Ein Kreuz, Blumen und Kerzen an der Unfallstelle nach einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach

Ihre Meinung zu Kommentar: Härtere Strafen für Raser - richtig so!

Rasern bei illegalen Autorennen droht künftig bis zu zehn Jahre Gefängnis, Fahrzeug- und Führerscheinentzug. So steht es in einem verabschiedeten Gesetzentwurf. Richtig so, meint Julia Barth. Über die bisherigen Geldstrafen hätten Raser nur müde gelächelt.

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49 Kommentare

Kommentare

nie wieder spd

Härtere Strafen nützen gar nichts, wenn nicht genug Polizeibeamten das sind, die sich um die Einhaltung von Gesetzen kümmern.

Thomas Wohlzufrieden
Ein gutes Gesetz

Raser benutzen ihr Fahrzeug oft wie eine Waffe, und gehören entsprechend bestaft. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang der Entzug des Fahrzeuges unter entsprechenden Umständen. Damit werden diese potentiellen Straftäter am härtesten getroffen. Sehr positiv ist in diesem Zusammenhang auch, das vor kurzen der Verursacher eines schweren Unfalls bei einem illegalen Rennen wegen Mordes verurteilt wurde.

Kamminer
Tot ist tot

"Denn der Justiz ist durchaus zuzutrauen, unterscheiden zu können, ob jemand zu einem wichtigen Termin gehetzt ist, ein Tempolimit übersehen hat oder ob jemand aus reinem Spaß an der Freude verantwortungslos gerast ist."

Wenn man also einen dringenden Termin hat oder sogar betrunken ist, dann darf der Richter auch mal ein Auge zudrücken, wenn man jemand mit 120 überfährt und nur 50 erlaubt ist? Das ist ein sonderbares Rechtsverständnis. Denn in auch in diesen Fällen nimmt der Autofahrer billigend in Kauf, dass jemand getötet werden kann.

Rainer-Bergen
Entgegen einem

ergangenem Urteil bin ich der Meinung, daß illegale Rennen in geschlossenen Ortschaften eine Tötung akzeptieren bzw. sogar ein Tötungsvorsatz besteht. Es braucht also keine Gesetzesänderung. Die Strafen für diese Vergehen sind bereits in §§ festgelegt.

Theodortugendreich
Man merkt es ist Wahlkampf ...

... die Politik wacht und liefert Tätigkeitsnachweise.
Es war auch bislang nicht so, daß man bei Fahrlässiger Tötung um die Haftstrafe herumkam.

naiver Positivdenker
Ich find diesen Schritt richtig,

aber als erstes würde ich an einer anderen Stelle mit dem Anzug von Regeln beginnen. Auf der Autobahn herrscht mittlerweile der Wahnsinn. Dort treffen hohe und normale Geschwindigkeiten mit offenem "Hass" aufeinander. Dort sollte man erst einmal die Höchstgeschwindigkeit 130 einführen, auch wenn dieses den Autolobbyisten missfällt würde. Dieser Schritt ist aufgrund deseiner immer höheren Alters und der damit verbundenen vorsichtigeben Fahrweise schon lange überfällig. Meine Mutter traut sich aus Angst vor den Rasen schon lange nicht mehr auf die Autobahn.

Paco
Klar definieren

Man muss den Grünen und Linken da schon recht geben, was ist Raserei. Wenn das ein Gummiparagraph wird, der immer dann angewendet wird wenn man nicht mehr weiter weiß, dann muss da nachgebessert werden. Wer mit 120kmh in der Stadt Brötchen holt ist sicher dabei, aber es gibt Umfahrungsstraßen, da sind vielleicht 60kmh erlaubt, und nachts wenn es leer ist kommt man dann vielleicht mal auf 120kmh. Dann ist man nicht unbedingt ein Raser im herkömmlichen Sinn. Es muss schon genau definiert sein, wenn hart bestraft wird.

Obermotzer
Härtere Strafen....endlich

Vollkommen richtig, den außer den genannten Gründen für die Raserei kommt sehr oft noch reiche Angeberei, Machotum und Profilierungssucht, und das auf Kosten der Gesundheit und des Lebens unbeteiligter Bürger. Der Einzug des Fahrzeugs und des Führerscheins sollte dabei der Standard sein, und eine MPU vor FS Neuerteilung sowieso. Diese ist bei Alkohol oder Drogen am Steuer auch Standard. Wer das einmal durch hat, dem dürfte die Lust am Rasen deutlich gedämpft worden sein.
Vielen Dank, mit diesem Gesetz hat man schon viel zu lange gewartet.

AK47
Politik + Justiz

Der Satz "Diese Kritik ist nicht nachvollziehbar. Denn der Justiz ist durchaus zuzutrauen, unterscheiden zu können, ob jemand zu einem wichtigen Termin gehetzt ist, ein Tempolimit übersehen hat oder ob jemand aus reinem Spaß an der Freude verantwortungslos gerast ist."
Ist nicht nachvollziehbar. Genau das ist nicht die Aufgabe der Justiz. Auf deren Rücken wird das nun ausgetragen. Und Dtl. Wird dann wieder unterschiedliche Rechtsauffassung haben und dann die nächsten Instanzen beschäftigen.

Berni 1
Wir sind alle Raser!!!

Das Problem ist die Definition des Rasen´s.
Leider werden alle in eine Topf geworfen. Wenn ich einer einer 30er Zone 40 fahre, falle ich unter die Kategorie Raser.
Und jetzt mal ehrlich, wer ist nicht schon schneller gefahren als erlaubt?
Und wenn es um die Statistik geht, werden viele Unfälle, bei denen man keine genaue Ursache feststellen kann, unter "rasen" abgeheftet und somit gewinnt man schnell den Eindruck alle würden rasen.
Vom Prinzip her sind wir alle Raser!

Tim_R
Grauzonen

Ich wundere mich, wie eindeutig für viele die Themen „Rasen“ und „Illegale Rennen“ definiert zu sein scheinen.
Ein Beispiel: In unserer Stadt gibt es einige neuralgische Punkte, bei denen sich Fahrer PS-starker Autos gern z.B. an Ampeln regelwidrig Vorfahrt verschaffen (vulgo: reindrängeln) – durch Ampelspurt von der rechten Spur, durch schnelles Losfahren auf anderer Abbiegespur und dann schnell vorne reinziehen etc.
Wenn ich nun nicht gar so defensiv eingestellt bin, dass ich mir das grundsätzlich gefallen lasse, sondern beim Antizipieren einer solchen Situation auch mal beherzter aufs Gas trete – bin ich dann ein verantwortungsloser Raser? Und wenn ja, ab welcher kurzfristigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit? Oder ist schärferes Anfahren völlig okay, solange man nur nicht schneller als 50 km/h dabei fährt?
Trotz (oder vielleicht gerade wegen) über 30 Jahren Führerschein beschäftigen mich diese Fragen – und ich bin auf Einschätzungen anderer User ehrlich gespannt.

Kampfkanin
10 Jahre

für Mord (durch diese Möchtegerns billigend in Kauf genommen) ist noch immer viel zu wenig!
Lebenslanges Fahrverbot wäre z.B. eine zusätzliche Option.
Strafen müssen immer massiv abschreckend wirken - denn jeder Tote ist einer zu viel, und wird nie wieder lebendig!!

cbCLP

Harte Strafen sind absolut berechtigt. Sie tun schon lange Not. Mittels Videobeweis dürfte es für die Polizei auch wenig schwer sein Raserei (statt einfacher Geschwindigkeitsübertretung) nachzuweisen.
Wer sein Auto übermütig als Waffe missbraucht sollte ebenso hart bestraft werden wie jemand, der seine Kettensäge übermütig als Waffe missbraucht.
Leider sind auch hohe Strafen wenig zielführend, wenn die Gerichte sie nicht konsequent verhängen...

Biocreature
@18:17 von Theodortugendreich - O-Ton,...

...Es war auch bislang nicht so, daß man bei Fahrlässiger Tötung um die Haftstrafe herumkam.
---

Die dann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Das ist ein großer Unterschied.

Biocreature
@18:19 von naiver Positivdenker - Ich teile zum Teil Ihre...

...Ansicht, bin aber gegen ein Tempolimit auf 130 km/h.

Das ist aber ein anderes Thema.

Was bei den Rasern auf der Autobahn aber meistens erschwerend dazu kommt, ist der minimale Sicherheitsabstand zum Vordermann.

Da reichen auch die 130km/h aus um einen zu töten, wenn der "wahnsinnige" Hintermann nur einen Spalt breit mir auf dem Kofferraum klebt.

Sind wir da einer Meinung?

jokurt

Zitat: "Wenn ich nun nicht gar so defensiv eingestellt bin, dass ich mir das grundsätzlich gefallen lasse, sondern beim Antizipieren einer solchen Situation auch mal beherzter aufs Gas trete – bin ich dann ein verantwortungsloser Raser? "

---
Eindeutig JA.
Der Straßenverkehr ist nicht da, Ihr Ego aufzuwerten.
Wenn jeder im Straßenverkehr sein Ego zurückschrauben würde, auch mal auf sein Recht verzichten würde, ging es viel entspannter zu.

Einerer

Unnötiges langsam fahren gehört ebenso bestraft, wie grundloses zu schnell fahren. Nicht selten geraten diese fahrer aneinander. Dann wird pauschal auf die geschimpft, die schnell fahren wollen und btemser dezent mal anblinken. Verkehrserzieher brauche ich ebensowenig, wie raser. Mitelspurblockierer, notorische linksfahrer , raser. Um diese zu bestrafen, braucht man erstmal Kontrollen.

Hans_Maulwurf
Spießerdeutschland hat wieder zugeschlagen...

Es ist Wahlkampf, die Medien haben mal wieder eine Mücke zum Elefanten gemacht, unsere Politiker freuen sich über "low hanging fruits" und das deutsche Spießertum klatscht in die Hände.

Es sterben im deutschen Strassenverkehr mehr Leute weil der Fahrer vom Handy abgelenkte ist als durch "Raser".
Ich sehe da keine Unterschied warum diese Leute nicht auch den Tod anderer billigen in Kauf nehmen. Dann fordere ich auch für jeden der mit dem Handy erwischt wird 10 Jahre Haft.

Komisch, jetzt klatscht keiner mehr....

Aber nein, es geht ja nur um eine Randgruppe. Die die man ja schon immer nicht leiden konnte, weil sie einen teuren/schnellen Wagen fahren.

Armselig!

Sisyphos3
18:19 von naiver Positivdenker

Dort sollte man erst einmal die Höchstgeschwindigkeit 130 einführen
.
und was soll das großartig bringen ?
2015 Verkehrstote insgesamt 3.459
innerorts .... 1.048, gibt's da ein Tempolimit ?
ausserorts ohne BAB ....1.997, gibt's da ein Tempolimit ?
Autobahnen ... 414 Tote
... da rechnen sie mal die Strecken mit Tempolimits ab, dann die Baustellen,
die Geisterfahrer, die eingeschlafenen LKW Fahrer, die Selbstmörder ...
also was kommt dann raus ?
.
übrigens Handybenutzung, so wird behauptet, vervierfacht das Unfallrisiko

Biocreature
@20:28 von jokurt - O-Ton,...

...Wenn jeder im Straßenverkehr sein Ego zurückschrauben würde, auch mal auf sein Recht verzichten würde, ging es viel entspannter zu.
---
Wie war, wie war.

Aber gerade viele der Testosteron gesteuerten Anfang bis Mitte Zwanziger Fahrer fällt das schwer.

Und wenn dann noch eine Beifahrerin mitfährt scheint es mir manchmal so, als würde der klare Verstand komplett ausfallen.

Boris.1945
20:28 von jokurt

Zitat: "Wenn ich nun nicht gar so defensiv eingestellt bin, dass ich mir das grundsätzlich gefallen lasse, sondern beim Antizipieren einer solchen Situation auch mal beherzter aufs Gas trete – bin ich dann ein verantwortungsloser Raser? "

---
Eindeutig JA.
Der Straßenverkehr ist nicht da, Ihr Ego aufzuwerten.
Wenn jeder im Straßenverkehr sein Ego zurückschrauben würde, auch mal auf sein Recht verzichten würde, ging es viel entspannter zu.
////
*
*
Beim Erzeugen des mündigen Bürgers" war das aus parteipolitischen Gründen eventuell überhaupt nicht erwünscht?

Account gelöscht
18:05 von Thomas Wohlzufrieden

Volle Zustimmung,genau so hätte ich es hier auch geschrieben.

prof
Gesetz ist richtig, aber...

wie so häufig ist das nur sinnfreier Aktionismus vor der Wahl. Wie hier auch schon gesagt wurde konnte man bisher solchen extremen Rasern diverse Vergehen anhängen und sie damit für lange Zeit einsperren; aber dafür muss man sie natürlich erst einmal in flagranti erwischen, was aufgrund mangelnder Polizeipräsenz nicht passiert, sondern bestenfalls nachdem das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wie erwiesen schrecken harte Strafen nicht ab, sondern nur eine hohe Wahrscheinlichkeit auch bei Gesetzesübertretung ertappt zu werden!

Wenn ich sehe, dass seit über einem Jahrzehnt(!) fest installierte Radarfallen nicht einmal mehr von ausländischen Rasern ausgelöst werden, Leute nach wie vor unbekümmert ins Handy am Ohr quaseln, und die Anzahl der aufgehaltenen Standspurstauabkürzer gegen 0 geht kommt mir das Kotzen!

Von "kleineren" Vergehen wie Mittelspurschleichen, Blinkverweigern (selbst bei der Polizei!), Rechtsüberholen und Zigarettenschnippsen reden wir mal besser erst gar nicht!

Common-Sense
gut!

Sehr richtig und lange überfällig!!
Das Problem im "normalen" Autobahn-Verkehr ist leider, dass dort Tempolimitfreier Krieg herrscht und jeder seine eigene Geschwindigkeit für die einzig wahre hält. "Dir anderen" sind dann entweder unverantwortliche Raser, die mit 180 km/h andere gefährden, oder nervige Schleicher, die mit 120 km/h den Verkehrsfluss behindern. Dieser Autobahn-Wahnsinn hört wohl erst auf, wenn die Politik vernünftig wird und ein Tempolimit beschließt...wie es auf der ganzen Welt üblich ist.

Gnom
re 20:08 von Kampfkanin

10 Jahre für Mord (durch diese Möchtegerns billigend in Kauf genommen) ist noch immer viel zu wenig!

Haben Sie ein wenig Vertrauen in unsere Justiz. Wir reden auch nicht über "bis zu 10 Jahre Haft für Mord", sondern über "bis zu 10 Jahre Haft, wenn durch die Raserei Personen verletzt werden".
Wenn Personen durch illegale Straßenrennen getötet wurden, kann unter Umständen Mord angeklagt werden, was gut und richtig ist. Ich hoffe, das Urteil über den Berliner Raserprozess wird rechtskräftig.

Nur, ganz allgemein, mit Pauschalisierungen kommt man im Strafrecht nicht sehr weit. Der eine ist ein dummer Junge, dem Folgen seiner Handlung wirklich nicht bewusst waren - Der kann wirklich nur wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Der andere fährt schon ein paar Jahre und ist sehr intelligent - Den kann man wegen Mord anklagen, wenn durch illegale Rennen eine Person getötet wird.

Mittschiffs
Mord ist Mord

und eine Verschärfung war dringend notwendig. Dennoch: viel zu lasch. Ich empfehle den Blick zu unseren Nachbarn. Auto wird sofort eingezogen und versteigert. Der Führerschein gern mal für ein Jahr oder länger weg. Sowas schreckt ab. Aber schon die Mindeststrafen sind in Deutschland ein schlechter Witz. Leider auch die meisten Richter/innen, die Angst vor der eigenen Courage haben und nur den Täter sehen, nicht die Tat und die Opfer

meela
@um 18:30 von Berni 1

sehe ich nicht so..keiner sagt etwas gegen "etwas zu schnell fahren" 35km statt 30 ist ja kein rasen. Ich wohne in einer 30er Zone hier brettern einige mit 50-60km durch (eben schnell mal abkürzen). Das sind die Raser. Gibt auch immer platte Eichhörnchen. Die Anwohner fahren fast alle 30. Es ist lachhaft die Raserei bringt gar nicht. Wir haben hier auch Raser aus NL, die lassen hier mal so richtig die Sau raus. Für jeden Verkehrstoten sollte ein 2m großes Kreuz aufgestellt werden und für unbelehrbare Raser Führerschein weg aber für immer.

Demokratieschuetzerin2021
Dieses Gesetz ist teilweise grundgesetzwidrig

Was hier bei diesem Gesetz die juristische Seite angeht so tut es mir leid aber ich muss Frau Julia Barth aus ihrem Wolkenkuckucksheim auf den Boden holen.

Denn dieses Gesetz hier ist teilweise grundgesetzwidrig und eu-rechtswidrig! Warum?? Es geht um diesen Teil mit dem Fahrzeug-Entzug:

Richtig so, denn wenn man den Rasern damit droht, ihnen ihre Freiheit oder ihr Spielzeug wegzunehmen,

Hier wird persönliches Eigentum weggenommen und dass ist grundgesetzwidrig (Artikel 14 Grundgesetz) und eu-rechtswidrig (EU-Grundrechte-Charta Artikel 17).

Außerdem sage ich zu dem Gesetz, dass nicht sauber unterschieden wird, was ein Rennen ist und was nur normales etwas schneller Fahren ist!

Grüne und Linke finden es nicht präzise genug, dass bestraft wird, wer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob, verkehrswidrig und rücksichtslos fährt.

Hier ist genau diese Abgrenzung zwischen normalem forschen Fahren auf der Autobahn und solchem Autorennen nicht sauber.

Demokratieschuetzerin2021
Der Sinn und Zweck war illegale Autorennen härter zu bestrafen

Außerdem sage ich zu dem hier:

Diese Kritik ist nicht nachvollziehbar. Denn der Justiz ist durchaus zuzutrauen, unterscheiden zu können, ob jemand zu einem wichtigen Termin gehetzt ist, ein Tempolimit übersehen hat oder ob jemand aus reinem Spaß an der Freude verantwortungslos gerast ist.

Doch, diese Kritik ist nachvollziehbar. Denn: der Sinn und Zweck des Gesetzes solle urspruenglich sein, solche illegalen Autorennen härter zu bestrafen und nicht Personen generell die etwas forscher auf der Autobahn fahren.

Hier wird der Sinn und Zweck von diesem Gesetz verfehlt. Und von daher muss dieses Gesetz so gefasst werden, dass es wirklich nur solche Rennen trifft und nicht normale Menschen die mal zu schnell fahren.

Und damit wird dieses Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht allerspätestens keinen Bestand haben, Frau Barth.

Demokratieschuetzerin2021
Zum Sinn und Zweck des Gestzes siehe euer Artikelabschnitt

Siehe zum Sinn und Zweck des Gesetzes dieser Abschnitt aus eurem Artikel:

Illegale Autorennen sind kein Kavaliersdelikt. Wer mit 160 Kilometern pro Stunde durch eine 50er-Zone rast, der hat mehr verdient als eine Geldbuße und ein paar Monate Fahrverbot. Es muss weh tun. Und das tut es mit dem verschärften Gesetz.

Gefängnis auch dann, wenn niemand zu Schaden kommt. Strafen auch für die, die solche Rennen organisieren und damit zur Raserei anstacheln.

Denn: zu einem illegalen Rennen gehören immer zwei Personen. Wer aber normal auf der Autobahn etwas schneller und forscher fährt, fährt noch kein Autorennen!! Das muss Frau Barth mal unterscheiden.

Und damit werden jetzt nämlich Autofahrer ins Gefängnis geschickt, nur weil sie normal auf der Autobahn etwas forscher fahren. Denn auf unseren Autobahnen gibt es keine Höchstgeschwindigkeit, außer bei Geschwindigkeitsbeschränkungen an bestimmten Streckenabschnitten.

cbCLP
Strafen anwenden

Leider habe auch ich das Gefühl, dass das Strafmaß eh bloss in extremen Ausnahmefällen ausgeschöpft wird. Eher beginnt die Resozialisierung vorm Richterpult als im Strafvollzug.
Und ob die armen 350-PS-Jungs nun 1-2 Jahre drohen oder 1-10 Jahre, ist dann egal, wenn sie immer nur 1 Jahr auf Bewährung bekommen.
Das betrifft aber nicht nur die Verkehrdelikte

Jaroslaw P
@Einerer

Da bin ich anderer Meinung. Langsamfahren ist keine Straftat, sondern eine Wohltat - es dient der Entschleunigung, hält PS-Bolidenprotzer zur angemessenen Fahrweise an und hat damit zugleich erzieherischen Charakter. Was will man/frau/* mehr? Zudem ist Langsamfahren auch umweltfreundlicher als Rasen. Eine gemütliche Fahrt mit 20 durch die Innenstadt, 60 auf Landstraßen und maximal 80 auf der Autobahn wirkt wahre Wunder. Hätten wir derartige Tempolimits wäre die Einhaltung von umweltfreundlichen Standards, der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer kein Problem. Zugleich bewirkt dies soziale Hygiene - der Grund protzige PS-Monster zu kaufen, entfällt mangels Einsatzmöglchkeit. Eine wahre Win-Win-Situation für Umwelt und Mensch*In. Nur der Kapitalist, der den Höhlenmensch in sich im Geschwindigkeitsrausch ausleben will, steht betreten daneben - noch ein gewünschter Nebeneffekt!

OrwellAG

Ich finde die Verschärfung der Strafbarkeit auch RICHTIG! Ohne selbst irgendetwas dafür zu können, ohne sich rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können, kann man durch solche Verbrecher Opfer werden.

Genausolche Verbrechen sind es, die ich hart bestraft sehen will - rein aus der Empfindung heraus. Natürlich vor allem aus Abschreckung. Aber es macht auch ethisch Sinn. Die Verbrecherkultur RASER gehört an den Pranger gestellt. Und jetzt bitte, auf der Autobahn zu rasen ist ein Unterschied , als es in der Stadt zu tun. Das ist für mich ein Verbrechen. Man sollte die Strafen auch bei Rasen in der Stadt allgemein erhöhen.

Jaroslaw P
Rasen fängt bei 60 an

Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, die diesen Namen verdienen. Auch mit 60 km/h kommt man/frau/* auf Landstraßen gut voran. Und 80 km/h auf der Autobahn gewährleisten eine gemütliche Fahrt. Wer schneller ist, gehört bestraft - und das ebenso drakonisch wie publikumswirksam. Der Zoll vernichtet öffentlichkeitswirksam gefundene Drogen. So sollte man auch mit den beschlagnahmten Fahrzeugen von Rasern verfahren.

blablubbb
Es ist nicht die Aufgabe der Justiz das zu definieren

Wenn die Justiz das selber definieren soll was unter diesen Schwammingen worten zu verstehen ist, muss damit rechnen, dass man in Bayern bei einer Tempoüberschreitung von 20% in den Knast kommt und in Bremen auch bei 100 in einer Zone 30 mit Bussgeld davon kommt.
Praktische Beispiele für solche diskrepanzen gibt es beispielsweise beim Canabis besitz. In Bremen wurden Klagen gegen Leute fallen gelassen die mit 30g erwischt wurden und in Bayern gab es Anzeigen auch bei 1g oder weniger.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers das zu definieren und einen Sinnvollen Ramen zu geben.

frosthorn
@Demokratieschü..., 2:31

Hier wird persönliches Eigentum weggenommen und dass ist grundgesetzwidrig (Artikel 14 Grundgesetz) und eu-rechtswidrig (EU-Grundrechte-Charta Artikel 17).

Ihnen ist aber schon klar, dass Gerichte die Aufgabe haben, Grundrechte gegeneinander abzuwägen? Und Sie sind der Ansicht, das Grundrecht auf Eigentum sei schützenswerter als das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit?

Klabautermann 08
@ Einerer Re: Unnötiges langsam fahren

Bitte definieren Sie doch einmal "unnötiges Langsamfahren".
25 in einer 30 Zone, 45 in der Stadt 95 auf der Landstraße? Oder meinen sie in der 30er Zone ist alles unter 29,5 km/h, in der Stadt alles unter 49,5Km/h und auf der Landstraße alles unter 99,5 km/h zu langsam. Dann lassen sie sich gesagt sein, dass in der 30er Zone schon 30,1, in der Stadt 50,1 und auf der Landstraße schon 100,1km/h ZU SCHNELL sind, es aber im Gegensatz zu einer HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT, ist nirgendwo eine Mindestgeschwindigkeit definiert, Ausnahme Mehrspurige Autobahnen die linke und/oder rechte Fahrspur durch entsprechende Beschilderung. Selbst die Angeblichen 60 auf der Autobahn existiert NICHT und ist nur Bauartbedingt.

Demokratieschuetzerin2021
@ blablubbb (21:43): das hier ist nicht mehr rechtsstaatlich

hi blablubbb

Wenn die Justiz das selber definieren soll was unter diesen Schwammingen worten zu verstehen ist, muss damit rechnen, dass man in Bayern bei einer Tempoüberschreitung von 20% in den Knast kommt und in Bremen auch bei 100 in einer Zone 30 mit Bussgeld davon kommt.

stimmt, wenn man in Deutschland mal wegen einer Geschwindigkeitsueberschreitung von weniger als 20% gleich ins Gefängnis muss, dann ist dass nicht mehr rechtsstaatlich. Stellen Sie sich mal vor, man wuerde - nur wegen 5 bis 10 Km/h zu schnell - ins Gefängnis gesteckt. Wo bleibt da die Rechtstaatlichkeit??

Und dieses von Ihnen mit dem Tempo 100 in einer 30ger-Zone kann man mit einem höheren Bußgeld bestrafen fuer einen Otto-Normalautofahrer. Denn nicht jeder, der ab und an mal zu schnell fährt, fährt gleich Autorennen oder ist ein Raser. Und nicht alle Raser sind Mörder...

Von daher ist hier immernoch der Sinn und Zweck von diesem Gesetz verfehlt und dieses Gesetz wird keinen Bestand haben.

Biocreature
Einige hier reden von...

...Mord.

Also laut dem Strafgesetzbuch muß für einen Mord
ganz bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein.
Erst wenn eines oder mehrere Mordmerkmale bewiesen sind, kann der Raser auch wegen Mordes
lebenslänglich hinter Gitter kommen.

Deshalb ist es notwendig den Unterschied zw. Totschlag und Mord per 100% stichhaltiger Beweise vor Gericht darzulegen.

P.S.: Aus Gründen, die für mich nicht nachvollziehbar sind, wurde mein in ähnlicher Form gestalteter Beitrag nicht gesendet.

Demokratieschuetzerin2021
@ frosthorn (21:44): sorry aber sowas darf nur das BVerfG

@ frosthorn

Ihnen ist aber schon klar, dass Gerichte die Aufgabe haben, Grundrechte gegeneinander abzuwägen?

Ja das ist mir klar. Aber: Grundrechte gegeneinander abwägen darf eigentlich nur das Bundesverfassungsgericht!

Und Sie sind der Ansicht, das Grundrecht auf Eigentum sei schützenswerter als das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit?

Sorry aber sobald ich anfange, hier jemandem etwas wegnzunehmen weil ein Auto eventuell in einem Autorennen benutzt wurde, handel ich willkuerlich. Und Willkuer ist in einer Demokratie verboten. Und stellen Sie sich mal vor, der Sohnemann wuerde mit dem Auto vom Papa ein solches Rennen gegen einen Freund fahren und dann ist das Auto vom Papa weg?? Sowas kann doch nicht in Ihrem Sinn sein oder??

Klabautermann 08
@ Paco: Klar definieren

Wo leben Sie denn? 120 da wo 60 erlaubt ist, IST definitiv RASEREI. Verkehrsregeln gelten, auch entgegen Ihrer irrigen Meinung, des Nachts und wo fängt bei Ihnen Raserei an? Auch in einer Tempo 30Zone ist des Nachts Tempo 30 ein zu halten und wer meint dem ist nicht so, dem gehört meiner Meinung nach die Fahrerlaubnis entzogen, weil er 1. auf der Fahrschule NICHTS gelernt hat und 2. auch mit höheren Strafen wohl nicht zur Einsicht gelangen wird. Einbruch ist auch nicht zwischen 22:00Uhr und 01:15Uhr erlaubt

Demokratieschuetzerin2021
@ blablubbb (21:43): genau um diese Abgrenzung geht es

@ blablubbb

Es ist Aufgabe des Gesetzgebers das zu definieren und einen Sinnvollen Ramen zu geben.

stimmt exakt. Es ist Aufgabe vom Gesetzgeber, eindeutig zu definieren was ein solches Rennen ist und was nicht. Genau um diese Abgrenzung geht es.

Ich finde, ein Autorennen liegt dann vor wenn:

1. eine bestimmte Rennstrecke definiert ist
2. zwei Personen vorhanden sind, die daran teilnehmen
3. die Rennsituation eindeutig ist (also der Verlauf während dem Rennen)
4. wenn es eindeutig einen Organisator oder mehrere Organisatoren des Rennens gibt

Das unterscheidet sich schon eindeutig von einem normalen etwas forscheren Fahren auf der Autobahn von Otto-Normalbuerger.

AK47
21:43 von Jaroslaw P

War der Beitrag ein Scherz?

Spinnernetz
Besitz

Bedeutet Verantwortung. Wenn Sohnemann meint mit dem von Papa finanzierten Auto " Unsinn zu machen", dann ist da zwar viel juveniler Übermut im Spiel, allerdings auch eine grandiose Unverantwortlichkeit der Eltern.
Diese sollten "antizipieren" können- was getan werden kann, wird getan. Nicht nur Jugendliche ticken so, das wird allenthalben vorgelebt.
Insofern: Wenn Eltern nicht in der Lage sind, Kindern verantwortungsvollen Ungang mit Besitz beizubringen, ist es in Ordnung, dass dies gesellschaftlich bestraft wird. Und was wäre da schmerzhafter als der Entzug von Eigentum?

Demokratieschuetzerin2021
@ blablubbb (21:43): Hier mal eine klare Definition fuer Rennen

@ blablubbb

Deswegen definiere ich ein Rennen so:

Definition:

Ein Rennen ist eine Situation, in der zwei Autofahrer gegeneinander ueber eine bestimmte Strecke antreten und bei der mit stark ueberhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und ein Rennen zeichnet sich auch dadurch aus dass es von mindestens einer Person oder mehreren Personen vorausgehend organisiert wird. Ein Rennen ist also eine vorher verabredete Fahrsituation.

Kategorien die ein Rennen kennzeichnen:

1. von mindestens einer oder mehreren Personen vorab vorangehend verabredet
2. Rennstrecke klar definiert (Entfernung die dabei zurueckzulegen ist)
3. stark ueberhöhte Geschwindigkeit und sehr schnelles gefährliches Fahren
4. Ziellinie des Rennens vorab definiert
5. eventuell noch Fahrzeug entsprechend getunt (Pruefung ob das Fahrzeug wirklich dem Rennteilnehmer ueberhaupt gehört).

Und dass ist eine klare Abgrenzung zum normalen etwas forscheren Fahren auf der Autobahn von Otto-Normalbuerger

Freden
Demokratieschue...

"Dieses Gesetz ist teilweise grundgesetzwidrig"

Ich denke nicht, dass Sie damit richtig liegen. Das Konfiszieren von Eigentum ist schon immer möglich gewesen, insbesondere im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten.

Und was Ihre Angst angeht den "normalen" Raser vom Teilnehmer illegaler Autorennen nicht unterscheiden zu können - da finde ich es durchaus angebracht auch diejenigen zu sanktionieren, die "für sich alleine" rasen (kein Tempolimit auf Autobahnen hin oder her), denn die gefährden andere Verkehrsteilnehmer auch ganz erheblich.

Freden

Gnom
re 21:31 von Demokratieschue...

Hier wird persönliches Eigentum weggenommen und dass ist grundgesetzwidrig (Artikel 14 Grundgesetz) und eu-rechtswidrig (EU-Grundrechte-Charta Artikel 17).

Anscheinend haben Sie nicht Jura studiert?! Wenn Sie Paragraphen von irgend woher und aus dem Grundgesetz heranziehen, dann lesen Sie diese bitte zuvor vollständig. Auch §14 GG verweist auf nähere Regelungen durch Bundesgesetze. Wenn man das unterschlägt, erinnert das an das "Pippi- Langstrumpf- Prinzip": Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.

Bundesgesetze sind z.B. das StGB - Zitat:
"§ 74 Voraussetzungen der Einziehung

(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden."

Account gelöscht
20:45 von Hans_Maulwurf

""Spießerdeutschland hat wieder zugeschlagen...""
#
Ich denke Sie sehen es nicht richtig. Es geht um unverantwortlichen Rasen und um die damit verbundene Gefahr von nicht beteiligten Menschen hierdurch verletzt oder getötet zu werden. Auch das Argument des Handys am Steuer von Ihnen ist richtig aber es geht hier alleine um das Rasen und Rennen von Autofahren die sich einen Spaß daraus machen auf öffentlichen Strassen ihren Ego gegen über dem Mit Rennfahrer zu huldigen und dabei jede Gefahr für nicht Teilnehmern in kauf nehmen.

Gnom
re 21:41 von Jaroslaw P

Langsamfahren ist keine Straftat, sondern eine Wohltat - es dient der Entschleunigung.

Wenn Sie mit 45 km/h über die Autobahn "tuckern", ist es zumindest schon mal eine grobe Ordnungswidrigkeit!

Zudem ist Langsamfahren auch umweltfreundlicher als Rasen.

Nicht unbedingt, das ist vom Verkehrsfluss und Ihrer Schadstoffklasse abhängig.

Eine gemütliche Fahrt mit 20 durch die Innenstadt, 60 auf Landstraßen und maximal 80 auf der Autobahn wirkt wahre Wunder.

Bei Ihnen bin ich mir nicht sicher, ob das als Satire zu werten ist - Umweltfreundlich ist es jedoch keinesfalls!