Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

Ihre Meinung zu EuGH: Bund darf IP-Adressen unter Auflagen speichern

Darf der Bund die dynamischen IP-Adressen seiner Nutzer speichern? Mit dieser Frage befassten sich die EuGH-Richter in Luxemburg. Am Ende trafen sie ein abwägendes Urteil, das die Speicherung unter Auflagen für rechtens hält. Von Karin Bensch.

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16 Kommentare

Kommentare

Demokratiezukunft2016
Fragen zu diesem Urteil vom Europäischen Gerichtshof

Fragen hierzu:

Der Europäische Gerichtshof hat dem deutschen Staat erlaubt, die dynamischen IP-Adressen von Nutzern seiner Seiten zu speichern. Die spätere Nutzung der Daten unterliegt aber Auflagen. Geklagt hatte ein Mitglied der Piratenpartei, das eine "einschüchterne Wirkung" befürchtet.

1. wie lang ist diese Speicherfrist??
2. welche Auflagen wurden gestellt??
3. was geschieht mit den Daten nach deren Nutzung??
4. wer beaufsichtigt die Löschung dieser Daten??
5. welche Konsequenzen bzw. Sanktionen gibt es bei Missbrauch dieser Daten von uns??

Dazu bitte Antworten. Dankeschön vorab.

Hepheistos

Ein weiterer Schritt zur Staatsbespitzelei im demokratischsten Land der Welt mit ihren nur demokratischen Parteien. Toll.

Demokratiezukunft2016
Diesen Punkt von diesem Kläger kann ich absolut verstehen

Diesen Punkt von diesem Kläger:

Der Kläger befürchtet, dass der Staat Profile von den Nutzern staatlicher Websites anlegen könnte. Zum Beispiel, wenn sich jemand auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums über illegale Drogen informiert. Das habe eine "einschüchternde Wirkung" und behindere das "unbeschwerte anonyme Surfen im Internet“, meint der Kläger.

kann ich durchaus verstehen. Denn bei solchen Bewegungsprofilen kann alles mögliche zusammengedichtet werden von den Geheimdiensten und damit kann der Ruf von jedem User beschädigt werden.

Denn die Frage ist z.B.:

Wieso macht man sich strafbar, wenn man sich zum Beispiel fuer Schulreferate oder fuer Medizinprodukte auf Basis von solchen Drogen ueber solche illegalen Drogen informieren möchte??
Oder warum macht man sich strafbar, wenn man sich z.B. ueber Außenpolitische Themen wie solche Flugzeug-Abschuesse und Abwehrmöglichkeiten informieren möchte??

Demokratiezukunft2016
Solche IP-Adressen werden mit Terror-Datenbanken abgeglichen

Weiterhin ist es so, dass diese IP-Adressen nämlich dann mit existierenden Terror-Datenbanken abgeglichen werden können OHNE dass wir User etwas davon erfahnren und OHNE dass wir Abwehrmöglichkeiten dagegen haben. Sowas ist fuer mich Generalverdächtigung und dass wir User hier mit Terroristen ueber einen Kamm geschoren werden. Und dass ist eben so ein Punkt fuer die Abschuss-Lizenzen von zivilen Verkehrsflugzeugen! Damit werden wir User und Buerger zu Objekten der Begierde der Bundesregierung gemacht.

Von daher frage ich nochmal zum Artikel:

1. welche Auflagen hat der Europäische Gerichtshof gestellt??
2. wie lang sind die Speicherfristen??
3. wo werden diese Daten gespeichert??
4. was passiert mit den Daten nach deren Nutzung durch die Bundesregierung??
5. wer beaufsichtigt die Löschung dieser Daten??

BlueAngel
IP Adressen

speichern, ist wie wenn man einen Herde Ameisen zur Futtersuche schicke. Dabei sind die Ameisen immer einer bestimmten Spur nachgehend. Die ist vorher durch Geruchsstoffe gelegt worden. Übersetzt heißt es doch nach dem EuGH, alles was vorher einer bestimmten Grammatik, Wortwahl etc. unterliegt, soll zur Aufklärung beitragen. Damit kann jeder Betreiber der Home-Page die "Ansichten" oder das "Aufsuchen" abspeichern und im "Notfall" weiterreichen, um "Fälle" aufklären zu können. Wie auch hier bei dem chatten.

Blumi
Wieder ein Urteil aus Wolkenkuckucksheim

um Hackerangriffe besser verfolgen zu können

Ich weiß nicht ob irgendwer beim EuGH weiß, was ein Hacker ist?

Mal ganz langsam: Wenn ein Hacker in deinem System war bzw. ist, bemerkst du davon gar nichts, denn ein Hack ist in erster Linie die Annnahme einer fremden ID, sprich der Übernahme bzw. Erschaffung eines Accounts der über bestimmte Zugriffsrechte verfügt. Besitzt er diese ID ist der Hack bereits vollendet.

Damit fangen Hacker aber nicht erst an, wenn sie das Zielsystem angreifen, sondern schon vorher. Soll heißen, dass System wird bereits mit übernommenen bzw. erschaffenen ID angegriffen wird... usw. usf. Nicht selten geht das über 4-5 Stationen und wenn da nur ein offenes Netzwerk, dazwischen liegt, hat es sich sowieso mit der Suche.

Am Ende landet vom kleinen Timmy bis zu Oma Getrud jeder im Netz der Regierungsadmins. Nur keine Hacker.

Roger
Praxisferne Rechtsprechung

Die im Beitrag angesprochene Speicherwut hilft meiner Meinung nach nicht, um sogen. Hacker zu identifizieren.
Personen mit krimineller Energie haben ganz andere Möglichkeiten, um ihre Identität zu verschleiern. Da helfen weder Log-Protokolle noch Fire-Wall.
Schlimmer noch sind sogen. Bot-Netze (botnet). Hier wird der Rechner von Unbeteiligten für illegale Handlungen mißbraucht. Für die Betroffenen wird es schwierig, im Fall von Hacker-Angriffen durch Dritte, ihre Unschuld zu beweisen.

Don-Corleone
Gimmi-Gesetze ....................

Der größte Verlust der Demokratie sind diese
ominösen , schwammigen
Gummi-Gesetze .....,
nicht Fisch nicht Fleisch !

Eine Steilvorlage v.d. Advokaten ! Kosten ?
Der Dumme ist wieder d. kleine User ......,
der in jahrelangen , kostspieligen Prozessen
sein Recht suchen muß !

CK1973
Welches Interesse verfolgt der Staat ...

... der seinen Bürgern nicht traut.

Genau die Freiheiten seiner Bürger im Namen der Sicherheit einzuschränken und somit mausert sich die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" zum Überwachungsstaat. Die Politik stetz dazu bewust das Mittel der Angst ein um die Permanente Überwachung immer weiter auszubauen. Videoüberwachung hier, Vorratsdatenspeicherung da. Und hat die Viedeoüberwachung schon einem einzigen Opfer während eines Überfalls geholfen. Nein hat es nicht und auch selten hilft es bei der Aufklärung. Und Abschrecken? Nein die Kriminellen wissen genau wie und wo sie nicht erkannt werden. Hacker wären kein Häcker wenn man sie über eine IP identifizieren könnte, aber die Unwissenden die schreien laut Überwachung muss her. Damit kann man aber nur die Bürger die sich legal verhalten überwachen.
G. Orwell's 1984 lässt Grüßen

Gast
hätte, hätte, Fahrradkette

Würden die IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten gespeichert, und würde diese Speicherung der Verhinderung oder Aufklärung dienen, hätte sicher niemand etwas dagegen.

Was ist aber die Realität, bzw- wie wird es kommen?

Die Daten werden für jeden Mist verwendet, ähnlich wie es bei der Handyortung passiert, aber für den eigentlichen Grund wird die Speicherung nicht notwendig sein, denn diese Menschen sind gewieft genug, um ihren Standort zu verschleiern.

Das ist ja kein Problem, denn wir bekommen ja viele Daten von unseren Freunden, die wir selbst nicht sammeln dürfen. Also frage ich mich, warum überhaupt so ein Urteil angestrebt wurde.

Brodi
Warum keine festen IP-Adressen für alle?

Das ganze Dilemma ist dadurch entstanden, dass Unternehmen wie die Telekom ein Geschäftsmodell daraus machen durften, feste IP-Adressen nur gegen hohe Aufschläge anzubieten. Hätte man von Anfang an feste IP-Adressen ausgegeben, würde sich die Frage gar nicht stellen, wer und wann und zu welcher Gelegenheit eine inzwischen anders vergebene IP-Adresse genutzt hat. Diese reine Marketing-Maßnahme der Telekom verursacht seither Rechtsprobleme ohne Ende.

Da kein Mensch je auf die Idee gekommen ist, zum Beispiel variable bzw. temporäre Telefonnummern für bestimmte Zeiten abwechselnd an verschiedene Personen zu vergeben, fragt man sich, warum ausgerechnet bei der anderen Telekommunikationsart Internet so ein Geschäftsmodell vom Gesetzgeber durchgewunken wurde. Es gibt ja auch keine variablen E-Mail-Adressen.

Der Gesetzgeber sollte jetzt diese EuGH-Entscheidung zum Anlass nehmen, dem Spuk mit variablen IP-Adressen sofort ein Ende zu bereiten.

IckeDette
Also

... hier geht es darum, dass der Staat schon lange alle Besucher der staatlichen Internetseiten speichert.
Aus rechtlichen Gründen ist es nachvollziehbar, dass Angriffe nachgeprüft werden müssen um Schwachstellen zu schließen und auch Botnetz-Teilnehmer zu identifizieren (die es zumeist selbst nicht wissen).
Im Moment wird alles gespeichert und es gibt keine Informationen wie die Daten verwertet werden. Zusätzlich ist bekannt geworden (schon vor vielen Jahren), dass diverse öffentliche Informationen auf Zugriffe überwacht werden und Menschen, die diese Daten abrufen, automatisch an Sicherheitsstellen gemeldet/protokolliert werden.
Da wurde zur Informationsfreiheit zusätzlich die Freiheit des Staates hinzugefügt zu gucken wer die Informationen abruft und das ist meines Erachtens nach rechtswidrig. Mal gucken wie das Gericht entscheidet.

harry_up
@Brodi

Da stimme ich Ihnen vollkommen zu.
Es sei denn, dass Hindernisse technischer Art dagegen sprächen. Weiß ich leider nicht.

IckeDette
@Brodi

Das ist ein technisches Problem. Feste IP Adressen aus der Generation IPv4 sind auf global 4,3Mrd limitiert und sehr ungleichmäßig verteilt. Es ist also nicht einmal eine feste IP für jeden Menschen auf der Welt verfügbar.
Die Umstellung auf IPv6 läuft, dauert aber lange, danach kann jeder Mensch mehrere Millionen IP Adresse besitzen.
Es ist klar, dass die Telekom jeden Möglichkeit nutzt um Geld zu verdienen, aber hier haben wir technische nicht einfach überwindbare Limitierungen.

karawanke
re Brodi

Warum keine festen IP-Adressen für alle?

Das ist technisch gar nicht ohne weiteres möglich. Ich bin für die IT in einem mittelständischen Betrieb zuständig und unsere (feste) IP hat auch schon des öfteren gewechselt, z.B. bei einem Wechsel des Dienstleisters. Wichtig ist nur der Eintrag im Domain Name System (DNS).
Was spricht dagegen die IP mit einem Zeitstempel für strafrechtliche Zwecke zu speichern?

karawanke
re Demokratiezukun...

"was geschieht mit den Daten nach deren Nutzung??"

Sie werden gelöscht.

wer beaufsichtigt die Löschung dieser Daten??

Der oder die Datenschutzbeauftragte.