
Ihre Meinung zu Keine Bewährung für Kölner Raser: Ein juristisches Ausrufezeichen
Der BGH hat entschieden, dass im Kölner Raser-Fall zu Unrecht Bewährungsstrafen verhängt wurden - und beruft sich dabei auch auf das Rechtsempfinden in der Bevölkerung. Das Urteil ist ein juristisches Ausrufezeichen, analysiert ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.