Eine Frau mit Kopftuch vor Gericht. (Archivbild)

Ihre Meinung zu Referendarin scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot

Eine Muslimin möchte während ihrer Ausbildung zur Juristin ein Kopftuch tragen. Doch das wurde ihr untersagt, die Frau klagte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig gegen die Frau entschieden: Juristen im Staatsdienst müssten neutral auftreten. Von Klaus Hempel.

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40 Kommentare

Kommentare

Oreg
Widersprüchlich

Solange in deutschen Gerichten noch Kruzifixe an der Wand hängen, gibt es keinen Grund, den dort Beschäftigten ein Kopftuch zu verbieten. Im Gegenteil: Das Kruzifix an der Wand impliziert eine religiöse Voreingenommenheit des gesamten Staatsapparates, während das Kopftuch nur ein individueller Ausdruck ist.
Sind Kreuze um den Hals eigentlich auch verboten?

karlheinzfaltermeier
Hat man.....

endlich erkannt, daß das Kopftuch eben keine Modeerscheinung, kein kulturelles Merkmal ist, sondern sehr wohl ein religiöses, ideologisches, weltanschauliches Symbol wie die Tracht eines Ordens ist!

killing joke
Machtsymbol

EIn so prägnantes Zeichen wie das Kopftuch kann nicht einfach als Zeichen eines persönlichen Bekenntnisses abgetan werden. Es ist in erster Linie ein Loyalitäts- und Machtsymbol, mit dessen Präsenz im öffentlichen Raum dieser Raum auch entsprechend besetzt wird

Gast
Und das Kreuz?

Habe ich das falsch in Erinnerung oder hängt in vielen (allen?) Gerichtssälen ein Kreuz an der Wand. Zitat: "Außerdem hätte jeder Prozessbeteiligte einen Anspruch darauf, vor Gericht nicht mit religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen konfrontiert zu werden." Dem kann ich nur beipflichten, dann aber runter mit den Kreuzen!

eine_anmerkung
Ein gutes Urteil

Ein gutes und richtiges Urteil. Ich denke mehr kann und braucht man darüber nicht zu sagen.

GeMe
@11:35 von Oreg: Widersprüchlich

Genau die gleichen Fragen habe ich mir beim Lesen des Berichtes auch gestellt.

Als Atheist würde ich im Falle eines Prozesses darauf bestehen, dass Kruzifixe abgenommen werden.

SydB

Hidschāb nennt sich dieses Kleidungsstück.

Aber BTT, ich finde die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht richtig. Eine Begründung spare ich mir.

Tada
@ Oreg

"Widersprüchlich Solange in deutschen Gerichten noch Kruzifixe an der Wand hängen, gibt es keinen Grund, den dort Beschäftigten ein Kopftuch zu verbieten" Am 04. Juli 2017 um 11:35 von Oreg

Finde ich nicht.
Es ist niemandem untersagt ein Kopftuch an die Wand zu hängen. In den meisten Einrichtungen gibt es sogar Kleiderhaken.

Tada
Kleidungsvorschriften

Die gibt es an jedem Arbeitsplatz.

Ich bin mir sicher, dass die Frau auch nicht Bauchfrei herumlaufen dürfte. Auch dann nicht, wenn sie ein Mann wäre.

Klaus Leist
@oreg

Das Kruzifix hängt, wie Sie richtig bemerken, an der Wand. Es ist kein Kleidungsstück. Und wenn Sie als Angeklagter darum bitten, dass es abgehängt wird, dann wird Ihrer Bitte entsprochen. Insofern hinkt Ihr Vergleich. Im übrigen ist das Kruzifix ein häufiges Zeichen in unserem christlich dominierten Abendland.

Volkspartikel
Freiheit heißt nicht Grenzenlosigkeit...

... in dem Sinne, daß ich in unserer Gesellschaft alles Kombinieren kann. Manche Situationen schließen sich aus. So dürfte ich als Evangele in der röm.-kath. Hierarchie kaum eine Chance haben, Karriere zu machen. Deshalb versuche ich das auch nicht. Und ein entspr. Vorbestrafter kann kein Taxifahrer werden (außer über Uber, da braucht man kein Führungszeugnis). Und im Staatsdienst habe ich die Pflicht zur religiösen Transparenz resp. zur Neutralität. Ich möchte keiner Muslima absprechen, ihr Kopftuch zu tragen, aber hier muss sie sich entscheiden: entweder, oder.

deutlich
Die Frau will Juristin werden?

und hat offenkundig Probleme damit zu verstehen, was religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität in der Justiz bedeutet? Und was soll das bedeuten, sie wolle in der Ausbildung nicht auf das Kopftuch verzichten? Nachher geht es also doch? Augen auf bei der Berufswahl!

Gnom
In einem säkularen Staat

sind dessen Vertreter der Judikative und Exekutive zur Neutralität verpflichtet! Jeglicher Anschein/ Verdacht, ein Urteil könnte durch die Anwesenheit einer kopftuchtragenden Frau hinter der Richterbank zugunsten oder Ungunsten einer Person oder eines Sachverhaltes ausfallen, muss im Vorfeld ausgeräumt werden.

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Und ich bin garantiert nicht islamophob, sondern objektiv - aus diesem Grund verstehe ich allerdings das Kreuz in vielen Gerichtssälen auch nicht.

Maria-José Blumen
@Oreg

"Solange in deutschen Gerichten noch Kruzifixe an der Wand hängen, gibt es keinen Grund, den dort Beschäftigten ein Kopftuch zu verbieten"

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Ein Kruzifix hat in einem Gerichtssaal auch nichts zu suchen. Eine "Justitia" gerne, die ist ja nur eine Allegorie.

Sind wir denn immer noch nicht soweit dass wir in staatlichen Angelegenheiten allem Aberglauben abschwören und unsere Rechtsprechung ausschliesslich auf den Institutionen unserer weltlichen Demokratie aufbauen?

Glauben darf jeder was er will. Nur darf er/sie damit die Mitmenschen nicht drangsalieren. Ich würde mich drangsaliert fühlen wenn auf der Richterbank oder auf dem Platz des Staatsanwaltes plötzlich eine Nonne in ihrer Kluft sässe, oder eine mit muslimischem Kopftuch. Ich würde beiden nicht zutrauen meinen Fall objektiv nur nach unseren Gesetzen zu beurteilen.

Wem sein Glaube wichtiger ist als sein Amt, der hat in diesem Amt nichts zu suchen.

welcome in peace
das Kreuz müsste dann aber ebenso von der Wand...

Wenn man das mit der Trennung von Staat und Religion wirklich ernst meint, dann müssten doch jetzt auch alle Kreuze aus den Gerichtsäälen in D entfernt werden? Eigentlich ja - denn, Kopftuch, Nonnengewand und Kreuz sind doch religiöse Zeichen und da der Staat der Neutralität in der Rechtsprechung verpflichtet ist, haben Religionssymbole im Gerichtsaal dort im allgemein nix zu suchen - meine persönliche Meinung.

Gast
Schlechte Entscheidung

 
Während ich grds. auch der Ansicht bin, dass Staatsbedienstete - egal ob sie nun Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Lehrer oder Sachbearbeiter sind - insbesondere dann, wenn sie unmittelbar mit dem Bürger zu tun haben - neutral auftreten müssen, bedeutet dies jedoch, dass das Referendariat dahingehend angepasst werden muss, dass Referendare nicht für den Staat auftreten.

Jeder, der Volljurist werden will - und zwar völlig egal, ob er danach für den Staat arbeiten will, Rechtsanwalt werden will oder etwas anderes machen will - muss durch das gesetzlich vorgeschriebene Referendariat.

Wenn der Gesetzgeber eine solche Hürde zum angestrebten Beruf aufbaut, dann muss er sie so ausgestalten, dass jeder der Volljurist werden will, sie nehmen kann, ohne sein Glauben verleugnen zu müssen, wenn dies nicht zum Berufsbild Volljurist gehört. Und als Volljurist, der nicht für den Staat arbeitet, muss man nicht neutral auftreten und kann durchaus ein Kopftuch tragen.
 

Tada
PS. Nur damit es keine Missverständnisse gibt

Ich bin dafür, dass Frauen privat tragen, was sie wolle. Ob Kopftuch auf der Straße oder Burkini im Schwimmbad.

Aber Arbeitsplatz ist Arbeitsplatz und Chef hat das letzte Wort.
Gehen bei uns Leute auf die Messe, müssen sie sogar einheitlich gekleidet sein, schwarze Hose und schwarze Weste tragen. Und ich sehe in Schwarz 10 Jahre älter aus...

Anonymer-User

Religiöse Symbole haben im säkularen Deutschland weder in Gerichten - noch in Alten-/Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten etwas zu suchen - es sei denn natürlich, der Kindergarten, die Schule, das Krankenhaus oder das Alten-/Pflegeheim ist katholisch oder evangelisch und nicht staatlich/städtisch.

In Gerichten, die immer staatlich und neutral sind, darf es keine religiösen Symbole geben, egal ob an der Wand oder von den dortigen Richtern, Schöffen oder Anwälten getragen - was auch für AzuBis gilt.

Mir ist aber auch kein Gericht bekannt, in dessen Räumen Kreuze hängen, wenn ja bitte ich um Beweisbilder, das würde nämlich gegen das Neutralitätsprinzip verstoßen und außerdem Anders- und Nichtgläubige stören.

@Sydb

Der Hidjab ist das weit verbreiteste und kleinste muslimische Kopftuch.

Gast
Schlechte Entscheidung

 
Stellen Sie sich mal vor, der Gesetzgeber sagt, dass bei jeder Berufsausbildung ein staatliches Praktikum in einer Behörde oder anderen staatlichen Stellen vorgesehen ist.

Und dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass, während man in einer staatlichen Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle arbeitet, man neutral aufzutreten hat.

Das hieße, dass all jene, die aufgrund ihrer Religion nicht religiös neutral auftreten können, etwa weil sie ein Kruzifix um den Hals oder ein Tuch auf dem Kopf tragen müssen, von solchen Ausbildungen ausgeschlossen sind.

Genau das passiert im Referendariat und dürfte wohl kaum mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Die richtige Entscheidung wäre gewesen, der Antragstellerin zu erlauben, das Referendariat mit Kopftuch fortzusetzen und dem Antragsgegner aufzugeben, die Antragstellerin nicht in eine Situation zu bringen, in der sie religiös neutral auftreten muss.

Dann darf die Antragstellerin eben keine Sitzungsvertretung übernehmen.

Problem gelöst.
 

Heidemarie Bayer
Geht nicht!

Deutschland ist ein säkularer Staat, deshalb gehört ein Kopftuch nicht in einen Gerichtssaal, auch wenn es nur von einer Referendarin getragen wird.
Was diese Muslima privat macht, steht nicht zur Debatte, jedenfalls an Schulen bei Lehrerinnen und auch sonst im ganzen öffentlichen Dienst sollte es nicht erlaubt sein.

Sisyphos3
gibts keine Kleidervorschrift

für Richter
dachte das immer
also kann ne Richterin mit Hot Pants kommen
und ihr Kollege mit Bermuda Shorts
Irokesen Schnitt ohnehin

Heidemarie Bayer
@ consultus iuris

Sie haben einfach noch nicht verstanden, daß wir in einem säkularen Staat leben und wenn jemand hier in einer staatlichen Stelle arbeitet, dasjenige neutral aufzutreten hat. Nicht umsonst tragen Richterinnen zur schwarzen Robe ein weißes Tuch, damit man evtl. nicht ihr Kleidungsstück oder ihr Schmuckstück sieht und Richter eine neutrale weiße Kravatte. Und von solchen Neutralitätsverpflichtungen sollten wir in unserem Staat nicht abweichen.
Eine Muslima kann sich doch auch vorher überlegen, ob sie, wenn sie unbedingt auf das Kopftuch nicht verzichten will oder kann, einen anderen Beruf zu ergreifen.

Karl Kraus
@ von consultus iuris

Sie schreiben:" ohne sein Glauben verleugnen zu müssen, ..."
diese Argumantation ist rabulistisch; keine Muslima verleugnet ihren Glauben, wenn sie ohne Kopftuch auftritt.

Tada
@ consultus iuris

"Dann darf die Antragstellerin eben keine Sitzungsvertretung übernehmen. Problem gelöst" Am 04. Juli 2017 um 14:34 von consultus iuris

Ich glaube wohl kaum, dass solche Tätigkeit nur eine ABM ist.

Sisyphos3
ich sehe auch vorteile darin

wäre es nicht sinnvoll, dass eine Richterin Totalverschleierung trüge ?
dann bräuchte Dann bräuchte sie dem Angeklagten bei der Urteilsverkündung
nicht in die Augen schauen
))Polemik aus((
Es ist erstaunlich was heutzutage alles herhalten muß, .... Religionsfreiheit
also ich erwarte in einem Gerichtsaal eine Robe als Ausdruck von Würde ....
und ein frisch gewaschenes Hemd auf der anderen Seite und einen gewissen Respekt
klar bin auch stockkonservativ

zyklop
@ consultus iuris 14:34

"Und dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass, während man in einer staatlichen Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle arbeitet, man neutral aufzutreten hat. Das hieße, dass all jene, die aufgrund ihrer Religion nicht religiös neutral auftreten können, ..."

Also erstens kann jeder neutral auftreten. Religion hat man im Kopf oder im Herzen, aber nicht auf dem Kopf oder außen an der Kleidung. Ein kleines Kreuz tragen viele unter der Kleidung am Hals.
Und zweitens erklären Sie uns doch bitte mal, warum in der Türkei des Hern Kemal Atatürk das Kopftuch ausdrücklich in Gerichtsgebäuden verboten war (in Schulen auch usw.). Ist da irgendein Schaden entstanden? War das für die Juristen unzumutbar? Nein !

schutzbefohlener
um 11:35 von Oreg

auch als Agnostiker muss ich Ihnen hier widersprechen. Das Christentum hat ein Deutschland eine andere geschichtliche Tradition als der Islam. Zumal unser Rechtssystem auch auf einer christlichen Ethik fußt.
Der Islam ist mit unserem Rechtssystem inkompatibel. Angefangen von der Religionsfreiheit, die es in keinem mehrheitlich islamischen Land gibt, über die Gleichstellung von Mann und Frau bis hin zur Rechtsprechung, die im Islam klar geregelt ist.
Wenn Muslime meinen für die Gleichheit von Islam und anderen Religionen kämpfen zu müssen, gäbe es genügend Betätigungsfelder.

karwandler
re consultus iuris

"Stellen Sie sich mal vor, der Gesetzgeber sagt, dass bei jeder Berufsausbildung ein staatliches Praktikum in einer Behörde oder anderen staatlichen Stellen vorgesehen ist.

Und dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass, während man in einer staatlichen Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle arbeitet, man neutral aufzutreten hat."

Warum soll ich mir das vorstellen? Es ist sowas von hypothetisch ...

Lyn
sehr gutes Urteil

geht doch. - Danke, BVG.

Solche Urteile wünsche ich mir auch für Schulen und sämtliche Behörden. Ohne Ausnahme. Und die Kosten sollte die Klägerin tragen.

Oreg
Weg mit dem Kruzifix

Wie die Richter feststellen, hat "jeder Prozessbeteiligte einen Anspruch darauf, vor Gericht nicht mit religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen konfrontiert zu werden." Was anderes als eine solche Konfrontation sollte ein Kruzifix sein? Wer bezweifelt, dass es das noch gibt (es ist auch schwer zu glauben), dem hilft Google: Kruzifix Gerichtssaal. Das Kreuz hängenzulassen, aber das Kopftuch zu verbieten, ist klar diskriminierend.
Auch das christlich geprägte Abendland ist kein Argument mehr in einem Land, in dem noch nicht einmal mehr 15% der Bevölkerung regelmässig in die Kirche gehen.

Oreg
@schutzbefohlener: christliche Ethik

Unser Rechtssystem leitet sich vom römischen Recht ab, unsere Werte sind heute wesentlich von der Aufklärung geprägt. Das Christentum spielt darin keine grosse Rolle -- zum Glück. Grade z.B. mit der Gleichstellung von Mann und Frau hat's das Christentum nämlich auch nicht so.

Insulaner1982
Immer das Selbe!

Allen, die nicht verstehen können, warum in vielen deutschen Schulen, Ämtern und Gerichten Kruzifixe an der Wand hängen, sei gesagt, daß Europa und Deutschland mehrheitlich christlich sind. Das Kreuz ist auch kein Kleidungsstück jeglicher Art. An der Wand ist es eine Art Deko und um den Hals teilweise Schmuck. Ein Kopftuch gibt es sicherlich nicht aus purem Gold, Silber oder auch aus Holz. Es gibt in Europa ebenso freie Länder wie Deutschland, z. B. Schweden, Dänemark, Norwegen, Schweiz..... die sogar ein Kreuz auf Ihrer nationalen Fahne abgebildet haben. Es gibt zwar islamisch grüne Fahnen, aber auf keiner ist ein Kopftuch abgebildet. Die Dame kann sich doch auch eine Kette mit Halbmond dran umlegen und diese für sich unter der Kleidung tragen. Machen die meisten Christen doch auch.

Petrocelli
@ Klaus Leist

Die Bundesrepublik kennt nur Religionsfreiheit, keine dominierende Religion. Wenn ich an die seit Jahren leeren Kirchen und die steigenden Zahlen von Kirchenaustritten denke, dann würde ich eher sagen, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung ganz sicher nicht als Christen fühlt. Das Bevorzugen christlicher Symbole ist also obsolet und gehört abgeschafft.

toto96
@ oreg

"Auch das christlich geprägte Abendland ist kein Argument mehr in einem Land, in dem noch nicht einmal mehr 15% der Bevölkerung regelmässig in die Kirche gehen."

Ich gehe nicht in die Kirche, ich bin nicht mal Christ. Dennoch zahle ich freiwillig Kirchensteuer und das bewusst!
Waren sie mal in einem Hospiz, einem Kinderhospiz, einer psychiatrischen Großklinik, all diese Institutionen würden ohne die Kirche und gläubige Christen nicht funktionieren !

Wir sind ein christlich geprägtes Land, ich kann daran nichts verwerfliches finden, an einem Kreuz im Gerichtssaal ebensowenig, ein Kopftuch trägt eine Person, die damit ihre Religion deutlich zum Vorschein bringt, das muss nicht sein, genauso wenig wie eine Kippa bei einem Richter oder ein Kreuz beim Staatsanwalt.

Icke 1

Gute Entscheidung, denn wir leben im Okzident und nicht im Orient.

derdickewisser
Gut so!

Allen Foristen, die jetzt wie so oft erzählen, in deutschen Gerichten hingen überall Kreuze, sei gesagt: ich bin Schöffe in einem Landgericht, und im ganzen Gebäude gibt es kein einziges Kreuz an der Wand.
Der Vergleich hinkt aber sowieso; denn ein Kopftuch müsste man wenn schon dann mit einem religiösen Gewand, z.B. einer Casel oder so vergleichen. Oder einem Bischofskreuz auf der Brust eines Richters.
Dennoch bleibt unser Rechtssystem urpsünglich christlich motiviert und damit auch inhaltlich geprägt. Christlich geprägt, nicht mohammedanisch. Die Grundlegung der Menschenrechte, die am Anfang des Grundgesetzes stehen,. sind Teil einer christlichen Tradition. Nicht einer muslimischen. Die kennt keine rein menschlichen Rechte, sondern nur solche, die sich aus göttlichen Rechten ableiten.
Also nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen und nicht immer die selben Klischees herausschreien. Kopftuch hat im Gerichtssaal in Europa nichts verloren. Punkt.

derdickewisser
"Islam" heißt "Unterwerfung unter Gott"

und seine Gesetze. Das bedeutet der Begriff wörtlich. Unterwerfung unter den islamischen Gott selbstverständlich. Das Kopftuch ist ein Symbol dieser religiösen Überzeugung.
Das ist ganz einfach etwas, was in einem europäischen Gerichtssaal nichts zu suchen hat. Darüber muss man nicht lang streiten.

Oreg
@toto96: staatlich finanzierte Wohltaten

Die öffentlichen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind größtenteils staatlich finanziert, genau wie alle anderen. Ihre Kirchensteuer deckt im wesentlichen kircheninterne Personalkosten und Kirchenbauten.

rossundreiter
Lasst Freiheit walten.

Es ist mir völlig unverständlich, warum man Menschen (auch vor Gericht) nicht einfach so auftreten lässt, wie es ihrer persönlichen Präferenz entspricht, anstatt sie mit irgendwelchen absurden Kleidungs- und Erscheinungsvorschriften zu gängeln, sexualisierte Nacktheit ausgenommen.

@MJBlumen, 14:14
"Wem sein Glaube wichtiger ist als sein Amt, der hat in diesem Amt nichts zu suchen."

Sie scheinen Religion grundsätzlich nicht zu verstehen. Wohl jedem wirklich religiösen Menschen ist sein Glaube wichtiger als ein Amt.

toto96
@ oreg

Hospizarbeit lebt wesentlich vom Ehrenamt. Zwar gibt es geregelte staatliche oder kommunale Förderung der Hospizarbeit, aber nur ein Teil der entstehenden Kosten wird durch Zuschüsse und Pflegesätze der Krankenkassen gedeckt. Die Hospizarbeit ist auf Spenden angewiesen.

Zumindest ist das mein Wissen, vielleicht falsch ?