
Ihre Meinung zu "Grusel-Clowns": Wo der Spaß aufhört
Nach den jüngsten Clown-Attacken drohen Politiker mit juristischen Konsequenzen - doch welche Paragrafen greifen, welche Strafen drohen dem Angreifer? Und wie darf ich mich wehren? Bernd Wolf gibt die Antworten.
Man ist ja immer wieder unsicher, wenn es um Selbsthilfe (Notwehr) und Hilfeleistung ("Nothilfe") geht.
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Ich habe auch erst spät mitbekommen, dass jemand mit Kampfsporterfahrung, der angegriffen wird, nicht erst sagen muss: "Stop! Ich habe den schwarzen Gürtel...", sondern dass er sofort den Angriff angemessen abwehren darf. Hat der Täter eine Waffe, kann es u. U. für den Täter auch dementsprechend enden. Die Begründung: Es ist das Risiko des Täters, auf einen zu treffen, der eine Kampfsportart beherrscht.