Mit Lokführer- oder Pilotenstreiks konnten kleine Spartengewerkschaften ganze Betriebe lahmlegen. Das Tarifeinheitsgesetz begrenzt den Einfluss dieser Gewerkschaften nun. Dazu hat nun das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt. Von Timo Conraths und Frank Bräutigam.
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