Ein Mann hält ein Smartphone in den Händen

Ihre Meinung zu FAQ: Ende der Störerhaftung oder nur "Mogelpackung"?

Der Bundestag hat Erleichterungen für Anbieter offener WLAN-Hotspots beschlossen und die sogenannte Störerhaftung abgeschafft. Doch für manchen Experten ist das nur eine "Mogelpackung". Warum? Barbara Schmickler erklärt es.

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Kommentare

Willi07
Primat der Politik

Zitat: "Die Streichung eines Unterlassungsanspruchs in der aktuellen Novelle hätte gegen europäisches Recht verstoßen und könne erst recht eine Klagewelle provozieren, erklärt der Unions-Abgeordnete Thomas Jarzombek."
Das verstehe ich nicht. In einer Demokratie sollte nach wie vor das Primat der Politik greifen und Gesetze zum Wohle der Bürger und des Volkes nach sich ziehen. Gegen das Wohl der Bürger und des Volkes gerichtete Gesetze - auch die Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht, können per Gesetz wieder aufgehoben werden. Das erlaubt das Primat der Politik.
Wenn Europäisches Recht einer Streichung eines Unterlassungsanspruchs in der aktuellen Novelle entgegen steht, dann besteht hier - in der EU-Verordnung - Änderungsbedarf. Ob da die Lobbyisten der Verwertungsindustrie ihre Finger im Spiel hatten? Wundern würde es mich nicht. Aber vielleicht meint der CDU-Abgeordnete es auch ganz anders. Dann wäre ich für eine Aufklärung dankbar.

Wolibien
Primat des Rechtstaats

Das Primat der Politik über das Recht hatten wir in Deutschland leider des Öfteren. Zum Glück ist das letzte Mal 26 Jahre her. Was dem "Wohl des Volkes" dient ist vor allem der Rechtsstaat.

pauline_8
Schon bisher kann man sich auf Bahnhöfen

kostenlos in das Netz der Telekom einloggen. Das Verfahren ist so aufwändig, daß man die Abfahrtszeit des übernächsten Zuges erfahren kann wenn es gelingen sollte sich einzuloggen. Der nächste Zug war inzwischen abgefahren.
.

SeinerEiner
Die Praxis?

Wer einmal mit entsprechenden Anwaltskanzleien zu tun hatte, die mithilfe der Urheberrechtsverwerter und entsprechenden Abmahnungen ihr Geld verdienen, wird wohl auch befürchten, dass diese nicht kampflos ihre „cash cow“ aufgeben. Zunächst wird ja davon ausgegangen, dass der Verstoß vom Eigentümer des WLANs begangen wurde, was dann *nicht* als Störerhaftung behandelt wird und man steht in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Danach werden Drohkulissen in einer Art und Weise aufgebaut, die letztlich beim rechtlich ungeübten WLAN-Eigentümer durchaus noch die entsprechende Wirkung erzielen könnten, ohne dass eine Klärung erfolgt ist, ob ein Verstoß tatsächlich stattgefunden hat oder die Forderungen tatsächlich gerechtfertigt sind.
e.g. http://news.waldorf-frommer.de/

DropTableAll

Warum sind eigentlich nur die letzten Meter von der Störerhaftung betroffen und nicht die Betreiber der gesamten Leitung? Und warum gibt es Störerhaftung nicht auf Autobahnen und sonstigen Straßen? Vielleicht weil das Konzept Störerhaftung einfach unlogisch und Sinnfrei ist, von Leuten erdacht die wohl nicht ganz verstanden haben, worüber und was sie da entscheiden.

Karl Klammer
Eindeutige Mogelpackung

Die Massenabmahner werden jetzt
schon vorauseilend Unterlassungsklagen versenden.
Auch wenn die Störerhaftung vom Tisch ist ,
muß man dann das offene Netz wieder schließen,
damit es nicht wieder zu einer Störung kommt.
Juristen der Bundesregierung
schaffen für ihre Kollegen eben eine andere
lukrative Einnahmequelle :-)

transarena
Mogelpackung

""Im ursprünglichen Entwurf war im Absatz 4 ein Unterlassungsanspruch noch explizit ausgeschlossen. Der Absatz sei nun komplett gestrichen. "Die Unterlassungsansprüche hätten im Gesetz geregelt werden müssen" Doch das habe man sich offenbar nicht getraut.""

Also hat sich doch nichts geändert.
Die Abmahnabzockindustrie macht weiterhin ihre Kohle !

Gast
Wie machen es denn andere Länder in der EU

Die Frage ist doch: Wie wird in anderen Ländern verfahren? Sollte man sich nicht an diesen Ländern orientieren?

Ich habe das Gefühl das dieses Problem ausschließlich in Deutschland besteht. In Deutschland wird so etwas durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen "verkompliziert" und genau dort gibt es dann immer wieder "Fallen & Gesetzeslücken" die eine Abmahung erst möglich machen.

Warum lautet der Gesetzestext nicht einfach: "Eine Störerhaftung gibt es nicht - Abmahnungen sind zwecklos"?

Axtos

Wenn ich mein Auto verborge und derjenige begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, muss ich die dann auch nicht mehr zahlen wenn ich nicht weis wer das genau war? Ist ja im Prinzip das selbe.

Chris82
vergleich mit autobahn von DropTableAll 6:46

Ich denke der Unterschied liegt darin, dass man am Zugangspunkt zum Internet seine Idendität gegen eine IP-Adresse eintauscht und daher dieser Zugangspunkt so wichtig ist; auf der Autobahn ist man vergleichsweise einfach an jedem Ort theoretisch per Nummernschild identifizierbar. Passender wäre der Vergleich Autoverleih. Ohne Störerhaftung wird wohl die Verfolgbarkeit von Rechtsverstößen schwieriger, weil dann die Betreiber evtl. weniger prüfen und festhalten, wer sich wann eingeloggt hat. Es gibt kein Schwarz oder Weiß aber "sinnfrei" finde ich die Störerhaftung nicht. Ich kenne allerdings nicht die entsprechenden Gesetze. Vllt gibt es auch bessere Lösungen für das Problem. Das Internet ist jedenfalls kein rechtsfreier Raum.

Jon Do
Auf Heise.de erklären Fachjuristen die Mogelpackung.

" Der erklärte Wille, die Rechtsunsicherheit für den Betrieb von offenen Netzen zu beseitigen, findet sich zwar in der Gesetzesbegründung – nicht aber in dem tatsächlichen Gesetzestext. Begründungen der Gesetze sind für die Gerichte nämlich keinesfalls bindend und daher nur eingeschränkt relevant. Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt."

"Eine solche Klarstellung hatten die Opposition sowie viele Juristen und gesellschaftlichen Gruppen bereits seit Jahren gefordert. Eine Formulierung im Sinne von "diese Regelung gilt auch für Unterlassungsansprüche" im Gesetz hätte genügt und für Rechtssicherheit gesorgt. Warum sie letztlich trotz der vollmundigen Ankündigungen vor allem der Netzpolitiker der großen Koalition nicht aufgenommen wurde, darüber darf spekuliert werden. "