
Ihre Meinung zu EuGH: Bund darf IP-Adressen unter Auflagen speichern
Darf der Bund die dynamischen IP-Adressen seiner Nutzer speichern? Mit dieser Frage befassten sich die EuGH-Richter in Luxemburg. Am Ende trafen sie ein abwägendes Urteil, das die Speicherung unter Auflagen für rechtens hält. Von Karin Bensch.
Fragen hierzu:
Der Europäische Gerichtshof hat dem deutschen Staat erlaubt, die dynamischen IP-Adressen von Nutzern seiner Seiten zu speichern. Die spätere Nutzung der Daten unterliegt aber Auflagen. Geklagt hatte ein Mitglied der Piratenpartei, das eine "einschüchterne Wirkung" befürchtet.
1. wie lang ist diese Speicherfrist??
2. welche Auflagen wurden gestellt??
3. was geschieht mit den Daten nach deren Nutzung??
4. wer beaufsichtigt die Löschung dieser Daten??
5. welche Konsequenzen bzw. Sanktionen gibt es bei Missbrauch dieser Daten von uns??
Dazu bitte Antworten. Dankeschön vorab.