Frau mit Kopftuch

Ihre Meinung zu Religionsfreiheit: Zwei Fälle, zwei Einschätzungen

Wo endet die Religionsfreiheit? Zwei Gutachten am Europäischen Gerichtshof kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Es geht um zwei Frauen, die im Job nicht auf ihre religiöse Kopfbedeckung verzichten wollten, und denen darum gekündigt wurde. Von Christoph Kehlbach.

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47 Kommentare

Kommentare

zyklop
Was sagt das Grundgesetz?

Die durch das Grundgesetz garantierte Religionsausübung müsste vielleicht mal grundlegend neu definiert werden. Es kann nicht sein, dass alles und jedes, von dem behauptet wird, es sei Religion, auch wirklich unter diese Religionsfreiheit fällt. Die Väter des Grundgesetzes hatte nicht den Islam im Auge, als sie diesen Artikel 4 GG formulierten. Wenn von der "ungestörten Religionsausübung" die Rede ist, dann bezieht sich das vielleicht doch nur auf Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen etc. und nicht auf den Alltag. Wenn jemand argumentiert, 24 Stunden am Tag in jeder Alltagssituation seine Religion ausüben zu müssen, dann muss man dem vielleicht Schranken setzen. Das könnte als ein Missbrauch des Art. 4 GG interpretiert werden, denn diese Art von Religionsausübung meint das GG vielleicht einfach nicht.

'Friedrich
Differenzieren - Laizismus und Säkularismus

Die Prägung von Ländern ist zu tolerieren.

Frankreich ist ein laizistisches Land, mit einer strikten Trennung von Religion und Staat, nach der vorherigen Enteignung der Kirchen. Belgien bezeichnet sich ebenso pluralistisch dem Laizismus zugeordnet.

Deutlich anders ist Deutschland geprägt; von der Geschichte reformatorisch, lebt es heute den Säkularismus, der eine wohlwollende Koexistenz von Kirche, Diakonie und Staat vorsieht. Zeugen davon sind: Die verfassungsrechtlich relevante Grundgesetz Präambel mit dem Gottesbezug und freiheitlich demokratische (Sozial- und Familien)-Gesetze nach dem christlichen Menschenbild; um die 60% freiwillig kirchensteuerzahlender Bürger lt. EKD - und schließlich die Quelle des christlichen Menschenbildes selbst, dass der Mensch als eine zutiefst von Gott geliebte Person ist, ausgestattet mit unveräußerlicher Würde (s. UN Charta) und in Gleichheit und Freiheit leben kann.

Eine Übertragung der Urteile auf Deutschland halte ich somit für fraglich.

das ding
Das ist doch nichts...

Das sind vielleicht zwei Larifari-Faelle... Aus der Muecke wird ein Elefant gemacht. Von wem, sei dahingestellt. Eine von einer Firma gewollte "religiöse Neutralität" ist einfach nur laecherlich (und philosophisch gesehen absurd) und der Hinweis auf Artikel 4 des Grundgesetz macht deutlich, das da nichts zu holen ist. Die "Beschwerde eines Kunden" in dem anderen Falle ernstzunehmen sollte zu einer Untersuchung des geistigen Zustands dieses Kundes Anlass bieten. Ich sehe hier keinen Zuendstoff fuer eine Diskussion ueber Anfang und Ende einer Religionsfreiheit, sondern Diskussionsbedarf ueber Befindlicheitsprobleme desorientierter Mitbuerger und dem ernstzunehmend zunehmenden Bedarf an Psychotherapien. Also ehrlich...

Hackonya1
Religionsfreiheit

Dei Religionsfreiheit endet dort, wo man anderen Schaden damit zuführt.

tick tack tick tack

Wer in diesem Zusammenhang darauf pocht, daß jemand selbst in Ausübung seiner Tätigkeit für einen Arbeitgeber religiöse Kleidung zu tragen, sollt sich vielleicht mal vorstellen, was er davon hält, wenn ihm seine Zahnärztin in Hijab mit Augenschitz gegenüber sitzt.

Oder eine Richterin.
Oder eine Herzchirurgin.

Wer sich als Hotelportier bewirbt, hat sich damit abzufinden, daß ihm je nach Etablisement eine Dienstkleidung zugewiesen wird, völlig egal ob Christ, Hindu oder Moslem.

Aber, seien wir ehrlich: es gibt nur eine Religion, bei der es zur Zeit ganz groß in Mode ist, sich auf Religionsfreiheit zu berufen, während man anderen im alltäglichen Leben versucht, die eigenen Religionsdogmen aufzudrücken.

Ich darf keine Strichmännchen von Mohammed malen, aber meine Anwälten soll mir bitte im Vollschleier gegenüber treten dürfen... jaja, die Toleranz.

fridolin84
Natürlich muss es (ordentliche) Grenzen geben

Religionsfreiheit ist eine große Errungenschaft unserer Gesellschaft, aber natürlich muss dieser auch gewisse Grenzen gesetzt werden. Allgemein, wo gewisse Religionsgruppen ihre Religionsfreiheit in einer Art ausüben, in der sie Anderen deren Religion aufzwingt und somit deren Freiheiten einschränkt ist schonmal klar damit Schluss zu machen. Vor allem, wenn berfuflich Neutralität zwingen erforderlich ist - wenn auch nur äußerlich optisch durch Berufsbekleidung o.ä., sollte das doch vollkommen ok sein, auf seine persönlichen äußeren Zeichen zu verzichten, wie z.B. das Kopftuch. Was im inneren unserer Köpfe vorgeht ist dadurch doch keinesfalls eingeschränkt und im privaten kann man doch trotzdem tun und lassen was man will. Ich verstehe diese lächerlichen Disskussionen nicht. Wenn ich beruflich einen Anzug tragen muss (warum auch immer), kann ich nicht in Jogginghose rumlaufen, nur weil mein Gott es mir befiehlt. Und wenn mein Glaube so stark ist, suche ich mir einen Job, wo ich das darf

'Friedrich
@03:56 von Hackonya1

Wie ist Schaden in dem Kontext definiert? Sich in hemmungslos ausufernden Neigungen -Gier, Hass, Intoleranz usw. beschnitten zu sehen?

Der Zweck übergeordneter Werte liegt auch darin, einen moralischen Kompass fein zu justieren; seine Selbstbestätigung und Selbstwert nicht durch das maximale Ausreizen des Erlaubten erhalten zu müssen. Insofern enthält die Verantwortung "vor Gott und den Menschen" eine Reflektion, ja ein Frühwarnsystem. Gerade das war den Gründungsvätern nach den Wirren des 3. Reiches so wichtig, dass der Gottesbezug in die Präambel des Grundgesetzes übernommen wurde. Christliche Werte haben nicht nur eine geschichtlich-historische Bedeutung.

Im Kontext des heute relevanten Neuen Testaments der Bibel gibt es keine Hinweise auf verfassungsrechtlich schädliche Inhalte. Es sei denn, dass das Fehlen Einzelner umso markanter wird, aber unter dem Duktus der Vergebung wiederum einen Neuanfang ermöglicht.

Möge der EuGH weise Entscheidungen fällen, im individuellen Rahmen.

Baghira.100
Ist es Zeit, ...

...über eine Änderung des Grundgesetzes nachzudenken? Richtung: Religionsausübung in all ihren Facetten ist Privatangelegenheit und aus dem Berufsleben sowie aus dem öffentlichen Leben völlig herauszuhalten. Der Anlass für diesen Gedanken ist schlicht: Zur Schau gestellte Religionen sorgen ständig für Unruhe mit zum Teil fatalen Folgen.

Heidemarie Bayer
Geht gar nicht!

An Schulen und bei Gerichten (Staatsanwältinnen und Richterinnen) ein Kopftuch zu tragen geht gar nicht und da erwarte ich jegliche Neutralität. Ich persönlich hätte da auch Probleme damit, ob die oben Genannten so neutral sind, denn dies ist für mich ein Zeichen einer gewissen religiösen Haltung.

321gast123
@Hackonya1 um 03:56 Uhr

"Dei Religionsfreiheit endet dort, wo man anderen Schaden damit zuführt."

Nein, die endet dort wo diese nicht in unsere europäische Kultur passt. Wir sind hier nicht in Afrika oder Asien sondern haben unsere Regeln. Vollverschleierte Lehrerinnen ? Nein Danke. Selbst im Alltag möchte ich diese hier nicht sehen.

Boguslaw Maminski
Islam bedeutet Unterwerfung

Der Begriff Islam bedeutet wörtlich: Unterwerfung.
Das meint nicht nur die persönliche, sondern auch Staat und Gesellschaft müssen sich Allah unterwerfen. Gleichheit z.B. von Mann und Frau oder Freiheit (des Glaubens und Denkens) gibt es im Islam nie. Ein Blick in die islamisch dominierte Welt zeigt dies sehr klar. Das Kopftuch ist ein klares Zeichen der Unterdrückung der Frau und des absoluten Herrschaftanspruchs des Islam und mehr als ein persönliches Bekenntnis. Es steht damit genau wie das Glaubensbekenntnis "...es gibt keinen Gott außer Allah..." oder "Allah huakbar" = Gott ist größer (auch als jede staatliche Ordnung) klar im Widerspruch zur Pluralität, Glaubensfreiheit und freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes und ist daher (besonders im Staatsdienst) abzulehnen. Besonders interessant ist: Muslime pochen mit besonderer Vehemenz auf Gleichberechtigung obwohl genau ihre Religion sie nie gewährt, sobald sie die Oberhand hat.

321gast123
Schaden?

Den Schaden ungezügelter Religionsfreiheit trägt die Gesellschaft. Das mag sich für manche wie ein Widerspruch anhören.
Wir haben hier eine europäische Kultur.
Davon ist allerdings an einigen Orten nichts mehr zu spüren, man fühlt sich fremd im eigenen Land.
Und da endet der Toleranzanspruch.
Wer sich hier "unwohl" oder benachteiligt fühlt darf seine Religion gerne in seinem Kulturkreis ausleben.

Ari-R
Sehr fragwürdig..

Warum kriegt es jede andere Religion auf die Reihe, sich an regionale Regelungen zu halten?

Es muss einfach per Gesetz kommen, dass sobald man zur Neutralität verpflichtet ist, was auch Dienstleistungsberufe neben dem öffentlichen Dienst betrifft diese auch wahren muss. Wer dies nicht auf die Reihe kriegt, soll sich einen anderen Job suchen.

Wär ja genau so, als ob ein Dachdecker argumentiert, er kann aus religiösen Gründen weder Dächer decken, noch körperliche Arbeit ausüben..

UnabhängigerDenker
Gleichberechtigung und Gleichbehandlung

Das ist nur gegeben wenn man solche Symbole der Religion und Unterdrückung wie das Tragen von Kopftüchern, Hijab und Burka verbietet.

Deutschland ist nun mal -wie fast alle anderen Länder in der EU- christlich geprägt, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist auch gegeben.

Wenn wegen eines muslimischen Kindes im kindergarten sogar Weihnachtsfeiern aufgegeben werden, Weihnachtsbäume abgeschafft und Kreuze abgehängt werden muß man sich faregn wo mit mittlerweile gelandet sind? Gerade wenn muslimische Frauen im öffentlichen oder religionsneutralen Dienst darauf bestehen ihre Religion und Anderssein zur Schau zu stellen.

Es muß endlich damit aufgehört werden so viel Toleranz der Intoleranz zu zollen, Minderheiten über das Allgemeinwohl zu stellen.

Ich hoffe das sehen die Richter auch so

UnabhängigerDenker
05:54 von Saarpfälzer

Mir kommt es immer öfter so vor als wollten sich "Minderheiten" mit aller Gewalt von der einheimischen Kultur distanzieren.

nach wie vor haben diese gesetzesverachtenden Menschen die Möglichkeit Deutschland zu verlassen wenn sie sich nicht mit der Kultur hier anfreunden können

firefighter1975
Berufsleben & Privatleben

Jeder darf in puncto "Religion" in seinem Privatleben gern tun und lassen, was er/ sie mag oder nicht mag.

Wenn ein Arbeitgeber aus Gründen des ungestörten Arbeitsbetriebes und oder ob des Umgangs mit dem "Geschäftsklientel" seine Mitarbeiter zur "äußerlichen, religiösen Neutralität " verpflichtet, so ist dies m.E. nach dessen gutes Recht - Von staatlichen Institutionen, die schon de Iure zur Neutralität verpflichtet sind, mal ganz abgesehen.

Ich bin der Ansicht, Religion & Religiösität sind "Privatsache" und haben somit - sofern nicht zur Berufsausübung zwingend erforderlich ( Geistliche jeder Religion etc ) -
im Berufsleben auch nicht zwingend etwas zu suchen. Das gilt insbesondere dann, wenn Arbeitgeber oder Berufsbild eine gewisse Neutralität er- und einfordern.

Peter Goge
Religionsfreiheit hat keine Einschränkung

Der Staat hat nicht das Recht, den Menschen eine Kleiderordnung vorzuschreiben. Wer ein Kopftuch tragen möchte, darf das. Ohne jede Einschränkung. Das ist ein Grundrecht.

tagesgeschehen
Religionsfreiheit vs Religionsunterdrückung

Möglicherweise sollten die Freiheit der Religion mit der Unterwerfung der Religion von einem anderen Blickwinkel aus betrachtet werden.
Jeder Mensch darf sich in seinem Glauben / seiner Religion wohl fühlen. Er darf sie auf Grund der Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen.
Es ist eine persönliche Entscheidung und niemand darf den Menschen sagen er dürfe das nicht.
Wie gesagt es ist eine Private/ persönliche
Angelegenheit.
Allerdings wird mit der deutlichen für jedermann sichtbaren " Religionskleidung" der persönliche Glaube dem Gegenüber die Freiheit genommen sich seiner eigenen Religion zuzuwenden.
Damit meine ich das der eigene Glaube ( z.B das Kreuz unter der Kleidung getragen) unsichtbar für mein Gegenüber ist. Während ich aber frontal mit der Religion der übedimensionalen " Religionsbekleidung " des anderen konfrontiert werde.
Das kann ich auch als "Unterdrückung"meines Glaubens werten.
In diesem Sinne muss man Religion freiheitlich im Ganzen betrachten!

firefighter1975
04:37 von tick tack tick tack

"....wenn ihm seine Zahnärztin in Hijab mit Augenschitz gegenüber sitzt."
Da gibt es die freie Arztwahl, schon vergessen ?

"Oder eine Richterin."
Steht eigentlich nicht zwingend zu erwarten, da Gerichte zu religiöser Neutralität verpflichtet sind. Auch diesen Anspruch kann man rechtlich ableiten.

"Oder eine Herzchirurgin."
Nochmals: Es gibt die freie Arztwahl.

Angesehen von der Richterin sind dies Bereiche, wo Sie als " Klientel" die Wahl haben - Sie können sich schließlich aussuchen, wo Sie sich behandeln lassen.

Mir persönlich wäre es im ärztlichen Bereich schnuppe, weil es mir dort doch wohl eher auf das fachliche Können der Person als auf das Tragen eines religiösen Symbols ankommen würde.

Und für den Fall einer Chirurgin: Im OP gibts eh nur sterile Bekleidung für alle. Ohne den von Ihnen erwähnten Hijab, dafür aber mit Haube und Mundschutz.

MfG firefighter

Ihsan

Das ist keine Tradition sondern gehört zum Islam.

Darüber wird auch kein Gericht entscheiden dürfen.

Lasst die Leute doch das tragen was sie wollen.

Wenn eine in Minirock zur Arbeit kommt sagt doch auch keiner was...

Solche diskussionen im 21. Jh.. ???

Pflasterstein

Zum Thema "Religion & Integration" würde ich anregen, dass man es zur PFLICHT machen könnte, dass Religionen AUF DEUTSCH lehren und beten müssen. Das verbietet die Religion nicht, stellt sie aber auch nicht der Integration in den Weg, indem sie eine Zweitsprache etabliert.

@Saarpfälzer
Natürlich ist JEDE Religion abhängig von der Auslegung. Man kann alle heiligen Texte in ein "das ist haargenau so gemeint" ... oder eben "nicht so" interpretieren. Selbst wenn es der gleiche Text ist. Im Christentum war das ja auch nicht anders, nachdem Martin Luther seine andere Sichtweise veröffentlichte.

gully
mal ohne Kopftuch und alle anderen Kleidungstücken

Wenn ich einer nudistischen Naturreligion anhängen würde und den ganzen Tag aus Überzeugung nackt rumlaufen müßte/wollte, könnte ich das in Deutschland tun oder etwa auch nicht?

An diesem fiktiven Beispiel kann man sehen wie irrsinnig manche Forderungen und wie fundamentlos die Religionsfreiheit im GG ist.

G-Townler
Rechtsprechung?

Ich bin eigentlich ein grundsätzlicher Gegner sämtlicher Religionen. Die Gründe sind dafür sehr verschieden und in vielen Punkten der Geschichte auszumachen.
ABER: wenn jemand meint, eine Religion haben zu müssen, dann ist das eben so und daran ist auch nicht zu rütteln. Jeder soll glauben, woran er/sie will.
Seinen Glauben zu Tage zu tragen, ist schon schwieriger. Für manche ist schon ein Vollbart Ausdruck einer Religiösität, bei anderen ist es das ausschließliche Tragen von Röcken oder/und das Tragen von Kopftüchern und es gibt halt auch Leute, die tragen Ketten mit einem Kreuz um den Hals - man kann sich da vielfältig darstellen. Will man konsequent sein und will man das Tragen von Kopftüchern verbieten, muss man jede andere Form der Darstellung von Religion auch verbieten. Und diese Konsequenz wird zum Glück nie möglich sein, denn dann wären wir auf dem Weg zum Einheitsmenschen.
Eigentlich bleibt daher nur ein Urteil in so einer Frage: Kopftücher können nicht verboten werden.

Emil66
Dei Religionsfreiheit endet dort,

wo die normalen Gesetze die Regeln der Religion ÜBERSCHREIBEN, zum Beispiel der Tierschutz oder das GG „die Unversehrtheit“ usw.
Oder wo sie andere belästigt oder stört.
Religion ist Privatsache und soll es auch bleiben.
Religion und Staat sind strikt zu Trennen.
Religion darf keinen Einfluss auf die Politik oder den Staat nehmen, unter keinen Umständen.
Dafür gibt es zivile Religionen die sich teilweise wiedersprechen.
Und da sollte es man keinem recht machen anstatt jedem.

postmaterialist
DasGrundgesetz ist gut so wie es ist!

Ich finde es erstaunlich und ziemlich vorschnell, wenn hier tatsächlich Leute fordern, die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit einzuschränken.

Und mit welchem Argument? Das Kopftuch oder auch die Vollverschleierung sei aufdringlich und zu präsent, und es passe nicht zu unseren Gepflogenheiten.

Dabei wird übersehen, dass auch die Kultur eines Landes sich allmählich wandelt. Wir hatten einen schwulen Außenminister, haben eine Verteidigungsministerin und einen arabischstämmigen Wirtschaftsminister in Hessen. So what?

Wer in unserem Land lebt, soll deutsch sprechen und muss sich an das Gesetz halten. Und wer ein Kopftuch trägt ist deshalb noch keine Fanatikerin.

Wer darüber hinaus unsere "Traditionen" verteidigen will, muss sich aber fragen, ob er selbst nicht vieles mitmacht, was der "Tradition" widerspricht.

Die Selbstaufgabe der Privatsphäre bei Facebook. Amerikanische Serien. Internet-Pornos. Helloween.

Wie "deutsch" ist denn das alles?

Gast
Religionsfreiheit einschränken

Speziell das Kopftuch behindert die Integration, denn es schafft Distanz. Die Herkulesaufgabe über 1,5 neue Flüchtlinge zu integrieren ist mMn wichtiger, als die Tradition des Kopftuches und folglich wäre es durchaus sinnvoll, die Religionsfreiheit hier einzuschränken und das Kopftuch in allen öffentlichen Gebäuden und selbst im öffentlichen Raum zu verbieten.

das ding
Voll geregelt

Berufskleider machen Leute, staerken das Berufs(selbst)bild, dienen der Sicherheit, transportieren Tradition. Das ist akzeptabel. Zum Glueck sind ausufernden Wuenschen mancher Arbeitgeber bezueglich des Dresscodes Grenzen gesetzt, und zwar gesetzlich. Alles im vernueftigen Rahmen. Jetzt kommt da jemand und hat'n Koptuch oder einen Schleier. Da auf einmal reicht das vorhandende Reglement nicht mehr, stattdessen muss die religioese Keule raus?

Der Artikel hier "http://karrierebibel.de/berufskleidung-arbeitsrecht/" bietet genug Orientierungsmaterial um die Kleiderordnungsprobleme zufriedenstellend zu loesen ohne das religioese Fass aufzumachen. Mit dem Ergebnis, das frau den Schleier vermutlich, das Kopftuch sehr oft sicherlich und die Vollverschleierung eventuell viellicht meistens nichts... tragen kann. Alles geregelt. Reicht doch.

speechdoctor
Religionsfreiheit als Einbahnstraße?

Erst wenn eine nichtverschleierte Frau in islamischen Ländern das Recht hat, über sich selbst zu bestimmen, Auto zu fahren, und sich frei zu bewegen, würde ich darüber nachdenken wollen, ob ich die Vollverschleierung oder das religiös motivierte Kopftuch im Gegenzug in westlichen Ländern akzeptieren will. Ist die Verbreitung von christlichen Schriften in islamischen Ländern genau so akzeptabel wie die Verbreitung von islamischen Schriften in Europa? Wohl kaum. Wie integriert sind nichtislamische Religionen in islamischen Ländern? Religionsfreiheit als Einbahnstraße? Nein danke.

tisiphone
Die Lehrerin mit Kopftuch ist das Muster an Integration!

Das Kopftuch gilt als "Zeichen der Unterdrückung der Frau"

Wenn man das an einer Lehrerin fest macht, dann denkt man einfach nicht nach.

Es handelt sich nämlich um alles andere als eine unterdrückte Frau.

Sie wurde nicht von den Eltern geknechtet und auf die Ehe vorbereitet, sondern sie hat Abitur gemacht.

Dann hat sie studiert.

Und dann ist sie berufstätig. Nicht als arme Putzfrau, die kein Deutsch kann. Sondern eine Akademikerin im Lehrberuf.
Ein Muster an Integration: Migrationshintergrund, eigene Werte nicht aufgebend und den Werten und dem Leben in Deutschland komplett zugewandt!

Generell: entweder man macht das wie Frankreich: KEINE Zeichen der Religion dürfen im öffentlichen Dienst getragen werden. Oder eben nicht. Aber sich an Kopftüchern aufzuhängen, das ist Populismus!

Und die Trennung von Religion und Staat, die ist in Deutschland weit weg. Z.B. der Staat treibt für die Kirchen die Steuern ein und ein Papst im Bundestag.

Also: entweder ganz oder gar nicht.

firefighter1975
07:17 von postmaterialist

Frage:

Gesetzt des Falles, Ihr Arbeitgeber verlangt von seinen Angestellten im Aussendienst aufgrund der Aussenwirkung der Fa. das Tragen eines Anzugs. Jetzt sind Sie aber Angehöriger einer Glaubensrichtung, die ihnen das Tragen einer bestimmten Kleidung - wie auch immer diese aussehen mag -vorschreibt.

Muss Ihnen der Arbeitgeber - auch unter Inkaufnahme eines möglicherweise negativen Einflusses auf sein Geschäft - jetzt erlauben, diese Kleidung auch während der Arbeitszeit zu tragen ? Ich denke nicht. Wenn dann nämlich ALLE darauf bestehen und dies im Geschäftskontakt nach aussen in den Klientelbeziehungen störend erscheint, kann der Arbeitgeber eventuell im Anschluss "den Laden dicht machen".

Wenn ein Arbeitgeber äußerliche religiöse Neutralität durch Kleidungsvorschriften FÜR ALLE Mitarbeiter vorgibt, so haben sich auch uneingeschränkt ALLE Mitarbeiter daran zu halten. Egal, welche Religion diese Mitarbeiter für sich gewählt haben.

Darth_Vador
@Am 13. Juli 2016 um 06:47 von Peter Goge

"Religionsfreiheit hat keine Einschränkung"

Das heißt, der Staat soll nicht dazwischengehen, wenn gewisse religiöse Riten im Islam, wie die Sharia, die Unterdrückung von Frauen, der Jihad gegen Nicht-Muslime etc. praktiziert werden?

Das heißt im Umkehrschluss, dass nach Art. 20 GG keine Partei in ihren Aktivitäten behindert werden darf? D.h. eine neue NSDAP ist möglich?

Spitzbub

Unser Grundgesetz ist großartig, aber es wird von weiten Teilen der Bevölkerung als eine Art Religionsersatz wahrgenommen. Diese Leute sagen, keine Religion stehe über dem GG.
Dieses Bekenntnis ist wie ein zweischneidiges Schwert: wenn es ein Prinzip ist, dass das staatliche Gesetz über jeder Religion steht - sicher, dann müssen sich die Fundamentalisten unterordnen. Aber damit hätten wir eben auch keinen Dietrich Bonhoeffer.

Essenslieferant
Nikab und Burka sollte in Deutschland verboten werden!

Über das Kopftuch sehe ich noch hinweg, aber Nikab und Burka sollte, wie in Frankreich auch, in ganz Europa verboten werden. Erstens kann darunter ein Sprengstoffgürtel versteckt werden, zweitens sollte man den Gesprächspartner in voller Person sehen können, den man vor sich hat, und drittens stört es das soziale Befinden, da damit religiöser Fanatismus ausgedrückt wird.
An den Anblick des Kopftuchs habe ich mich als Bürger einer nordrheinwestfälischen Metropole längst gewöhnt.

HMaier
Anders herum wird ein Schuh draus ...

Ich schlage vor wir bitten unsere Mitbürger mit Migrationshintergrund um Toleranz dafür, dass die meisten Frauen bei uns kein Kopftuch tragen.

So wie es Frau Merkel jüngst im Bezug auf den hierzulande noch üblichen Genuss Schweinefleisch gemacht hat (http://tinyurl.com/jy3oj3e)

Fahnenflucht
Traurige Ausgrenzung

Es ist doch nur traurig, dass sich heutzutage noch Frauen von den Männern vorschreiben lassen, sich zu verkleiden (verstecken).

SiMonAu
Minirock? @Ihsan

@Ihsan

Mit einem Minirock zur Arbeit? Ernsthaft? Da wird an vielen Arbeitsplätzen - vor allem bei Personen mit Kundenverkehr - eben doch jemand (ziemlich schnell) was sagen.

Taeler

Ich war mit meiner Frau lange Zeit in verschiedenen islamisch geprägten Ländern, dort mussten wir uns an deren Regeln halten.
Meine Frau musste wenn Sie das Haus verließ immer ein Kopftuch tragen.
Ich stehe deshalb auf dem Standpunkt, dass Moslems sich hier an unsere Regeln halten und nicht mit einem Kopftuch (bei welchem man sofort sieht welcher Religion Sie angehören) bzw. Verschleierung in der öffentlichkeit auftreten. Wenn ich mich einem z.B. Polizeibeamten gegenüberstehe, muss ich mich ausweisen. Ich stelle mir die Frage: wie geht es z.B. bei vollverschleierung?

BigShrimp
Das Grundrecht auf Religion.

Am 13. Juli 2016 um 02:30 von zyklop: Was sagt das Grundgesetz?

Die durch das Grundgesetz garantierte Religionsausübung müsste vielleicht mal grundlegend neu definiert werden.
(1) Guter Gedanke, jedoch steht dem das Grundgesetz entgegen. Art. 19, Abs. 2: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Die Väter des Grundgesetzes hatte nicht den Islam im Auge, als sie diesen Artikel 4 GG formulierten.
(2) Ich denke schon, dass die Väter des Grundgesetzes bei der Formulierung des GG ganz klar auch nicht-christliche Religionen im Blick hatten; gerade vor dem Hintergrund der rassisch (und religös) motivierten Judenverfolgung im Dritten Reich.

Gast
Paradoxon.

Kruzifixe als religiöse Symbole werden von den "Hütern der Freiheit" systematisch aus Klassenzimmern verdrängt.

Und gleichzeitig sind in Eurer "Willkommenskultur" unsere höchsten Richter dabei das Tragen des Kopftuchs als Symbol der religiösen Unterwerfung seiner Trägerin in staatlicher Funktion zuzulassen.

Nicht zu akzeptieren.

Chili58
Religionsfreiheit

bedeutet in meinen Augen, dass jeder seine Religion frei ausüben und aufgrund seiner Religionszugehörigkeit keine Nachteile haben darf. Wenn aber damit archaische Strukturen aus dem 7. Jahrhundert gelebt werden sollen, die mit den hier gültigen Gesetzen nicht in Einklang gebracht werden können, ist die Grenze eindeutig gezogen. Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der eine bestimmte Kleidungsordnung z. B. im Umgang mit Kunden vorschreibt, dann kann er sich nicht auf seine Religion berufen, wenn er dieser Kleiderordnung nicht Folge leisten will. Es macht also einen gewaltigen Unterschied, ob ich am Band in der Produktion arbeite oder am Bankschalter. In der Produktion, sozusagen im internen Arbeitsbereich des Betriebes, kann es dem Arbeitgeber egal sein, ob Kopftuch o. ä. getragen wird, da es keine Auswirkung auf die Arbeit hat. Im Kundenbereich sieht dies anders aus. Oder hat schon jemand mal einen Bankangestellten in Hawaii-Shirt und Shorts am Schalter gesehen?

Essenslieferant
Ich frage mich gerade, wie weit ich in islamischen Ländern.....

....kommen würde, würde ich dort juristisch einklagen wollen, mit meinem "Metal-Outfit" (lange Haare (als Mann) und Metal-Shirt "Pentagramm") dort zur Arbeit erscheinen zu dürfen......
Ps: Diese Diskussion um den Ganzkörper-Badeanzug muslimischer Frauen in Schwimmbädern sollte gar nicht erst eröffnet werden, Ganzkörper-Bekleidung in Schwimmbädern hat dort nichts verloren.

BigShrimp
Der Verfassungsauftrag zur Trennung von Staat und Kirche.

Am 13. Juli 2016 um 05:05 von 'Friedrich
Differenzieren - Laizismus und Säkularismus: "[...] Deutlich anders ist Deutschland geprägt; von der Geschichte reformatorisch, lebt es heute den Säkularismus, der eine wohlwollende Koexistenz von Kirche, Diakonie und Staat vorsieht."

Es ist allerhöchste Zeit dies zu ändern. Der Verfassungsauftrag aus Art. 140 GG in Verbindung mit Artikel 138, Abs. 1 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung) und der mit ihm bezweckten Trennung von Kirche und Staat, wurde in den letzten 67 ignoriert und nie umgesetzt.

kommtdaher

Es sollten dann auch christliche Kopfbedeckungen untersagt werden.

Gast
Laizität in Deutschland

Die Vereidigung der Minister und des Kanzlers beinhaltet einen Schwur der in Deutschland manchmal mit "so war mir Gott helfe" endet. So etwas ist zu Beispiel in Frankreich nicht möglich. Es zeigt auch, wie wir EINS sind als Mensch und es hat Sinn.
An einer Rezeption eine lächelnde Frau mit Kopftuch zu finden, ist sehr nett. Eine Frau mit Kopftuch beim Kundengespräch, was spricht dagegen? Sie wir dank ihrer Kultur neue Ideen haben und das Unternehmen weiter bringen.
Zusätzlich halte ich fest, dass hier nur Frauen entlassen werden. Sexuelle Diskriminierung.

Keilstein
Religionsfreiheit

wäre gegeben, wenn dieses Land endlich ohne jedwede Art von Religionen auskommen könnte, hinter der man sich so schön verstecken kann und sein Handeln begründen kann...

macaniel
@06:59 von gully

"Wenn ich einer nudistischen Naturreligion anhängen würde und den ganzen Tag aus Überzeugung nackt rumlaufen müßte/wollte, könnte ich das in Deutschland tun oder etwa auch nicht?"

Nein, koennten Sie nicht, sie wuerden von der Polizei kassiert und wegen Erregung oeffentlichen Aergernisses in eine Ausnuechterungszelle gesperrt und spaeter einem Richter vorgefuehrt.

Das ganze wurde vermutlich mit einer Geldstrafe geahndet.

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