Horror-Clown

Ihre Meinung zu "Grusel-Clowns": Wo der Spaß aufhört

Nach den jüngsten Clown-Attacken drohen Politiker mit juristischen Konsequenzen - doch welche Paragrafen greifen, welche Strafen drohen dem Angreifer? Und wie darf ich mich wehren? Bernd Wolf gibt die Antworten.

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9 Kommentare

Kommentare

christerix
Danke für diese Infos

Man ist ja immer wieder unsicher, wenn es um Selbsthilfe (Notwehr) und Hilfeleistung ("Nothilfe") geht.
.
Ich habe auch erst spät mitbekommen, dass jemand mit Kampfsporterfahrung, der angegriffen wird, nicht erst sagen muss: "Stop! Ich habe den schwarzen Gürtel...", sondern dass er sofort den Angriff angemessen abwehren darf. Hat der Täter eine Waffe, kann es u. U. für den Täter auch dementsprechend enden. Die Begründung: Es ist das Risiko des Täters, auf einen zu treffen, der eine Kampfsportart beherrscht.

Telefonmann

Wenn das "Verursachen" Herzinfarkts strafbar für einen Menschen in Kostüm ist, ist es dann auch strafbar für Muslime in Hijab oder allg. arabisch sprechende Menschen, für den Bankberater, der mir den wichtigen Kredit verwehrt, für den Chef welcher darauf besteht mich "Herrn" Telefonmann zu nennen, statt meine Schneeflockenhaftigkeit anzuerkennen und mich "Pers_ix Telefonmann" zu nennen , für die Karnevalisten mit ihren lauten Trommeln und Fanfaren, für den Autofahrer, der mich anhupt, weil ich mitten auf der Straße stehe, für den Typen der in der Gasse laut lacht, durch die ich ebenfalls muss.
All das kann potentiell einen Herzinfarkt verursachen, wenn sich das Opfer nur genug hinein steigert, schreckhaft ist und überall Gefahren herbeifantasiert.

Mal ehrlich, das bloße verkleiden und unnormal empfundenes Verhalten, wie anstarren, lachen ..., hat straffrei zu sein. Anders ist das natürlich bei den Fällen, wo mutmaßliche Gewalt angedroht wird, aber das scheint selten der Fall zu sein.

Hepheistos

Das geht irgend wann ganz böse schief und dann werden sich wieder Gerichte damit beschäftigen müssen. Hoffentlich kommt keiner der Clownsopfer zu schaden.
Ist doch schon eigenartig, was hier mittlerweile so alles vor sich geht. Welche Absichten stehen da wirklich dahinter?

privat23
Wie schön...

.... Hinweise zur Notwehr und Nothilfe...

Wenn dann aber der arme Angreifer eins auf die Nase bekommt, wird wieder deutlich wessen Wohl der deutschen Justiz wichtig ist.

Andererseits, diese Hinweise sind ähnlich Hilfreich wie die realitätsferne "Armlänge"

BTF Umweltbibliothek
Teile unserer Gesellschaft ...

... entgleisen unter dem breit geförderten Neoliberalismus nun vollends!
Dieser Umstand ist aber schon lange zu
beobachten, deshalb wundern diese neuerdings auftretenden Attacken der "Clowns" auch nicht wirklich!!

Demokratiezukunft2016
@ Christerix (19:12): gefährlicher Justizirrtum Ihrerseits!

@ christerix

Sorry aber der Artikelschreiberlin irrt in diesem Artikel an diesem Punkt was diese Notwehr und Nothilfe angeht! Von wegen du darfst dein Opfer töten:

Hat der Täter eine Waffe, kann es u. U. für den Täter auch dementsprechend enden. Die Begründung: Es ist das Risiko des Täters, auf einen zu treffen, der eine Kampfsportart beherrscht.

Dazu möchte ich dir dringend den Artikel 239 StGB ans Herz legen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/239.html

sowie die §§ 223 StGB (Körperverletzung), 224 StGB (gefährliche Körperverletzung), 226 StGB (schwere Körperverletzung) und 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge).

Denn wenn du bei dieser Notwehr den Tod des Clowns verursachst, dann bist du mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe dran!! Von wegen du darfst dein Opfer töten. Gleiches gilt allerdings auch andersherum fuer den Clown, wenn der dich mit einer Waffe angreift und dabei deinen Tod verursacht. Dann ist er damit dran (§ 227 StGB).

Johannes48
@BFT Umweltbibliothek

Ich vermute, dass die Berichte manche erst dazu bringen, als "Horror-Clown" Leute zu erschrecken.
Leute erschrecken haben wir übrigens auch schon vor 50 Jahren gerne gespielt. Das ist nun wirklich nichts Neues!

Was das mit Neoliberalismus zu tun haben soll, erschließt sich mir wirklich nicht

bastianf
@Telefonmann

"Mal ehrlich, das bloße verkleiden und unnormal empfundenes Verhalten, wie anstarren, lachen ..., hat straffrei zu sein. Anders ist das natürlich bei den Fällen, wo mutmaßliche Gewalt angedroht wird, aber das scheint selten der Fall zu sein."

Es geht hier nicht um einen kleinen 'Schabernack' der hier und da stattfindet ... Ich zitier mal aus dem Polizeibericht vom letzten Wochenende aus einer Stadt mit 250.000 Einwohnern:
"Auch in Aachen hatte es am vergangenen Samstag zwei Fälle gegeben. Dabei wurde ein 21-jähriger Fahrradfahrer verletzt. Ein als Clown Maskierter sprang aus einem Gebüsch heraus vor das Rad des jungen Mannes. Der stürzte und verletzte sich dabei. Im zweiten Fall war ein 18-Jähriger über mehrere Straßenzüge von einem Clown beharrlich verfolgt worden."

Bin zum Glück nicht betroffen gewesen, hätte aber bestimmt auch nicht lachen können ...

Gegenlicht
"Gruselclowns"

Tja.
Die erkennt man doch bestimmt schon von Weitem.
Ist doch ähnlich wie mit Besoffenen. Da macht man halt einen weiten Bogen drum. Ich jedenfalls leg mich nicht mit irgendwelchem Pöbel an. (Nix wie weg ist da immer das Beste;)