Ihre Meinung zu EuGH zu Asylverfahren: Wer zu lange wartet, muss entscheiden
Ein Mann stellt in Bulgarien einen Asylantrag, reist aber dann nach Österreich weiter. Darf Österreich ihn zur Prüfung des Antrags nach Bulgarien zurückschicken? Nicht unbedingt, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof. Die Aufnahmeländer müssen Fristen einhalten.
bedarf es sorgfältiger und umfassender Grenzkontrollen.
Dann wäre dieser Mann erst gar nicht von Bulgarien nach Österreich gelangt und man müsste sich dort keine Gedanken über Dublin, Fristen oder Anträge machen.