Zwei Hände

Ihre Meinung zu Kritik am Urteil: Warnung vor "staatlicher Suizidhilfe"

Das Bundesverwaltungsgerichts hat ein Urteil zum Recht Schwerstkranker auf tödliche Medikamente getroffen und damit eine Welle der Kritik ausgelöst. Von "Behörden als Handlanger bei der Selbsttötung" und "todbringenden Medikamente per Verwaltungsakt" ist die Rede.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
45 Kommentare

Kommentare

Thomas Wohlzufrieden
Die Würde des Menschen ist unantastbar

So wie jeder Mensch das Recht auf ein Leben in Würde hat, so hat auch jeder Mensch das Recht auf einen würdevollen Tod. Das ist eine persöhnliche Entscheidung, in die niemand herein zu reden hat.

Hugomauser
Ich sehe da keine wirklichen Probleme

Wenn eine tatsächlich nicht heilbare Krankheit vorliegt, die zudem noch Schmerzen bereitet und nur ein Weiterleben durch Hilfe anderer oder Apparate möglich ist. Wenn zudem der entsprechende Mensch sich frei äußern kann und Herr seiner Sinne ist, warum soll man einem solchen Menschen ein solches Medikament verweigern. Immer noch besser, als würde er sich vor den Zug schmeißen oder vom Hochhaus springen.

Eine Selbsttötung ist kein Verbrechen. Und bitte: Hier jetzt nicht mit Religion argumentieren. Diese hat sich aus meinem Leben raus zu halten.

Gordner
Soso... "Selbstbestimmungsschutz" ?

"Würde und Selbstbestimmungsschutz seien ohne Lebensschutz nicht denkbar." ... Herr Gröhe, dies würde doch bedeuten, dass man selbst bestimmen darf, oder nicht ? Warum sollte ich das dann nicht tun dürfen ? Oftmals ist eben eine genannte "Alternative" bei medikamentös nicht in den Griff zu bekommenden Schmerzen bzw einem sinnlosen Dahinsiechen nicht vorhanden ! Ich hoffe nur, nie in die Fänge dieser Bürokraten zu kommen falls eine derartige Situation vorliegen sollte.

lingo
Suizidurteil

Wie kommen diese Kritiker mit ihrer selbstgestrickten Ethik dazu, mich oder irgendjemand anderen daran zu hindern, sich zu verabschieden?????

Don-Corleone
Irrational.............

Die Alternativen sind ausreichend vorhanden,
Schweiz etc. ,
der Informierte ist immer im Vorteil,
da nützt auch alles gegensätzliches ,irrationales politisches Geschwafel wenig .

Das ist gut so !.

Hustensaft
Ahnungslose Scheinheiligkeit

Vielleicht bin ich aktuell nicht ganz objektiv, da ich gerade meine Mutter wegen spät diagnostiziertem Bauchspeicheldrüsenkrebs verloren habe - aber vielleicht kann ich gerade deshalb weitaus kompetenter mitreden ...

Erstens führen wir eine scheinheilige Diskussion, denn wer noch gesund genug ist, um beispielsweise in die Schweiz zu fahren, ist auf diese "Gnade" gar nicht angewiesen.

Zweitens gibt es ein Selbstbestimmungsrecht - und es ist auch hier extrem scheinheilig, wenn man den Leuten, die aus Gründen ihrer Krankheit nicht mehr in die Schweiz fahren können, ihr Selbstbestimmungsrecht faktisch entzieht. Niemand soll sich zum Herren über Leben und Tod aufspielen - aber das gilt gleichermaßen auch für die freie Wahl sterben zu wollen.

Drittens wird kein Amt "einfach so" aktiv werden, hier Behörden Sterbehilfe zu unterstellen ist schlicht albern.

Und nur als Denkanstoß: Die Lücke für Leute, die so krank sind, dass sie nicht mal die Medikamente mehr selbst schlucken können, bleibt!

germanbhoy
Bin ich unethisch?

Natürlich stellt menschliches Leben einen hohen Wert dar.
Aber handelt derjenige, der einem hoffnungslos Schwerkranken bei der Selbsttötung hilft, wirklich nach unserem Wertesystem wirklich unethisch?
Kann das - aus christlicher Sicht - nicht auch ein Akt der Barmherzigkeit sein ?
Immer vorausgesetzt, dass wirklich eine hoffnungslose Situation vorliegt.
Ich meine aber, in einer ebensolchen Situation hat ein Mensch das Recht seinem Leben ein würdevolles Ende zu setzen.
Wenn ich ihm dabei helfe, nutze ich vielleicht die letzte Möglichkeit ihm einen Gefallen zu tun. Wenn mir mein Gewissen dies befiehlt, hat aus meiner Sicht niemand das Recht, mir zu unterstellen, ich hätte kein Gewissen. Ich versuche ja auch zu respektieren, wenn jemand - auch aus ethischen Gründen- einem Totkranken diesen Dienst nicht erweisen möchte.

Ernst-

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Recht Schwerstkranker auf tödliche Medikamente ist aus freiheitlicher Sicht zu begrüßen, denn jeder Mensch hat ein Recht auf Selbsteigentum und daher muss er auch drüber selber entscheiden können, was er mit seinem Körper macht, solange er nicht das Selbsteigentumsrecht anderer Menschen verletzt. Und dass tut er nicht, wenn er sich dazu entschließt seinem Leben ein Ende zu setzten. Niemand hat das Recht ihm das zu verbieten.

Wenn Frank Ulrich Montgomery sich fragt, welcher Beamte entscheiden solle, wann eine "extreme Ausnahmesituation" vorliege, so ist das die falsche Frage. Denn die Entscheidung kann nur von dem getroffen werden, der sich dazu entschließt seinem Leben ein Ende zu setzten.

Die Einmischung von Verbänden und der Politik zeigt, wie wenig hier das Recht auf Selbsteigentum respektiert wird. Man erkennt offensichtlich nicht, dass ohne dieses Recht über seinen Körper selber zu verfügen, man Sklave ist.

Gast
soll der Herr ihnen vergeben ?

Die Argumente gegen das Urteil spotten jeder Beschreibung.
Und die Art der Gruppen, die sich ihrer bedienen, spricht für sich.

'Patientenschützer', die Patienten vorgeben zu schützen, die von ihnen garnicht 'geschützt' werden wollen, sie vielmehr bevormunden.

Schon die demagogische Sprache entlarvt die Motivation, wenn von 'Handlangern' die Rede ist.

Eine gefühllose Unverschämtheit, Schmerzgequälten und Verzweifelten zu unterstellen, sie wollten eigentlich nur ein Gespräch, statt des Endes ihres (oft schon sehr langen) Lebens und damit iher Qual.

Man möchte den von Ideologie oder materiellen Interessen gelenkten hartherzigen, wenn nicht gar heuchlerischen 'Lebensschützern' nicht wünschen, dass sie selbst einmal zu Opfern ihrer eigenen Arroganz werden,- obwohl die Versuchung dazu sehr groß ist.

Sterbehelfer
Substanzlose Kritik der Nichtjuristen

Ein Großteil derer die sich da zu Wort melden sind keine Juristen. Und es ist auffällig welche Schwierigkeiten sie mit dem Grundgesetz haben. Das Urteil legt den Focus auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Kritiker des Urteils sollten mal tief in sich gehen, und sich fragen inwieweit ihre Wertvorstellungen überhaupt noch auf dem Boden der Verfassung stehen.

Dennis K.
@Sterbehelfer: Problem mit Ihrer Ausführung ist...

... dass sich die Gegner dieses Urteils auf Art. 1 GG berufen, welcher alle anderen Artikel strikt verdrängt. Die Frage ist nur: Ist das korrekt? Ist staatlich gebilligter Suizid wirklich ein Eingriff in die Menschenwürde? Ich würde sagen: Nein. Aber gerade konservative/religiöse Menschen werden das häufig anders sehen...

Ich gebe Ihnen inhaltlich Recht und bin auch dafür, dass die Sterbehilfe in Deutschland in Extremfällen nicht untersagt wird, da ich durchaus auch ein "Recht auf einen selbstbestimmten und würdevollen Tod" sehe. Das Haupt-Problem in der Debatte ist: "Wann ist ein Mensch in der Lage, selbstbestimmt seine Tötung zu fordern?" - denn in der Tat sind Menschen in einer solch bedrückenden Situation natürlich oft in ihrer Wahrnehmung etwaiger Alternativen eingeschränkt und dadurch psychisch nicht in der Lage, diese Entscheidung wirklich selbstbestimmt zu treffen. Hier muss eine gute Infrastruktur aus Ärzten und Psychologen aufgebaut werden, die klare Gutachten schafft...

GueWie

"Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erklärte, sie lehne eine solche Freigabe auch in Einzelfällen klar ab"
Vollkommen klar - man könnte ja Profit einbüßen!
Ich möchte mir von diesen scheinheiligen Profiteuren nicht einen würdevollen Abschied nehmen lassen und im Interesse des Heiligen Profites unter Qualen verrecken!
Die wenigen Monate, die ich (Pankreskarzinom) noch halbwegs beschwerdefrei zu leben habe, werde ich damit verbringen, eine für mich würdevolle Lösung zu suchen.
Und sei es, sollten diese Profiteure Erfolg haben, Dignitas in der Schweiz.

Gehlhardt
Nur Kritik?

Liebe Tagesschauredakteure,

gab es denn, der Beitrag lässt dies vermuten, nur Kritik an diesem Urteil? Alle sind vollkommen einheitlich dagegen?
Mir macht das Angst.
Ansonsten gehöre ich zu denen, und hier meldeten sich einige mit gleicher Überzeugung, denen unklar ist, wie ein Mensch wie Gröhe es vermag, darüber zu entscheiden, wie viel Leid ein Kranker aushalten muss

KLEARCHOS
Irrtum,

wenn hier immer von Selbstbestimmungsrecht und dergleichen gesprochen wird.
Wie schrieb Wittgenstein einmal sinngemäß: Ist der Selbstmord erlaubt, dann ist alles erlaubt.
Recht hatte er!

Just trying to understand
Es geht nicht nur um Staatliche Suizidhilfe

Es geht meiner Ansicht nach darum, den freien Willen eines Menschen zu respektieren oder sich dagegen zu verweigern.

Artikel 1 (GG)
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 (GG)
(2) ... Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 4 (GG)
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Ich stelle nicht in Abrede, dass es Menschen gibt, denen durch Gespräche vielleicht "geholfen" werden kann. Man sollte sich meiner Ansicht nach jedoch nicht dazu verleiten lassen, zu glauben, man wüsste für jeden Menschen besser als er selbst, was das Beste für ihn ist. Jeder Mensch hat ein individuelles Schicksal und möglicherweise ja auch ein gutes Gespür dafür, zu wissen, wann er genug "erlebt" hat.

Warum endet die Freiheit bei der Frage nach dem Tod?

wenigfahrer
Also wenn ich

so krank bin das nur Maschinen mein Leben aufrecht erhalten, und nur im Bett liege ohne Hoffnung wieder am Leben teilzunehmen, und dazu noch schmerzen habe.
Möchte ich schon gerne bestimmen was mit mir wird, die 20 Tausend Euro pro Monat können dann gespart werden die der Pflegedienst an mir verdient.

Zum selbstbestimmten Leben gehört auch der selbstbestimmte Abschied vom Leben.

Meine Meinung.

Gruß

WM-Kasparov-Fan
Kritik ohne Einfühlungsvermögen

Wer Sterbehilfe kritisiert, war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht persönlich in solch einer dramatischen Situation - im eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis.
Moral ist nur ein Begriff, den die Kirche vor vielen hundert Jahren eingeführt hat - vorwiegend in Bezug auf werdendes und scheidendes Menschenleben, u.a. um Angst zu schüren. Hier geht es aber um Ethik, und diese bedeutet vor allem Menschenleben in Würde - nicht auf Teufel komm raus!

Provinzposse
Wenn wir uns normalerweise schon nicht …

gegen unsere Geburt wehren können, sollte man als Erwachsener wenigstens über sein Sterben entscheiden dürfen.
Allerdings verstehe ich auch die Ärzte, die ihren Beruf wählten, weil sie leidenden Menschen helfen und heilen wollen. Es gibt häufig genug Krankheiten, bei denen Ärzte machtlos sind. Warum sollte ein Arzt dann nicht dem Wunsch eines Patienten entsprechen dürfen, wenn dieser sich ein langes Leiden und Siechen ersparen will und seinen letzten Wunsch klar und deutlich äußert? Wir sollten hier nicht als Richter auftreten!

Just trying to understand
@Sterbehelfer (17:43 Uhr)

"Substanzlose Kritik der Nichtjuristen"?

Es gab mal eine Zeit, da wurden Gesetze als "Handlungsspielräume" entworfen, um dem Mehrheitswillen der demokratischen Gesellschaft Ausdruck zu verleihen.

Mag sein, dass es den Lobbyisten inzwischen an vielen Stellen der Gesetzbücher mit Nachdruck gelungen ist, stattdessen sich selbst zu verwirklichen.

berndxyz
Viel Lärm um nichts

Ich bin Hospizhelfer und Sterbebegleiter. Mit einer Patientenverfügung oder durch eine Willensäußerung kann man verfügen, dass man keine künstliche Beatmung mehr möchte. Diese Patientin wurde künstlich beatmet. Wenn man die Beatmung abschaltet (wenn man das nicht tut, wäre es Körperverletzung), darf ein Palliativmediziner den Patienten so sedieren, dass er nicht bei Bewusstsein ersticken muss, sondern in Frieden einschläft. Das ist keine Sterbehilfe nach geltendem Recht. Der Vorgang war im Jahr 2005 (vor 11 Jahren !!!), da war man mit der Patientenverfügung noch nicht so weit wie heute. Also viel Lärm um nichts.

welcome in peace
Es geht wohl eher um's Geld verdienen...

Mh - nur, weil man nicht Selbstbestimmt auf die Welt kommt, darf man auch nicht selbstbestimmt sterben? Gleichzeitig schläfern wir Tiere ein - damit Sie nicht so leiden beim Sterben? Gut, dass Herr Gröhe verhindern möchte, dass keiner durch Staatswillkür vorzeitig verschieden wird ok - aber, wenn ich wüsste ich habe Krebs im Endstadium und spüre in mir ich geh' hops und möchte niemanden zur Last fallen sowie auch das Gesundheitssystem, die Pflegekassen, dass Pflegepersonal etc. nicht mit meinem Leid belasten und habe das auch per Beratung samt Palliativmedizin jetzt echt schon Xfach durch und für mich definitiv klar - Mittel / Ende / Frieden, dann würde ich mich verhöhnt fühlen, wenn mich Mediziner trotz Beratung sowie auch KEINE Aussicht auf Genesung mehr - weiterhin beratend in der Schwebe halten würden - welches mir persönlich weder menschlich, psychisch noch physisch weiterhelfen würde. Es geht doch bitte um das Recht auf persönliche Selbstbestimmung gerade beim persönlichem Tot.

salzsee
Assistierter Suizid

Wie lange noch wollen Politik und Kirche Menschen in Deutschland ein selbstbestimmtes Lebensende verweigern?
In Zeiten der "Alternativlosigkeit" spielt die Humanität doch nur eine untergeordnete Rolle. Nicht die Sterbehilfe ist verwerflich, sondern die "Ausbeutung" der Schwächsten!
Wie kann man nur einen schwerstkranken und lebensmüden Patienten zwingen, den Tod in der Schweiz zu suchen?

Gast
Und warum soll das jetzt ein Verwaltungsbeamter ...

... entscheiden und warum kein Richter?

Ein unheilbar Kranker mit schwersten Schmerzen will aus dem Leben scheiden, kann das aber selbst nicht mehr in die Wege leiten und ist deswegen zur Ausführung seines Willens auf die Hilfe anderer angewiesen:

Da wäre doch ein Richterspruch, der dann wieder andere berechtigt, dem unheilbar Kranken bei der Erfüllung seines Wunsches nach selbst bestimmten Sterben zu helfen, eigentlich das Mittel der Wahl:

Der Richter kann die Ärzte zur Unheilbarkeit und zu den Qualen aus ihrer Sicht befragen und sich den Wunsch vom Totkranken bestätigen lassen (und wenn es verabredetes Schließen der Augen ist) und dem Totkranken kann dann das totbringende Mittel verabreicht werden - so denn eine entsprechende Gesetzeslage hergestellt wurde - und Angehörige könnten - auch als Zeugen für den Sterbewunsch - dabei sein: Was spricht gegen eine solche Lösung?

Euro-Made
Ein riesiges Dilemma...

...und ein ebenso tiefer Graben tut sich m.E. hier auf.

Das Problem: Wir werden von Juristen regiert, die halt das tuen was sie am besten können: Juristerei.

Dem Mindestmaß an Selbstbestimmungsrecht des Individuums juristisch - wie so manche auch hier im Forum -, beizukommen, wird nicht gelingen.

Der Staat hat sich prinzipiell aus den selbstbestimmten Entscheidungen eines Individuums herauszuhalten.
Es fehlt bei den Juristen und bei Hermann Gröhe am Verständnis einer neuzeitlichen "kopernikanischen Wende".

Ich hoffe, daß die zukünftigen Generationen sich ein Stück weit vom evolutionären Hirnstamm entfernen und dem Ratio den Weg bereiten.

Martinus
Berechtigte Kritik.

Als katholischer Christ halte ich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für sachlich falsch und teile die in diesem Beitrag beschriebene Kritik daran.
Aufgabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist es, die Versorgung der Bürger mit Heilmitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sicherzustellen. Wer von dieser Behörde verlangt, die Abgabe von Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben, pervertiert ihren Sinn und Zweck . Zudem wäre eine solche Erlaubnis eine Beteiligung des Staates an einer rechtswidrigen Selbsttötung und somit mindestens rechtswidrig, wenn nicht sogar strafbar.
Das Urteil verkennt, dass es nach der Werteordnung des Grundgesetzes keinerlei Mitwirkung staatlicher Stellen an einem Suizid geben darf, weil der Staat nie das Recht hat, über das Leben eines Bürgers zu urteilen.
So wie kein Mensch über die Umstände seiner Geburt verfügen kann, so steht es auch niemandem zu, seinen Tod selbst zu organisieren.

Herodomes
Gesellschaft muss noch viel lernen

Wenn einige anderen den Wunsch nach einem frühzeitigen Ableben verwehren möchten, dann bitte sollen sich diese Menschen für alle möglichen Behandlungsmethoden und deren Kostenübernahme durch die Öffentlichkeit mit selbiger Vehemenz einsetzen.

Denn einiges ist klar: wir tun viel zu wenig für die Gesundheit unser aller. Wie viele Menschen werden einfach nur sediert (siehe beispielsweise ADHS Behandlung bei Kindern)? Das ist mal eine tolle Doppelmoral, Herr Gesundheitsminister. Eine wirkliche Debatte über unser Wohl wird ganz anders geführt.

Rumpelstielz
18:01 von Just trying to ... ... der freie Wille ...

um den geht es hier wohl auch. Nicht einer der genannten Artikel befasst sich wirklich damit, sondern damit, die Staatliche Gewalt an Normen zu binden.
Das oben stehende Zitat und das durchgängige religiöse Suizid Verbot, deuten darauf hin, denn beides ist näher am Thema als das GG. mit seinen Paragraphen. Es bindet eben den Staat und nicht das Individuum.
Irgendwo in der klassischen deutschen Philosophie wird auch gesagt, "freier Wille kann sich selbst nur als freies wollen" oder ähnlich. Ein Leben zum verlöschen zu bringen beruht aber in der Regel nicht auf "einem freien Willen". Diesen Umstand beachtet die z. B. die DGP bei ihrer Stellungname.
Sich selbst auslöschen - dafür gibt es sicher gerechtfertigte Gründe, wie wir oben erfahren haben - Anhaften an unseligen bringt nichts gutes, vermittelt uns der Buddhismus - aber gerechtfertigte Gründe, größte Not, machen den Willen zum getriebenen, sie machen ihn eben nicht frei.

Marcus2
Kritiker gegen Selbstbestimmung

Die Stiftung Patientenschutz ist laut ihrer Homepage für die Strafbarkeit der Suizidhilfe. Mit staatlicher Gewalt wird grausames Sterben den Einzigen die wissen ob ihr Leben noch lebenswert ist aufgezwungen. Ideologie und Fremdbestimmung vor Menschenwürde. Was daran Patientenschutz ist?

Anderson
Ethik , pah, welche denn ?

Meine Tätigkeit im "Gesundheitswesen" hat einige Erinnerungen in mir eingebrannt die nur schwer zu verdauen waren.
Wenn bei einem 89 jährigen, bei dem der Sterbevorgang schon eingesetzt hat, noch in letzter Minute ein Röntgenvorgang eingeleitet wird und man diesen Menschen nur noch tot von der kalten Metallfläche bergen kann, fühlt man sich als ob man ihn selbst getötet hätte.
Ich habe mitbekommen welche "Maßnahmen zur Lebensrettung" ergriffen wurden und werden, die einzig und allein monetärem Denken entspringen.
Wenn viele Menschen vorher wüssten was alles mit ihnen angestellt wird.....
Wenn manche Menschen die sich gegen eine selbstbestimmte Beendigung des Lebens einsetzen , sich auch nur die Bohne für die Realität interessieren würden, müsste niemand diese scheinheiligen Einlassungen aus Politik und Gesellschaft ertragen.

xaverflo
Wert des Lebens

Eine Gesellschaft die staatlich legitimierten Suizid als mögliche Option ansieht, beginnt damit, den Wert menschlichen Lebens zu relativieren. Das führt nicht zu mehr Menschenwürde (wie viele hier meinen), sondern verkehrt sie letztlich ins Gegenteil. Es wird nicht lange dauern, bis ein gesellschaftlicher Druck auf alte kranke Menschen ausgeübt wird, den Wert ihres Lebens zu hinterfragen und sich die Antwort dann selbst zu geben. Ich finde das grausam, unchristlich und definitiv nicht humanitär. Besser wäre es, Palliativmedizin, die heute schon sehr weit fortgeschritten ist, weiter zu verbessern.

LisaF
staatlicher Suizidhilfe

Was wäre denn dagegen Einzuwenden? Warum wollen wir Leute zwanghaft am Leben halten? Das muss jeder selbst entscheiden. Mir persönlich ist es lieber, dass sich jemand in Frieden mit einem Medikament das Ende bereitet als das er als Geisterfahrer auf der Autobahn oder mit einem Sprung vor dem Zug endet. Wer nicht mehr Leben will, sollte würdevoll abtreten können ohne andere damit rein zu ziehen.
Gerade bei Schwerstkranken sollte man bedenken, dass der Tod eine wahre Erlösung sein kann.

Gast
Ein toter Patient ist ein schlechter Patient

Mehr muss man doch nicht sagen.

Wenn es den Politikern um die Würde der Menschen geht,
sollten sie als erstes die Hartz4-Sätze drastisch anheben.

Beispiel: Bei uns im Dorf wurde einer Frau aus den Niederlanden nach Ihrer Scheidung zunächst keine Sozialhilfe gewährt und nach Sperrung der Energie- und Wasserversorgung durch die Versorger als Zugabe vom Jugendamt das Kind weggenommen mit der Begründung dass die Mutter den Lebensunterhalt des Kindes nicht aufbringen könne.

Ach ja: Im Monat mehr als 5.000 € vom Jugendamt für die Unterbringung des Kindes in einem Heim war kein Problem gewesen. Die Ärzte diagnostizierten Suizidgefahr.

Frage: Was wäre die richtige Hilfe?

Mir scheint, die Politiker haben ein falsches Verständnis von Menschenwürde.

P.S.: Hatte die Tagesschau nicht kürzlich berichtet, dass arme Deutsche 10 Jahre früher sterben? Hier könnten die Politiker doch etwas tun.

Tetraplegiker
Ich bin selbst betroffen

Ich bin mittlerweile 25 Jahre lang vom Hals ab Querschnittsgelähmt und beatmet. Noch mag ich weiterleben. Wenn einmal der Zeitpunkt kommt, an dem nur noch Schmerzen und Bettlägerichkeit mein Leben bestimmen, oder schweregeistige Defizite dazukommen, bin ich froh den Weg des assistierten Suizid gehen zu dürfen. Zusätzliche Blindheit oder Verlust der Fähigkeit zu sprechen wäre es auch ein Grund für mich diese Möglichkeit zu nutzen. Natürlich muss es dann Rechtssicherheit für das Pflegepersonal geben. Noch geht es mir gut, ich sitze im Rollstuhl und kann begrenzt am öffentlichen Leben teilnehmen. Aber es hängt alles von meiner Lebensqualität ab. Um die zu erhalten benötige ich rund um die Uhr Intensivbetreuung. Das wird durch den Pflegenotstand immer schwieriger.
Da muss die Regierung auch ansetzen und Pflege attraktiv machen.

zopf
@ 18:32 von Martinus

Zitat: "So wie kein Mensch über die Umstände seiner Geburt verfügen kann, so steht es auch niemandem zu, seinen Tod selbst zu organisieren."

Daß ein Mensch nicht über seine Geburt verfügen kann, liegt allein in seinem Unvermögen dazu. Das hat nichts mit einer freien Willensentscheidung zu tun.

Über seinen freiwilligen Tod vermag ein Mensch zu verfügen, sofern er willens ist.

Zitat: "Zudem wäre eine solche Erlaubnis eine Beteiligung des Staates an einer rechtswidrigen Selbsttötung ..."

Sie irren, der Suizidversuch ist in DE als Ausdruck des Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht rechtswidrig und bleibt daher straffrei.

Gruß, zopf.

91541matthias
@xaverflo..

Danke für Ihre klugen Worte..

anders würde ich dies als Fachkrankenpfleger nicht formulieren..

'Friedrich
Gegen die Doktrin der Ökonomie

Es muss gegen die Doktrin der Ökonomie eine Rückbesinnung stattfinden, hin zu einer Basis christlicher Nächstenliebe, sterbenskranken Menschen beiseite zu stehen und alles erdenklich Gute zu tun, Ihnen auch mit Hilfe der weit ausgereiften Palliativmedizin ein erfülltes, schmerzfreies Leben zu schenken. Denn 90% wollen gar nicht Suizid verüben, wenn ihnen diese Versorgung gegeben wäre.

Dieses Land hat eine christliche Prägung (Reformation, Aufklärung [eigene Entscheidungen aus der Vernunft zu treffen], Christliche Präambel im Grundgesetz, säkularer Staat -nicht laizistischer mit ansonsten Enteignung der Kirchen und ihrer Diakonie/Hospize/Kitas, christliches Menschenbild). Die Umsetzung zugunsten Kranker auf dieser Basis von Selbstloigkeit muss Priorität haben.

Dass es ein Bewusstsein nach dem Tode gibt, gilt seit den Studien von Pim v. Lommel im renommierten Ärztemagazin "The Lancet" als bewiesen. Mangelnde Sauerstoffversorgung im Gehirn gilt dabei als ausgeschlossen.

zopf
@ 18:48 von xaverflo

Im Gegensatz dazu, kann das zwanghafte "am Leben erhalten" dazu führen, den Wert des menschlichen Lebens allein an Gewinnmöglichkeiten für Klinikbetreiber zu messen und würde dazu führen Menschen Ewigkeiten lang in einem künstlichen Koma weitervegetieren zu lassen.

Einen todkranken Menschen gegen seinen Willen weiter in Qual, ohne jegliche Lebensqualität leiden zu lassen, ist definitiv die Krönung der Grausamkeit, in keinster Weise humanitär und ich wage es zu bezweifeln, daß dies im Sinne des Nazareners wäre.

Gruß, zopf.

Robert Klammer
Naja....

Ich finde die Entscheidung des Gerichtes gut und fände es angenehm wenn manche Leute darauf verzichten würden an allem nur zu Meckern um ihre sinnfreien moralischen Eigenmeinungen kundzutun ohne selbst betroffen zu sein.

Odi.14
Typisch für die heutige Zeit.

Das Urteil ist mit seinen Gründen noch nicht veröffentlicht, dennoch kann man schon Kritik üben. Derzeit ist auf der Internetseite lediglich eine kurze Pressemitteilung vorhanden. Wirklich skandalös ist, dass
1. der Kläger bis zu den Gerichten der EU klagen musste, damit deutsche Gerichte in der Sache entscheiden,
2. die Volksvertreter keine Regelung schaffen, die die Problemfragen klärt.
Die Richter haben Recht anzuwenden und nicht zu schaffen. Die "richterliche Rechtsfortbildung" ist mitunter grenzwertig.
Zur Frage der Unterstützung/Hilfe beim Sterben sollte jede(r) einen Standpunkt haben, da es jede(n) direkt oder als Angehörigen treffen kann. Das hat aber mit dem Urteil nichts zu tun. Darüber kann man diskutieren und einen "Mehrheitswillen" feststellen. Ob dieser dann Gesetz wird, ist eine andere Frage. Das Urteil zu besprechen/kritisieren hat mangels Kenntnis der Gründe nichts mit sachlicher Auseinandersetzung zu tun. Das ist aber leider heute zunehmend typisch.

Just trying to understand
@Rumpelstielz (18:35 Uhr)

Sehr interessant, was Sie da schreiben.

Ich verstehe nur das Fazit nicht: "... aber gerechtfertigte Gründe, größte Not, machen den Willen zum getriebenen, sie machen ihn eben nicht frei."

Ich persönlich denke, dass "Erlösung" (mit oder ohne religiösem Hintergrund, abhängig von den individuellen Umständen) durchaus etwas Be"frei"endes zur Folge haben kann.

Wenn Sie sich hier (u.a.) der Philosophie bedienen, möchte ich das ebenfalls gerne einmal tun und insbesondere auf die Wortwahl dieser Diskussion aufmerksam machen.

Möglicherweise würde es die Diskussion um "Sterbehilfe" vereinfachen, wenn man der Sache nicht von vorn herein einen strafrechtlichen Beigeschmack geben, sondern den Willen des Sterbewilligen als das bezeichnen würde, was es gemeinhin wohl ist, nämlich (z.B. nach Fritz Mauthner) als "Freitod" und nicht etwa als (ggf. assistierten Selbst-) Mord.

Der Mord ist ein Verbrechen gegenüber einer anderen Person und kann nicht an sich selbst "verbrochen" werden.

zopf
@ 20:17 von 'Friedrich

Zitat: "Dass es ein Bewusstsein nach dem Tode gibt, gilt seit den Studien von Pim v. Lommel im renommierten Ärztemagazin "The Lancet" als bewiesen."

Pim van Lommel hat mit seiner prospektiven Studie gar nichts bewiesen, sondern genau die Daten gesammelt, die seine Hypothesen stützen und alles andere außer Acht gelassen.

Sein Buch "Endloses Bewusstsein" wird von namhaften Kollegen heftig kritisiert und als pseudowissenschaftlich bezeichnet.

Bleiben wir doch bei Erkenntnissen die als wissenschaftlich gesichert gelten und sich nicht dem Bereich der Fiktion annähern.

Gruß, zopf.

Gast
@ 18:32 von Martinus: Das entbehrt jeder Logik:

"So wie kein Mensch über die Umstände seiner Geburt verfügen kann, so steht es auch niemandem zu, seinen Tod selbst zu organisieren"

Wie will auch ein ungeborenes Kind über irgend etwas verfügen (können)?

Das gibt sich aber im Laufe des Lebens im allgemeinen - auch wenn es in vielen Bereichen ja durchaus vorkommt, dass Menschen über das Leben anderer Menschen verfügen: Als Politiker, als Herrscher, als Verbrecher und auch als Richter: Nur der/die Betroffene selbst soll Ihrer Meinung nach keine Verfügungsgewalt über das eigene Leben haben? Das werden Sie niemandem rational erklären können: Dass es zwar i.O. ist, dass Menschen ihr Leben für einen (oft auch fragwürdigen) Staat opfern dürfen und dann hoch geehrt werden, aber keine Verfügungsgewalt über sich selbst haben dürfen - etwa weil es die Macht fragwürdiger Machthaber einschränken würde?

Das scheint mir dann doch der nahe liegendste Grund zu sein!

iog
Ausnahmezustand?

Wie will ein Mensch, der in einem Zustand befindet der seine Existenz extrem bedroht und in diesem Ausnahmezustand, eine vernünftige , rationale Entscheidung treffen?
Nach meiner über 30jährigen Erfahrung in diesem Bereich - Unmöglich.
Wie können Menschen über einen Menschen in so einer Krise entscheiden-sie waren noch nie in einer solchen Krise?
Unmöglich.
Das ist die menschliche Existenz.

Biocreature
Ich kann nur hoffen (beten tue ich nicht), daß ich wenn ich...

...irgendwann in eine solche Situation komme und unheilbar krank bin und mich nur noch quäle einer da ist, der mich entweder nach Holland oder in die Schweiz bringt.

Denn hier in Deutschland bin ich dem makabren System der Lebenserhaltung mit allen Mitteln von Gesetzen und lebensverlängerten medizinischen Verfahren ausgeliefert.

ICH und nur ICH entscheide wann und wie ich abtreten werde, wenn ICH in eine solche Situation komme.

KEIN Gesetz oder Politiker kann und wird mich davon abhalten.

Und darum werde ich schon heute für den Fall X und den Tag X Vorsorge betrieben (müssen).

'Friedrich
@20:34 von zopf

"Pim van Lommel hat mit seiner prospektiven Studie gar nichts bewiesen, sondern genau die Daten gesammelt, die seine Hypothesen stützen und alles andere außer Acht gelassen."

Diese Behauptung stützt sich worauf? Bitte Quellen angeben. Demnach würde das die Studie veröffentlichende Fachblatt "The Lancet" unwissenschaftlich arbeiten?