
Ihre Meinung zu Gericht entscheidet gegen Böhmermann-Gedicht
Moderator Böhmermann darf Teile seines Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan wegen des schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht wiederholen, so das Landgericht Hamburg. Es gibt mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung einem Antrag von Erdogan statt.
Das Gedicht für sich alleine (ohne den Rahmen, in den es bei der TV-Sendung eingebunden war) ist nun einmal Schmähgedicht. Ohne diesen Rahmen sollte es daher auch nicht vorgetragen werden.