Böhmermann

Ihre Meinung zu Böhmermann will einstweilige Verfügung nicht akzeptieren

Moderator Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" nicht hinnehmen. Dem Gericht seien schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, erklärte sein Anwalt. Passagen waren wegen ehrverletzenden Inhalts gegen Präsident Erdogan verboten worden.

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42 Kommentare

Kommentare

Erich Kästner
Logische Reaktion

Die Argumentation ist völlig richtig. Das Hamburger Landgericht ist für seine fragwürdige Rechtsprechung berühmt.* Deshalb wurde es wohl auch von Erdogans Anwalt ausgewählt (er hätte auch jedes andere Gericht in Deutschland anrufen können).

Entscheidungen dieses Gerichts wurden schon oft von höheren Gerichten verworfen.* Die Urteilsbegründung ist mehr als widersprüchlich, sodass es mir sehr wahrscheinlich scheint, dass dies hier auch der Fall sein wird.

*Quelle: www.heise.de/tp/news/Boehmermann-Gummimasken-erlaubt-
Ziegendingens-verboten-3209566.html

montis gummipuppe
Mona Lisas aufreizendes Flirtlächeln

Das wäre so, als wenn man das Bild der Mona Lisa zum Kunstwerk erklärt,
um ihr das Lächeln wegen aufreizenden Flirts untersagen zu wollen.

HA, klasse Vergleich! Und auch sehr treffend. Es ist auf jeden Fall richtig, dass sich Böhmermann weder von Erdogan noch vom politisch motivierten Gericht den Mund verbieten lassen will. Wir wünschen ihm viel Erfolg, selbst wenn er bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen muss.

Gast
schriftliche Urteilsbegründung

Die schriftliche Urteilsbegründung wird spannend: Dort werden scheinbar Teile des "Gedichtes" stehen, mit dem Verbot, dass zu sagen. Das ist aber exakt das, was Böhmermann in der Sendung machte: Er leitete die Nummer ein mit dem Hinweis, dass man diese Art "Schmähkritik" nicht äußern darf. Wenn man also diese schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht, dann kann man auch das Video wieder in die Mediathek setzen.

Zeitlos-Geistlos
Jetzt doch Satire?

Haben nicht eben noch Schare von Sittenwächtern ihre Keller verlassen, um uns aufzuklären in welchen Grenzen der biedere Humor ausschliesslich vollzogen werden darf? War da nicht von Sittenverfall die Rede? Ich bezweifle mal, dass auch nur einer dieser Kulturwächter ausser diesen sinnbefreiten aufgeregten Foren-Kritzeleien jemals ein nennenswertes Gedicht oder eine ergreifende Zeile verfasst hat.
Schön, dass das Gericht in seiner Eile wenigstens die Satire erkannt hat und die ewigen Querulanten als ebensolche entlarvt hat.

Der weise Mann
Einstweilige Verfügung: Einstweilig.

Der Sinn einer solchen einstweiligen Verfügung ist, dass sie schnell gilt, und - natürlich! - ohne ausführliche Prüfung des Sachverhaltes erlassen wird. Also mal die Füße stillhalten, Herr Böhmermann.

Warten Sie doch bitte das Hauptverfahren ab.

Donidon
Beleidigung bleibt Beleidigung!

Aus einer Beleidigung lässt sich keine Satire konstruieren. Und mit Kunst hat eine Beleidigung schon mal gar nicht zu tun.

meela
aber ich..

darf doch immer noch über Jan und sein "schmäh...des" Gedicht lachen. Das/die Lieder nebst Gedicht findet man im Netz und im Bundestag wurde es lt. meiner 89 jäh. Mutter komplett vorgelesen. Also BITTE liebes Gericht was soll den da ein Verbot. Wird der Typ aus dem Bundestag jetzt auch verknackt, wegen Belästigung meiner Mutter? Die fürchtet sich jetzt immer Bundestag auf Phoenix zu sehn.

Ohne Merkel ...xmdjnf man darf ja nichts mehr sagen sonst "Böhmermann"

nikioko
Sein gutes Recht.

So wie Erdogan das Recht hat, gegen Böhmermann juristische Schritte einzuleiten, so hat Böhmermann das Recht, sich dagegen zu wehren.
Und das Gericht hat offensichtlich nicht verstanden, worum es geht. Das Gedicht einerseits als Kunst anzuerkennen, andererseits aber zu sezieren und Teile davon als ehrverletzend zu bezeichnen und die Wiederholung zu verbieten ist genauso irrwitzig wie Mäneken Pis oder Michelangelos David um die Hüften rum verhüllen zu lassen, weil ein Teil des Kunstwerks nicht jugendfrei ist und öffentliches Ärgernis erregen könnte. Wer hätte gedacht, dass die Realität die Simpsons irgendwann einholt oder sogar überholt.
Und was das Urteil angeht, so ist es kein Präjudiz. Und Böhmermann kann es wurscht sein, weil er das Gedicht eh nicht wiederholt hätte. Denn außerhalb des Rahmens des Neo-Magazins ist es kein Teil einer Satire mehr, sondern einfach Schmähkritik und verboten. Das haben leider trotz zahlreicher Erklärungen immer noch nicht verstanden.

nikioko
@Zeitlos-Geistlos (17:51)

Jetzt doch Satire?
Haben nicht eben noch Schare von Sittenwächtern ihre Keller verlassen, um uns aufzuklären in welchen Grenzen der biedere Humor ausschliesslich vollzogen werden darf? War da nicht von Sittenverfall die Rede? Ich bezweifle mal, dass auch nur einer dieser Kulturwächter ausser diesen sinnbefreiten aufgeregten Foren-Kritzeleien jemals ein nennenswertes Gedicht oder eine ergreifende Zeile verfasst hat.
Schön, dass das Gericht in seiner Eile wenigstens die Satire erkannt hat und die ewigen Querulanten als ebensolche entlarvt hat.

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Selbstverständlich. Das Gedicht ist keine Satire. Der Rahmen, in dem das Gedicht präsentiert wurde, ist Satire. Und die Reaktionen der nationalen und Internationalen Politik darauf ist Realsatire (auch Schildbürgerstreich genannt) vom Feinsten. Böhmermann hat das erreicht, was er wollte: der Politik den Spiegel vorgehalten. So wie er damals bei Varoufake den Sensationsmedien den Spiegel vorgehalten hat. Er ist also der Gewinner.

nikioko
@miru123 (17:56)

"Die Geister die ich rief, wird ich nun nicht los"
Bei Wiki steht dazu:
1.Überheblichkeit und Wichtigtuerei
2.Umsetzung des Vorhabens
3.Machtrausch
4.Angst und Verzweiflung
5.Hilfloses Schimpfen
6.Verzweiflungstat
7.Hilferuf
8.Rettung durch den Zaubermeister
Mal sehen, was aus unserem Zauberlehrling wird?

____

Wer, Erdogan? Ich würde mal sagen, sein Hilferuf hier wird verhallen, aber in der Türkei auf fruchtbaren Boden fallen, siehe Aufhebung der Immunität von Abgeordneten. Ist aber ein anderes Thema.

nikioko
@Dinidon (17:54)

Aus einer Beleidigung lässt sich keine Satire konstruieren. Und mit Kunst hat eine Beleidigung schon mal gar nicht zu tun.
___

Richtig, aber eine Beleidigung liegt hier ja nicht vor. Oder um es mit Henryk M. Broder zu sagen: Böhmermann hätte ein Gedicht von Rilke vortragen können und Erdogan hätte sich beleidigt gefühlt.
Und was die Kunst angeht: auch ranziges Fett kann ein Kunstwerk sein. Bis die Putzfrau die Wanne sauber macht. Dann wird es ein Fall für eine Schadenersatzklage.

kleinermuck2012

Wenn das Erdogan-Gedicht ein Kunstwerk ist, dann darf da auch nichts raus gestrichen werden. Ich würde sagen, es ist kein Kunstwerk. Aber das Gericht hat ja bereits entschieden, dass es sowas wie ein Kunstwerk ist. In diesem Fall hat der Anwalt von Böhmermann sicher recht.
MfG

Kamminer
Die handwerklichen Fehler liegen bei Böhmermann

Es wirkt schon fast lächerlich, wie Begriffe wie Kunst, Satire oder Meinungsfreiheit verbogen werden. Was Herr Böhmermann abliefert, hat weder etwas mit Kunst noch mit Satire zu tun. Er führt uns eher vor Augen, dass er den geistigen Entwicklungsstand eines 12jährigen erreicht hat. Diese ganze (peinliche) Diskussion um die "Freiheit der Kunst" ist nur Wasser auf die Mühlen eines türkischen Despoten. Nun kann er demonstrieren, wie "westliche Meinungsfreiheit" zu definieren ist, und er kann die Meinungsfreiheit in der Türkei noch vehementer beschneiden. Gut gemacht, Herr Böhmermann!

Gast
Kunst hin oder her

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Böhmermanns Beitrag Kunst ist oder nicht, denn in dem selben Artikel des GG, der die Kunstfreiheit garantiert, wird sie gleichzeitig auch eingeschränkt. Das ist auch gut so, denn sonst z. B. dürfte auch Judendlichen der Zugang zu Pornographie nicht verwehrt werden.

Und so gilt gleichermaßen nach Art 5 (2) GG, dass zwischen Kunst und der persönlichen Ehre die Kunst hinten ansteht. Fertig.

Und deswegen irrt auch der Anwalt, wenn er meint, es sei ein Sieg für Böhmermann, wenn ein Gericht seinen Beitrag als Kunst einstuft.

Gast

Gibt es dann bald das Video wieder in der Mediathek mit Pop-Tönen überall dort, wo eine Phrase kommt, die er nicht sagen darf?

miss_verstaendnis
@ Bundestrainer um 17:48 Uhr

Die schriftliche Urteilsbegründung wird spannend: Dort werden scheinbar Teile des "Gedichtes" stehen, mit dem Verbot, dass zu sagen. Das ist aber exakt das, was Böhmermann in der Sendung machte: Er leitete die Nummer ein mit dem Hinweis, dass man diese Art "Schmähkritik" nicht äußern darf. Wenn man also diese schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht, dann kann man auch das Video wieder in die Mediathek setzen.

Klasse Argumentation. *thumbsup*
__________________

Und ich weiß immer noch nicht, warum hier ausgerechnet das LG Hamburg zuständig sein soll...

Gestern wurde mir hier im Forum der Tagesschau erklärt, das läge daran, dass Herr Böhmermann in der Nähe von Hamburg lebe, an seinem Wohnort verklagt wurde und das LG Hamburg aus diesem Grund sachlich und örtlich zuständig wäre.
http://tinyurl.com/hkd4g7m

Herr Böhmermann wohnt aber in Köln!

Warum sollte also das LG Hamburg zuständig sein?

bounty77
Sorry, Herr Erdogan.

Da streiten sich zwei Menschen über die Frage, ob gewisse Aussagen verbotene Beleidigungen sind oder erlaubte Satire. Jeder hält seine Meinung für richtig. Das Ergebnis ist ein Streit.

Die Konsequenz ist, dass eine neutrale Instanz diese Frage klärt. Ein ordentliches deutsches Gericht hat also festgestellt, dass das sog. Schmähgedicht von Böhmermann in weiten Teilen eine verbotene Beleidigung ist.

Wenn diese Entscheidung von einem türkischen Gericht gefällt worden wäre, wäre die Reaktion (parteiisch, nicht neutral, unter Einfluss von Erdogan) vorprogrammiert. Noch einmal: hier hat ein neutrales deutsches Gericht entschieden.

Das Argument des Anwalts ist ja beachtlich: Man müsse das Gedicht im Gesamtkontext sehen. Böhmermann habe ja schließlich angekündigt, dass das Gedicht in Deutschland verboten sei. Das mache es zur Satire.

Frage: Wenn ich eine Körperverletzung als verboten ankündige und dann jemanden schlage, begehe ich dann keine verbotene Körperverletzung?

Sehr verwirrend

berndholz
nunja

die herren richter,scheinen nicht unbedingt die hellsten zu sein.

Hugomauser
@Donidon

Zum Beleidigen gehören aber imm zwei: Einer der etwas sagt und ein anderer, der sich durch das gesagte Beleidigt fühlt.

Hier die Grenze zu ziehen, wo das anfängt, wo das aufhört, ist fast unmöglich.

Der Eine mag sich schon beim bloßen Schulterzucken des Gegenüber beleidigt fühlen, dem Anderen stört auch ein Stinkefinger nicht.

BennyN

Haben eigentlich alle, die sich hier über den Verlauf aufregen das "Schmähgedicht" gesehen/gelesen/gehört?
Keine Frage:
Erdogan verhält sich - sagen wir mal - nicht ganz demokratisch. Kritik an seinem Auftreten ist daher berechtigt und sollte weiterhin erlaubt sein.
Aber auch ein solch schwieriger Charakter muss es sich nicht gefallen lassen, als "Ziegenliebhaber" bezeichnet zu werden. Eine vorherige Aussage nach dem Motto "was ich jetzt sage, darf ich gar nicht sagen" ändert nichts an der Beleidigung.
Lustig machen: Ja, bitte! Unbedingt! Aber bitte mit Niveau.

free-mind
Unlogisches Urteil!

Also entweder ist es satirische Kunst oder es ist keine! Da muss das Gericht sich mal entscheiden. Das Gedicht besteht aus zwei Teilen, die unwiderruflich zusammen gehören, nämlich die Einleitung und die dazugehörige Schmähkritik. Beides einzeln zu sehen entnimmt dem ganzen seinen Sinn. Kleines Beispiel: Wenn eine Mutter ihrem Kind beibringen will, das es Worte wie "A...loch" nicht sagen darf, dann kann sie dem Kind ja nicht sagen: Du darfst das Wort (...Sprechpause...) nicht sagen. Da weiß das Kind doch nicht, was es nicht sagen darf und die Mutter verwirrt das Kind höchstens noch und das Kind denkt eventuell, es dürfte die Worte "das Wort" nicht sagen! Ich dachte immer Richter wären Menschen mit Verstand und würden vorher Jura studieren, was ja einen Gewissen Grad an Intelligenz voraussetzt!

Hansi2012
Böhmermann? Nogo

Böhmermann ist einfach arrogant und überhöht. Was glaubt er eigentlich, was dieser Mist von ihm ist. Kunst? Satire?
Nein, das war einfach "MÜLL"!. Es geht nicht um Erdogan. Es geht darum, dass man unter dem Deckmantel von Pressefreiheit und künstlerischer Freiheit nicht einfach Menschen beleidigen darf. Das war schon immer so und muss auch so bleiben. Nur weil es um den Despoten Erdogan geht, ist doch nicht alles erlaubt. Schade dass ein Kubicki dem Böhmermann als Anwalt vertreten will.

ASS1
was wäre wenn...

Vielleicht sollte ein guter freund Herrn Böhmermann mal zur Seite nehmen und ihm sagen: Jetzt ist gut!
Was würde die Deutsche Medienlandschaft sagen, wenn statt des Namens Erdogan dort Namen wie Oba... oder Net..... genannt würden. Alle würden von Rassismus, Antis... sprechen und Herrn Böhmermann an die Wand nageln. Weil Erdogan ein Feindbild darstellt, recht fertigt dieses noch nicht, dass man rassistische Vorurteile, die ja die Türkei als Gesamtheit treffen, als Satire verkauft.
Tut mir Leid, finde ich nicht o.k..

nikioko
@meela (18:00)

aber ich..
darf doch immer noch über Jan und sein "schmäh...des" Gedicht lachen. Das/die Lieder nebst Gedicht findet man im Netz und im Bundestag wurde es lt. meiner 89 jäh. Mutter komplett vorgelesen. Also BITTE liebes Gericht was soll den da ein Verbot. Wird der Typ aus dem Bundestag jetzt auch verknackt, wegen Belästigung meiner Mutter? Die fürchtet sich jetzt immer Bundestag auf Phoenix zu sehn.

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Das dürfen Sie. Aber Sie haben damit immer noch nicht verstanden, dass der Inhalt des Gedichts für Böhmermanns Satire völlig irrelevant war. Genauso wie der MdB, der es vorgelesen hat, nicht verstanden hat. Nicht das Gedicht ist die Satire, sondern der Rahmen, in dem Erdogan der Unterschied zwischen erlaubter Satire von extra-3 und Schmähkritik erklärt, damit er nicht jedes Mal den Botschafter einbestellen muss.
Genauso unwichtig war es bei Varoufake auch, ob das Video mit oder ohne Finger gefälscht war: es ging nur darum, die tendentiöse Berichterstattung zu verurteilen.

gman
KUNST & SATIRE

Soweit ist es noch nicht, dass jeder beleidigende Nonsens als Satire und Teil eines Gesamtkunstwerks erklärt werden kann um sanktionslos zu bleiben.

Es ist nicht das erste Gericht, das sich mit Böhmermanns "Kunstwerk" befassen musste.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat bereits verboten, das Pamphlet „Schmähkritik“ ganz oder in Ausschnitten zu rezitieren (Beschluss vom 06.05.2016, Az.: VG 1 L 291.16).

Wer glaubt, da jetzt als Trittbrettfahrer noch aufspringen zu müssen, der wird wohl mit dem Rechtsstaat konfrontiert werden.

Max Ernst: "Kunst hat mit Geschmack nichts zu tun."
... und "argumentum e contrario"
Geschmacklosigkeit nichts mit Kunst.
Böhmermann darf sein Pamphlet wegen des schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht wiederholen. Gut ist, was soll die Wiederholung.

Kubicki hat der Kanzlerin wegen der Ermächtigung nach § 103 StGB "eine Verhöhnung der Justiz" vorgeworfen.
Er tut das, die Kanzlerin hat nach dem Gesetz rechtsstaatlich gehandelt!

Jon Do
Die Kunstfreiheit gilt, das Satiregedicht fällt darunter.

.... ABER wir zensieren alles davon raus, was uns nicht gefällt.

Was hat sich dieses Gericht dabei gedacht? Wohl nicht sehr viel, aber es ist dasselbe Gedicht, das monatlich hunderttausende Abmahnzockerbriefe absegnet (LG Hamburg).

Was will man in unserer Bananenrepublik noch groß erwarten?!

Spitzbub

Auf den ersten Blick... ja, da sieht es aus wie eine simple Beleidigung. Ich muss zugeben, ich habe das Gedicht selber nicht sofort verstanden. Meine anfängliche Ignoranz ist mir jetzt auch peinlich. Dabei habe ich einen Abschluss in Deutsch und müsste es eigentlich besser wissen!
Jetzt, wo ich die wirkliche Bedeutung des Schmähgedichts verstehe, sehe ich: das ist ein Fall fürs literaturwissenschaftiche Seminar, aber doch kein Fall für die Justiz!

Xabbu
Ich hatte das Glück ...

... Böhmermanns "Performance" noch im Zusammenhang sehen zu können. Allein während des Vortrags des "Gedichtes" hat er mehrfach darauf hingewiesen daß niemand dies kopieren solle und dies Dinge seien die man nicht sagen dürfe ohne verklagt zu werden.

@23:21 von captainmic
Auch die Macher der "Anstalt" wurden schon verklagt, weil sie in einer ihrer Sendungen Dinge aufdeckten, die anderen Leuten unangenehm waren.

Daß jemand verklagt wird, ist für sich allein noch kein Beweis dafür, daß er sich einer Straftat schuldig machte !

pipilampumpf
Lektion 2: Demokratie lässt

Lektion 2:

Demokratie lässt Kontroverse zu.

Die Einnahme verschiedener Standpunkte.

Es geht nicht um das Ergebnis.

Demokratie ist ein Weg.

Frechdachse und Hofnarren graben tief und lockern die Erde, auf der sie wachsen kann.

iog
Wie heissen Sie?

Bömmermann, Bommermann, Bombermann, Bodenmann... Naja. Ist ja auch egal.
Ich habe heute zum erstenmal ihr Gedicht in einer grossen Boulevardzeitung gelesen.
Über Kunst kann mann sich streiten.
Über Herr Erdogan und seine Aussagen erst recht.
Aber das was ich von Herr Bodenlos oder heisst er jetzt doch anders gelesen habe, ist für meine Meinung unterste Schublade oder ist es doch Kunst?
Eine Frage an Herr B... und den Springerverlag.
Darf ich so etwas als Satire über sie schreiben und die Chefs des Springerverlags und wird es dann in dieser Tageszeitung veröffentlicht. Darf ich? Bitte, bitte, bitte darf iiiiich.... oder ist alles nur Satire? Es wäre soooo schööööön.

Specht
Eigentlich kann Erdogan Böhmermann dankbar sein

Im Prinzip hat Böhmermann Erdogan einen Gefallen getan. extra3 hatte gerade ein satirisches Lied mit treffender inhaltlicher Kritik veröffentlicht und Erdogan war drauf und dran, sich mit seiner überzogenen Reaktion vor der halben Welt zu blamieren.

Böhmermann hat es mit seinem überzogenen Beitrag geschafft, davon abzulenken und - je nach Sichtweise sich/das ZDF/uns/... - zu blamieren.

1:1 nach Eigentoren.

Gast
Ich wehre mich gegen Böhmermann

Dieser Mann ist kein Intellektueller, kein Satiriker, nicht einmal ein 'Comedian' sondern ausschließlich ein vor seinen verbalen Ausrutschern zu recht wenig beachteter Hanswurst dem aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein Ableger des ZDF eine 'Anstellung' beim Fernsehen gegeben hat.

Böhmermann muß raus aus dem TV, raus aus allen Medien - ebenso wie der Programmdirektor und sein Intendant beim Sender ...

Hackonya1
@um 00:29 von fprinz

Genau so sehe ich das auch, wer gefallen an dem Mann findet kann ja solche Satire über sich und seine Familie machen lassen und verbreiten lassen. Ein tolles Vorbild für die Jugend, wie mann Schimpfwörter nutzt, kann er auch noch werden?

Ghostface73
@Donidon

"Aus einer Beleidigung lässt sich keine Satire konstruieren. Und mit Kunst hat eine Beleidigung schon mal gar nicht zu tun."

Ich stimme Ihnen vollkommen zu.
Nur weil ER sagt, das es Satire sei (ist Satire wirklich mit Kunst gleichzusetzen?!), muss es sich nicht wirklich um Satire handeln.

P.S. Für alle die gleich wieder sagen, man habe dieses Machwerk weder vollständig gesehen oder nicht verstanden, ich habe es sehrwohl vollständig gesehen und auch verstanden und trotzdem ist es meines Erachtens nach weder lustig noch Satire und schon garkeine Kunst. Die Aussage, das es sich um Satire handelt, ist nichts weiter als ein Alibi.

pipilampumpf
00:29 von fprinz

"Böhmermann muß raus aus dem TV, raus aus allen Medien - ebenso wie der Programmdirektor und sein Intendant beim Sender ..."

Das wär ja schon voll Erdogan-like! (Alle raus!!!)

Xabbu
19. Mai 2016 um 00:29 von fprinz

Sie schrieben :
"Dieser Mann ist kein Intellektueller, kein Satiriker, nicht einmal ein 'Comedian' sondern ausschließlich ein vor seinen verbalen Ausrutschern zu recht wenig beachteter Hanswurst dem aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein Ableger des ZDF eine 'Anstellung' beim Fernsehen gegeben hat."

Es ist seltsam. Als seine Sendung ein "Spottlied" auf Kim Jong-un verfasste, waren alle ganz begeistert.

Ist also Satire in Deutschland nur noch dann "hipp" und erlaubt, wenn sie den "richtigen" trifft ?

Dann hätte das Salz seine Würze verloren und müsste weggeworfen werden.

Wenn Satire zwar eine "Heiligkeit" wie den Propheten Mohammed oder gar den Papst angehen darf, aber Erdogan nicht, dann sollten wir offen zugeben daß unsere Demokratie den Bach runter ist.

Zeitlos-Geistlos
@ Am 19. Mai 2016 um 00:29 von fprinz

"Ich wehre mich gegen Böhmermann"
"Böhmermann muß raus aus dem TV, raus aus allen Medien - ebenso wie der Programmdirektor und sein Intendant beim Sender ..."

Das ist gar nicht nötig. Einfach nicht einschalten!

Gegen Vielfalt werden Sie im übrigen nicht ankommen. Deswegen ziehen es manche vor, mehr nach dem eigenen Geschmack zu geniessen und zu leben und sich gar nicht so sehr von anderen, die andere Geschmäcker haben, ablenken zu lassen. Dafür dulden diese dann den Musikantenstadl oder den ESC.

mokky
Das Ding ist durch

Das Böhmermann-Gedicht muss gar nie wieder gesendet werden. Das können inzwischen Hunderttausende auswendig - auch auf türkisch.
Die Schmähkritik mit den Ziegen wird noch als Beispiel für das Phänomen Neue Medien im frühen 21. Jahrhundert angeführt werden wenn es die Türkei schon lang nicht mehr gibt.

Erdowie?

HudsonKTV
um 00:29 von fprinz

"Dieser Mann ist kein Intellektueller, kein Satiriker, nicht einmal ein 'Comedian' sondern ausschließlich ein vor seinen verbalen Ausrutschern zu recht wenig beachteter Hanswurst ... "
.
Mit Verlaub: Starke Worte... Nur leider ohne Substanz. Im Weiteren eine unzulässige Globalisierung. Auch ihre Meinung ist durch die Freiheit des Wortes gedeckt, allerdings ist es mehr als mutig einen Künstler "Hanswurst" zu nennen, obwohl man ganz profan nicht in der Lage ist, die Metaebene seiner Kunst nachzuvollziehen. Ein wenig Demut hat noch niemandem geschadet. Gruß.

einfacher Soldat
Geistlos

Wäre das "Gedicht" nicht so geistlos und belanglos, dann könnte man ja noch über Kunst oder Beleidigung diskutieren. Aber so.

Ver-antwortung
There's No Business Like Show Business

Ihr habt alle Böhmermann nicht verstanden.
Dies ist eine ultra voll krass geheime versteckte und zeitlich versetzte Satire, d.h. die Satire hat begonnen nach der Satire, das wiederum bedeutet die Türken lachen über euch alle und über das was die Satire aus euch macht, ja wahrlich das ist Kunst :-)

pipilampumpf
00:04 von iog

"Darf ich so etwas als Satire über sie schreiben und die Chefs des Springerverlags und wird es dann in dieser Tageszeitung veröffentlicht. Darf ich? Bitte, bitte, bitte darf iiiiich.... oder ist alles nur Satire? Es wäre soooo schööööön."

Sie dürfen solche Übertreibungen gerne mir widmen. Dann zeige ich Ihnen maximal "den Vogel" und ein "nett gemeintes" Lächeln und werde Sie vermutlich für verrückt halten. Also wenn es SIE nicht stört ... nur zu.