Richter am Bundesverfassungsgericht

Ihre Meinung zu Verfassungsgericht billigt Tarifeinheitsgesetz weitgehend

Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend verfassungskonform. Das Gesetz soll verhindern, dass kleine Gewerkschaften ganze Großbetriebe blockieren können. Dennoch fordert das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen.

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67 Kommentare

Kommentare

frosthorn
überrascht und schockiert

bin ich über dieses Urteil. Man kann die Folgen, die es hat, gar nicht schlimm genug einschätzen.

De facto wird Spartengewerkschaften das Streikrecht genommen. Laut Betriebsverfassungsgesetz darf eine Gewerkschaft nämlich nur streiken, wenn ein erreichbares tarifliches Ziel verfolgt wird. Das ist jetzt per definitionem nicht mehr der Fall, es müssen ja die Tarifergebnisse der anderen, größeren Gewerkschaft übernommen werden.

Die Abschaffung der Arbeitnehmerrechte zugunsten der Wirtschaftsinteressen geht ungebremst weiter. Genau so habe ich mir die marktkonforme Demokratie vorgestellt.

Demokratieschuetzerin2021
Zuerst mal: sehr gutes Urteil - Frage zu einem Punkt

Zuerst mal:

sehr gutes Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Offenbar hat hier der Gesetzgeber endlich mal sauber gearbeitet. Ehrlich und aufrichtig gemeintes DANKE an die Verfassungsrichter dafuer. So wird der soziale Friede erhalten und dass ist gut.

Aber eine kleine Frage habe ich dazu noch, weil ich einwas im Detail noch nicht ganz verstehe. Konkret geht es um diesen Nachbesserungswunsch der Verfassungsrichter:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bvg-tarifeinheit-101.html

In solchen Fällen muss nach dem Urteil aber sichergestellt sein, dass die Interessen aller Berufsgruppen angemessen berücksichtigt werden, auch der Berufe, die in kleineren Spartengewerkschaften organisiert sind. Da müsse der Gesetzgeber nachbessern, bis spätestens Ende 2018.

Wie meinen die Verfassungsrichter das hier im Detail?? Ich frage das nur, um hier das richtig zu verstehen. Da hätte ich gerne noch Informationen von den Verfassungsrichtern, was die sich da konkret wuenschen.

Sören

Ich frage mich, wie sich dann in Zukunft eine kleinere Gewerkschaft durchsetzen kann, wenn sie meint, dass ihre Mitglieder durch den Vertrag der groesseren Gewerkschaft ueber den Tisch gezogen werden.

gman
Zu 10:08 von Karl Klammer -verdrehen-manipulieren-fälschen-

"Die Ohrfeige für diese Bundesregierung war zu erwarten
Das BVerfG hat das Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung schallend um die Ohren gehauen. .....

Was für eine Faktenverdrehung.

Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend verfassungskonform.

Leberkas
Gewerkschaftswesen ad absurdum

Damit wird der Gewerkschaftsgedanke ad absurdum geführt. Die Korruptionsgefahr steigt gewaltig.
Denn in einzelnen Konzernen ist beim Einstellungsgespräch schon der Gewerkschaftsvertreter mit dem Anmeldeformular anwesend.
Welchen Grund sollte es noch geben sich bei der Gewerkschaft für die eigene Berufsgruppe zu engagieren. Danke SPD dem Gerechtigkeitsgedanken wurde damit sicher kein Dienst erwiesen. Die Entscheidung des BVG ist dennoch richtig da nach den Buchstaben des Gesetzes gerichtet werden musste.

Gast
SPD schafft sich ab

Das Gesetz ist ein gutes Beispiel wie sich die SPD immer weiter von seiner eigentlichen Wählerschaft entfernt hat.

Die Politiker haben einfach keinen Zugang mehr zu den Arbeitern. Und wenn man von Lobbyisten aus der Wirtschaft ständig Meinungen ins Ohr geflüstert bekommt, glaube Sie es am Ende wahrscheinlich selbst. Vermutliche denken Sie, dass das Gesetz ein tolle Leistung ist und wundern sich, warum immer weniger die SPD wählen.

Leider gibt es derzeit keine Partei, die diese Lücke füllt. Die Linke ist für die meisten Arbeiter zu links bzw. beschäftigen sich hauptsächliche nur mit Links-Ideologischen Themen, also wählt man die AFD um zumindest irgendeine Änderung herbeizuführen.

frosthorn
@Demokratieschü..., 11:02

So wird der soziale Friede erhalten und dass ist gut.

Sie meinen sicher die soziale Friedhofsruhe. Glauben Sie wirklich, es nützt dem sozialen Frieden, wenn Arbeitnehmer sich nicht mehr für ihre Interessen einsetzen dürfen?

Dieses Gesetz birgt im Gegenteil sozialen Sprengstoff, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Nicht zuletzt durch die Tatsache, dass ein SPD-geführtes Arbeitsministerium dafür verantwortlich zeichnet und diese Partei wohl damit als einer der Eckpfeiler der Gesellschaft endgültig weggebrochen ist.

Demokratieschuetzerin2021
@ Hepheistos (11:07): es war nicht Richter Voßkuhle

hi Hepheistos,

Zuerst mal:

es war NICHT Voßkuhle der dieses Urteil gesprochen hat, sondern Richter Kirchhoff laut Artikel:

Der Verlust des Tarifvertrags beeinträchtige das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, sagte der stellvertretende Verfassungsgerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung.

Und außerdem heißt der Richter nicht Fosskohle wie Sie fälschlich schreiben sondern Voßkuhle. Bitte den Namen richtig schreiben. Alles andere ist nicht fair den Verfassungsrichtern gegenueber. Bitte etwas mehr Respekt dem Verfassungsgericht gegenueber.

Emil66
Damit lohnt es sich nichtmehr einer Gewerkschaft beizutreten.

Aus meiner eigenen Erfahrung, die Großen mauscheln und die kleinen sind jetzt totgestellt dank Lobbyvertretung Berlin.

Das AUS für Gewerkschaften.
Win win Situation für Arbeitgeber.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (10:59): Ihr Kommentar ist sachlich falsch

@ frosthorn

Ihr Kommentar ist sachlich falsch. Ich beginne mal mit diesem Punkt:

De facto wird Spartengewerkschaften das Streikrecht genommen.

Nein, genau dass stimmt so gar nicht. Es wird nur geregelt, dass - wenn zwei solche Spartengewerkschaften sich NICHT einig werden können - was dann gelten soll. Es darf eben nicht sein, dass eine oder zwei solche kleinen Spartengewerkschaften einen ganzen Betrieb und das ganze Land lahmlegen können wie es mehrmals vorgekommen ist.

Außerdem haben sich diese beiden Splittergewerkschaften wie Cockpit oder gerade die werte GDL als absolut uneinsichtig gezeigt.

Dann zu ihrem zweiten Punkt:

Laut Betriebsverfassungsgesetz darf eine Gewerkschaft nämlich nur streiken, wenn ein erreichbares tarifliches Ziel verfolgt wird.

Exakt. Aber: genau dass war bei der Cockpit bei deren Streiks fuer diese Vorruhestandsregelung NICHT der Fall. Das war KEIN tariflich erreichbares Ziel. Das war NICHT Teil des Tarifvertrages.

Ecki6502
Gratulation (LOI)

Gratuliere den großen Gewerkschaften....Nun wird die Streikkasse geschont und Tarifverhandlungen in teuren Hotels, an Bars oder Golfplätzen arbeitskampffrei /Arbeitgeberfreundlich mit LOI's (Letter of Intent) geklärt.
Nun brauchen wir keine Gewerkschaft (en) mehr!

nie wieder spd

Dann wird es nun endlich Zeit, dass sich die Spartengewerkschaften auch anderen Berufsgruppen öffnen und in Konkurrenz zuneinander und zu den großen Gewerkschaften treten und vor Tarifverhandlungen bei den Arbeitnehmern mit den besten Forderungen werben. Denn Konkurrenz belebt ja angeblich das Geschäft. Damit könnten die kleineren Gewerkschaften richtig auftrumpfen bei den Arbeitnehmern. Regierungs- oder Arbeitgeberkonforme Gewerkschaften wie Verdi kämen in Hintertreffen. Dann kann auch aus einer großen Gewerkschaft schnell eine kleine werden und andersherum. Das könnte Spannend werden.

Emil66
Ein Beweis mehr.

Vom Volke gewählt um dem Kapital und der Wirtschaft zu dienen / dienlich zu sein.

Hepheistos

In Demokratien soll es doch eine Gewaltenteilung geben, oder? Mit diesem Gefälligkeitsurteil des höchsten deutschen Gerichts hat sich doch aber die Judikative selbst von der Gewaltenteilung verabschiedet. Um dies zu verdecken, werden wir die nächsten Tage nun bestimmt wieder mit den Formeln von der einzig wahren, tollen, stabilen und besten Demokratie überhaupt überschüttet werden.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (10:59): auch hier ist bei Ihnen was faktisch falsch

@ frosthorn

Dann zu diesem weiteren Punkt von Ihnen:

Das ist jetzt per definitionem nicht mehr der Fall, es müssen ja die Tarifergebnisse der anderen, größeren Gewerkschaft übernommen werden.

Auch da stimmt faktisch was so nicht ganz. Wenn sich hier jetzt zwei solche Splittergewerkschaften wie zum Beispiel im Fall der GDL und der EVG nicht einig werden können, wer hier mehr Mitglieder vertritt dann handelt die Hauptgewerkschaft mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag aus. Und damit dann verhindert wird, dass es zur Versplitterung in den Betrieben - und damit verbunden zur Spaltung der Belegschaft kommt - kommt, soll es eben nicht mehrere Tarifverträge in ein und demselben Betrieb geben sonder das Motto heißt: ein Tarifvertrag - ein Betrieb.

Und dass heißt:
hier handelt dann die größere Gewerkschaft den Tarifvertrag aus und die kleinere Gewerkschaft bekommt ueber das Nachzeichnungsrecht genau dieselben Bedingungen wie die andere Gewerkschaft.

Izmi

"...angemessen berücksichtigt..." Wird diese Formulierung denn nicht klarer erläutert? Was heißt z.B. im Falle des Streiks der Eisenbahner "angemessen"? Strittig war seinerzeit die Forderung der GDL, nicht nur für Lokführer, sondern auch für das übrige Zugpersonal Tarifverträge aushandeln zu dürfen. Ist das nun "unangemessen", wenn sich Teile der Arbeitnehmerschaft einer Gewerkschaft zugehörig und vertreten fühlen, die nicht dem Standart einer DGB-Gewerkschaft entsprechen? Man darf gespannt sein, wie z.B. die GdL das sieht.

Gast
@Hepheistos

"Am 11. Juli 2017 um 11:07 von Hepheistos
Da hat der Fosskohle ja

Da hat der Fosskohle ja wieder bestens funktioniert."

Schade das Herr Voßkuhle, den meinten Sie vermutlich, nicht Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht ist und somit nichts mit diesem Urteil zu tun hat.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (10:59): große Gewerkschaften betrifft es nicht

@ frosthorn

Mit dieser Maßnahme wird keiner schlechter gestellt. Darueber hinaus: dieses neue Gesetz gilt ausdruecklichst NICHT fuer andere Gewerkschaften wie:

-> Verdi
-> IG Metall
-> Deutscher Gewerkschaftsbund
-> NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)
-> IG Bergbau, Chemie und Energie
-> DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft)
-> GDP (Gewerkschaft der Polizei)
-> GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)
-> Beamtenbund
-> CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands)

und andere solche großen Gewerkschaften. Fuer die gilt dieses Gesetz ausdruecklichst NICHT! Dieses Gesetz gilt nur fuer solche Spezialfälle wie eben gerade mit Cockpit und sowas. Und damit wird das Streikrecht ueberhaupt NICHT abgeschafft wie Sie schreiben:

Die Abschaffung der Arbeitnehmerrechte zugunsten der Wirtschaftsinteressen geht ungebremst weiter.

Genau deswegen stimmt ihre Behauptung so nicht und ist unzutreffend.

stoney_tue
Kann man dagegen noch vor dem EuGH klagen?

Interessieren würde mich, ob der EuGH in diesem Fall angerufen werden könnte. Ob das viel bringen würde, wage ich zwar bezweifeln, aber ist es überhaupt möglich?

Davon abgesehen ist das ein schwarzer Tag für alle deutschen Arbeitnehmer, ihre Gewerkschaften und die ganze demokratische Gesellschaft. Es braucht keinen großen Propheten um zu erkennen wohin dieses Gesetz und die Entscheidung des BVerfG führen wird. Kleine Gewerkschaften werden am Ende von der Bildfläche verschwinden, neue wird es nicht mehr geben und die wenigen verbliebenen großen Gewerkschaften werden mit den Konzernen korrupte Deals abschließen, stets zu Lasten der Arbeitnehmer. Mag sein, das streikende Ärtze, Piloten und Lokführer die Gesellschaft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit führen. Aber eine demokratische Gesellschaft muss so etwas aushalten können, wenn Ihr ihre hart erkämpften Grundrechte wirklich etwas bedeuten.

Demokratieschuetzerin2021
@ Hepheistos (11:33): Ihr Kommentar ist auch sachlich falsch

@ Hepheistos

Sorry aber ihr Kommentar ist ebenso sachlich falsch.

Mit diesem Gefälligkeitsurteil des höchsten deutschen Gerichts hat sich doch aber die Judikative selbst von der Gewaltenteilung verabschiedet.

Wo bitte hat sich hier das Bundesverfassungsgericht von der Gewaltenteilung verabschiedet?? Das ist Unsinn, Hepheistos. Dieses Gesetz wurde vom Parlament beschlossen und vom Bundestag und damit von der Legislative. Es wurde lediglich auf Grund einer Klage nun von der Judikative (Bundesverfassungsgericht) in seiner verfassungskonformität bestätigt.

Bernd1
Sehr gutes Urteil sagt ein ehemaliger Betriebsrat

Ich bin froh dass das BVerfG mal wieder zu einem sehr vernünftigen und gerechten Urteil gefunden hat!
Diese Attitüden einiger kleiner Gewerkschaften wie die GDL haben extreme Unruhen in Betriebe gebracht und die Gemeinsamkeit der Arbeitnehmer insgesamt zerstört. Wer mal selbst intensiv im Betriebsrat eines Großkonzern mit solchen Streitereien zu tun hatte der wird dem BVerfG dankbar sein!
Es ist gut dass vom BVerfG die existierenden Sonderegelungen die bisher geschaffen wurden erhalten bleiben denn sie wurden ja regulär erkämpft. Es ist aber generell besser wenn Zusatzvereinbarungen zu normalen Lohntarifen für alle Arbeitnehmer (natürlich passend zum jeweiligen Berufsbild) ausgehandelt werden weil das Streit und Neid untereinander vermeidet. So etwas hat schon immer den Betriebsfrieden gestört.

Vielen Fank an das BVerfG für diesen weisen Beschluss!

weltenbummler 21
Das ist das Ende der Kleinen Gewerkschaften der Piloten und ande

Endlich können Piloten und Lokführer für ihre meist überzogenen Forderungen ihre Passagiere nicht mehr in Geiselhaft nehmen. Die (Kleinst-) Gewerkschaften dieser Personengruppe wird von der Bildfläche verschwinden. Gut so. Wozu gibt es Grossgewerkschaften wie Verdi u.ä. welche nun die Aufgabe haben für soziale Ausgewogenheit zu sorgen und nicht die Begehrlichkeiten von Kleingruppen durchzusetzen. Ein Glück für Deutschland

Account gelöscht
Verfassungsgericht billigt Tarifeinheitsgesetz weitgehend

Das bedeutet das kleineren Gewerkschaften,daß Recht über Tarifverträge zu verhandeln und in dem Zusammenhang zu Streiks aufzurufen genommen wird.Ein Anti-Streikgesetz.Ein Gesetz gegen die Koalitionsrechte.Und zu Gunsten der größeren Gewerkschaften,von denen der Gesetzgeber annimmt,daß sie weniger streiken,angepaßter sind.

Aber was machen Nahles und Co. wenn sich die Mehrheitsverhältnisse verändern ? Wenn hier und da die zahmeren DGB-Gewerkschaften in die Minderheit geraten ?
Kommt dann noch ein weiteres Gesetz ?

frosthorn
@Demokratieschü..., re @frosthorn

Also was denn nun?

frosthorn:
De facto wird Spartengewerkschaften das Streikrecht genommen.

demokratieschü...:
Nein, genau dass stimmt so gar nicht.

frosthorn:
Laut Betriebsverfassungsgesetz darf eine Gewerkschaft nämlich nur streiken, wenn ein erreichbares tarifliches Ziel verfolgt wird.

demokratieschü...:
Exakt.

Bemerken Sie, wie Sie sich innerhalb Ihres Posts selbst widersprechen?
Nochmal: wenn es zwei Gewerkschaften im Betrieb gibt, und die kleinere gezwungen ist, das Tarifergebnis der größeren zu übernehmen, dann hat diese kleine Gewerkschaft formal kein Streikrecht mehr (da es kein durchsetzbares Streikziel mehr gibt).
Wenn Sie es mit meinen Worten nicht verstehen, ist ja vielleicht ein anderer Forist imstande, es zu erklären. Ich bitte darum.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (11:22): Was soll denn dieser Unsinn von Ihnen??

@ frosthorn

Was soll denn dieser Unsinn von Ihnen??

Glauben Sie wirklich, es nützt dem sozialen Frieden, wenn Arbeitnehmer sich nicht mehr für ihre Interessen einsetzen dürfen?

Arbeitnehmer duerfen sich sehr wohl fuer ihre Interessen einsetzen. Sie haben das Urteil - wie mir scheint - ueberhaupt nicht verstanden. Aber ich sage es nochmal:

1. dieses Urteil betrifft die großen Gewerkschaften ueberhaupt NICHT und damit kann man sehr wohl seine Interessen als Arbeitnehmer wahrnehmen.

2. es gibt durchaus Gerechtigkeit weil es nicht sein kann, dass zwei sich streitende Splittergewerkschaften ein ganzes Land in Geiselhaft nehmen können wie es bei den GDL-Streiks war oder auch bei der Cockpit.

Dieses Gesetz birgt im Gegenteil sozialen Sprengstoff, und zwar in mehrfacher Hinsicht.

Nö, falsch!

Karl Klammer
@ grrman - Deutsche Sprache schwere Sprache

...weitgehend ist nicht komplett !

Das Gesetz unnützer Müll und nicht Verfassungskonform , es würde der Kleineren Gewerkschaften das Streikrecht nehmen.
Der Gang nach Brüssel wurde nur aufgeschoben :-)

Der Staat als DB Eigentümer hat sich ein Eigentor geschossen ,
da er ihren Lohndumping EVG Haustarifvertrag anderen im
wettbewerbstehenden Eisenbahn unbedingt Unternehmen aufzwingen wollte.
Die Mitglieder der GDL dürfen somit ihre mit
anderen Unternehmen ausgehandelten bessern Konditionen behalten :-)

Lenyat
Probleme ohne Ende

Angefangen damit, dass der Betriebsbegriff im deutschen Arbeitsrecht nicht ganz eindeutig ist - da dürfen dann im Einzelfall mal wieder die Gerichte ran.
Und wer stellt eigentlich fest, welche Gewerkschaft wie viele Mitglieder im Betrieb hat? Immerhin ist es ein wichtiges Recht, dass man sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht als Gewerkschaftsmitglied "outen" muss, wenn man nicht will.
Weiter geht es dann mit der Frage, wie die BVerfG-Vorstellung von der "Berufsgruppe" umzusetzen sein soll (ich hoffe, da steht was in der Begründung). Beispiel Bahn: Man kann argumentieren, dass Lokführer und Zugbegleiter völlig andere Arbeitsbedingungen haben als ortsfestes Personal, und dass das tarifvertraglich berücksichtigt werden muss.
So ärgerlich es ist, wenn kleine, aber kampffähige Organisationen für sich gute Bedingungen aushandeln und der Rest der Beschäftigten Pech hat - dagegen hilft kein Gesetz. Sondern nur ein Mittel: Dann müssen sich eben auch die anderen in Gewerkschaften organisieren!

Gast
Marburger Bund

Liebe Mit-Foristen,

das Gesetz hilft vor allem den großen Gewerkschaften, ihre erdrückende Macht weiter zu festigen.

Aus dem Krankenhaus kenne ich das noch gut: unsere Tarife im ärztlichen Bereich wurden zu Gunsten von Aufbesserungen bei der "großen Masse" immer weiter verschlechtert.
Ver.di hat niemals ein Interesse, Leistungsträger angemessen zu entlohnen. Deshalb gibt es den Marburger Bund - und wir werden sehen, was das Urteil da bedeutet.
Ich kann den Wunsch des Gesetzgebers verstehen, Chaos und endlose Streiks verhindern zu wollen. Es gibt aber auch gute Gründe für eine Interessenvertretung für Spezialisten. Flugbegleiter und Piloten liegen z. B. nach Qualifikation und Verantwortung weit auseinander.... nach den Mitgliederzahlen sieht es aber anders herum aus. Also gibt es hier zwei Gewerkschaften.
(Wobei die Dauerstreiks nun wirklich kein Geschenk waren, das ist jetzt aber nicht das Thema.)

Schöne Grüße in die Runde sendet der Doktor!

Izmi
11:43 von Bernd1

"Ich bin froh dass das BVerfG mal wieder zu einem sehr vernünftigen und gerechten Urteil gefunden hat!
Diese Attitüden einiger kleiner Gewerkschaften wie die GDL haben extreme Unruhen in Betriebe gebracht und die Gemeinsamkeit der Arbeitnehmer insgesamt zerstört. Wer mal selbst intensiv im Betriebsrat eines Großkonzern mit solchen Streitereien zu tun hatte der wird dem BVerfG dankbar sein!..."

Na klar, wenn man Betriebsrat für eine DGB-Gewerkschaft ist. Da muss man genau in dieses Horn stoßen. Leider vertritt der DGB im Grunde nur noch die Interessen der festangestellten Organisierten in den Großbetrieben - in denen es aber inzwischen ein große Zahl an Minderbeschäftigten und Leiharbeitern gibt. Und die bleiben außen vor. Und leider werden die Interessen auch der Festangestellten mit halbem Dampf vertreten, weil die Kungelei zwischen den Konzernspitzen und den Gewerkschaftsspitzen überhand genommen hat. Diese Gewerkschaften sind nur noch ein verlängerter Arm der Bosse.

miss_verstaendnis
@ Demokratieschue... um 11:55

1. dieses Urteil betrifft die großen Gewerkschaften ueberhaupt NICHT und damit kann man sehr wohl seine Interessen als Arbeitnehmer wahrnehmen.

Sie kennen den Begriff der "gelben Gewerkschaft"?

2. es gibt durchaus Gerechtigkeit weil es nicht sein kann, dass zwei sich streitende Splittergewerkschaften ein ganzes Land in Geiselhaft nehmen können wie es bei den GDL-Streiks war oder auch bei der Cockpit.

Die GdL hat nicht "ein ganzes Land in Geiselhaft genommen", sondern ihr Streikrecht wahrgenommen. Das zum ersten. Zweitens: Wenn die Politik nicht will, dass der der Streik von Eisenbahnern das öffentliche Leben und die Wirtschaft beeinträchtigt, dann muss sie die Lokführer (wieder) verbeamten. Beamte dürfen nämlich nicht streiken.

Sind Sie eigentlich auch selbst Arbeitnehmerin?

Bernd1
@ 11:52 von Bürger_Absurdistans

Sie schreiben:
"Die Justiz des ....
neoliberalen Staates sorgt für eine weitere Reduktion von Arbeitnehmerrechten."
*
Das ist so absolut nicht richtig.
Kein Arbeitnehmerrecht wird hier "reduziert"!
Das Streikrecht bleibt voll und ganz erhalten.
Mit diesem Urteil wird lediglich für mehr Gerechtgkeit innerhalb der Betiebe und innerhalb der Belegschaften eines Betriebes gesorgt. Ich kenne aus meiner ehemaligen Betriebsratstätigkeit sehr viele Arbeitnehmervertreter die das genau so sehen!
Das Urteil ist gerade auch in den Details sehr gut und richtig.

Thyriak
@ weltenbummler 21

Ihr Kommentar geht an der Realität vollkommen vorbei. Niemand hat bei Streiks von Piloten oder Lokfühtern andere in Geiselhaft genommen. Großgewerkschaften interessieren sich nicht mehr für die Arbeitnehnerwünsche. Diese Gewerkschaften vereinbaren alles, nur nicht das was den Arbeitnehmern nützt. Bleiben wir mal im Eisenbahnsektor. Da hat vor einiger Zeit die "große" EVG stolz verkündet, dass die DB-Mitarbeiter einen sehr guten neuen Tarifvertrag bekommen, weil sie, die EVG, sehr hart mit der DB verhandelt hat. Ergebnis war: 1 Stunde wöchentlich mehr Arbeitszeit ohne Lohnausgleich und Streichung eines Urlaubtages. Das ist Ihrer Meinung nach Glück für Deutschland? In der Realität beweist Ihr Kommentar, dass Sie leider keine Ahnung haben worum es in dieser Sache geht.

Gnom
re 11:40 von Demokratieschue...

Mit dieser Maßnahme wird keiner schlechter gestellt. Darueber hinaus: dieses neue Gesetz gilt ausdruecklichst NICHT fuer andere Gewerkschaften wie:[...]
-> Verdi [...]
-> GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

Ein sehr gutes Beispiel für weitere Interessenskonflikte. Das Gesetz betrifft alle Gewerkschaften die in einem Unternehmen zusammenarbeiten.

Gast
das ganze kann...

nach hinten losgehen---wenn eine kleine Gewerkschaft die Besten Forderungen stellt ,kann man übertreten und die Kleine wird zur Großen...das kann dann bei 4 Gewerkschaften mal reihum gehen...völliges Durcheinander hat man dann...viel Spaß...

fathaland slim
Kleine Gewerkschaften

Ich möchte daran erinnern, daß in Zeiten des neoliberalen Umbaus der Bundesrepublik, also beginnend in den späten 80ern, die Entstehung aller möglicher kleiner Gewerkschaften von Arbeitgeber- und Regierungsseite gefördert wurde. Denn je zersplitterter die Arbeitnehmerschaft ist, desto leichter lassen sich einzelne Gruppen gegeneinander ausspielen.

Divide et impera.

Viele der "Kleingewerkschaften" werden von CDU-Mitgliedern geführt und/oder sind unter dem Dach des Beamtenbundes organisiert.

Erinnert sich jemand hier noch an die sogenannten christlichen Gewerkschaften? Das waren eindeutig Lohndrückervereine. Von denen hört man zum Glück nix mehr.

Wenn hier von einzelnen Foristen der DGB als arbeitgeber- und regierungsnah bezeichnet wird, wie soll man denn dann diese Gebilde nennen?

Ich nenne sie Spalterorganisationen.

fathaland slim
12:00, Notarzt

Danke für Ihren ehrlichen Kommentar.

Natürlich sind die Kleingewerkschaften dazu da, die Privilegien der Bessergestellten/verdienenden/qualifizierten zu sichern.

Deswegen nenne ich Sie Spalterorganisationen.

Gast
Ein schlechtes Urteil sagt ein anderer ehemaliger Betriebsrat

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Zersplitterung über verschiedene Gewerkschaften unschön ist.

Andererseits haben wir aber schon eine Zersplitterung über die Branchenorientierung und Branchentarifverträge und diese ist für Arbeitnehmer noch bedenklicher.

Bis heute verstehe ich nicht, warum eine Sekretärin bei einer Bank wesentlich mehr verdient als eine Sekretärin bei einem sozialen Unternehmen? Es sind doch vergleichbare Tätigkeiten.

Erklären kann man dies wohl nur mit 'Büttelgratifikation'. Wer als Büttel im Interesse der Mächtigen tätig ist, erhält eben einen höheren Lohn, als derjenige, der durch seine Tätigkeit den Interessen der Macht schadet.

Dieses Elend kann nur durch "Gleicher Lohn für gleiche Tätigkeit" überwunden werden und dies nicht für verschiedene Geschlechter in einem Betrieb, sondern für alle Arbeitnehmer der Gesellschaft.

Den Weg hierhin hat das Verfassungsgericht erschwert und dies wiegt für mich gravierender als Einheit im Betrieb.

Thyriak
@ Demokratieschue...

Sie scheinen die Tragweite diese Urteils nicht verstehen zu wollen. Wenn meine Interessen als Arbeitnehmer in einer Großgewerkschaft nicht vertreten werden, sondern die Gewerkschaft willfährig die Interessen des Arbeitgebers durchsetzt, so bleiben meine Interessen unvertreten. So hat die von Ihnen angesprochene "große" Gewerkschaft bei der DB nach "langen und harten" Verhandlungen durchgesetzt, das wöchentlich eine Stunde mehr gearbeitet werden muss, allerdings ohne Lohnausgleich und ein Urlaubstag wurde dafür auch noch gestrichen. Das ist Ihrer Meinung nach dann die ach so tolle Gerechtigkeit? Eine Gewerkschaft die gegen die Interessen der Mitarbeiter handelt soll also das alleinige Recht haben Tarifabschlüsse abzuschließen? Es handelt sich bei dem Beispiel nicht um Fiktion, sondern um Ergebnisse aus früheren Tarifabschlüssen der EVG. Da kann man nur sagen: Gott sei Dank für die "kleinen" Gewerkschaften, die sich bislang gegen solchen Irrsinn stellen konnten.

eosphoros
@stoney_tue 11:42 Uhr

Ich teile Ihre Bedenken, denn wenn den großen Gewerkschaften der Druck der kleinen Spartengewerkschaften fehlt, wird es auf lange Sicht nur noch Butterweiche Kompromisse geben. Siehe Verdi, eine Gewerkschaft die keiner braucht, die aber zu den Großen zählt, die Zukünftig gute Abschlüsse erzielen soll. Frage... Wieso machen die das nicht jetzt schon?

Ich sehe das auch so, dass Spartengewerkschaften das Streikrecht genommen wird, denn laut BetrVG darf eine Gewerkschaft nur dann streiken, wenn sie ein erreichbares tarifliches Ziel verfolgt.

Da sie das nun nicht mehr kann / darf u. den Tarif der Großen übernehmen soll, dürfte es das für die kleinen Gewerkschaft und die Vielfalt gewesen sein.

M__K
Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit

Die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestelllt und muss korrigiert werden. Es dürfte interessant werden, ob dieses Gesetz überhaupt noch Bestand haben wird. In der Tat zielt nämlich dieses Gesetz genau darauf ab, die Gewerkschaftsfreiheit einzuschränken. Es dient definitiv nicht dem Betriebsfrieden. Übrigens sind von diesem Gesetz auch große Gewerkschaften negativ betroffen. Das Gesetz will ein Mehrheitsprinzip ausgerechnet da, wo es wenig bis keinen Sinn macht, nämlich bezüglich der Tarifverträge in Betrieben. Auch Verdi oder die IG Metall vertreten Mitarbeiter, die spezielle Tätigkeiten durchführen und daher - im Betrieb - die 'Minderheit' stellen.

patzie
12:18 von fathaland slim

"Erinnert sich jemand hier noch an die sogenannten christlichen Gewerkschaften? Das waren eindeutig Lohndrückervereine. Von denen hört man zum Glück nix mehr"

Sehe ich auch so und da sich jetzt unangenehme kleine Gewerkschaften gebildet haben wird wieder zurück gerudert.
Man ist ja flexibel.

Gast
hmm.. schwierig

Auf der einen Seite war es unerträglich, wie die Arbeitnehmer mit dem größten Hebel in kleine Spartengewerkschaften gegangen sind, um ihren Einfluss ausschließlich für sich selber einzusetzen. Lufthansa-Piloten, die um die 200.000€ verdient haben, während Wartungsingenieure mit einer noch umfangreicheren Ausbildung nichtmal ein Drittel bekamen, von Flugbegleitern ganz zu schweigen.

Auf der anderen Seite sind die Löhne in den letzten 20 Jahren inflationsbereinigt stagniert, während sich die Gewinne fast verdreifacht haben. Entsprechend ist alles, was die verbliebene Macht der Gewerkschaften einschränkt Gift für eine auch nur halbwegs gerechte Verteilung von Einkommen und Gewinnen.

Unsere Hoffnung wäre, dass das neue Gesetz dazu führt, dass sich die Beschäftigten eines Betriebes wieder unter dem Dach einer Gewerkschaft zusammenfinden, und so die Angestellten mit dem größten Hebel diesen auch für Lohnsteigerungen der weniger privilegierten Arbeitnehmer einsetzen können/müssen

Gast
Streikverhinderungsrecht

In der BRD haben wir wirklich ein Sreikverhinderungsrecht.
Es ist eine unfassbar große Mehrheit in einer Urabstimmung notwendig um streiken zu dürfen und ein unfassbar geringe Zustimmung um ein Verhandlungsergebnis gültig werden zu lassen.
Es gibt weder einen politischen noch einen Generalstreik!
Nicht umsonst sind die Streiktage in der BRD im internationalen Vergleich so gering.
Nun noch diese Urteil des Verfassungsgerichtes!!! Man kann an unserer Demokratie schon verzweifeln!
Nur für die Produktionsmitteleigner gelten die Regeln des freien Marktes, aber nicht für die Besitzer von Arbeitskraft und Qualifikation, denn sonst wäre es selbstverständlich, dass der mit einer gesuchten Qualifikation deren Preis am Arbeitsmarkt nach Angebot und Nachfrage in die Höhe treiben darf und zwar kollektiv!

M__K
Tarifvertragsverbot für kleine Gewerkschaften verfassungswidrig

Und das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der Gesetzgeber muss immerhin genau an dem Punkt nachbessern, der das beabsichtigte Gift des Gesetzes enthält.

Gast
Nachbesserungen *bis wann?!*

Wenn das Verfassungsgericht in den letzten Jahren eines gelernt haben müsste, dann, dass die GroKo sehr gut darin ist, geforderte Nachbesserungen zu verschleppen, siehe Erbschaftssteuer*. Immer mit dem Ziel, einen für ihr Kernklientel - Superreiche und Großkonzerne - positiven Status Quo so lange wie möglich beizubehalten.

(Erbschaftssteuer muss aktuell faktisch nicht bezahlen, wer statt Geld eine Firma vererbt - oder eine Stiftung. Kostet uns vorsichtig gerechnet mindestens 30 weitere Mrd. im Jahr, die sich die Superreichen sparen. Für das Verfassungsgericht eine zu stoppende Ungleichbehandlung, für die CDU genau das, was sie wollte.)

Entsprechend sollte hier die Zulassung des Gesetzes von erfolgreichen Nachbesserungen abhängig gemacht werden. Erstmal Zulassen, und dann hoffen, dass nachgebessert wird funktioniert ja offensichtlich nicht.

Gast
Nachtrag zum Streikverhinderungsrecht

Das problematische Verhältnis deutscher Juristen zu den Gewerkschaften wird ja schon darin deutlich, dass Streiks als höhere Gewalt gewertet werden, also so was wie ein Sommergewitter! Daher können Eltern wenn Kitamitarbeiter streiken auch keinen Schadenersatz ( z.B. Lohnausfall) verlangen.
Es ist und bleibt so, deutsche Gerichte sind beim Thema Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zwar nicht auf beiden Augen blind wie Justitia, sondern nur auf einem!

Null0
schon wieder muss das Verfassungsgericht eingreifen

Kriegt die Regierung eigentlich überhaupt je ein verfassungskonformes Gesetz zu Stande?

Gast
Gewerkschaften für *wen?*

Ich hätte eigentlich als eher linksorientierter Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft sein sollen. War ich aber nicht. Warum?

Die Gewerkschaften kümmern sich um die Stammbelegschaft von Konzernen. Für die versuchen sie noch etwas herauszuholen, und was sie für die erreichen ist bescheiden genug. Wer für einen kleinen Dienstleister arbeitet, ohne Tarifbindung, hat exakt nichts von einer Mitgliedschaft. Ausser Kosten.
Noch schlimmer Zeitarbeiter. Inzwischen werben fast alle Zeitarbeitsfirmen mit "tariflichem Gehalt". Aber nicht etwa dem IG-Metall-Tarif den wir alle kennen und schätzen, nein - rund 35% weniger Geld bei 15% mehr Stunden - Zeitarbeitshaustarif.

Und, als wäre das nicht schlimm genug, haben die Gewerkschaften auch noch mitgeholfen, die ohnehin schon üblen Zeitarbeitsbedingungen weiter zu verschlechtern.

Wer also nicht gerade in die GDL oder Cockpit kann, hat leider oft wenig Gründe für einen Beitritt.

Egal.. inzwischen bin ich selbstständig und mein eigener Ausbeuter...

Bernd1
@ 12:01 von Izmi

Sie schreiben:
"Na klar, wenn man Betriebsrat für eine DGB-Gewerkschaft ist. Da muss man genau in dieses Horn stoßen."
*
Da können Sie mal sehen wie man sich irren kann.
Ich war nie in irgendeiner Gewerkschaft sondern bin als unabhängiger in den Betriebsrat gewählt worden. Und leider musste ich dort erleben wie diese Streitigkeiten der Gewerkschaften untereinander das Klima gestört und die effektive Arbeit für die Mitarbeiter behindert haben!
Dieses Urteil wird in den betroffenen Unternehmen zu einem besseren Betriebsklima innerhalb der Belegschaft führen weil diese Streitigkeiten somit geringer werden.

Bernd1
@ 12:01 von Izmi

Sie schreiben:
"Leider vertritt der DGB im Grunde nur noch die Interessen der festangestellten Organisierten in den Großbetrieben - in denen es aber inzwischen ein große Zahl an Minderbeschäftigten und Leiharbeitern gibt. Und die bleiben außen vor."
*
Vielleicht wäre es sinnvoll sich einmal etwas näher mit diesen Themen zu befassen. Zum Beispiel ist es gerade die große IG Metall die sich am meisten verdient gemacht hat für eine stärkere Angleichung der Löhne für Leiharbeiter an die Festangestellten. Wie gesagt war ich nie Gewerkschaftsmitglied aber hier scheinen sehr viele Kommentatoren Dinge zu beurteilen mit denen sie sich bisher wenig beschäftigt haben. Das ist kein Wunder weil es kein Massenthema ist aber leider führt das zu vielen fehlerhaften Bewertungen.

Gast
@ 12:33 von Thyriak

vielen Dank für die Erläuterung. Sie haben vollkommen recht, das könnte, und wird ein gewaltiger Nachteil für viele AN sein. Dass man Großgewerkschaften im Dienste der Arbeitgeber so nicht mehr ausweichen kann.

Meine Hoffnung wäre zwar, dass dann die AN, statt aus einer falsch geführten Gewerkschaft in eine Kleinere zu fliehen *in* der großen Gewerkschaft bleiben und kämpfen, bis sie eine tatsächlich die Arbeitnehmer vertretende Spitze haben.

Aber warum soll das in den Gewerkschaften besser funktionieren als in der Politik, wo auch 90% der Wähler gegen ihre eigenen Interessen wählen*?

.

*: ..und z.B. *für* eine Abschaffung der Vermögenssteuer (Schröder), *für* eine Senkung der Kapitalertragssteuer (Schröder), *gegen* eine faire Erbschaftssteuer (CDU/CSU), und *gegen* ein Steuertransparenzgesetz für Großkonzerne (CDU/CSU) stimmen

nochein@Argument
wie andere auch: ein trauriger Tag für Deutschland

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!"

Tja, was soll man sagen? Der DGB mit seinen Millionen von Mitgliedern hat es nur per in Deutschland obersten Gerichtsbeschluss in der Hand, die anderen Gewerkschaften
auszutrocknen.
Wenn nämlich nur die stärkste Gewerkschaft effektiv verhandeln kann, ist die Mitgliedschaft in kleineren Gewerkschaften sinnlos und inhaltsleer. Und das Schlimmste: Perspektivlos! Die kommen niemals nicht mehr auf die Beine.
Vielleicht mit den ganz speziellen Ausnahmen Cockpit, Ufo und GdL wird es der DGB mit seiner politischen, finanziellen und propagandistischen Macht in nur wenigen Jahren zur Einheitsgewerkschaft aufzusteigen.

Deutschland hat - wenn der EUGH nicht gegensteuert - ein gerüttelt Maß an Freiheit und Pluralität verloren.
Schade.

lenamarie
die meisten Betriebsräte sind ARbeitgeberfreundlich

kein Wunder, dass Ihr Betriebsrat es gut findet. Die grossen Gewerkschaften kämpfen nichts mehr aus, was es wert ist, ERfolg zu nennen.Arbeitgeber freuts

Izmi
12:18 von fathaland slim

"...Erinnert sich jemand hier noch an die sogenannten christlichen Gewerkschaften? Das waren eindeutig Lohndrückervereine. ...Wenn hier von einzelnen Foristen der DGB als arbeitgeber- und regierungsnah bezeichnet wird, wie soll man denn dann diese Gebilde nennen? Ich nenne sie Spalterorganisationen."

Dieser Begriff hatte einmal seine Berechtigung, als tatsächlich innerhalb der Arbeiterschaft als Gegenmaßnahme gegen die Kraft der im DGB Organisierten Spaltergewerkschaften geschaffen wurden. Aber inzwischen ist die Arbeitnehmerschaft selbst gespalten in Arbeiter in Klein-, Mittel- und Großbetriebe, und natürlich auch in Festbeschäftigte und Teilzeit- sowie Leiharbeiter. Die beiden letzteren Gruppen werden von den DGB-Gewerkschaften inzwischen nur noch am Rande vertreten.
Der DGB geht einen gleichen Weg, wie die SPD, mit der er ja auch stark verbandelt . Es dominieren wirtschaftsorientierte Vorstellungen anstelle von arbeiterorientierten. Und es geht um Posten und Pöstchen.

Ritchi
@ 11:07 von Hepheistos

Werter Hepheistos,

ich wiederhole hier Ihren Kommentar nicht, sage Ihnen aber, dass Ihre Zeilen beschämend und ungebührlich sind.

Ritchi

Prof.
Fragwürdiges Urteil

Damit kann also eine Unternehmens- oder politisch konforme Gewerkschaft eingesetzt werden und die Belegschaft kann sich nicht effektiv wehren.

Demnach sind Gewerkschaften de facto Makulatur geworden.

Die Botschaft an alle Arbeitnehmer ist nun klar: Ihr seid allein.

Ritchi
@ 11:29 von Demokratieschue...

Lieber Demokratieschützer,

Sie widersprechen sich. Der Kommentar von frosthorn ist durchaus richtig. Nur das Arbeitsgericht lag manchmal falsch.

elwe
@12:00 von Notarzt

"Aus dem Krankenhaus kenne ich das noch gut: unsere Tarife im ärztlichen Bereich wurden zu Gunsten von Aufbesserungen bei der "großen Masse" immer weiter verschlechtert."

Welch eine Arroganz! Und leider genau mein Eindruck seit es einen eigenen Tarifvertrag des Marburger Bundes gibt - immer schön die Nase hoch! Nur: so sehr viel könnten Sie als (wohl alleiniger) Leistungsträger trotz Hochqualifikation und Spezialisierung ohne all die anderen fleißigen Helferlein auch nicht ausrichten!

Himmel noch mal. Gerade im Krankenhaus sollte man ohne solche Standesdünkel Hand in Hand arbeiten (können).

Ihre Einstellung befeuert doch gerade den sozialen Unfrieden und ist auch noch falsch.
Letzte Abschlüsse: TV-Ä: insgesamt 2% und 2% und 1% mehr in drei Schritten; TV-L 2% und 2,34 %.

Beste Grüße aus der großen Masse

Izmi
13:09 von Bernd1

"...Da können Sie mal sehen wie man sich irren kann.
Ich war nie in irgendeiner Gewerkschaft sondern bin als unabhängiger in den Betriebsrat gewählt worden. ..."

Ist ja noch schlimmer. In einem Großbetrieb kann das kaum drin gewesen sein, und wer Sie dann und warum gewählt hat, wäre die zweite Frage. Kurz, ich habe da so einige Zweifel...

Karl Kraus
Verfassungsgericht billigt Tarifeinheitsgesetz weitgehend

Wenn wir nicht Zustände wie einst in GB wollen, benötigen wir eine Lösung für das Problem der Spartengewerkschaften.

Als kleines Gedankenexperiment:
wir gründen die Gewerkschaft der Autoelektriker;
wenn wir dann streiken, können alle anderen tun und lassen was sie wollen, ohne Elektrik kann kein Auto ausgeliefert werden.
Das kann man, mit etwas Phantasie auf Klinikputzkräfte , Werksfeuerwehr, usw. ausdehnen.

Ritchi
@ 11:44 von weltenbummler 21

"Das ist das Ende der Kleinen Gewerkschaften der Piloten und ande
Endlich können Piloten und Lokführer für ihre meist überzogenen Forderungen ihre Passagiere nicht mehr in Geiselhaft nehmen. Die (Kleinst-) Gewerkschaften dieser Personengruppe wird von der Bildfläche verschwinden. Gut so. Wozu gibt es Grossgewerkschaften wie Verdi u.ä. welche nun die Aufgabe haben für soziale Ausgewogenheit zu sorgen und nicht die Begehrlichkeiten von Kleingruppen durchzusetzen. Ein Glück für Deutschland"

Bei den Forderungen der LH Piloten bin ich bei Ihnen, bei den Lokführern und Zugbegleitern nicht. Für letztere Berufe gibt es für viel Stress einen geringen Lohn und durch die Privatisierung wurde die Zusatzversorgung öffentlicher Dienst gestrichen.

Bei den Piloten haben schlichtweg die Gerichte versagt - und das wurde hier kaschiert. Sicher kein Glück für Deutschland.

fathaland slim
13:22, Izmi

>>"Ich nenne sie Spalterorganisationen."

Dieser Begriff hatte einmal seine Berechtigung, als tatsächlich innerhalb der Arbeiterschaft als Gegenmaßnahme gegen die Kraft der im DGB Organisierten Spaltergewerkschaften geschaffen wurden. Aber inzwischen ist die Arbeitnehmerschaft selbst gespalten in Arbeiter in Klein-, Mittel- und Großbetriebe, und natürlich auch in Festbeschäftigte und Teilzeit- sowie Leiharbeiter. Die beiden letzteren Gruppen werden von den DGB-Gewerkschaften inzwischen nur noch am Rande vertreten.<<

Sie erkennen die Entwicklung nicht?

Die Spaltergewerkschaften waren doch Teil der Strategie, um die Arbeitnehmerschaft zu entsolidarisieren. Und dann kommt eine Gewerkschaft wie die GDL, die Teil des Beamtenbundes ist und ein CDU-Mitglied zum Vorsitzenden hat, und viele hier im Forum glaubten, die würden jetzt im Gegensatz zum DGB knallhart Arbeitnehmerinteressen durchsetzen.

Dieser Eliteverein.

Wie leicht sich die Menschen doch hinters Licht führen lassen.

Demokratieschuetzerin2021
@ all: schaut euch bitte mal dass hier von heute.de an

hey zusammen,

ich wollte euch mal den Tipp geben, euch mal dass hier von den Richtern aus Karlsruhe auf heute.de anzuschauen:

http://tinyurl.com/ybnbo5c9
heute.de: Leitplanken fürs Tarifeinheitsgesetz gezogen

Richter: Gesetz kann Grundrechte einschränken

Die Richter stellen fest, dass das Gesetz in die Koalitionsfreiheit eingreift und Grundrechte beeinträchtigen kann. So habe es die schwächere Gewerkschaft im Betrieb womöglich schwerer, Mitglieder zu werben und zu mobilisieren. Das Streikrecht sei aber nicht in Gefahr. Grundsätzlich sei der Gesetzgeber befugt, Strukturen zu schaffen, "die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes hervorbringen", sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Verkündung.

Auch das Video in diesem heute.de-Artikel wird euch wohl so einiges erklären. Von daher ist und bleibt dieses Urteil ein sehr gutes Urteil.

wolke-7
Die Frage ist...

warum das BVG immer häufiger die Gesetzgebung der Groko korrigieren muss. Das stellt doch die unfähigkeit der Verfasser heraus.
Wenn ich mich recht entsinne 2015 als die GdL (übrigens völlig zu recht) streikte, hieß es da nicht aus dem Hause Nahles, das man "verhindern müsse (!!) das so eine kleine Gewerkschaft halb Deutschland lahm legen könne.."
Aus keinem anderen Grund wurde dieses Gesetz gemacht. Jetzt das Mäntelchen eines irgendwie gearteten "Status Quo" drüber zu halten ist scheinheilig

MichaelNolting
Geiselhaft

Häufig wurde hier geschrieben, dass kleine Gewerkschaften ein ganzes Volk in Geiselhaft nehmen. Die Arbeitgeber, die auf keinen Fall auf deren Forderungen eingehen, tun das dann nicht? Auch noch die Arbeitgeber, die zu nicht unwesentlichen Teilen dem Staat (also eigentlich uns) gehören und indirekt von denen "gelenkt" werden, die dieses Gesetz verabschiedet haben? Es ist ja mittlerweile gang und gäbe, dass Unternehmen Gesetzestexte schreiben die ihnen genehm sind, aber so offensichtlich ist das bisher nicht geschehen.

Werner40

Eine gute Entscheidung. Kleine Gewerkschaften dürfen Betriebe nicht ruinieren.

Gast
das Urteil verdient nicht die Bezeichnung.

was soll denn das jetzt heissen? Grundsätzlich gibt es jetzt die Nahlessche Einheitsgewerkschaft, aber im Detail sollen wieder andere Gerichte entscheiden? Was für ein Quark! Frau Nahles hat sich da um den DGB verdient gemacht. Da kann sie ja dann auch ein Pöstchen haben, wenn sie die nächste Wahl vom Trog jagt.