Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Pauschale Gebühren für SMS-Tan unzulässig
Banken dürfen für das Versenden von SMS-Tan Gebühren erheben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Diese sind aber nur zulässig, wenn die TAN auch vom Kunden verwendet wurde. Ganz entschieden ist der konkrete Fall aber noch nicht.
Wieviele Tanss werden denn wohl NICHT verwendet? 1% oder 2%, der ganze Rest ist dann kostenpflichtig. Ein wirklich sehr verbraucherorientiertes Urteil. Danke, liebe hohe Richter.