Ein Kreuz steht in Köln am Straßenrand an der Unfallstelle eines tödlichen Unfalls bei einem illegalen Autorennen.

Ihre Meinung zu BGH entscheidet über tödliches Autorennen

Autorennen mit tödlichem Ausgang sorgen für öffentliche Empörung. Der Bundesgerichtshof urteilt nun in einem Fall aus Köln, bei dem eine Studentin zu Tode kam. War es Mord? Bleiben die Bewährungsstrafen? Die ARD-Rechtsredaktion beantwortet Fragen zum Fall.

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37 Kommentare

Kommentare

Pflasterstein

Ist es irgendwie wichtig dass die Studentin 19 Jahre alt war? Eine Frau wurde von Rasern getötet und da ist es egal ob sie 19 oder 85 und einen Tag vor ihrem natürlichen Ableben war. Mord ist Mord ... naja Totschlag in diesem Fall, denn für Mord muss es eine Absicht geben. Es ist immer noch schlimm genug ...

Ich kann übrigens der Argumentation nicht ganz folgen, dass "jedes Autorennen anders zu bewerten ist". Warum? Einzig und alleine die FOLGEN sollten da entscheidend sein ... und die "Basisstrafe" für die "potentielle Gefährdung" muß alleine gesehen schon hoch genug sein und die Argumentation des "potentiell in Kauf genommenen Totschlags" beinhalten.

cbCLP

Beide Haftstrafen der Täter wurden in diesem Fall zur Bewährung ausgesetzt. Da kommt mir so die Galle hoch... Deshalb habe ich auch wenig Hoffnung auf die im Bundestag beschlossene Verschärfung der Strafen. Es ist nämlich egal, ob ein Täter bis zu 5, bis zu 10 oder bis zu 20 Jahren zu befürchten hat, wenn die Richter ihn sowieso nur mit einem Jahr (auf Bewährung) davon kommen lassen.

Gast
Mord sicher nicht

Aber Bewährung ist nicht ausreichend. 5 Jahre sollten schon drin sein.

Provinzposse
Nicht nur Haftstrafen …

sondern lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis!
Das kommt davon, wenn die jungen Leute zu viel „Fast and Furious“ gezeigt bekommen! Da möchte man die Filmindustrie mit einbeziehen, wenn sie der Jugend solche „Vorbilder“ zugänglich macht!

Provinzposse
Nicht nur Haftstrafen …

sondern lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis!
Das kommt davon, wenn die jungen Leute zu viel „Fast and Furious“ gezeigt bekommen! Da möchte man die Filmindustrie mit einbeziehen, wenn sie der Jugend solche „Vorbilder“ zugänglich macht!

Bernd39
Nicht ganz richtig

Jeder Fall MUSS einzeln für sich betrachtet werden. Ansonsten würde sich ja eine mündliche Hauptverhandlung ganz erübrigen.
Am Beispiel.
Ist dieser Unfall "nur" verursacht worden, durch 90 statt 50km/h, ist Fahrlässigkeit angemessen. Bei 190 statt 50 (Berlin) UND das Überfahren mehrere roter Ampeln, nimmt man den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf. (käme evtl. auf Totschlag raus)
Den Unterschied erkannt?
Das übrigens meine Erfahrung aus über 200 Strafverfahren als Schöffe. Wo ich in einer Urteilsberatung bei einem Tötungsdelikt meinen Standpunkt vorgetragen habe, dem 3 Berufsrichter einheitlich zustimmten. So viel zu Erfahrungen.

Tonis
Tötliches Autorennen

Solchen rücksichtslosen Fahrern ist wohl nur bei zu kommen, wenn man
ihnen auf lange Zeit - neben einer
Verurteilung- die Fahrerlaubnis
entzieht. Auch regelmäßige weitere
Untersuchungen bei einem MPI
könnten einiges bewirken..

StöRschall

"Das Landgericht Köln hatte gesagt: Hätte er Sorge, Empathie und Mitgefühl gezeigt, wäre das ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern. "

Das ist das Problem.

"Reue"

Denn nur Reue verhindert, dass eine Tat wiederholt wird.

Ein ganz ganz wichtiges Stichwort. Das Strafmaß sollte eben nicht auf Bewährung ausgesetzt sein, sondern nur, wenn ein Beschuldigter Reue empfindet und Einsicht in seine Tat bzw. Straftat hat.
Das scheint er nicht zu haben. Es scheint ihn nicht zu interessieren. Das schließt eine Abmilderung aus.

blue reef
Totraser

Mache Urteile von den Gerichten sind nicht zu verstehen und widersprechen dem natürlichen und gesellschaftlich gewachsenem Rechtsempfinden der Menschen. Da sind 2 Männer mit spätpubertären Verhaltensweisen und mit deutlich mangelndem empathischem Vermögen, töten einen Menschen und sorgen sich um ihre Blechkisten. Welche sozikulturellen und ethnischen Besonderheiten begründen das Kölner Urteil. Die Familie des Opfers hat durch diese Tat dieser Machos lebenslänglich bekommen. Die Täter durch das Gericht max 2 Jahre auf Bewährung. Das erinnert an die Urteile zu den Ehrenmorden - ethnische Besonderheiten wirken strafmindernd. Wo leben wir eigentlich. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun, das ist rechtliche Willkür durch "unantastbare" Richter.

Gast
es gibt in Deutschland praktisch keine abschreckenden Urteile

es sei denn, es handelt sich um politische Vergehen. Der deutsche Staat ist Verbrechern gegenüber lasch und hilflos. Schön zu beobachten war dies bei dem Seifenoperauftritt von Schulz beim Parteitag: geradezu weinerlich sprach er davon, dass man die Opfer nicht im Stich lassen wolle: von Prävention und Abschreckung kein Wort. Nicht viel anders bei CDU/CSU, die Verbrechern Tor und Tür geöffnet haben und die Bevölkerung mit den Konsequenzen allein lassen. Hauptsache der Export brummt. Dass davon nur noch eine kleine Geldelite etwas hat, kümmert Bundesregierung und Regierungsparteien nicht.

frosthorn
wie alt waren die Raser

Wie lange hatten sie schon die Fahrerlaubnis? Was, außer Strafandrohungen, könnte man unternehmen, um solche potentiellen Verkehrsgefährder früher zu erkennen? Müsste man vielleicht über die Prüfungsinhalte bei der theoretischen Prüfung nachdenken, oder jeden Fahrschüler einmal beim Psychologen vorstellen?
Der eine von der Staatsanwaltschaft angeführte Punkt, dass einer der Raser den Polizisten mahnte, seine teuren Felgen nicht zu beschädigen, lässt doch wohl auf eine völlig gestörte Persönlichkeit schließen. So jemandem gehört kein Führerschein ausgehändigt.

dr.bashir
Rechtssprechung

Ich, als Nicht-Jurist finde schon die "fahrlässige Tötung" fragwürdig. Das Rennen findet ja nicht fahrlässig, quasi aus Versehen statt, sondern ganz bewusst. Den Beteiligten ist der Regelverstoß klar, der macht sogar einen Teil des Reizes solcher Events aus. Also wäre Totschlag schon angebracht.
Und so wie ich die mentale Einstellung der Raser einschätze dürfte denen eine Bewährungsstrafe wie ein Freispruch vorkommen. Vermutlich ärgert sich der Todesfahrer mehr über die Kratzer an seinem Boliden.
Warum solche Hirnis in ihrem Leben überhaupt noch mal Autofahren dürfen ist mir nicht klar.

StöRschall

Ich finde das ist vergleichbar zur Anschauung:

Größe des Geldes = Wert - Gegenwert

Strafmaß = Schwere der Tat - Reue

Stimmt die Rechnung nicht, komm am Ende ein falsches Ergebnis raus.

DerVolli
Jedes Rennen unterschiedlich bewerten

Ich gehe davon aus, dass damit gemeint ist, dass jede Ausgangslage anders ist. In Köln hat sich das Rennen wohl spontan ergeben, es war also kein grundsätzlicher Vorsatz zu unterstellen - auch wenn die Folgen verheerend waren. In Berlin scheint das anders gewesen zu sein, hier hat man das wohl vorab von langer Hand geplant. Somit gibt es einen Vorsatz, es gibt ein Motiv/Beweggrund (Befriedigung des eigenen Macho-Geltungsbedürfnisses) und eine Gelegenheit. Hier kann man einen Mord dann durchaus verargumentieren, denn jeder halbwegs vernünftige Mensch weiß doch, wie gefährlich es ist, mit mehr als 100 Sachen durch eine Stadt zu rasen, wo jederzeit andere Verkehrsteilnehmer jeder Art auftauchen können - auch nachts - und die Ausweichmöglichkeiten oft gleich null sind.
Es gibt die Möglichkeit, auf dem Nürburgring o.ä. legale Rennen mit dem eigenen PKW zu fahren, wenn man das unbedingt braucht. Wer sich für 3000 Euro eine Felge kaufen kann, kann sich da auch die Startgebühren leisten.

Veto
Was ist ein "Autorennen"?

Das ist doch die entscheidende Frage, vor allem in Bezug auf die neue, verschärfte Gesetzeslage. Vorweg: Natürlich ist jegliche Raserei, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, verwerflich und muss bestraft werden. Aber es muss auch noch Unterschiede geben zwischen solchen Situationen:
1. Ein Beispiel eher für einen vorübergehenden Führerscheinentzug: Zwei Autofahrer stehen nebeneinander an der Ampel, kennen sich nicht, haben sich nicht verabredet, aber per Augenkontakt entsteht ein Spurt-'Rennen' zur nächsten Ampel. Natürlich kann dabei auch eine arglose alte Person beim Überqueren der Straße das Opfer werden. Aber nur dann, wenn beide Autofahrer nicht reagieren.
2. Ein Beispiel, das im Sinne der neuen Gesetzeslage mit aller Härte und Gefängnisstrafen zu ahnden ist: Über die (a)sozialen Medien verabredet sich eine Gruppe zu einem Rennen, wie es sie in Computerspielen gibt. Es werden auch Wetten abgeschlossen und Preise ausgesetzt. Gibt es nicht? Leider doch.

privat23
Deutschland

Paradies für Täter.

Wieviel Anteilnahme, Verständnis, Empathie und Milde in diesem Land den Tätern entgegengeworfen wird ist nur noch als Provokation zu verstehen.
Sinnentleerte Raser töten Menschen - Sie sind , wie Richtig in Berlin erkannt, als Mörder zu verurteilen.

Das hier mal wieder nur Bewährungsstrafen ausgesprochen wurden passt ins perfekt ins Bild.

StöRschall

Generell finde ich erst mal, dass Typen, die sowas machen, nicht in der Lage sind verantwortlich mit dem Recht ein Auto in der Öffentlichkeit zu führen, umgehen können.

Eigentlich sollten sie solange nicht das Recht bekommen, bis sie dazu kognitiv und emotional in der Lage sind.

Und eigentlich bräuchte man dafür Psychologen und keine Richter, um das feststellen zu können, oder zu mindest einen Psychologischen Test, der das misst. Weiß nicht, ob es so was gibt.

privat23
Eine Rechtssprechung ala Schildburg

"Das Landgericht Köln hatte gesagt: Hätte er Sorge, Empathie und Mitgefühl gezeigt, wäre das ein Grund gewesen, die Strafe zu mildern. Das Gegenteil dürfe dann aber nicht zu einer Verschärfung führen, auch wenn das Verhalten moralisch anstößig sei. Vielmehr müsse die Strafhöhe dann so bleiben, wie sie ist."

Gut das die Menschen in Deutschland über solch Unfassbarkeiten informiert werden.

Besser lässt sich das Täterumarmende System nicht bloßstellen!

InDubioProDuriore
Urteil des LG Berlin

Liebe Tagesschau Redaktion,

das Urteil des LG Berlin wird vor dem 5. Strafsent des BGH verhandelt. Dieser sitzt aus historischen Gründen in Leipzig, nicht in Karlsruhe.

Eine Verweisung an den Großen Strafsenat oder auch eine Verfassungsbeschwerde wären dann wieder dort.

frosthorn
@DerVolli, 8:37

In Köln hat sich das Rennen wohl spontan ergeben, es war also kein grundsätzlicher Vorsatz zu unterstellen - auch wenn die Folgen verheerend waren. In Berlin scheint das anders gewesen zu sein, hier hat man das wohl vorab von langer Hand geplant.

Also ich weiß nicht. Wieviel Zeit muss den zwischen Entschluss und Ausführung verstreichen, damit man von Vorsatz sprechen kann? Auch das Kölner Autorennen fand ja nicht aus Versehen statt.

InDubioProDuriore
Strafwürdigkeit der Raser

Dir Bewährungstrafe halte ich ebenfalls für falsch.
Eine Verurteilung wegen Mordes, wie das LG Berlin es annahm,wird jedoch in keinem Fall zu halten sein. Dies liegt an der besonderen Struktur des Mordtatbestandes und an dem magelnden Willen der Personen einen anderen Menschen zu ermorden.

Man könnte auf Totschlag plädieren, hierfür müsste den Tätern jedoch nachgewiesen werden, dass Ihnen der mögliche Tod einer anderen Person vollkommen egal war. Das wird hier schwierig sein.

Vielmehr bleibt es bri der fahrlässigen Tötung, die hier auch richtig ist. Fragen sie sich einfach mal was sie für passend halten würden wenn sie bei 100 erlaubten Km/h 180 fahren und eine Person umbringen. Plädierten Sie auch auf Mord?

Was eine geänderte Gesetzgebung angeht so halte ich diese für richtig, mit dem Strafrecht zum Tatzeitpunk kann jedoch nur fahrlässige Tötung bei rauskommen.

StöRschall
09:05 von privat23

Deswegen sagt ja die Staatsanwaltschaft, dass das Strafmaß von Anfang an zu tief angesetzt war.

Wobei ich nicht weiß, wie alt die Täter waren.
Das wird da wahrscheinlich auch mit reingespielt haben.
Vielleicht waren die erst achtzehn. Also quasi noch Kinder.
Stand, glaub ich nirgends.

joyomaran
Keine Verhältnismäßigkeit!

Diese Urteil ist beschämend und eine Ohrfeige für die Geschädigten. Ein schwerer Rückschlag für die Gerechtigkeit, die durch dieses Urteil mehr als nur in Frage gestellt wird. Warum die/der Richter hier so täterfreundlich geurteilt haben/hat ist mehr als fragwürdig. Wer einen Menschen "indirekt vorsätzlich" tötet indem er das - bei dem was er tut - in Kauf nimmt, gehört hinter Schloss und Riegel. Welche seltsame Rechtsauffassung erlaubt es den Tätern, danach noch offen herumzuspazieren um wieder "ganz zufällig" gemeinsam durch die Stadt zu rasen. Zu glauben, das ein Fahrverbot sie davon abhält ist lächerlich - offensichtlich waren sie ja auch bereit, ein verbotenes Rennen mit Todesfolge zu veranstalten! Wer dieser Begründung gefolgt ist, erscheint nicht nur naiv - sondern gehört von seinem Posten abgelöst! Versetzt man sich in die Rolle der Angehörigen der getöteten Studentin (Mutter, Vater, Geschwister, Verwandte und Freunde) erscheint dieses Urteil ebenso ungesetzlich wie die Tat.

StöRschall
08:34 von frosthorn

"n. So jemandem gehört kein Führerschein ausgehändigt."

Seh ich auch so.
WENN er denn in unauffälligen Situationen überhaupt so auffällig ist.

Aber Sie wissen ja ,wie es ist, dann muss das Vom Fahrlehrer erst mal erkannt werden ...
Sie wissen allein schon aus dem Forum hier, dass es sehr viele Menschen gibt, die unakzeptables Verhalten als solches noch nicht mal annähernd als solches zu werten in der Lage sind (Stichwort: Trump nur mal als Beispiel)
Ja und dann kommt da noch der Kostenfaktor.
Ein Fahrlehrer, der keine Fahrerlaubnis ausstell t ... das spricht sich rum. Jeder Fahrschüler weniger ist ein Verlustgeschäft.

Gast
Im Namen des Volkes...

heißt es bei jedem Urteil. Woran, frage ich mich, liegt es dann, dass das Volk sich immer häufiger an den Kopf fasst, wenn solche Urteile verlesen werden.

Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass das "gesunde Volksempfinden" und "selbsternannte Stammtischrichter" nicht Basis einer fairen und gerechten Justiz sein dürfen.

Auf der anderen Seite... Gesetze sind letztendlich der Versuch, Gerechtigkeitsempfinden in Worte zu gießen. Wenn sie sich verselbstständigen, und irgendwann nur noch Gesetze auf Gesetzen aufbauen und nicht mehr auf Gerechigkeit und Logik, dann kann das auch nicht im Sinn des Erfinders (oder des Volkes) liegen.

Hier täte es Not, einen Wertekanon zu definieren - Grundgesetz, Menschenrechte, logische Axiome, in dessen Rahmen sich alle Gesetze und Urteile bewegen müssen.

Tötungen aus niedrigsten Beweggründen z.B. würden dann nicht mehr mit 2 Jahren auf Bewährung enden, nur weil ein Auto statt eines Baseballschlägers benutzt wurde.

Gast
Ob es durch illegale Rennen Tote gibt oder nicht...

entscheidet letztendlich der Zufall.

Dass der eine Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, war ganz klar seine Schuld, und lag an der maßlos überhöhten Geschwindigkeit.

Dass er aber in eine Radfahrerin gekachelt ist statt z.B. in einen Briefkasten war Pech.

Dennoch: Eine Tote aus niedrigen Beweggründen sollte ihm mindestens zehn Jahre bringen, alles andere wäre für die Angehörigen ein Schlag ins Gesicht.

Andere Teilnehmer illegaler Rennen gefährden genauso Menschenleben, sie töten nur aus Glück niemanden. Entsprechend sollte die Strafe auch hier Gefängnis ohne Bewährung sein, plus vor allem anderen ein permanenter Führerscheinentzug.

Das gebietet die Vorsorge- und Schutzpflicht des Staates seinen Bürgern gegenüber. Wer illegale Rennen fährt ist zur Führung eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet, und wird mit etwas Pech früher oder später jemanden töten.

mirage3a
Keine falsche Toleranz

Die Entscheidung der Richter im Kölner Fall nur Bewährungsstrafen auszusprechen kann kaum jemand verstehen.Jedenfalls derjenige nicht,der noch über ein normales Rechtsempfinden verfügt.Solche Urteile sind völlig falsche Signale an Raser,die sich offenbar um die Folgen ihres Handelns überhaupt nicht sorgen.In dem vorliegenden Fall kam eine unschuldige Radfahrerin zu Tode und einer der Angeklagten sorgt sich um seine Felgen! Urteile sollen die Beklagten zum Nachdenken und möglicherweise zu einer Verhaltensänderung bringen.Wie soll das hier gelingen?? Ein lebenslanges Fahrverbot und eine Freiheitssrafe ohne Bewährung wäre da angemessen gewesen.Da hat die Staatsanwaltschaft völlig Recht.

Provinzposse
Es sind nicht nur diese „Möchtegern-Rennfahrer“,

… sondern auch die, welche auf Autobahnen ihre voranfahrenden FahrerInnen bedrängen und nötigen, sodass sie sich verunsichert fühlen. Auch denen sollte man öfters mit mehr zivilem Personaleinsatz auf den Autobahnen beikommen.
Nichts gegen „freie Fahrt für freie Bürger“, aber wenn es dann die „VornfahrerInnen“ zu riskanten Manövern verleitet, ist das nicht mehr lustig!

ValentinLLM
warum Fahrlässigkeit

@dr.bashir

Wenn Sie sich Ihren Beitrag angucken, müsste der springende Punkt auffallen.
Das Rennen findet bewusst statt, nicht die Tötung.
Die Fahrer haben sich nicht getroffen und gesagt: "Lass uns jemanden umfahren."

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das trifft dann auf die Tötung zu, nicht jedoch auf die Fahrt. Das sind unterschiedliche Vorgänge, zwar in Tateinheit, trotzdem getrennt.

Totschlag ist auch nicht im Affekt - Deutsche Gesetze unterscheiden sich hier zur Schweiz oder Österreich.

frosthorn
@privat23, 9:05 & @joyomaran, 9:47

@privat23
Besser lässt sich das Täterumarmende System nicht bloßstellen!

Ich bin mit diesem Urteil auch nicht einverstanden. Aber daraus auf ein "täterumarmendes System" zu schließen ist eine plumpe und unzutreffende Verallgemeinerung.

@joyomaran
Versetzt man sich in die Rolle der Angehörigen der getöteten Studentin (Mutter, Vater, Geschwister, Verwandte und Freunde) erscheint dieses Urteil ebenso ungesetzlich wie die Tat.

Wir haben unser Rechtssystem mit gutem Bedacht so aufgebaut, dass nicht die Opfer oder die Hinterbliebenen das Strafmaß bestimmen, sondern das Gericht. Das kann auch manchmal daneben liegen (wobei das wohl immer auf den Betrachter ankommt). Aber entscheidend ist nun mal die Art der Straftat und nicht das persönliche Leid der Betroffenen. Sonst müsste es ja jedesmal Freisprüche geben, wenn es niemanden gibt, der trauert.

Gast
@@07:22 von Pflasterstein

Ich kann übrigens der Argumentation nicht ganz folgen, dass "jedes Autorennen anders zu bewerten ist". Warum? Einzig und alleine die FOLGEN sollten da entscheidend sein.

Zum einen spielt in unserem Rechtssystem die Intention eine erhebliche Rolle. Wenn nur die Folgen einer Tat entscheidend wären, dürfte man nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterscheiden.

Zum anderen wird ja mit „Rennen“ ziemlich viel über einen Kamm geschoren. Wer mit 90 durch die Stadt rast, handelt vermutlich nicht vollkommen rücksichtslos (bitte noch nicht aufregen), WEIL es durchaus noch schneller gehen könnte. Die Berliner sind ja deswegen wegen Mordes verurteilt worden, weil man aufgrund ihrer Geschwindigkeit unterstellt hat, dass sie schnell gefahren sind, dass wirklich nichts mehr ging, also maximal rücksichtslos.

Dennis K.
Mord ist absurd (auch im Berliner Fall), aber...

... fahrlässige Tötung wird der Schwere der Schuld definitiv auch nicht gerecht.

Der niedrige Strafrahmen bei der fahrlässigen Tötung ist dadurch zu begründen, dass wir alle ganz schnell in die Situation kommen können, einen anderen Menschen zu töten, obwohl wir das definitiv nicht wollen - z.B. durch absolut nachvollziehbare Alltags-Fahrlässigkeiten (z.B. Nachts ohne Licht mit dem Rad fahren und wirklich ungünstig mit einem anderen Radfahrer ohne Licht kollidieren...).

Wer jedoch ein Autorennen - vor allem im Stadtbereich - fährt, begeht keine "Fahrlässigkeit", er stellt bewusst sein zweifelhaftes Vergnügen über Menschenleben, da diese Rennen leider viel zu oft tödlich ausgehen. Die Gesetzesverschärfung ist daher sinnvoll, aber natürlich in den vorliegenden Fällen nicht anwendbar, da diese vor der Verschärfung begangen wurden.

Dennoch müssen Richter auch beim Strafrahmen der fahrlässigen Tötung den Unrechtsgehalt der Tat berücksichtigen, sodass es nicht zur Bewährung kommen sollte.

Anonymer-User

Wenn man mit über 100 Stundenkilometern durch die Innenstadt rast, liegt bedingter Vorsatz vor, da man billigend in Kauf nimmt dass andere Personen schwer verletzt werden oder gar zu Tode kommen. Daher liegt auf jeden Fall Totschlag vor; nach der Gesetzesverschärfung kann man aber in bestimmten Fällen (wie in Berlin) auf Mord verurteilen. Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit wenn Personen bei einem Autorennen versterben wäre die abschreckendste Strafe überhaupt für diese asozialen unverantwortungslosen halbstarken Idioten!

Außerdem sind diese lächerlichen und wirklungslosen Bewährungs'strafen' keine Strafen, sondern lediglich Ermahnungen und deshalb grundsätzlich abzuschaffen - genauso wie generell Verjährungsfristen bei Straftaten, die nur dem Täter einen Vorteil verschaffen, z.B. wenn das Opfer aus Angst oder Scham (bei Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch/Nötigung) zu spät aussagt/anzeigt oder sich der Täter bis zur Verjährung der Tat(en) versteckt oder ins Ausland flüchtet.

artist22
@Nicht ganz richtig 8:39 von Bernd39

Sie haben Recht. ;-)
Ich war auch mal Schöffe und sehe im 'Totschlag' auch eine Möglichkeit,
dem Dilemma der Zuordnung dieser Taten einigermassen gerecht zu werden.

harry_up
“Autorennen“?

Künftig werden die Anwälte sich darum rangeln, ob es sich bei der deutlich zu schnellen Fahrt zweier dicht hintereinander fahrenden Autos um ein “illegales Autorennen“ oder eine “spontane Spritzfahrt“ oder ein “eiliges Sich-Fortbewegen zweier Fahrzeuge zum Zwecke des schnelleren Erreichens eines Ziels“ oder... handelt.

Sollte eine unbeteiligte Person dabei zu Tode kommen, ist dies dann für die Urteilsfindung maßgeblich.

Einerer

Mit "was hätte passieren können" kann man nicht argumentieren.
Jetzt ist was passiert.
Und dann kann man fahrlössige Tötung schon annehemen.
Solange nix passiert, ist es eben nur eine geschwindigkeitsübertretung.
Jeder Fall ist anders.

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