Jan Böhmermann bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises.

Ihre Meinung zu "Böhmermann-Paragraf": Bundesrat lehnt sofortige Abstimmung ab

Mit einer Initiative haben einige Länder versucht, dass der Bundesrat sofort über die Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafrecht abstimmt. Sie halten ihn für nicht mehr zeitgemäß. Doch die Länderkammer lehnte den Vorstoß ab.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
37 Kommentare

Kommentare

nikioko
Was für ein Eiertanz...

Das Gedicht war keine Satire, sondern Schmähkritik. Der Zusammenhang, in dem das Gedicht präsentiert wurde, war Satire, auch wenn viele sie trotz zahlreicher Erklärungen immer noch nicht verstanden haben. Und die Reaktion der nationalen und internationalen Politik auf die Nummer ist Realsatire.
Selbst der MdB, der das Gedicht gestern, aus dem Kontext gerissen, vorgetragen hat, hat es nicht verstanden. Genauso, wie er (abgesehen von dem Schutz durch die parlamentarische Immunität) straffrei mit dem Vortragen davon kommt, weil er nicht beleidigen, sondern nur vorführen wollte, "um was es eigentlich geht", so wird Böhmermann straffrei davon kommen, weil er das Gedicht als "praktisches Beispiel", also als Mustertext ohne Inanspruchnahme des Inhalts vorgetragen hat.
Böhmermann hat nur mit eins nicht gerechnet, wovor schon Einstein gewarnt hat: menschlicher Dummheit. Er hat es nicht für möglich gehalten, dass dieses grotesk überzeichnete Gedicht überhaupt jemand ernst nimmt.

nikioko
@harry_up (15:40)

Die Juristen mögen sein “Gedicht“ ja für Satire oder gar Kunst sein. Für mich stellt sich das anders dar: Zu feige, die eigene Meinung zu sagen, dann verkaufe ich sie halt als Satire. Nur: Satire ist witzig und geistreich, davon ist bei diesem Sammelsurium billiger, unreifer und primitiver Widerwärtigkeiten weder das Eine noch das Andere auch nur im Ansatz erkennbar.
Ausgerechnet wegen dieses “Werks“ aus diesem Paragraphen einen“Böhmermann-Paragraphen“ zu machen, macht für mich das Maß endgültig voll. Herr Böhmermann genießt mehr Popularität als ihm zukommt.

____

Meine Güte, es wurde schon so oft erklärt: das Gedicht ist nicht die Satire. Das Gedicht ist Mustertext. Und zwar ein ziemlich blöder, weil Böhmermann ja gerade ein Beispiel für einen blöden Text bringen wollte. Kennen Sie überhaupt irgendetwas von Böhmermann, vom Gedicht mal abgesehen?

Clara Berger
Clara Berger meint ...

"Der Länder-Antrag wurde zunächst an die Fach-Ausschüsse überwiesen. Später wird im Bundesrat darüber endgültig abgestimmt. Bei einer Zustimmung wird die Initiative dann auch dem Bundestag vorgelegt. Wie lange dieses Verfahren dauert, ist offen."

Da sollte aber noch ergänzt werden, dass ein Gesetzentwurf des Bundesrates immer zuerst der Bundesregierung vorgelegt wird, die ihn dann in den Bundestag einbringt. Das haben wir jedenfalls alle so in der Schule gelernt.

Clara Berger
Keine Entscheidung gegen Böhmermann

Clara Berger meint:

Die Zulassung der Klage nach §103 durch die Bundesregierung bedeutet ja nicht, dass die Bundesregierung Böhmermann für schuldig hält oder dass die Bundesregierung die Kunstfreiheit gering schätzt. Es bedeutet nur, dass die Staatsanwaltschft ermitteln kann und es möglicherweise zu einem Gerichtsverfahren kommen kann. Das letzte Wort hätte dann ein Richter oder eine Richterin.

nikioko
@Opensuse Linuxer (15:41)

ich glaube, dass es hier eigentlich nicht um Beleidigung geht sondern um Verleumdung und üble Nachrede. Und dann tritt "...so kommen § 186 StGB Üble Nachrede oder § 187 StGB Verleumdung in Betracht."
____

Das ist völlig wurscht, weil der Text von Böhmermann nur als Beispiel gebracht wird und er ihn zu keinem Zeitpunkt als beleidigende Äußerung gegenüber Erdogan gebraucht hat. Er hätte auch Lorem Ipsum nehmen können, aber das wäre ein schlechtes Beispiel für Schmähkritik. Zudem ist der Text dermaßen überzeichnet, dass keiner ihn für bare Münze nehmen würde, womit die üble Nachrede wegfiele. Deshalb wird ja schon scherzhaft gesagt, um festzustellen, ob der Vorwurf der Huftierbesamung eine Beleidigung oder eine Tatsache ist, soll die betreffende Ziege vor Gericht als Zeuge vernommen werden.

Boris.1945
Alternativlos?

§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
*
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
////
*
*
Sofort abschaffen, wer erkennt hier den Unterschied?

Clara Berger
Clara Berger meint ...

@ nikioko:
"Das Gedicht war keine Satire, sondern Schmähkritik. Der Zusammenhang, in dem das Gedicht präsentiert wurde, war Satire, auch wenn viele sie trotz zahlreicher Erklärungen immer noch nicht verstanden haben."

Wir sind Gott sei dank auch nicht verpflichtet, den Quatsch zu verstehen. Die Justiz hat jetzt das letzte Wort und sie hat zu prüfen, ob die Rechte des türkischen Präsidenten verletzt wurden oder nicht. Und das ist gut so.

nikioko
@Fern (15:50)

Kaum zu glauben, welche Beachtung und Respekt einem schlechten Komiker zuteil wird. Herr Böhmermann macht nach seinem lächerlichen Werk sogar noch Karriere.
Zumindest aus rechtlicher Sicht sollten weniger angenehme Konsequenzen folgen, egal auf welchem Paragraph basierend.
Wenn ich jetzt Herrn Böhmermann auf dem selben Niveau anmachen würde, wie er einen Präsidenten, wozu ich richtig Lust hätte, würde die Tagesschau Zensur zuschlagen

Schlechter Komiker? Kennen Sie überhaupt irgendeinen Beitrag von Böhmermann, außer dem Inhalt des aus dem Zusammenhang gerissen Gedichts? Ich glaube eher nicht. Varoufake war klasse damals, und Verafake von gestern dürfte das Ganze noch mal toppen:
https://www.youtube.com/watch?v=mG_Fyc-nyOs
Also, vielleicht mal vorher fundiert informieren und dann posten. Das Gedicht ist schlecht, weil Böhmermann wollte, dass es schlecht ist, weil sonst die Satire nicht funktioniert hätte.

nikioko
@gman (15:56)

Doch es geht um den Textinhalt. Verpackung hin oder her, es ist eine Beleidigung!
Isoliert ja, so wie Böhmermann es vorgetragen hat, eben nicht!

____

B hat seinen "Beitrag" selbst als rechtswidrig angekündigt. Ist das jetzt sanktionslos, wenn man die Rechtswidrigkeit als Demonstration angekündigt? Es gibt keine Narrenfreiheit!
Doch die gibt es. Die ist durch Art. 5 GG garantiert.

nikioko
@Davechristian (16:00)

Kann man jetzt eine Fäkalsprache als Satire bezeichnen? Dürfen Leute mich in dieser Sprache jetzt ansprechen, weil das angeblich satirisch gemeint ist? Um Erdogan satirisch zu kritisieren gibt es doch viel schönere Wörter.
Und das Ganze wäre keine Beleidigung. Wollte Bühmermann nur medienwirksam auftreten und hat deshalb beleidigende Worte erwähnt? Für einen Teil seiner Worte gehört er vom öffentlich-rechtlichen Bildschirm verbannt. Es sei denn, dass die Fäkalsprache zur Bildung gehört, dann gute Nacht Deutschland.

Nein, Fäkalsprache ist keine Satire. Das Gedicht ist keine Satire, und hätte Böhmermann es so isoliert vorgetragen, wie es dauernd wiedergegeben wird, läge auch eine Beleidigung vor. Die Satire ist aber etwas ganz andere, für das der Inhalt des Gedichts genauso egal ist wie Varoufakis' Mittelfinger bei Varoufake.
Und Böhmermann um medienwirksam aufzutreten hat er schon genug Gelegenheiten gehabt, zuletzt gestern: https://www.youtube.com/watch?v=mG_Fyc-nyOs

gman
Zu 16:27 von C h r i s t i a n "Leider gibt es hier...

... Kommentatoren die keine Ahnung von Satire haben und oder Erdogan lieber verteidigen als deutsche Staatsangehörige, wobei jedem normaltickendem Menschen klar sein dürfte, dass Erdogan als Despot keine Rechte gegnüber Demokratien haben sollte."

Keiner verteidigt hier "lieber Erdogan"! Allerdings ist D ein Rechtsstaat, siehe Grundgesetz und D ist der UN-Menschenrechtscharta verpflichtet. Die Wahrung der Menschenwürde ist zu gewährleisten! Das gilt für alle Menschen, nicht nur für Demokraten, auch für Menschen die glauben sie wären welche!

"Normaltickende" wie Sie sie hier propagieren, sind keine Demokraten, sie stehen außerhalb der Verfassung und der UN-Menschenrechtscharta!

Es ist gut so, wenn der Bundesrat hier keine Schnellschuss "LEX-B" veranstaltet. Gesetze ändert man nicht nach dem lautesten Rufer. Jetzt ermittelt der Staatsanwalt und Richter entscheiden. Ob die §§ 103, 90 StGB fallen müssen ist völlig offen und davon unabhängig! Es gibt auch gute Gründe dagegen!

gman
Zu 17:30 von nikioko - Bitte Art.5 GG vollständig lesen!

"B hat seinen "Beitrag" selbst als rechtswidrig angekündigt. Ist das jetzt sanktionslos, wenn man die Rechtswidrigkeit als Demonstration angekündigt? Es gibt keine Narrenfreiheit!
-----
Doch die gibt es. Die ist durch Art. 5 GG garantiert.

@ nikioko, nein, Sie täuschen sich, es gibt keine Narrenfreiheit. Sie sollten den Art. 5 GG schon vollständig lesen! Außerdem hat das GG noch mehr Artikel die neben dem StGB zu berücksichtigen sind!

Hepheistos

Wie so lehnt der Bundesrat das ab? Ach so, klar, das wäre ja nicht gut, weil der Herr Erdogan sich da ärgern könnte. Ne das geht ja nicht. Ein Glück, dass da der Bundesrat gleich so richtig reagiert hat. Ham' wer mal wieder Glück gehabt!

Gast
Unverständliches Zaudern….

Warum sperrt sich die Union gegen den Willen der SPD, die Regelung so schnell wie möglich abzuschaffen?
Redner von CDU und CSU warnten vor einem Schnellschuss und hektischen Entscheidungen", so gestern in einem Beitrag.

Was ist denn daran ein „Schnellschuss“, wenn der Gesetzgeber (Parlament) den Tatbestand der ‚Majestätsbeleidigung (§103 StGB)’ aus ‚gegebener Veranlassung’ nun endlich streichen will, weil er mehr als nur aus der Zeit gefallen ist?


Diese Unionsposition ist so müßig wie die umfassende Zitierung des Gedichts Böhmermanns im Bundestag durch den CDU- Abgeordneten(!) Seif, da das Zitat außerhalb des Satirezusammenhangs erfolgt, und der Bundestag wohl nicht der geeignete Ort ist, über satirischen Ansprüche zu debattieren.

Der Union geht es wohl darum, dass man die Fehlentscheidung Merkels nicht durch die unmittelbare Abschaffung des besagten Paragraphen korrigiert und sich damit den Unmut Erdogans zuzieht, anders ist für mich das Zaudern nicht zu verstehen…. .

Rückenwind
17:18 von nikioko

bis zu dieser Satire (?) kannte ich Herrn Böhmermann überhaupt nicht.
die Bilder zeigen einen farblosen, ewig grinsenden jungen Mann, eigentlich ohne Ausstrahlung.
Ich werde mir keine Sendung von ihm anschauen..
Egal ob Satire oder nicht. solche Worte sind kein Niveau. Ausser,dass er damit eine kleine Berühmtheit erlangt. Wenn er nicht noch härter nachlegt, wird ihn unsere schnellebige Zeit bald vergessen haben. Ich persönlich mag diesen Wortschatz der total unter der Gürtellinie ist nicht.

Biocreature
@all Erdogan Befürworter und Böhmermann Nichtversteher

ich kann euch alle nicht verstehen, dass ihr diesen Despoten auch noch recht gebt.
Die Gründe dafür mögen Vielfältig sein.
Ihr mögt die ZDF-Sendung nicht
Ihr mögt Böhmermann nicht
Ihr fühlt euch von der Fäkalsprache angewidert
Ihr mögt keine Satire
usw.
Ich gehe stark davon aus, dass viele die Herrn Böhmermann gerne verurteilt sehen, den kompletten Beitrag in der Sendung nicht gesehen haben und nur das „Gedicht“ kennen.
All diese Leute sollten mal ganz schnell ruhig sein, da sie den Zusammenhang nicht erkennen können und somit auch keinerlei Beurteilung abgeben können.
Und an alle die alles gesehen haben und doch gegen Böhmermann sind kann ich nicht verstehen.
Oder besser noch die pfeifen auf den Art.5 GG.
Noch lebe ich in Deutschland und nicht in der Türkei, wo es schon ein Verbrechen sein kann den Beruf des Journalisten auszuüben.
„Da kann man schnell zum Terrorist werden, soll schon vorgekommen sein.“ (Satire Ende)

An Herrn Erdogan: Ich kann auf Sie als Bündnispartner gerne verz

Clara Berger
Clara Berger meint ...

@ nikioko:
"Es gibt keine Narrenfreiheit!
Doch die gibt es. Die ist durch Art. 5 GG garantiert."

Das ist falsch, da sehen Sie nämlich nur die halbe Wahrheit. Denn Art. 1 und 2 garantieren auch die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nicht jede Verletzung der Rechte anderer Menschen ist durch meine eigene Kunstfreiheit abgedeckt.

Das Gericht muss in jedem Einzelfall die Rechtsgüter abwägen. Das wird im Fall Böhmermann jetzt geschehen.

Biocreature
@Clara Berger

leider meint Clara Berger auch falsch wie so viele hier.
Bitte schauen Sie dieses Video.
Ich kann nur hoffen, dass Sie dann eine andere Blickweise haben.
Den Art1,2 hat Böhmermann nämlich garnicht angetastet.

Hier der Link zum Video (knappe 10 Miniuten, die die Welt verändern können).
https://www.youtube.com/watch?v=4Gx-yZRnuZQ

Biocreature
@gman

Ihre Antwort:
"Doch es geht um den Textinhalt. Verpackung hin oder her, es ist eine Beleidigung!"

Sorry, aber Sie scheinen den Sachverhalt einfach nicht kapiert zu haben.
Schade, da können Sie mir ruhig mit dem Art.1 GG kommen.
Böhmermann hat nie gegen diesen Artikel verstoßen.

Schauen Sie sich ruhig einmal das Video auf Youtube an.
https://www.youtube.com/watch?v=4Gx-yZRnuZQ
Dort erklärt Kalkofe mit sehr verständlichen Worten den Sachverhalt zu dem ich seit Anfang an zu stehe.

Aber ich gehe davon aus, dass Sie sich nicht davon überzeugen lassen.
Sparen Sie sich die Antwort auf diesen Beitrag falls Sie bei Ihrer Meinung bleiben, denn ich werde mich garantiert auch nicht von dem Art. 5GG abwenden.

P.S.:Eine Frage hätte ich da noch. Sind Sie zufällig ein User mit Migrationshintergrund? Evtl. sogar türkischer Herkunft und Anhänger der AKP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung)? Betonung auf Gerechtigkeit. Siehe Journalisten=Terroristen.

@nikioko: Danke, Sie haben es verstanden!

Biocreature
@ Böhmermann Gegner

Da so viele hier auf die Artikel 1 u. 2 des GG rumreiten hier meine Sichtweise:
Herr Böhmermann hat Herrn Erdogans Würde in keinster Weise angetastet.
Der ganze Vortrag und ich betone der GANZE war ein satirischer Vortrag. Der Textinhalt des "Schmähgedichtes" hatte nichts aber auch garnichts mit der ganzen Sache zu tun. Er war nur Mittel zum Zweck. Er sollte die Satire weit überspitzt darstellen.
Wenn Herr Böhmermann 100mal wiederholt hätte,
"Erdogan ist ein Möchtegern-Sultan" wäre auch diese Textpassage irrelevant.
Wenn Herr E. sich persönlich beleidigt fühlt, kann und darf er als Privatperson Herr B. verklagen.
Was dann ein Staatsanwalt und ggf. ein Richter daraus machen steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es auch nur einen Richter gibt, der Herrn B. verzrteilt.
Falls doch, würde ich bis zum Bundesgericht hochklagen.
Man kann ja darüber anderer Meinung sein, ob die Satire lustig war oder nicht. Aber das gehört nicht auf die Politikebene.

Clara Berger
Clara Berger meint ...

@ Biocreature:
"leider meint Clara Berger auch falsch wie so viele hier.
Bitte schauen Sie dieses Video.
Ich kann nur hoffen, dass Sie dann eine andere Blickweise haben.
Den Art1,2 hat Böhmermann nämlich garnicht angetastet."

Nein, dann habe ich keine andere Blickweise, denn das Video ist einseitig und juristisch mangelhaft. Ob die Menschenwürde des mutmaßlich Beleidigten oder die Kunstfreiheit des mutmaßlichen Beleidigers höher einzustufen ist, können wir beide überhaupt nicht beurteilen. Dazu gibt es Gerichte.

Clara Berger
Clara Berger meint ...

Biocreature:

"@ Böhmermann Gegner
Da so viele hier auf die Artikel 1 u. 2 des GG rumreiten hier meine Sichtweise ..."

Meinetwegen. Ich teile Ihre Sichtweise aber nicht und empfinde sie als einseitig.
Was mich aber noch mehr stört, ist, dass man mich als Böhmermann-Gegner einordnen will, nur weil ich darauf bestehe, dass dieser Fall nicht schon vor der Gerichtsentscheidung "klar" ist.

Außerdem möchte ich um Respekt für die Grundrechtsartikel 1 und 2 bitten. Die Vokabel "rumreiten" ist mir zu platt. Ich würde eine sachlichere und etwas weniger hysteriegeladene Diskussion bevorzugen.

pipilampumpf
21:32 von Biocreature

"Er war nur Mittel zum Zweck. Er sollte die Satire weit überspitzt darstellen."

Ich könnte den Leuten ein Diktat diktieren, das inhaltlich überhaupt keinen Sinn ergibt, nur um grammatische Kenntnisse abzufragen (z.B. "Meine schreiende Decke kippt schreckliches Wasser aus dem angemalten Rauch, weil sich angelnde Gewinde gerne kneifen)

Ich bin mir sicher: Es gäbe genügend Leute, die sich über den Unsinn aufregen würden, weil sich die Meisten einfach auf den Inhalt versteifen und NUR den im Blick haben.

Biocreature
@pipilampumpf

Danke, es gibt noch User mit Verstand.

willi wupper sen.
lustig in dem zusammenhang ist allerdings

weil böhmermann einen griechen unter der gürtellinie (in zusammenarbeit mit jauch am sonntag) getroffen hat, bekommt er einen staatspreis, für die beleidigung eines türken unter der gürtellinie bekommt er besuch vom staatsanwalt.

seltsames rechtsverständnis in schland. natürlich kann erdogan klage einreichen. vielleicht sagt er dann ja in deutschland aus!

Clara Berger
Clara Berger meint ...

@ willi wupper sen:
"... für die beleidigung eines türken unter der gürtellinie bekommt er besuch vom staatsanwalt."

Der Staatsanwalt hat Herrn Böhmermann nicht besucht und er hat ihm auch sonst nichts zuleide getan. Es liegt lediglich eine Anzeige vor. Der Anzeigende hat ein Recht auf eine faire Prüfung. Bitte bleiben Sie sachlich.

Wohlstandsbäuchlein
@ willi wupper

"natürlich kann erdogan klage einreichen. vielleicht sagt er dann ja in deutschland aus!"

Wieso könnte in einem Beleidigungsverfahren eine Aussage des Beleidigten notwendig sein?

nikioko
@Clara Berger (17:27)

Wir sind Gott sei dank auch nicht verpflichtet, den Quatsch zu verstehen. Die Justiz hat jetzt das letzte Wort und sie hat zu prüfen, ob die Rechte des türkischen Präsidenten verletzt wurden oder nicht. Und das ist gut so.
___

Wenn Sie den "Quatsch" verstanden hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass es gar kein Quatsch ist, sondern einen sehr ernsthaften Hintergrund hat, wie Oliver Kalkofe wunderbar erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=4Gx-yZRnuZQ
Und die Justiz hätte ohnehin das letzte Wort gehabt, weil Erdogan auch privat klagt, z.B. gegen Herrn Döpfner.
Und bevor man übers Schmähgedicht diskutiert, sollte man sich mal mit dem Kontext vertraut machen: http://www.dailymotion.com/video/x44yyms

nikioko
@Biocreature (21:15)

P.S.:Eine Frage hätte ich da noch. Sind Sie zufällig ein User mit Migrationshintergrund? Evtl. sogar türkischer Herkunft und Anhänger der AKP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung)? Betonung auf Gerechtigkeit. Siehe Journalisten=Terroristen.
@nikioko: Danke, Sie haben es verstanden!

____

Danke, ich habe auch bei Varoufake sofort verstanden, welches Video gefälscht ist und dass es völlig irrevant war, ob Varoufakis den Stinkefinger gezeigt hat oder nicht, weil der von Günther Jauch in tendenziöser Absicht aus dem Kontext gerissen wurde.
So wie jetzt der Inhalt des Gedichts völlig irrelevant ist, weil dieses aus dem Zusammenhang gerissen wurde, um Stimmung gegen Böhmermann zu machen.
Nur wenige haben diese Parallelen auf der Metaebene erkannt.
Kurzes Wort zu Journalisten: Erdogan kann diese aufgrund seiner Terrorgesetze als Terroristen bezeichnen und einbuchten. Zu Kaisers Zeiten nannte man sie Anarchisten und jede Redaktion hatte Sitzredakteure um die Strafe abzusitzen.

schrott97
@17:23 von Clara Berger - Das letzte Wort

"Die Zulassung der Klage nach §103 durch die Bundesregierung bedeutet ja nicht, dass die Bundesregierung Böhmermann für schuldig hält ..."
.
Das ist richtig. Es bedeutet vielmehr, dass die Bundesregierung (hauptsächlich Frau Merkel) Herrn Böhmermann unterwürfig im Auftrag des türkischen Präsidenten einem Verfahren aussetzt, nach einem Paragrafen, den sie abschaffen will. Widersinnig!
.
"Es bedeutet nur, dass die Staatsanwaltschft ermitteln kann..."
.
Nein, das bedeutet es nicht! Wenn Erdogan sich beleidigt fühlt, kann er Herrn Böhmermann deswegen verklagen (was er ja auch tut). Darüber hinaus möchte er - ganz wie in der Türkei - diesen unliebsamen Gegner politisch verfolgen. Die dafür erforderliche Ermächtigung der Bundesregierung war eine rein politische Entscheidung.

nikioko
@Clara Berger (21:34)

Nein, dann habe ich keine andere Blickweise, denn das Video ist einseitig und juristisch mangelhaft. Ob die Menschenwürde des mutmaßlich Beleidigten oder die Kunstfreiheit des mutmaßlichen Beleidigers höher einzustufen ist, können wir beide überhaupt nicht beurteilen. Dazu gibt es Gerichte.
___

Dann sollten Sie sich Böhmermanns Originalbeitrag ansehen, um die nötige Sachkenntnis zu erlangen, hier mitreden zu können:
http://www.dailymotion.com/video/x44yyms
Das Gedicht ist dort ganz klar ein beispielhafter Mustertext, den sich Böhmermann in keiner Weise zu eigen macht. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses absurd übertriebene Beispiel im Gegensatz zur erlaubten Satire von extra-3 verboten ist. Und das Ganze ist eine Reaktion auf die Einbestellung des Botschafters durch Erdogan, weil dieser offenbar den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Beleidigung nicht erkennt.

schrott97
00:00 von Wohlstandsbäuchlein - Aussage des Beleidigten

"Wieso könnte in einem Beleidigungsverfahren eine Aussage des Beleidigten notwendig sein?" -> z.B. um zu erläutern, worin die Beleidigung bestehen soll.

nikioko
@gman (19:55)

@ nikioko, nein, Sie täuschen sich, es gibt keine Narrenfreiheit. Sie sollten den Art. 5 GG schon vollständig lesen! Außerdem hat das GG noch mehr Artikel die neben dem StGB zu berücksichtigen sind!
____

Nein, ich täusche mich nicht. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen Böhmermann einstellen, weil keine Straftat zu erkennen ist. Und falls nicht, wird spätestens das Gericht die Sache abbügeln, und das völlig zu recht.
Da Böhmermann niemanden beleidigt hat, kann er auch nicht wegen Beleidigung belangt werden. Nulla poena sine culpa.

nikioko
@pipilampumpf (21:54)

"Er war nur Mittel zum Zweck. Er sollte die Satire weit überspitzt darstellen."
Ich könnte den Leuten ein Diktat diktieren, das inhaltlich überhaupt keinen Sinn ergibt, nur um grammatische Kenntnisse abzufragen (z.B. "Meine schreiende Decke kippt schreckliches Wasser aus dem angemalten Rauch, weil sich angelnde Gewinde gerne kneifen)
Ich bin mir sicher: Es gäbe genügend Leute, die sich über den Unsinn aufregen würden, weil sich die Meisten einfach auf den Inhalt versteifen und NUR den im Blick haben

___

Henryk M. Broder sagte, er hätte auch ein Gedicht von Rilke rezitieren können und Erdogan hätte sich beleidigt gefühlt. Böhmermann hat in der ganzen Sache einen Fehler gemacht: er hat nicht auf Einstein gehört und nicht mit der menschlichen Dummheit gerechnet. Er ist nicht davon ausgegangen, dass irgendwer mit klarem Verstand dieses absurde Gedicht ernst nehmen würde, vor allem nicht die Kanzlerin.

schrott97
@20:19 von Rückenwind - Satire oder nicht

"bis zu dieser Satire (?) kannte ich Herrn Böhmermann überhaupt nicht.
die Bilder zeigen einen farblosen, ewig grinsenden jungen Mann, eigentlich ohne Ausstrahlung."
.
Und was haben diese Sätze mit dem Beitrag von Herrn Böhmermann zu tun?
.
"Ich werde mir keine Sendung von ihm anschauen.." -> Das finde ich in Ordnung.
.
"Egal ob Satire oder nicht. solche Worte sind kein Niveau." -> Das macht aber UNTER ANDEREM die Satire aus - der unterirdisch schlechte Text des Schmähgedichts. Bitte beachten Sie: Komplett ist die Satire nur mit den weiteren Erläuterungen von Böhmermann dazu.
.
"Wenn er nicht noch härter nachlegt, wird ihn unsere schnellebige Zeit bald vergessen haben." -> und was hat dieser Satz mit dem Beitrag von Herrn Böhmermann zu tun?
.
"Ich persönlich mag diesen Wortschatz der total unter der Gürtellinie ist nicht." -> Ich normalerweise auch nicht.

nikioko
@willi wupper sen. (22:22)

lustig in dem zusammenhang ist allerdings weil böhmermann einen griechen unter der gürtellinie (in zusammenarbeit mit jauch am sonntag) getroffen hat, bekommt er einen staatspreis, für die beleidigung eines türken unter der gürtellinie bekommt er besuch vom staatsanwalt.
seltsames rechtsverständnis in schland. natürlich kann erdogan klage einreichen. vielleicht sagt er dann ja in deutschland aus!

___

Sorry, aber da haben Sie etwas nicht verstanden. Varoufake richtete sich nicht gegen Varoufakis, sondern gegen Günther Jauch, weil dieser die Stinkefinger-Geste aus dem Zusammenhang riss, um damit Stimmung gegen Griechenland zu machen. So wie jetzt das Schmähgedicht aus dem Zusammenhang gerissen wird, um Stimmung gegen Böhmermann zu machen. Und so, wie es irrelevant war, ob Varoufakis jetzt tatsächlich den Mittelfinger gezeigt hat oder nicht, so ist jetzt auch der Inhalt des Gedichts egal. Varoufakis hat das verstanden, viele Leute hier auch nach Erklärung immer noch nicht.

NeutraleWelt

Danke an Herrn Kalkofe! Hier wird immer dieses angebliche Schmähgedicht zitiert (wie es sich auf den ersten Anschein anhört), aber nur die wenigsten verstehen wie es gemeint war. Selbstverständlich sag man nicht Schaff.cker zu irgend jemandem wie Herrn E. Man zeigt auch nicht Frau M. in polnischen Zeitungen im braunen Kostüm mit Hakenkreuz. Der eine versteht die Karikatur und steht drüber, der andere nicht. Deswegen einen Staatsakt auszulösen wiederspricht jeden Denkens. Und sich wieder diese Spielchen zwischen Länder, Bundesrat und Bundestag (Fr. Merkel hat auch die Abschaffung befürwortet) ansehen zu müssen ist auch Satire wert!