Beim CSD Ende Mai in Dresden ist ein Plakat mit der Aufschrift "Lieb' doch, wen du willst" zu sehen.

Ihre Meinung zu FAQ: Verstößt die Ehe für alle gegen das Grundgesetz?

Vor allem aus der Union gibt es Stimmen, die sagen, die Ehe für alle sei nur mit einer Grundgesetzänderung möglich. Was sind die rechtlichen Hintergründe? Und wie wahrscheinlich ist eine Klage in Karlsruhe? Eine Analyse von T. Sindram und F. Bräutigam.

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BVerfG muss in beide Richtungen prüfen

Nämlich nicht nur, ob die Erweiterung zulässig ist, sondern auch, ob nach der Erweiterung die verbleibenden Beschränkungen noch Bestand haben können. Die bisherigen Beschränkungen, nämlich Verbot einer Ehe naher Verwandter und von mehr als zwei Personen waren durch die Vorstellung begründet, dass eine Ehe auf die Zeugung von Kindern ausgerichtet ist und daher regelmäßig eine sexuelle Beziehung darstellt ("eheliche Lebensgemeinschaft") und nicht nur ein rein wirtschaftliches Rechtsverhältnis. Durch die Erlaubnis von Homo-Ehen wird dieses Verständnis aber obsolet. Damit ist von den anderen Einschränkungen Betroffenen der Klageweg eröffnet. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Gesetzgeber dem Verständniswandel der Ehe insoweit Rechnung trägt, dass er es zu einem reinen Rechtsverhältnis über gegenseitige Fürsorge und Verantwortung umwandelt, ohne irgendeine sexuelle Komponente als begründend vorzusehen. Damit würden alle bisherigen Beschränkungen entfallen, es wäre wirklich eine Ehe für alle.