EuGH in Luxemburg

Ihre Meinung zu EuGH zu Asylverfahren: Wer zu lange wartet, muss entscheiden

Ein Mann stellt in Bulgarien einen Asylantrag, reist aber dann nach Österreich weiter. Darf Österreich ihn zur Prüfung des Antrags nach Bulgarien zurückschicken? Nicht unbedingt, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof. Die Aufnahmeländer müssen Fristen einhalten.

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8 Kommentare

Kommentare

Kreuzviertel
Und genau wegen solcher Fälle

bedarf es sorgfältiger und umfassender Grenzkontrollen.
Dann wäre dieser Mann erst gar nicht von Bulgarien nach Österreich gelangt und man müsste sich dort keine Gedanken über Dublin, Fristen oder Anträge machen.

Lenyat
@Kreuzviertel

Die Gewährung von Asyl für politisch Verfolgte ist ein Grundrecht, ein Menschenrecht, und dazu haben sich die zivilisierten Staaten dieser Welt verpflichtet. Das Problem ist doch, dass viele Länder sich nur sehr ungern an weniger populäre Verpflichtungen halten, die sie mit der Unterzeichnung von Abkommen wie der UN-Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder den EU-Verträgen eingegangen sind. Wenn dann aber Abkommen wie die Dublin-Konvention dazu führen, dass Flüchtlinge in der EU ausschließlich das Problem einiger weniger Mitgliedsländer im Süden und Südosten sind, kann das System nicht funktionieren.

Grenzkontrollen innerhalb der EU führen doch auch zu nichts, sondern helfen den "inneren" Ländern der EU dabei, das eigentliche Problem zu ignorieren - und nebenbei so zu tun, als könne man sich aus der Verantwortung stehlen ("Flüchtlinge? Bei uns nicht"). Fragt sich, was mit den Menschen passieren soll, die an den Küsten ankommen?

Nobody does it better
Schwierige Prüfung ohne Dokumente

Aus den Medien ist öfters zu entnehmen, dass Flüchtende keine persönlichen Dokumente oder Lichtbildausweise mit sich führen, oder in einigen Fällen mehrere Identitäten besitzen.
Gerade bei solchen Situationen und einer Überlastung der Behörden ist es kein Wunder, dass nicht fristgerecht geprüft werden kann.

Mit der gedankenlosen Öffnung der Grenzen im Herbst 2015 hat man sich einen juristischen Dorn eingetreten, der auch politisch noch einige Karrieren beenden wird (BK Faymann in Österreich war der Anfang und BK Merkel sitzt seit der Wahl in keinem so festen Sattel mehr).

Kreuzviertel
@ 13:26 von Lenyat

Dann darf man solche Abkommen wie Dublin erst gar nicht verhandeln und abschließend unterzeichnen.
Was nutzt ein Abkommen, wenn es nicht eingehalten wird und jeder es nach Lust und Laune interpretiert.
Fakt ist, wir haben Dublin. Alle haben unterzeichnet, auch die Staaten an den EU-Außengrenzen. Und denen hätte ein Blick auf die Karte ausgereicht, um die möglichen Konsequenzen dieser Unterschrift zu erahnen.

Außerdem bedeuten Grenzkontrollen nicht, niemanden ins Land zu lassen. Man wird nur schlauer, wer genau ins Land möchte. Stichworte sind hier islamistische Gefährder, Täuschung durch zig Identitäten oder Asylinanspruchnahme ohne Asylgrund.

alex 0815
Der Mann hat gefälligst in dem Land zu bleiben,

wo er den Asylantrag stellt.

kommentator_02
Nobody does ist ..., 13:30

||Aus den Medien ist öfters zu entnehmen, dass Flüchtende keine persönlichen Dokumente oder Lichtbildausweise mit sich führen, oder in einigen Fällen mehrere Identitäten besitzen.
Gerade bei solchen Situationen und einer Überlastung der Behörden ist es kein Wunder, dass nicht fristgerecht geprüft werden kann.||

Was Sie schreiben hat mit dem im Artikel beschriebenen Urteil nicht das Geringste zu tun.

Vielmehr geht es um die sogenannte Überstellungsfrist, welche bei Nichteinhaltung dazu führt, dass der Staat, aus dem der Asylbewerber bis zum Ablauf dieser Frist nicht in den Erststaat zurückgeführt wurde, nun für den Asylantrag zuständig geworden ist.

Das Vorhandensein oder Fehlen irgendwelcher persönlicher Dokumente ist da ohne jede Bedeutung.

Gast
Ein Sieg

des Rechts über tumbes Empfinden. Wir Europäer können stolz sein auf ein gut funktionierendes Rechtssystem. In wievielen anderen Regionen der Welt hätte es vermutlich eine politisch motivierte Entscheidung gegeben als "Lektion"?

dummschwaetzer
Das Asylrecht gehört in der jetzigen Form

komplett auf den Prüfstand. Neben der Umwandlung vom persönlichen zum institutionellen Asylrecht sollte auch der gesamte jahrelange Klageweg eingedampft werden.
Hier sollten Aufnahmezentren erschaffen werden, in die JEDER Flüchtling rein muss. Und in diesen Aufnahmezentren sollten neben BAMF auch eine richterliche Instanz für Härtefälle sitzen. Diese MUSS dann nach spätestens 4 Wochen eine Entscheidung treffen, die weder Einspruch noch Revision zulässt.
Fällt sie negativ aus, muss er ausreisen, ohne "wenn und aber". Hat er keine Papiere, darf er erst gar nicht einreisen. Zudem sollte auch das Sozialrecht angepasst werden. Wer kein Bleiberecht hat, bekommt auch keine Sozialleistungen. In Abschiebzentren, in die er sich begeben kann, werden dann nur noch die Versorgung nach GFK (Essen, Trinken, Kleidung, Dach über dem Kopf) bis zur Rückreise angeboten.