TV-Moderator Günter Jauch

Ihre Meinung zu Jauch verliert Rechtsstreit um Hochzeitfotos

Keine Berichte über seine Hochzeit - das hatte Günter Jauch vorher anwaltlich verfügt. Die "Bunte" hielt sich aber nicht daran und druckte trotzdem Details ab. Zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit geurteilt hat.

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31 Kommentare

Kommentare

someman
Enttäuschend

Sorry, aber das Urteil finde ich absolut enttäuschend. Scheinbar war es auch eher ein subjektives Abwägen zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit.

Ich frage mich, was hat es mit Meinungsfreiheit zu tun Bilder und Informationen einer privaten Feier zu veröffentlichen, und das trotz vorheriger anwaltlicher Verfügung genau dies nicht zu tun? Wo ist hier die Meinung, die geäußert wurde? Das Recht am eigenen Bild gilt für Prominente also unter nahezu keinen Umständen? Da kann man nur froh sein nicht prominent zu sein.

Aber klar, die Sensationsgier des Volkes muss befriedigt werden. Wenn auf der Autobahn vor mir der Fahrer / die Fahrerin in aller Ruhe an einer Unfallstelle vorbeifährt, den Kopf in die Richtung dreht, und sich die Unfallstelle genauestens anschaut, dann könnte ich genauso ausflippen. Armselig!

Erich Kästner
Gut so!

Von der Bunten halte ich absolut nichts, aber von Jauchs Klage noch weniger.

Auch dass Jauch Politiker (Wowereit) privat einlädt, finde ich als Begründung des Gerichts sehr nachvollziehbar. Das ist schon ein interessantes Detail, wie eng der Umgang einiger Politiker mit (einfluss)reichen Menschen ist.

Stefan_E
das Urteil adelt die "Bunte" und ihre Leser aber gewaltig...

... denn dass das sinnfreie Boulevard-Gewäsch über Jauchs Hochzeit schon eine "Meinung" ist, das hätte ich jetzt eher nicht gemeint.

Ernst-
Es gibt kein „Recht, etwas zu erfahren“

„Die Straßburger Richter [...] akzeptierten die Einschätzung, dass es ein öffentliches Interesse an der Hochzeit gab - “ (tagesschau.de)

Hier wurde das elementare Menschenrecht auf Selbsteigentum von den Richtern missachtet. Daraus ergibt sich nämlich, dass keine Person oder Gruppe von Leuten und mithin „die Öffentlichkeit“ das Recht hat, irgend etwas zu wissen. Es gibt kein „Recht, etwas zu erfahren“, es gibt nur das Recht des Wissenden (Günther Jauchs Wissen über die Hochzeit), sein Wissen entweder zu verbreiten oder Stillschweigen zu bewahren. Rechte auf die eigene Freiheit und auf Eigentum (Selbsteigentum) müssen universell sein. Folglich sollten nicht nur Journalisten und Ärzte das Recht haben, ihre Quellen zu schützen, bzw. Stillschweigen zu bewahren, sondern jeder. Zumal die Veranstaltung in gemieteten Räumen stattfand, in denen der Mieter (Günther Jauch) selbstverständlich das Recht hat zu bestimmen, was die Gäste dürfen und was sie nicht dürfen.

HFW
Schadensersatz

Selbst wenn er gewonnen hätte, um Schadensersatz zu bekommen, muß man Schaden nachweisen.
Wenn er also nicht gerade plante die Rechte an der Berichterstattung meistbietend zu verkaufen, kann ich keinen Schaden erkennen.
Ich weiß schon warum ich den Kerl nicht ausstehen kann.

someman
@16:44 von Erich Kästner

Auch dass Jauch Politiker (Wowereit) privat einlädt, finde ich als Begründung des Gerichts sehr nachvollziehbar. Das ist schon ein interessantes Detail, wie eng der Umgang einiger Politiker mit (einfluss)reichen Menschen ist.

Selbst wenn man der Meinung ist, dass diese wichtige Information verbreitet werden muss, ist das noch lange kein Argument dafür, dass ein Bild der Braut kurz vor der Trauung sowie Zitate aus Hochzeitsreden, Informationen zum Essen und zur Dekoration veröffentlich wurden. Hier war die Begründung offensichtlich Jauchs Prominenz. Berechtigtes öffentliches Interesse? Zum Kopfschütteln.

Ich wusste nicht einmal, dass er geheiratet hat - worauf ich jetzt ein wenig stolz bin. ;-)

c4--
Liegt es am Gesetz oder an der Justiz?

Egal, es ist ein Missstand in diesem Land, wenn Menschen mit einer gewissen Prominenz kein Recht auf Privatsphäre mehr vor der "interessierten Öffentlichkeit" haben dürfen.
Das sollte man dringend ändern, vor allem, wenn es wie in diesem Fall, keinerlei Relevanz für die Allgemeinheit hat.

Ein Treffen zwischen führenden Politikern oder Wirtschaftsvertretern, wo tatsächlich es ein berechtigtes Interesse existiert, ist etwas völlig anderes.

someman
@16:56 von HFW

Selbst wenn er gewonnen hätte, um Schadensersatz zu bekommen, muß man Schaden nachweisen.

Es ging ihm hier wohl ums Prinzip und nicht um das Geld.

-

Wenn er also nicht gerade plante die Rechte an der Berichterstattung meistbietend zu verkaufen, kann ich keinen Schaden erkennen.

Ich vermute, dass Sie nicht Jurist sind.

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Ich weiß schon warum ich den Kerl nicht ausstehen kann.

Wieso jetzt eigentlich?

Hansi2012
Öffentlich ist eben "öffentlich"

Wenn sogenannte "Promis" eine Veranstaltung in der Öffentlichkeit durchführen, ist sie eben auch "öffentlich"!
Man kann doch nicht Medienvertreter zulassen und dabei sagen, aber "die Fotos dürft ihr nicht zeigen!.
Wollte Jauch etwa mit den Medienfotos gesondert Kohle machen?
Jauchs Anwalt wäre besser beraten gewesen, wenn er sich vorher selbst hätte juristisch beraten lassen.

Gast
Hmmm

Einerseits wird mit einem Anwalt verfügt, dass es keine Veröffentlichung zu dieser privaten Feier geben soll.

Das ist kein Vertrag, denn dazu müssen zwei Seiten ihr Einverständnis geben. Und wenn die Bunte sagt: "Nö.", dann ist kein Vertrag zustande gekommen.

Immerhin sind Prominente keine Monarchen, und wir leben auch nicht mehr im 15. Jahrhundert.

Andererseits muss es auch für Promis ein Recht auf Privatsphäre geben. Auch wenn Blätter wie die Bunte meinen sich nicht an Gepflogenheiten halten zu müssen, müsste aber ein Gericht regulierend eingreifen. Eine Hochzeit ist doch etwas sehr privates. Als die Feier meine ich. Und der Wille des Paares war ja klar formuliert.

Ich denke die Schadensersatzklage, und anders kann man sich gegen so etwas in Deutschland nicht wehren, wurde abgewiesen, weil diese falsch formuliert war. Die Familie Jauch braucht dieses Geld nicht. Aber diese wollten sicher ein Urteil, das es Promis erlaubt, auch einmal alleine sein zu können.

someman
@17:22 von Hansi2012

Wenn sogenannte "Promis" eine Veranstaltung in der Öffentlichkeit durchführen, ist sie eben auch "öffentlich"!

Wenn Braut und Bräutigam (nicht prominent) nach der standesamtlichen Trauung vor dem Gebäude auf einem öffentlichen Platz stehen, ist das also auch immer öffentlich, und jeder darf Hochzeitsbilder schießen und veröffentlichen? Die Antwort lautet nein.

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Man kann doch nicht Medienvertreter zulassen und dabei sagen, aber "die Fotos dürft ihr nicht zeigen!

Haben Sie nähere Informationen dazu, inwiefern Medienvertreter ausdrücklich zugelassen und autorisiert wurden? Ich habe dazu bislang nichts gelesen.

Ernst-
@17:22 von Hansi2012

"Man kann doch nicht Medienvertreter zulassen und dabei sagen, aber "die Fotos dürft ihr nicht zeigen!"

Selbstverständlich kann man das. Die Veranstaltung fand in einem Raum/Bereich statt, der von Günther Jauch gemietet war, womit er das Recht erwarb, dort auch die Regeln vorzugeben. Wenn Sie ein Theater besuchen, dürfen sie dort auch nicht unerlaubt Photos machen oder eine Rede halten, sondern haben sich an das zu halten, was der Veranstalter vorgibt.

"Wollte Jauch etwa mit den Medienfotos gesondert Kohle machen?"

Das ist doch sein gutes Recht.

Sisyphos3

Was ist öffentliches Interesse ?
wenn einer von den Aldi Brüdern, der nie die Öffentlichkeit suchte,
privat bleiben will
oder eine Fernsehgröße, die wenn es um Popularität und Einschaltquoten ging jede Gelegenheit nutze auf die Titelseiten zu kommen, wenn der jetzt eben auch etwas
(mehr war es ja nicht) einige private Dinge offenbaren musste

Lucinda
Wichtig?

Und mit dieser unglaublich wichtigen Frage beschäftigt ein Herr Jauch zehn Jahre lang Anwälte und Gerichte? Geht's noch?

solysombra
@ 17:44 von someman

"Haben Sie nähere Informationen dazu, inwiefern Medienvertreter ausdrücklich zugelassen und autorisiert wurden? Ich habe dazu bislang nichts gelesen"
schreiben Sie - und auch mir fehlt der Hinweis, woher die Informationen an das Blatt (Gast, Servicepersonal etc) kamen.

solysombra
@ 18:05 von Lucinda

Ja, die Frage, ob das Recht der Meinungsfreiheit mehr wiegt als das der Privatheit - selbst wenn es sich um eine bekannte Person handelt - ist für die Betroffenen wichtig!
Bei einem ehemaligen Formel 1 Piloten hält man sich doch auch an den ausdrücklichen Wunsch der Familie und es dringt nichts an die Öffentlichkeit.

Werner40

Wer Millionen als öffentliche Person verdient kann sich ja wohl schlecht auf Schutz der Privatheit berufen.

Gast
Eine Person des öffentlichen

Interesse muss damit leben. Schließlich basiert seine Bekanntheit und sein Vermögen darauf. Gute entscheidung

herr.pio
Asozial

Das Verhalten der "Bunten" empfinde ich als asozial. Dem Verhalten der entscheidenden Richter/in begegne ich mit Unverständnis.

Ob "Prominent" oder nicht...privat ist privat, Punkt!

WiPoEthik
Wo ist die Meinungsfreiheit?

Ich frage mich wirklich, welche Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, wenn man nicht über den Privatbereich einiger Menschen berichten darf. Welche Meinung wird dadurch unterdrückt? Die Meinung, dass das Kleid der Braut so richtig hübsch war?

Die Boulevardberichterstattung in der man am Privatleben von Prominenz verdient ist für mich nichts weiter als Dorftratsch. Der einzige unterschied ist, dass man die Personen über die gesprochen nicht nur im örtlichen Kuhkaff kennt, sondern deutschlandweit.

karwandler
Ich frage mich erstmal

Wie man denn ein Verbot der Berichterstattung "anwaltlich verfügen" kann?

Ist diese Verfügung jemandem zugestellt worden oder wie oder was?

Frosty Candyman
Falscher Beruf

Wäre der man im Hintergrund, und nicht prominent könnte er eher gewinnen

Doch, die Prominenten ob Adelige, Schriftsteller (begrenzt Dank : anonymen Namen), Schauspieler oder sonstige aus d. Unterhaltungsbranche haben sich ihren Beruf ja selbst ausgewählt

==> KEIN Grund zur Klage und logischer Weise auch kein SCHADENSERSATZ & SCHMERZENSGELD notwendig

karwandler
re solysombra

"Bei einem ehemaligen Formel 1 Piloten hält man sich doch auch an den ausdrücklichen Wunsch der Familie und es dringt nichts an die Öffentlichkeit."

Da hält sich niemand an diesen Wunsch. Wenn sie nur könnte würde die Presse sofort berichten. Es gibt nur nichts zu berichten, weil die Familie keine Informationen rauslässt.

Hugomauser
@someman

Zunächst mal können ja Anwälte gar nichts "verfügen", das können nur Richter. was also sein Anwalt vorher sagt ist völlig irrelevant.

Dann muss eine in der Öffentlichkeit stehende Person es sich nunmal gefallen lassen, das man eben auch über die Hochzeit berichtet. Das ist im Sinne der Transparenz und des öffentlichen Interesses allemal gedeckt.

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kuerbis
Karriere im TV machen und dann sich zurückziehen?

NEIN! Wer Jahrzehnte die Offentlichkeit "benutzt" hat, um bekannt und dadurch reich zu werden, der sollte sich jetzt nicht beklagen, wenn die Öffentlichkeit, seine Zusschauer von gestern, etwas von seinem Glück erfahren möchten.
Bischen sehr egoistisch und ich finde das Urteil gut!!
Sehr gut, diese Personen wussten, was sie taten!
Es ist keine Neiddiskussion! Wer das Publikum benutzt hat, der sollte sich verantwortungsvoll zeigen!

Gast
Privat- ./. Geschäftsleben

Es ist schon etwas sonderbar, welche Rechte sich der Herr Jauch herausnimmt. Noch zweifelhafter wird es allerdings, wenn er jeden juristisch verfolgen läßt, der versucht, etwas über seine Immobiliengeschäfte in Potsdam herauszufinden. Da kommt man schon ins Grübeln, welche Ursachen das haben könnte...

Sisyphos3
21:02 von kuerbis

Wer Jahrzehnte die Offentlichkeit "benutzt" hat
.
vermute mal, dies hat das Gericht auch so gesehen

M. Nordheim
Ähm keine Privatsphäre?

Ich hab kein Video beim Stuhlgang oder Liebesspiel gesehen.
Eine Hochzeit eines Menschen und seiner Frau die das weiß und - das ist das wesentliche - der 150.000 pro WWM Sendung bekommt bei welcher Leistung??
Nett labern, Schwiegermutter's Liebling Optik und das war's.
NUR die Menge die das sehen wollen sind der Grund für so ein Salär.
Dass können 5 Millionen in Deutschland.
DAS ist Teil seines medialen öffentlichen Lebens.
Damit nach bereits alle deutschen Instanzen durch gejammert noch zum EUGH geht ist peinlich.
Soll er einen job machen wo amdere Leistungen für ein Bruchteil der Kohle nötig sind und DANN hat er das recht so etwas nicht zu wünschen. Dann interessiert's aber auch keinen Kiwi in Neuseeland.
Schmerzensgeld 75k.
Feudalhaltung.

M. Nordheim
@solysombra

Sorry. Sie vergleichen hier eine schwerste Verletzung mit möglicherweise einer Behinderung mit einer Hochzeit?
Bewerten sie selbst.

blume
Ein Argument FÜR den Brexit

Es gibt den juristischen Ansatz der besagt, dass wenn man sein Privatleben nicht preisgibt und der Presse dies bisher auch nie tat, hat die Presse kein Recht sich ins Privatleben einzumischen.

Das wäre ja so wie, dass ich kein Recht mehr auf freie Berufswahl habe, weil ich mal im Gefängnis gesessen hatte.

Was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun?

Job ist Job. Privatleben ist Privatleben.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?

In Klammern denkste!

Dass nun die EU höchstrichterlich so entscheidet ist lächerlich. Die Türkeideals inklusive. Das befürwortet eigentlich nur den Austritt aus der EU auch für Deutschland.

Die EU braucht mehr juristische Disziplin. Dazu gehört bitte schön, dass sie die Regeln einhält, die ursprünglich ausgemacht waren!