Gedenken an Oury Jalloh - zehnter Todestag

Ihre Meinung zu Neue Ermittlungen: Wie starb Oury Jalloh?

Mehr als elf Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh gibt es neue Ermittlungen. Denn noch immer ist unklar, wie es zu dem tödlichen Feuer in einer Polizeizelle in Dessau kommen konnte. Der Brand wurde jetzt nachgestellt.

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39 Kommentare

Kommentare

Demokratiezukunft2016
Gut so dass es jetzt endlich gruendliche Ermittlungen gibt

Gut so dass diese Sache jetzt endlich mal gruendlich ermittelt wird. Denn ich denke nicht, dass Jalloh in seinem Zustand (gefesselt) das Feuer selbst gelegt haben kann. Denn die Frage ist: wie hätte er an sein Feuerzeug rankommen sollen, wenn er doch gefesselt war??

Außerdem ist die Frage:
warum hat dieser Polizeibeamte in derJVA den Feueralarm ausgestellt und ueberhaupt nicht darauf reagiert?? Solchen Dingen muss man eigentlich nachgehen.

Weiterhin sehe ich es so, dass mit solchen Ermittlungen den Fluechtlingen gezeigt wird, dass sie keine Angst vor uns haben muessen und dass unser Rechtsstaat funktioniert, auch wenn er deutlich besser sein könnte. Denn wenn sowas nicht ordentlich aufgeklärt wird, dann macht sowas den Fluechtlingen Angst und sowas könnte auch zu einem Integrationshemmnis werden.

golfspieler

Man kann es nach so langer Zeit auch mal gut sein lassen.

frosthorn
warum stellt jemand einen Feueralarm ab

und schaut nicht nach der Ursache? Weiß er vielleicht bereits, was da brennt und warum?
Was wird getan, um das Schweigekartell der Polizisten zu brechen? Warum ist es angesichts eines an Händen und Füßen gefesselten Gefangenen sofort die naheliegendste Erklärung, dass der sich irgendwie ein Feuerzeug geangelt hat (das man vorher nicht bei ihm gefunden hat), um sich selbst zu verbrennen?
Der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" ist es zu verdanken, dass die Sache immer noch aktuell ist, man hätte es sicher lieber gesehen, wenn Gras über die Geschichte gewachsen wäre. Man muss diesen Leuten dankbar sein.

Demokrat1950
Hoffe diesmal alles rechtsstaatlich !!??

bisher ist vieles seltsam !Frage bleibt im Raum-wurde der Polizeibeamte ,der angeklagt wurde auch entlassen ?Denke es war ein sehr schweres Vergehen !!

Kommerz

Ich glaube, es ist egal, was man tut, um diesen Fall aufzuklären, diese „Gedenkinitiative“ wird niemals zufrieden sein, außer, wenn ein Urteil in ihrem eigenen Interesse gesprochen wird. So ein Verhalten hilft der Sache leider nicht.

Demokratiezukunft2016
@ frosthorn (15:59): Absolute Zustimmung zu Ihrem Kommentar

hi frosthorn

Ihrem Kommentar kann ich nur absolut zustimmen. Ganz besonders diesen Punkten hier:

warum stellt jemand einen Feueralarm ab und schaut nicht nach der Ursache?

Was wird getan, um das Schweigekartell der Polizisten zu brechen?

Denn dieses Schweigekartell muss in der Tat endlich gebrochen werden. Die Wahrheit muss auf den Tisch, die volle Wahrheit, die ganze Wahrheit sowahr mir Gott helfe (so heißt es zumindest in der Eidesformel vor Gericht).

Warum ist es angesichts eines an Händen und Füßen gefesselten Gefangenen sofort die naheliegendste Erklärung, dass der sich irgendwie ein Feuerzeug geangelt hat (das man vorher nicht bei ihm gefunden hat), um sich selbst zu verbrennen?

Diese Fragen muessen endlich mal schluessig erklärt werden. Und ja es ist diesen Leuten von Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in der Tat zu verdanken, dass es jetzt endlich zu neuen Ermittlungen kommt. Hier versagt unser Rechtsstaat!

Wolfes74
@15:58 von golfspieler

"Man kann es nach so langer Zeit auch mal gut sein lassen."
Mord verjährt nicht!

Demokratiezukunft2016
@ frosthorn (15:59): sowas nennt man Strafvereitelung im Amt

@ frosthorn

Denn dieses Versagen unseres Rechtsstaates und dieses Schweigekartell das Sie ganz richtig benennen, verhindern die Erforschung der Wahrheit und sowas nennt man Strafvereitelung im Amt, strafbar gemäß § 258a StGB:

https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

§ 258a
Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

Diese Polizeibeamten SIND Amtsträger und damit zur Mitwirkung verpflichtet!

Demokratiezukunft2016
@ golfspieler (15:58): Nein man kann es NICHT gut sein lassen

@ golfspieler

NEIN, man kann es eben NICHT gut sein lassen, weil die Wahrheit hier vertuscht wird und damit kommt es zu einer Strafvereitelung im Amt, die strafbar ist gemäß § 258a StGB!

Außerdem: Polizeibeamte SIND Amtsträger und laut diesem Paragraphen zur Mitwirkung im Strafverfahren verpflichtet! Und sollte rauskommen, dass da Polizisten mitverwickelt sind und ihre Kollegen sie decken, dann ist dass die oben genannte Straftat.

Außerdem haben die Angehörigen von Jalloh ein Recht auf Gerechtigkeit, golfspieler. Sowas nennt man Rechtsstaatlichkeit! Sie solllten daher mal ganz tief in sich gehen und ihre Einstellung zu Rechtsstaatlichkeit, Recht und Gesetz ueberpruefen.

plastic
@Am 18. August 2016 um 15:58 von golfspieler: Nein

Mord verjährt nicht. Aber diese Kundschaft hat Erfahrung darin Prozesse hinauszuzögern bis die Täter über 80 sind.

Demokratiezukunft2016
@ Demokrat1950 (16:01): Wie gelangte das Feuerzeug in die Zelle?

@ Demokrat1950

Außerdem ist die Frage, wie das Feuerzeug in diese Zelle gelangt ist. Denn ich denke mal, dass die Beamten Häftlinge vorher gruendlich durchsuchen und dabei hätte das Feuerzeug gefunden werden muessen.

Daher vermute ich ehrlich gestanden mal, das da jemand nachgeholfen hat (Polizisten??). Und wenn die dann wissentlich den Alarm abgestellt und diesen Jalloh in der Zelle bei lebendigem Leib verbrennen ließen, dann ist das MORD, strafbar gemäß § 211 StGB und nichts anderes. Und da wuerde mich dann dieses Schweigekartell auch nicht mehr wundern.

Von daher: diese Dinge muessen geklärt werden. Die Angehörigen von Jalloh haben ein Recht darauf!

todais
Für die Sicherheit

von Beamten und Gefangenen muss eine Abteilung geschaffen werden die die Vorgehensweise der Polizei unabhängig überprüft. In anderen Ländern schon lange Standard. Das sich die Polizei über die Gewerkschaften gegen eine solche unabhängige Abteilung ausspricht erklärt sich von selbst. Es würden viel mehr Pannen und unrechtmäßiges Vorgehen unserer Gesetzeshüter aufgedeckt werden. Gleichzeitig jedoch muss die Kompetenz und der Schutz unserer Beamten gestärkt werden. Respektloses Verhalten sowie Angriffe auf Beamte, die ja auch gleichzeitig unseren Staat und damit uns repräsentieren, müssen hart und unnachgibig verfolgt werden.

demokrateur
@15:58 von golfspieler - Verjährungsfristen

"Man kann es nach so langer Zeit auch mal gut sein lassen."

Nein. Es gelten die entsprechenden Verjährungsfristen. In einem Rechtstaat sind Polizei und Justiz verpflichtet, bei einem entsprechendem Verdacht zu ermitteln.

Das hat rein gar nichts mit Politik zu tun. Und es spielt auch überhaupt keine Rolle, wer das Opfer war.

Ziel jedes Rechtstaates muss es sein, das Recht durchzusetzen, unabhängig davon, wer der Täter oder wer das Opfer war.

zopf
@ 15:58 von golfspieler

Zitat: "Man kann es nach so langer Zeit auch mal gut sein lassen."

Wären Sie auch dieser Meinung, wenn es sich bei dem Toten um einen von Ihnen geliebten Menschen (Sohn/Bruder/Vater) handeln würde ?

Darüber hinaus ist hier ein Mensch unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen, der sich in der Obhut unseres Staates befand.

Das ist nicht hinnehmbar !

Unter ungeklärten Umständen stirbt man in den Gefängnissen eines Unrechtsstaates, in einem Rechtsstaat ist alles daranzusetzen diese Umstände aufzuklären, schon allein um zu verhindern, daß sich so etwas wiederholt.

Gruß, zopf.

germanbhoy
Hellseher ?

Ich frage mich wirklich, wie hier einige Leute dazu kommen, die Behauptung aufzustellen, dass die Polizisten einen Menschen getötet haben. Kennen da einige die Ergebnisse schon bevor ermittelt ist? Man sollte sich mit Unterstellungen zurückhalten, bis Ermittlungsergebnisse vorliegen. Die Frage nach dem Motive dieses "Mordes" wäre dann auch noch zu klären.

Gast
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Sie machen es sich sehr einfach. Alles was nicht in ihrem Sinne ist muss ja falsch/ Unrecht sein.

Alarme die oft falsch auslösen (Bericht lesen, passierte dort öfters) stumpfen ab. Die werden dann nicht ernst genommen. "Ist ja nur ein Fehlalarm". Das kennt jeder Feuerwehrmann wenn er zum x-ten Mal zu einem Brandmeldealarm fährt und einem der Pförtner an der Pforte erklärt, dass das ja nur wieder ein Fehlalarm ist, die Mitarbeiter natürlich den Räumungsalarm ignorieren weil ist ja nur ein Fehlalarm,...

Und wie wäre es mit der Arbeitshypothese: Die Wahrheit liegt auf dem Tisch. Sie passt nur bestimmten Personen/ Kreisen nicht. Und deshalb wird die alte Geschichte immer wieder aufgewärmt. Und es kann nichts anderes heraus kommen, weil das eben bereits die Wahrheit ist. Jeder der der Meinung ist dass es nicht die Wahrheit ist muss diese Arbeitshypothese widerlegen. Und zwar gerichtsfest. Wenn nicht: Deckel drauf, Akte zu - dann hat die liebe Seele Ruh (alte Verwaltungsregel).

golfspieler
16:51 Kommerz

Stimme Ihnen voll zu.

Hanno Kuhrt
15:39 von Demokratiezukun.

Gut so dass diese Sache jetzt endlich mal gruendlich ermittelt wird. Denn ich denke nicht, dass Jalloh in seinem Zustand (gefesselt) das Feuer selbst gelegt haben kann. Denn die Frage ist: wie hätte er an sein Feuerzeug rankommen sollen, wenn er doch gefesselt war??
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Mit dieser Aussage unterstellen Sie also, dass Jalloh von deutschen Polizeibeamten vorsätzlich bei lebendigem Leib verbrannt wurde?

Gast
Am 18. August 2016 um 15:39 von Demokratiezukun...

das war in einer Polizeizelle (Arrestzelle) in Dessau, nicht in einer JVA. Steht auch in der Überschrift.

Gast
Also Ihre Wahrheit?

Sie meinen also IHRE Wahrheit? Und nicht DIE Wahrheit? Denn der Beweis, dass es nicht die Wahrheit ist konnte nicht geführt werden. Also muss davon ausgegangen werden, dass es sich um die Wahrheit und nichts als die Wahrheit handelt.

Und ja, selbstverständlich sind Polizeibeamte zur Mitwirkung an Strafverfahren verpflichtet. Aber nur dann, wenn sie sich damit nicht selbst belasten würden. d.h. selbst wenn es nicht die Wahrheit wäre ist kein Polizeibeamter dazu gezwungen, sich vor Gericht selbst zu belasten.

golfspieler
16:57 Wolfes74

Ich gebe Ihnen Recht. Mord verjährt nicht. Wissen Sie ob es Mord war? Das unterstellen Sie einfach!

Cemre
@ demokrateur - Verdacht

>>Nein. Es gelten die entsprechenden Verjährungsfristen. In einem Rechtstaat sind Polizei und Justiz verpflichtet, bei einem entsprechendem Verdacht zu ermitteln.<<

Wenn Verdacht, nach Ihrer Definition, ausreicht, dürfte es wahrscheinlich jährliche Untersuchungen geben, bis das von Ihnen erwartet Ergebnis, präsentiert wird.

Cemre
@ frosthorn - Feueralarm

>>warum stellt jemand einen Feueralarm ab und schaut nicht nach der Ursache? Weiß er vielleicht bereits, was da brennt und warum?<<

.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage dürfte mit aller Sicherheit auch bei den vorausgegangenen Untersuchungen gestellt worden sein.

Oder sind Sie der Meinung mit der ständigen Wiederholung die Frage Antworten auf die von Ihnen, wahrscheinlich, erhofften Vermutungen zu bekommen?

golfspieler
17:00 Demokratiezukun...

In Ihrem Kommentar bemerke ich eine gewisse Tendenz, indem Sie schreiben, die Wahrheit würde vertuscht. Woher wissen Sie das? Außerdem gibt es ja vielleicht Fälle die nie geklärt werden können.

Cemre
Demokrat1950

>>Hoffe diesmal alles rechtsstaatlich !!??
bisher ist vieles seltsam !Frage bleibt im Raum-wurde der Polizeibeamte ,der angeklagt wurde auch entlassen ?Denke es war ein sehr schweres Vergehen !!<<

.
Für Sie stellt das Abstellen eines Alarms ein schweres Vergehen dar?

Wäre gespannt welche Auswirkungen Ihre Einstellung auf noch schlimmere Vergehen in der deutschen Rechtsprechung hätte.

karwandler
re chris7

"Und wie wäre es mit der Arbeitshypothese: Die Wahrheit liegt auf dem Tisch. Sie passt nur bestimmten Personen/ Kreisen nicht."

Oder andersrum: Weil es bestimmten Personen/ Kreisen so am liebsten ist, soll das, was auf dem Tisch liegt, gefälligst die Wahrheit sein.

Als Arbeitshypothese so gut wie Ihre.

frosthorn
@Chris7, 18:14

Das kennt jeder Feuerwehrmann wenn er zum x-ten Mal zu einem Brandmeldealarm fährt und einem der Pförtner an der Pforte erklärt, dass das ja nur wieder ein Fehlalarm ist

Und Sie sind der Ansicht, dass es dann auch ok ist, wenn die Feuerwehr erst gar nicht mehr kommt?

Jeder der der Meinung ist dass es nicht die Wahrheit ist muss diese Arbeitshypothese widerlegen. Und zwar gerichtsfest. Wenn nicht: Deckel drauf, Akte zu

Offensichtlich wird ja gerade deshalb erneut untersucht, weil die bisher so selbstverständlich zur Wahrheit erklärte Hypothese alles andere als gerichtsfest ist.
Sie halten mir vor, ich würde alles, was mir nicht gefällt, für unwahr halten. Selbst machen Sie es so: wenn das bisher ermittelte Ihnen zusagt: Deckel drauf, Akte zu ...

Justin
@germanbhoy

" Die Frage nach dem Motive dieses "Mordes" wäre dann auch noch zu klären."

Letztes Jahr wurden mehrere hundert Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte verübt, da gibt es bestimmt Motive dazu, keiner macht etwas einfach so unmotiviert...

Justin

Es ist gut, dass dieser Fall nicht ins Vergessenheit geraten wird, das Gesetz muss auf jeden anwendbar sein. Ist aber leider nur der Privatinitiative zu verdanken, dass es überhaupt weiter geht.
Nun ja, die Mehrheit glaubt auch nicht, dass der Betroffene ein zweiter Houdini war...

DonJohn
Oury Jalloh

auf einer feuerfest umhüllten Matratze liegend, an Händen und Füßen angekettet soll sich selbst angezündet haben. Mit einem Feuerzeug, das mangels Spuren nie bei ihm und in der Zelle gewesen sein kann. Sein schneller Tod ist ohne Brandbeschleuniger nicht erklärbar. Schädelbrüche deuten auf Misshandlungen hin. Fehlende Streßhormone und kein Kohlenmonoxid in seinem Herzblut legen nahe, dass Jalloh vor dem Brandausbruch bewusstlos oder tot war.
Eine Aufzeichnung des Landeskriminalamtes von der Tatortbegehung bricht nach vier Minuten ab, weitere Aufnahmen existieren nicht. Blutspuren im Arztraum und eine Flüssigkeitslache in der Zelle wurden weggewischt. Polizeijournale, Dienstpläne, Fahrtenbücher, eine Handfessel – alles verschwunden.
Während die Zellenwände ringsherum verrußt sind, fehlen an der Innenseite der Zellentür selbst kleinste Brandspuren, die Tür muss während des Brandes offengestanden haben.
Gut möglich, dass die Täter Oury Jalloh beim Verbrennen zugesehen haben... .

Kota Kinabalu
Wo ist das Problem?

Vermutlich hat der Mann das Feuer selbst gelegt und ist darin umgekommen.

Residue
@ Kota Kinabalu

Vermutlich? Und das reicht Ihnen aus um möglicherweise Mörder frei laufen zu lassen? Das ist ja schon etwas seltsam.

frosthorn
@Kota Kinabulu. 20:26

Wo ist das Problem?
Vermutlich hat der Mann das Feuer selbst gelegt und ist darin umgekommen.

Das Problem ist, dass mir "vermutlich" nicht genug ist. Und es in einem Rechtsstaat auch nicht genug sein sollte.
Sonst würde die berühmte Unschuldsvermutung jede Ermittlung, jedes Strafverfahren und überhaupt jede Ahndung von gesetzeswidrigem Verhalten überflüssig machen, nicht wahr?

zopf
@ 20:26 von Kota Kinabalu

Halten Sie "vermutlich" für eine befriedigend genaue Antwort, wenn es um die Frage geht, wie ein Mensch zu Tode kam ?

In diesem Fall hat Herr Jalloh es also "vermutlich" geschafft, bei seiner Inhaftierung ein Feuerzeug vor den ihn durchsuchenden Beamten zu verstecken, denn Häftlingen werden natürlich die Feuerzeuge weggenommen.

Später hat er es dann "vermutlich" geschafft, auf dem Rücken liegend, an Händen und Füßen gefesselt (so wie die Puppe auf dem Photo im Artikel), mit diesem einfachen Einwegfeuerzeug eine schwer entflammbare Kunstledermatratze so nachhaltig in Brand zu setzen, daß er innerhalb kurzer Zeit verstarb.

Das ist "vermutlich" möglich, einfach und wahrscheinlich ist es nicht.

Gruß, zopf.

Boris.1945
21:03 von zopf

@ 20:26 von Kota Kinabalu

Halten Sie "vermutlich" für eine befriedigend genaue Antwort, wenn es um die Frage geht, wie ein Mensch zu Tode kam ?

In diesem Fall hat Herr Jalloh es also "vermutlich" geschafft, bei seiner Inhaftierung ein Feuerzeug vor den ihn durchsuchenden Beamten zu verstecken, denn Häftlingen werden natürlich die Feuerzeuge weggenommen.

Später hat er es dann "vermutlich" geschafft, auf dem Rücken liegend, an Händen und Füßen gefesselt (so wie die Puppe auf dem Photo im Artikel), mit diesem einfachen Einwegfeuerzeug eine schwer entflammbare Kunstledermatratze so nachhaltig in Brand zu setzen, daß er innerhalb kurzer Zeit verstarb.

Das ist "vermutlich" möglich, einfach und wahrscheinlich ist es nicht.

Gruß, zopf.
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Wenn man die Versorgungslogistik der Gefangenen in deutschen Gefängnissen mit Drogen nicht leugnet, ist auch eine Vermutung eines einzelnen Feuerzeugs nicht widerlegt, oder?

zopf
"gut sein lassen" und "vermutlich"

Ein Mensch ist im Gewahrsam unserer Polizeibehörde einen furchtbaren Tod gestorben.

Das wir "vermutlich" die Ursache kennen reicht einfach nicht und es einfach "gut sein lassen", daß wir die genaue Ursache für diesen Tod nicht kennen, ist unverantwortlich.

Denn jeden Tag werden in DE sehr viele Menschen inhaftiert, wir müssen die genaue Ursache kennen, um weitere Tote zu verhindern.

Gruß, zopf.

frosthorn
@Boris.1945, 21:20

Wenn man die Versorgungslogistik der Gefangenen in deutschen Gefängnissen mit Drogen nicht leugnet, ist auch eine Vermutung eines einzelnen Feuerzeugs nicht widerlegt, oder?

Verglichen damit sind, mit Verlaub, Birnen und Äpfel schon fast identisch. Der Tote starb nicht in einer JVA. Und nicht an Drogenkonsum. Welche Art von "Versorgungslogistik" sollte einen einzelnen, in der Arrestzelle eines Polizeireviers einsitzenden, Gefangenen mit Einwegfeuerzeugen beliefern? Und zu welchem Zweck? Hatte Jalloh einen Kassiber nach draußen geschmuggelt, mit dem er einem geheimen Verbündeten auftrug, ihm noch im Laufe der Nacht ein Feuerzeug zukommen zu lassen? Vielleicht in einem Kuchen eingebacken?

zopf
@ 21:20 von Boris.1945

Zitat: "Wenn man die Versorgungslogistik der Gefangenen in deutschen Gefängnissen mit Drogen nicht leugnet, ist auch eine Vermutung eines einzelnen Feuerzeugs nicht widerlegt, oder?"

Widerlegt oder bewiesen, erscheint mir an diesem Fall gar nichts, daß ist es, was ich bemängele.

Ihr Einwand ist allerdings unzutreffend.
Herr Jalloh befand sich nicht im Regelvollzug, in dem es leider auch in DE immer wieder zu Unregelmäßigkeiten kommt.

Er befand sich stark alkoholisiert und unter Drogeneinfluß auf dem Rücken liegend mit gespreitzten Extremitäten fixiert, auf einer Matratze mit einem strapazierfähigen, schwer entflammbaren Bezug, in einer überwachten Arrestzelle in einer Polizeistation.

Gruß, zopf.