenst
unversichert

ist das Handy ja nicht, die Versicherung ist PayPal. Kein Verkäufer muss PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren. Ausserdem bedeutet unversichert doch nicht, das der Weg des Versandes nicht nachvollziehbar ist. In einem Briefumschlag wird es ja wohl nicht gesteckt haben. Ich bin hier eher auf der Seite des Käufers. Die Institution PayPal finde ich gut, mir selbst wurden anstandslos 30€ zurückgebucht für eine nie erhaltene CD aus GB. Als Privatperson hätte ich niemals das Geld zurückerhalten.

A.Winkler
@ Mein blauer Engel (06:29)

"ist doch schon faul: Handy versenden auf Risiko des Käufers. Wo gibt es denn so etwas ?"

Wenn der Käufer auf einen Billigversand ohne Versicherungsschutz bestand (wie es in diesem Fall geschildert ist), um Versandkosten zu sparen und der Verkäufer ihn auf das Verlustrisiko hinwies, dann sind Käufer und ggf. der Postdienstleister in der Verantwortung. Es kann schließlich nicht sein, daß der Verkäufer für durch den Käufer bewußt eingegangene Risiken haftet.

Im zweiten Fall wäre zu klären, ob überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist, wenn das Produkt nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt.

Atarianer
Bezahlverhalten gestern und heute

Früher galt die Regel: "Erst die Ware dann das Geld!". Das hat sich mit eBay gründlich geändert, jetzt heißt es in aller Regel: "Geld zuerst, dann gibt es Ware".
So wurde es zu einem Risiko für den Käufer, ob er die Ware erhält, für die er sein Geld ausgegeben hat. Dieses Risiko wird durch den PayPal-Dienst gemildert. Für den Verkäufer ist es positiv, weil er viel schneller an sein Geld kommt. Er hat einen größeren Umsatz durch Paypal, weil der Kunde sicher sein kann, im Streitfall leichter an sein schon ausgegebenes Geld zu kommen. Natürlich sind die "Spielregeln" einzuhalten: Versicherter Versand, also Versand per Paket oder Einschreiben (Einwurf).
In aller Regel werden so Käufe abgewickelt, die über eBay geschlossen wurden. Dort ist es für die meisten Verkäufer auch möglich, andere Bezahlvarianten anzubieten, Vorab-Überweisung oder Kauf auf Rechnung. Die Verkäufer sind also nicht verpflichtet Paypal zu benutzen!

geist4711
eigentlich ist es doch ganz klar

nur wenn dann etwas passiert, also der käuferschutz tatsächlich greift, wird geklagt weil es dann nichtmehr so klar.....
auf deutsch:
solange keiner das in anspruch nimmt, wirbt und lebt man gerne mit dem käuferschutz, gibt dem kunden ja sicherheit und kurbelt also das geschäft an, super!
wenn der fall dann aber eintritt, will man diese zusatz-sicherheit nichtmehr akzeptieren, weil dann ja die vereinbahrung die beide seiten getroffen haben(!) greift.

sicher, die gesetzlichen regelungen greifen, auch bei paypal.

bei paypal ist es aber so, das ZUSÄTZLICH zum gesetzlichen rahmen BEIDE seiten, schon BEVOR etwas passiert ist, die bedingungen von paypal akzeptieren und damit die regularien des käufer-schutzes annehmen.

jetzt wo der dann greift, will man das aber plötzlich nichtmehr wahr haben und klagt.
ist soetwas nicht ehr gar betrug, erst das system zu nutzen und dann klagen?

geht es nicht ehr um die frage ob zusatz-vereinbarungen (käuferschutz) greifen?