Das Strafgesetzbuch liegt auf einem Tisch

Ihre Meinung zu Unterlassenen Hilfeleistung: Angst ist keine Ausrede

Wegschauen und weitergehen: Viele Menschen reagieren in Notsituationen falsch und kneifen, wo Hilfe dringend nötig ist. Doch "unterlassene Hilfeleistung" ist kein Kavaliersdelikt. Angst und Ekel zählen nicht als Ausrede, erklärt Michael-Matthias Nordhardt.

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9 Kommentare

Kommentare

Gnom
Die Verrohung unserer Gesellschaft

schreitet voran. Dieser Fall des bewusstlosen Rentners im Bankvorraum, über den andere Kunden sogar hinweg stiegen, um zum Geldautomaten zu kommen, hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Strafen für die Angeklagten finde ich persönlich viel zu milde, denn die "Entschuldigung", dass öfter Obdachlose in der Bank schlafen, kann kein strafmilderndes Argument sein.
Auch der Umstand, dass der Rentner auch bei rechtzeitig eintreffender Hilfe verstorben wäre, ist kein Argument - Denn das war zum Zeitpunkt des Auffindens für potentielle Ersthelfer nicht ersichtlich.

Grundsätzlich ist im Gesetz alles gut geregelt, nur müssten Verstöße härter geahndet werden.

ernst_thälmann
das sind die antihumanistische werte

einer bürgerlich-kapitalistischen gesellschaft die viele menschen völlig gleichgültig machen gegenüber der not oder auch elend des anderen.
also ich bin noch in einen land geboren wo sowas undenkbar gewesen wäre einen mitmenschen in dieser situation nicht zu helfen.dort wurde schon in der grundschule das mitgefühl geweckt und nicht der ellenbogen gepredigt wie heute.

dummschwaetzer
Wenigtens hätte 112 wählen können

Aber in einer Welt der Egoisten ist es vielen sch....eg..l, ob da am Boden jemand liegt und verreckt (tschuldigung w.g. der blumigen Aussprache).
Leiber schnell ein Foto machen, damit man das auf FB oder Instagram teilen kann.
Und ansonsten ist er/sie ja selber schuld. Hätte doch noch schnell selber den Notarzt währen des Fallens rufen können. Warum muss man da die eigenen Flatrate belasten...

Unfassbar, dass hätte eine ordentliche Packung mit Sinn geben müssen. Ich hätte mal gesagt, 120 Stunden im Altenheim oder Krankenhaus sowie 5.000,- € an eine Organisation wie Johanniter oder DRK. Das wäre besser als eine reine Geldstrafe.

GeMe
Nahezu jeder hat heute ein Mobiltelefon in der Tasche

Einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern, dass kann man von jedem verlangen. Wenn man dann den Notarzt oder die Feuerwehr am Telefon hat, können die einem auch sagen, was zu tun ist, bis der Rettungswagen kommt.

Die wesentlichen Dinge wie Puls und Atmung prüfen, sollte aber jeder beherrschen und wenn man die stabile Seitenlage nicht richtig hinbekommt? Egal, hauptsache der Mensch liegt auf der Seite und erstickt nicht an seiner Zunge oder Erbrochenem.

Und wenn jemand blutet, dann muß man eben versuchen die Blutung irgendwie zu stoppen bis Hilfe da ist.

Wer unsicher ist, kann ja auch mal einen Kurs beim Roten Kreuz oder den Johannitern machen.

germanbhoy
Milde Strafen

Hier ist ein Mensch gestorben, weil mehrere Leute sich nicht die Zeit genommen haben, dem Mann zu helfen.
Da erscheinen mir die verhängten Strafen noch lächerlich gering.

So mancher Hilfsbedürftiger könnte übrigens gerettet werden, wenn die Passanten Grundkenntnisse in Erster Hilfe hätten. Vielleicht sollte der Gesetzgeber Führerscheininhaber verpflichten, den Kurs alle 5 Jahre zu wiederholen...
Ich schätze, dass die Anzahl der Menschen in Deutschland pro Jahr , deren Schaden verkleinert werden könnte , mindestens vierstellig wäre. Wäre es das nicht wert?

LifeGoesOn
Auf die Situation/Umstände kommt es an!

Das Gesetz zur Verpflichtung der Hilfeleistung ist sicherlich o.k. und die darin genannten Punkte auch sicher mit Bedacht gewählt.

Ich persönlich würde jedoch stets die Umstände, unter denen ich helfen würde genau, abwägen. Hierzu zählen z.B. Zeit und Ort des Geschehens. Sind weitere Personen vor Ort? Ist es hell oder dunkel? Ist die Gegend "sicher"? Wie beurteile ich die möglicherweise hilfebedürftige Person. Welche Möglichkeiten habe ich, Hilfe zu holen (ein Handy habe ich persönlich nie dabei).

Im Dunkeln würde ich tendenziell eher von Hilfe absehen, erst recht dann, wenn ich mit der betroffenen Person möglicher Weise alleine bin. Einem "Penner", der möglicherweise seinen Rausch ausschläft, würde ich auf offener Straße auch kaum helfen.

Die in dem konkreten Fall beschriebene Situation könnte für mein Gefühl allerdings darauf hindeuten, dass Hilfeleistung sinnvoll gewesen sein könnte. Die Aussage, es habe sich evtl. um einen Betrunkenen gehandelt, kann ich aber auch verstehen.

Thomas Wohlzufrieden
Helfen ist Pflicht, wegsehen ist feige

Man kann auch helfen ohne direkt einzugreifen, in dem man über das Handy die Polizei ruft. Wegsehen und vorbeilaufen geht aber überhaupt nicht, und sollte entsprechend bestraft werden. Niemand muß sich selber in Gefahr bringen um anderen zu helfen, aber jeder von uns kann in eine Situation kommen, wo er auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

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meinungsquirl
Verrohung, Gewöhnung, Strukturprobleme

Auf der einen Seite nimmt der Egoismus in der Gesellschaft zu... die Frage "wie komm ich hier raus ohne helfen zu müssen?" ersetzt das Fachwissen zum Ersthelfer - live erlebt im "Erste Hilfe Kurs" zum Führerschein. Die Auflistung, was alles als Begründung zum nicht-helfen taugt, war gefühlt so lang wie das praktische Training zur Hilfeleistung.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch gerade in Großstädten eine Reizüberflutung. Die Zahl grundsätzlich (nicht akut) hilfsbedürftiger Menschen ist entweder gestiegen, oder meine Wahrnehmung hat sich verändert. Die Bettel-Strategien zielen teils sehr genau auf den Hilfs-Reflex ab und eine Grundbereitschaft zur Nothilfe verlangt schon eine konzentrierte Abwägung, um den Bettler vom akuten Notfall zu unterscheiden. Da setzt dann eine gewisse Gewöhnung und Abstumpfung ein. Solche strukturellen Probleme muss der Staat anpacken, sonst sehe ich keine Basis zur Verbesserung.