
Ihre Meinung zu Religionsfreiheit: Zwei Fälle, zwei Einschätzungen
Wo endet die Religionsfreiheit? Zwei Gutachten am Europäischen Gerichtshof kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Es geht um zwei Frauen, die im Job nicht auf ihre religiöse Kopfbedeckung verzichten wollten, und denen darum gekündigt wurde. Von Christoph Kehlbach.
Die durch das Grundgesetz garantierte Religionsausübung müsste vielleicht mal grundlegend neu definiert werden. Es kann nicht sein, dass alles und jedes, von dem behauptet wird, es sei Religion, auch wirklich unter diese Religionsfreiheit fällt. Die Väter des Grundgesetzes hatte nicht den Islam im Auge, als sie diesen Artikel 4 GG formulierten. Wenn von der "ungestörten Religionsausübung" die Rede ist, dann bezieht sich das vielleicht doch nur auf Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen etc. und nicht auf den Alltag. Wenn jemand argumentiert, 24 Stunden am Tag in jeder Alltagssituation seine Religion ausüben zu müssen, dann muss man dem vielleicht Schranken setzen. Das könnte als ein Missbrauch des Art. 4 GG interpretiert werden, denn diese Art von Religionsausübung meint das GG vielleicht einfach nicht.