Flüchtlinge bei ihrer Einreise in Passau (Archivbild)

Ihre Meinung zu Flüchtlingspolitik: Altes Gutachten, neue Debatte

AfD-Chef Meuthen hat am Wahlabend behauptet, es sei "jetzt" ein Gutachten zur Flüchtlingspolitik herausgekommen, das die Kanzlerin in Bedrängnis bringe. Allerdings ist das Gutachten weder neu, noch kommt es zu einem eindeutigen Ergebnis. Fragen bleiben dennoch offen. Von Patrick Gensing.

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46 Kommentare

Kommentare

zerocool76

Ok, das Gutachten ist also schon älter.

Warum hat man denn diesbezüglich erst so spät darüber berichtet, auch seitens der Tagesschau?!

nie wieder spd

Wenn dieses Gutachten schon im Mai 2017 erstellt war, dann stellt sich die Frage, warum die Tagesschau darüber nicht berichtet hat?

wenigfahrer
Es stellen sich

viele Fragen zur Flüchtlingspolitik.
Das würde ich erst mal die Position der FDP vorziehen, seit 2 Jahren wird nämlich alles vermischt.
Wir haben Flüchtlinge und Migranten und eine größere Menge Illegale, wo keiner weis wie viel und wo.
Was erst mal benötigt wird sind verlässliche Zahlen, denn täglich kommen ja neue hinzu.
Die Zahlen die hinzukommen übersteigen die welche das Land verlassen müssten erheblich.

Es ist wohl an der Zeit es mal mit Ehrlichkeit zu versuchen, auch beim Nachzug erscheint mir die Zahl 1 sehr fraglich.
Wenn Frau und 1 Kind gerechnet würde, wäre es wohl etwas ehrlicher, auf der Straße sieht das ganze aber eigentlich anders aus.

Es sind viele Dinge zu klären, ob die AFD das kann hab ich Zweifel weil es keine Zusammenarbeit geben wird.
Da die SPD schnell in die Opposition geht und stärkste Kraft wird sind die Möglichkeiten sehr begrenzt.
Damit bekommen aber auch die Unzufrieden wieder neue Nahrung, und der Kreislauf beginnt von vorn.

Gruß

Sisyphos3
Merkel hatte Anfang September 2015 -

angesichts chaotischer Zustände
.
was war mit dem Schengen Abkommen was mit den Dublin Verträgen ?
Ich dachte immer die Grenzkontrollen finden seither an den Aussengrenzen statt .... ?

Scabascansa
Hilfe

Die "Welt" hat sich in den letzten Monaten mehrfach zum willfährigen Büchsenspanner der AfD aufgeschwungen.

Gast
Merkel, die tragische Figur

Da hat sie Kohl entsorgt,
den selbsterkannte Kronprinzen Schäuble kaltgestellt,
die Enkel März, Koch, Wulff,,,
Als sie dem Mädchen Reem sagte, dass nicht alle bleiben dürfen, wurde sie vom Stern als "Eiskönigin" tituliert.
Kälte wird ihr seit Ewigkeiten nachgesagt.

Und einmal hat sie Empathie gezeigt.
Das wurde ihr zum Verhängnis

Didib57

Man nehme den Kanzlereid, die Gesetze zu wahren und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Damit ist alles gesagt.
Sei es Flüchtlingspolitik oder vorzeitige Stilllegung von Atomkraftwerken, sowie der griechische Schuldenschnitt. Es war viel zu viel.

nikofra
Realitaeten der AFD

So, nun haben Sie (Meuthen) wieder etwas ausgegraben, was sie als neu verkaufen wollen, Masche der AFD. Zum Inhalt: Die AFD muss durch Argumente dazu gezwungen werden, endlich zuzugeben, dass sie Alles dafür tun will, Not und Tod flüchtende Menschen notfalls mit Waffen vor den Grenzen zu halten. Dies ginge an die Gewissenssubstanz von kultivierten Bürgern in Europa und Deutschland und an den westlichen Wertekonsens. Sie muss weiter dazu gebracht werden, zu bekennen, dass sie europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen, von denen Deutschland derzeit gut lebt, sehenden Auges aufs Spiel setzt. Mal sehen, was ihr Wahlklientel dann dazu sagt. Angst macht die AFD derzeit nicht, siehe Landtag Baden-Württemberg , wo sie mit 15% in Wirrwar, Kompetenz- und Tatenlosigkeit verschwindet. Vielmehr ist der Ansatz von Frauke Petry zukunftsträchtiger, konservativen Bürgern hierzulande eine für sie wählbare Politik anzubieten anstatt Gejohle,"Hau ab-Geschrei" und Verbreitung von Unwahrheiten.

Gast
Welcher Zeitraum ist denn für "jetzt" reserviert?

"Die Aussage von Meuthen, das Gutachten sei "jetzt" herausgekommen, ist also falsch."

Ab wann darf man denn nicht mehr von "jetzt" sprechen?
Habe ich etwas verpasst oder ist jetzt plötzlich kein relativer Begriff mehr?

Wurde vielleicht noch ein falscher Krawattenknoten beobachtet?

Peinlich.

Alles für die Katz
2 Jahre alte Textstellen 2 Tage vor der Wahl!

Das Gutachten ist

WD 3-3000-109/17.

Genau die Stellen, die Robin Alexander zitiert und "brisant" nennt, stehen wortwörtlich in

WD 3-3000-299/15

vom November 15.

Neu im Gutachten vom Mai ist dagegen die ausführlichere Darstellung der Rechtsauffassung, dass Antragsländer nach Art. 20 I der Dublin-III-Verordnung verfahrenszuständig (nicht gleich asylzuständig) seien, so dass im Falle Deutschlands §18 IV 1 AsylG die Anwendung der Drittstaatenregel untersagt.

Im Fall einer unionsrechtlichen Pflicht zur Einreisegestattung stellt sich die Frage nach einem Parlamentsbeschluss überhaupt nicht (Fußnote 17).

Das hat Robin Alexander merkwürdigerweise gar nicht erwähnt.

Laskaris
Zu solchen Fragen gibt es stets verschiedene Rechtsauffassunge

Zu komplexen Fragen wie der, welche Befugnisse die Exekutive eines Staates in bestimmten Notfallsituationen hat und bei welchen Entscheidungen erst das Parlament befragt werden muss, gibt es unter Staatsrechtlern immer unterschiedliche - zum Teil gegensätzliche - Rechtsauffassungen.

Der Skandal, die Verschwörung, das Unter-den-Teppich-Kehren, das die AfD-Anhänger hier mal wieder wittern, existiert nicht. Sollen sie ruhig versuchen, ihren Untersuchungsausschuss einzusetzen - herauskommen würde sowieso nur heiße Luft.

Im Übrigen habe ich langsam aber sicher die Nase voll von der Dauerberichterstattung zur AfD. Ja, wir haben eine neue und erstmals eine rechtspopulistische Partei im Bundestag. Ja, das kann man als Zäsur betrachten. Aber lassen wir die Kirche im Dorf. Die AfD hat 12,6 % bekommen. Die große Mehrheit hat andere Parteien gewählt. Und die Regierung werden andere bilden. Man muss also nicht immer nur über die AfD reden.

Einfach Unglaublich
Eindeutig

Merkel hat gegen Art. 16 a Abs. 2 GG verstoßen. Das ist Fakt - egal ob es der Tagesschau gefällt.

Klaus.Guggenberger
So entzaubert man die AfD nicht

Diese Diskussion ist einer weiterer Beleg dafür, dass man die AfD so nicht entzaubert.

Derartige Spitzfindigkeiten helfen nicht, die ProtestwählerInnen zurückzuholen.

Wir müssen endlich das demokratisch zustande gekommene Wahlergebnis - wenn auch enttäuscht und hadernd - akzeptieren und endlich durch sachliche Politik im Interesse unserer BürgerInnen die "irrgewanderten" WählerInnen durch Überzeugung zurückholen. Unbelehrbar gefährlich sind bestimmte FunktionärInnen der AfD, sind alle AfD-WählerInnen.

Es gab für viele nachvollziehbare Gründe so zu wählen, wie sie gewählt haben.

zopf
@ 13:51 von Höhlenmensch

Zitat: "Welcher Zeitraum ist denn für "jetzt" reserviert?"

Laut Duden ein mehr oder weniger eng begrenzter Zeitraum in der Gegenwart, also nicht vier Monate in der Vergangenheit liegend.

Oder würden Sie gerne von dem Sushi probieren, das ich jetzt (also Ende Mai) gemacht habe?

Gruß, zopf.

Heiko-WB
Da bestand parteiübergreifend Konsens

In der Flüchtlingsfrage bestand, parteiübergreifend der Konsens die Pforten zu öffnen.
Und diese Entscheidung war richtig und dem Ansehen der Bundesrepublik förderlich.

Damals durfte, zum Glück, die AfD nicht mitentscheiden.

Was will nun diese armselige Partei schon tun ?
Zu einer Verfassungsklage hat es bisher nicht gereicht, und wird es auch in Zukunft nicht kommen.

Sisyphos3
17:27 von Heiko-WB

In der Flüchtlingsfrage bestand, parteiübergreifend der Konsens die Pforten zu öffnen
-
stimmt !
aber offensichtlich nicht in der Bevölkerung
oder wie erklären sie sich sonst den Erfolg der AfD
die ja an Themen sonst nix auf der Platte haben
(etwas weniger EU vielleicht noch)

zopf
@ 17:15 von Einfach Unglaublich

Zitat: "Merkel hat gegen Art. 16 a Abs. 2 GG verstoßen. Das ist Fakt..."

Und zu diesem "Fakt" können Sie doch bestimmt auch ein gültiges Gerichtsurteil benennen, sonst müßen Sie das Wort anders schreiben, mit "e" statt "t" am Ende.

Wieviele der Menschen, die 2015 im Rahmen von Frau Merkels Entscheidung ins Land kamen haben denn Asyl als politisch Verfolgte bekommen ?
Denn nur darauf bezieht sich ja der Art.16 a Abs. 2 GG.

Gruß, zopf.

tagesschlau2012
@17:27 von Heiko-WB

"In der Flüchtlingsfrage bestand, parteiübergreifend der Konsens die Pforten zu öffnen.
Und diese Entscheidung war richtig und dem Ansehen der Bundesrepublik förderlich.

Damals durfte, zum Glück, die AfD nicht mitentscheiden.

Was will nun diese armselige Partei schon tun ?
Zu einer Verfassungsklage hat es bisher nicht gereicht, und wird es auch in Zukunft nicht kommen."
#
#
Und wenn sich alle 100% einig sind oder waren, man muß sich an geltende Gesetze halten.
Da Fr. Merkel als BK nicht ohne weiteres angeklagt werden kann (das ist auch 100% richtig) ist die legale möglichkeit eines Rechtsbruchs im BT durch ein Untersuchungsausschuss zu untersuchen. Diese möglichkeit hat die AfD erst wenn den neue BT zusammentritt.
Schauen wir mal wie die anderen Parteien reagieren, Fr. Merkel hat ja laut eigener aussage damit kein Problem.

balaban
EuGH hat Gutachten überholt

Der EuGH hat mit Urteil vom 26.07.2017 in den Rechtssachen C-490/16, und C-646/16, die Dublin-III-Verordnung zwar grundsätzlich verteidigt.
Der Gerichtshof hebt aber hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.

Die Bundesregierung durfte also so handeln.
Das strittige Gutachten ist überholt durch die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts

todais
17:22 von zopf

"Oder würden Sie gerne von dem Sushi probieren, das ich jetzt (also Ende Mai) gemacht habe?"
Nein, aber vieleicht einen Wein der noch "jung" aus dem Mai ist.
Alles ist relativ und nicht nur die Schönheit, sondern auch die Wahrheit liegt wohl im Auge des Betrachters.
Aber wie mancher Vorredner es bemerkte, sind die Ausführungen über den Zeitpunkt des Gutachtens irrelevant. Das jenes Gutachten keine mediale Aufmerksamkeit genoß, das ist die große Tragik. Man muss sich fragen warum?

linos203
... da wird immer von der Merkel geredet, aber ...

... in Wirklichkeit gab es Gerichtsentscheide, die besagten man dürfe keine Flüchtlinge / Asylbewerber nach Griechenland zurückschicken, obwohl dieses rein theoretisch für die ankommenden Flüchtlinge / Asylbewerber zuständig gewesen wäre.

Nichts anderes ist die Wahrheit.

crastro
Argumente.....

....die der AfD unterstellen, 'flüchtende Menschen' vor den Grenzen zu halten, gibts doch längst. Die nennen sich 'Gesetze'. Ja, diese Partei will,daß selbige eingehalten werden - was ist denn daran schlimm? Wenns nicht passt, hätte doch die GroKo recht einfach Gesetze ändern können. Hat sie aber nicht gemacht. Daran ist jetzt die AfD 'schuld'?

In dem Zusammenhang von "Gewissensubstanz" zu schreiben, ist lächerlich.

Elefant
Wo waren aussergewoehnliche Umstaende

Die Fluechtlinge kamen fast alle aus sicheren Drittstaaten... Nordafrika ist nun wirklich kein Kriegsgebiet... Es wurden keine geordneten Registrierungsprozesse durchgefuehrt... und das schlimmste ..es gibt nach wie vor keinen Plan .

Sisyphos3
13:32 von stöberkarl

Als sie dem Mädchen Reem sagte, dass nicht alle bleiben dürfen,
.
schwierig .. mit der Volkes Meinung
.
jeder aber auch wirklich jeder hat sich den Entscheidungen des Rechtsstaats zu unterwerfen
sonst wäre es ja kein Rechtsstaat

KU
Zu Zopf um 17:51 Uhr

Zu Art. 16 a GG haben Sie recht. Aber wieviele "Flüchtlinge", die keinen Anspruch auf Asyl haben, hat Deutschland außerdem aufgenommen und nicht wieder zurück geschickt?

Norddeutscher22
@17:51 von Zopf

Art 16a Abs. 2 Grundgesetz bezieht sich nicht nur auf den Begriff 'politisch verfolgt'. Der Absatz regelt ausdrücklich, dass nur diejenigen Asyl beantragen können in Deutschland, die nicht auf dem Landweg über sichere Anreinerstaaten eingereist sind.

Denn dann bestand schon im Nachbarland Sicherheit vor politischer Verfolgung.

Dieses Tatbestandsmerkmal des Art 16a Abs 2 Grundgesetz , also Einreise auf dem Luftweg, war in den letzten Jahren nur ein paar tausend mal erfüllt. Und auch dann muss noch eigentlich geprüft werden, ob zudem politische Verfolgung vorliegt. In der Verwaltungsgerichtspraxis verlieren auch viele den Pass auf dem Flughafen

zopf
@ 18:04 von todais

Halten Sie sich nicht mit meiner Frotzelei auf, sondern lesen Sie die Definition die der Duden für das Wort "jetzt" anbietet.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gutachtens wird dadurch relevant, weil Herr Meuthen behauptet es sei "jetzt" herausgekommen.

Das ist entweder wieder einmal eine der typischen Falschaussagen der AfDler oder der Herr Meuthen meint damit, daß er es eben erst "jetzt" mitbekommen hat, daß der wissenschaftliche Dienst des Bundestages so ein Gutachten erstellt hat.

Das wirft natürlich wieder die Frage auf, ob sich die AfD-Politiker immer so "zeitnah" um ihre Arbeit kümmern.

Informieren die sich lediglich über ihr Lieblingsmedium Facebook ?

Das wäre dann genauso peinlich wie der Twitter-Präsident in den USA.

Gruß, zopf.

zopf
@ 18:11 von Elefant

Zitat: "Wo waren aussergewoehnliche Umstaende"

Tausende Flüchtlinge die unversorgt auf dem Balkan oder an der ungarischen Grenze festsaßen, waren in Ihren Augen kein außergewöhnlicher Umstand ?

Gruß, zopf.

DrBeyer
@todais

"Das jenes Gutachten keine mediale Aufmerksamkeit genoß, das ist die große Tragik. Man muss sich fragen warum?"

Weil es nichts neues zu berichten gab. Das Gutachten sagt aus, dass es zu diesem Thema verschiedene Rechtsauffassungen geben kann. Mehr nicht.

Und das hat die Tagesschau mehrfach berichtet.

Norddeutscher22

Das Bundesverfassungsgericht hat (zum Thema Auslandseinsätze der Bundeswehr) ausdrücklich festgestellt, dass wesentliche Angelegenheiten dem Parlamentsvorbehalt unterliegen. Die faktische Eingehung von finanziellen Folgen von 100 Milliarden Euro in Zusammenhang mit dem Hereinlassen von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten stellt eine solche wesentliche Angelegenheit dar. Es hätte Daher einer Entscheidung des Bundestages bedurft.

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes besagt, dass ein Papier des BMI (Bundesinnenministeriums), welches als Ermessens-Ausnahmeregelung Dublin hätte ausheben können, bis heute nicht vorliegt. Daher sei unklar, worauf die alte Bundesregierung das Hereinlassen von Leuten aus sicheren Drittstaaten stützen will. Eine Rechtsgrundlage sei nicht erkennbar

Bernd39
Kann man das noch ernst nehmen?

Da die Erwähnung dieses Gutachtens von der AfD kommt, MUSS ja ein Zweifel angebracht werden. Vor allem die Erwähnung, daß es mehrere gegenteilige Rechtsauffassungung gibt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Auch zur Krimfrage gab und gibt es widersprüchliche Rechtsauffassungen. (Annexion oder Sezession). Allerdings wird uns seit 3 Jahren eingehämmert, es gibt nur eine einzige Wahrheit. (kurioserweise gibt es weltweit ein halbes Dutzend Gegenbeispiele!)
Also merke: Verkündet uns die CDU eine "Wahrheit", ist diese allgemeinverbindlich (AUCH für die Medien). Kommt so etwas von der Opposition, gibt es natürlich mehrere Deutungen.
Vieleicht sollten sich einige MA der ARD einmal mit dem schweizer Dokument "Die Propaganda-Matrix" befassen, bevor es die Anstalt des ZDF wieder tut. Das im ZDF gezeigte Organigramm wirkt dagegen wie ein schlappes Deckblatt. Zumal nicht nur ein Herr Joffe, sondern auch führende MA von ARD und ZDF dort auftauchen.
Wie wärs also mit dem #faktenfinder?

Norddeutscher22
@18:01 von balaban

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes besagt, dass gerade keine solche Einstandserklärung des BMI vorliegt. Eine Ausnahmeentscheidung gegenüber Dublin ist daher nie vorgelegt worden. Daran ändert auch die Möglichkeit eines solchen Vorlegens, siehe EuGH-Urteil, nichts

Boris.1945
18:28 von KU

Zu Zopf um 17:51 Uhr

Zu Art. 16 a GG haben Sie recht. Aber wieviele "Flüchtlinge", die keinen Anspruch auf Asyl haben, hat Deutschland außerdem aufgenommen und nicht wieder zurück geschickt?
////
*
*
Ihre Frage wird sicher wie von der Politik, auch hier nicht beantwortet.
*
Darüber redet man doch nicht, auch nicht über die Kosten, das ist Wasser auf die Mühlen der .........?
*
Der mündige Bürger durfte doch gerade ganz unbeeinflusst wählen.

zopf
@ 18:28 von KU

Zitat: "Zu Art. 16 a GG haben Sie recht. Aber wieviele "Flüchtlinge", die keinen Anspruch auf Asyl haben, hat Deutschland außerdem aufgenommen und nicht wieder zurück geschickt?"

Die haben eben einen anderen Schutzstatus erhalten. Das dt. Recht sieht nicht allein das Asyl vor.

Gruß, zopf.

Eisenbart

Wenn nicht endlich Gehandelt wird, wird es 2021 ein Dunkelbraunes erwachen geben. Wenn "die da oben" das immer noch nicht begriffen haben, dann muss es eben so sein.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Regierung des Unrechts

Der parlamentarische Dienst verweist eindeutig darauf, dass die Bundesregierung bis heute auf eine rechtliche Fundierung ihrer Flüchtlingspolitik verzichtet. Dies geschieht obwohl die anerkannten Verfassungsrichter di Fabio und Papier in einem Gutachten die Rechtmäßigkeit des Vorgehens auf verschieden Ebenen in Frage stellen. Nicht zuletzt stellen Teile der Regierung Merkel selbst die Rechtmäßigkeit der Regierung in Abrede. Die CSU spricht in diesem Zusammenhang von einer Regierung des Unrechts.

Der Verdacht einer Regierung die sich außerhalb von Recht und Gesetz bewegt wiegt in einer Demokratie sehr schwer. Die Medien haben in der Demokratie eine Kritik- und Kontrollfunktion. Sie müssen einen möglichen Rechtsbruch der Regierung in den Mittelpunkt der Berichterstattung stellen. Geschieht dies nicht oder wird die Berichterstattung über Monate verschleppt, dann haben die Medien versagt.

TalibanJoe
Was nun, schon "älter" oder doch nicht?

Laut dem Webarchiv web.archive.org ist dieses Gutachten erst seit dem 22.09.2017 bekannt. Es mag sein, dass die Ausarbeitung schon älter ist, im Internet ist sie allerdings erst seit dem 22.09.2017 zu finden.

Im Guachten steht "Abschluss der Arbeit: 24.05.2017"

Das sagt leider nichts über die Veröffentlichung aus, der Wayback Machine macht man so schnell nichts vor.
Liebe Tagesschau, bitte prüft doch nochmal eure Quellen.

https://web.archive.org/web/*/https://www.bundestag.de/blob/514854/0bdb…

Ritchi
Klärung

Wird in dem Gutachten auch der Frage nachgegangen, warum im ersten Jahr des Flüchtlingsansturms der subsidiäre Schutz nur im untersten Prozentsatz vergeben wurde, obwohl er für die weitaus meisten Flüchtlinge (Krieg, Bürgerkrieg) offensichtlich der zutreffende Schutz ist?

todais
@18:34 von zopf

"lesen Sie die Definition die der Duden für das Wort "jetzt" anbietet."
Jetzt werden sie aber kleinlich. Sie gehen absolut nicht auf meine Argumentation ein sondern fangen an auf alle AfD Politiker einzuprügeln. So stelle ich mir eine konstruktive Diskussion eher nicht vor. Ich bin ebend der Meinung das das Wort "jetzt" keinen bestimmten Zeitraum festlegt. Laut Adenauers Spruch: "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Aber sie haben sich ja entschlossen einen bestimmten Teil der Wähler zu diffamieren ohne über die Hintergründe nachzudenken und auf wichtigere Details einzugehen.

Martin DJR
zu Einfach Unglaublich um 17:15

Merkel hat gegen Art. 16 a Abs. 2 GG verstoßen.

In Art. 16a GG steht, dass bestimmte Personen Recht auf Asyl genießen und andere nicht.

In Art. 16a GG steht NICHT, dass Personen, die kein Recht auf Asyl genießen, sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen - also:

Touristen, Geschäftsleute, Diplomaten, Durchreisende, Kriegsflüchtlinge (die meines Wissens nicht unter Art. 16a fallen), Gaststudenten, Personen aus sicheren Drittstaaten usw. ...

Somit hätte die Bundesregierung gegen Art. 16a GG verstoßen, wenn sie einer Person, die ein Recht auf Asyl hat, verboten hätte, sich in Deutschland aufzuhalten.

Nicht jedoch, wenn sie einer Person, die kein Recht auf Asyl hat, erlaubt, nach Deutschland einzureisen.

Der Vorwurf, gegen Art 16a GG verstoßen zu haben, ist folglich nicht gerechtfertigt.

Dass die Personen asylberechtigt sind, hat die Bundesregierung übrigens nicht entschieden!

Norddeutscher22
@19:31 von Initiative Neue...

gut auf den Punkt gebracht

zopf
@ 18:32 von Norddeutscher22

Zitat: "Art 16a Abs. 2 Grundgesetz bezieht sich nicht nur auf den Begriff 'politisch verfolgt'."

Merkwürdig, haben Sie ein anderes Grundgesetz als ich ?

In meinem steht drin (Zitat Art 16a Abs. 2 GG): "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, ..."

Und in Absatz 1 steht bei mir (Zitat): "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Wenn der Gesetzesverstoß Ihrer Ansicht nach so klar ersichtlich ist, warum hat niemand geklagt ?

Gruß, zopf.

deutlich
Ich habe ja Verständnis dafür

dass die TS-Redaktion nach der Wahlklatsche für ihre Königin im Schockzustand ist und jetzt erst mal das Bedürfnis hat, irgendwie auf die Schuldigen bei der AfD einzuschlagen. Aber glaubwürdiger als Journalisten werden Sie damit nicht. Ein besserer Ansatz wäre der, als vierte Macht den Mächtigen und Regierenden auf die Finger zu sehen und die Missstände anzuprangern. Da war die letzten Jahre nicht viel

todais
18:44 von DrBeyer

"Weil es nichts neues zu berichten gab. Das Gutachten sagt aus, dass es zu diesem Thema verschiedene Rechtsauffassungen geben kann. Mehr nicht."
1.Können sie mir sagen wann die Tagesschau darüber berichtet hat? Ich sehe diese jeden Tag. Muss mir entgangen sein.
2.Das Gutachten sagt eben nicht nur das es mehrere Rechtsaufassungen geben kann, sondern es sagt eindeutig, das es keine Rechtsgrundlage für solch ein Vorgehen der Bundesregierung gibt. Das hätte man dann vieleicht dann doch vor einer solch einschneidenden Maßnahme, mit dem Bundestag und mit den anderen europäischen Regierungen absprechen müssen. Ich denke der Brexit ist auch solch ein Resultat vom Alleingang Merkels.

zopf
@ 19:21 von Eisenbart

Zitat: "Wenn nicht endlich Gehandelt wird, wird es 2021 ein Dunkelbraunes erwachen geben. Wenn "die da oben" das immer noch nicht begriffen haben, dann muss es eben so sein."

Sie meinen unsere Politik sollte schon jetzt hellbraun gestaltet werden, um dunkleres braun zu verhindern ?

Also ich hab's lieber bunt.

Gruß, zopf.

todais
@18:38 von zopf

"Tausende Flüchtlinge die unversorgt auf dem Balkan oder an der ungarischen Grenze festsaßen, waren in Ihren Augen kein außergewöhnlicher Umstand?"
Natürlich! Und dafür gibt es Regeln in der europäischen Gemeinschaft. Die wurden von Frau Merkel außer Kraft gesetzt.