Jan Böhmermann

Ihre Meinung zu Fall Böhmermann: Merkel entschied ohne Prüfbericht

Im Fall Böhmermann gibt es Verwirrung, ob die Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung das vorgesehene Verfahren eingehalten hat. So erteilte Bundeskanzlerin Merkel die Ermächtigung, noch bevor ein Bericht der Staatsanwaltschaft vorlag. Doch was heißt das eigentlich? Von Julia Becker.

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19 Kommentare

Kommentare

Donidon
Merkel konnte nicht anders handeln!

Hätte Merkel das ganze abgelehnt wäre das ein Misstrauensvotum der Bundeskanzlerin gegen die deutsche Justiz.

Ausserdem waren das plumpe Beleidigungen, das ist weder durch die Pressefreiheit noch durch die Meinungsfreiheit in diesem Land geschützt. Und das ist auch gut so. Wer meint Satire bestünde aus plumpen Beleidigungen ist in dem Bereich talentlos und möge das doch bitte denen überlassen die es können.
Ganz davon zu schweigen das er bei seiner Hassrede Nazivokabular nutzte. Allein das war schon ekelhaft genug. Und allein dafür kann er in dem Fall von mir schon keinen Rückhalt erwarten.

Sieger56

Es geht hier nicht spezifisch um Böhmermann, sondern generell um die Art und Weise wie eine Vertreterin des Volkes kein Rückgrad beweißt. Böhmermann war nur das Endglied, aus dem man ersehen kann, wie sich Volksvertreten verbiegen lassen. Hätten wir in Deutschland einen klaren Standpunkt , könnten sich andere an uns orientieren.
Orientierungslosigkeit, keinen klaren Standpunkt zum Wohle des deutschen Volkes, (wie im Amtseid erklärt) bedeutet Kuschen auf breiter Front.

mr.heater
lol....

...und ich dachte das wir diesen Mist los sind, bis das Urteil gesprochen wurde. Böhmermann hatte doch nun erstmal genug aufmerksamkeit,oder nicht? Wen interessiert denn ob Merkel auf nen Bericht gewartet hat oder nicht? Sie hat eine Entscheidung getroffen (die ihr rechtmässig zu stand) aber das Urteil kommt von einem Gericht. Diesen Fall noch weiter durch die Medien zu treiben, wird diese ganze Angelegenheit nur noch lächerlicher machen...

Gast
Die Entscheidung stand von Anfang an fest….

Für mich unterstreicht dieser Bericht die Tatsache, dass es Merkel ausschließlich um die politische Atmosphäre zu Erdogan geht, die bei ihrer Entscheidung die wesentliche Rolle gespielt hat, was ja auch den Hintergrund für die Rechtsnorm des §103 StGB abbildet, und daher die Politik über die Strafverfolgung entscheidet.
Merkels Begründung, dass über die Straffähigkeit der Böhmermann'schen Satire die Justiz im Sinne der Gewaltenteilung zu entscheiden habe, ist nicht nur eine Binse, sondern vor allem irreführend, weil dies nämlich durch die Ermächtigung nach §104a StGB konterkariert wird, und die Strafverfolgung bereits durch den Strafantrag Erdogans (§185 StGB) initiiert war.

Merkel hat hier bewusst Erdogan mit der Ermächtigung nach 103 StGB 'aufgewertet', weil sie sein Wohlwollen in der Flüchtlingskrise braucht- um nichts anderes geht es- ein Politikum und keine Frage der Jurisdiktion, deshalb konnte Merkel auch so locker auf den Prüfbericht der Staatsanwaltschaft verzichten… .

Tedd24
Solange hätte Merkel warten müssen,...

bis der Bericht der Staatsanwälte vorgelegen hätte.
Die Gründe für einen Rücktritt häufen sich.
Wann bricht die Palastrevolte in der CDU aus?"

karwandler
Unfug

"Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll aber weiter straftbar bleiben, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert nun mit. Eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant."

Da hat man schon mal gemerkt, was für alte Zöpfe noch im StGB stehen, und bleibt beim Abschneiden wieder auf halbem Weg stehen.

Silbergräber
Win-Win-Situation

Für mich ist das eine Win-Win-Situation: Die Bundesregierung hat ihr Vertrauen in die deutsche Justiz gesetzt - und das Merkel macht sich bei der breiten Masse, die den Sachverhalt nicht richtig reflektieren, weiterhin unbeliebt. Was will ich mehr?

unbesorger Bürger
Pressefreiheit alla Merkel!

Ja, die Kanzlerin konnte es garnicht abwarten, dem Despoten und Kurdenbombardierer zu beschwichtigen. Zu sehr war die Angst, der schmutzige "Flüchtlings"-Deal würde von türk. Seite abgesagt werden. Hoffentlich rechts sich das bei den kommenden Wahlen. In Mecklenburg-Vorpommern bestimmt. Selbst ihr eigener Ortsverband schüttelt über das Hofieren mit dem Journalistenknechter und Zeitungsschließer den Kopf. Pressefreiheit alla Merkel!

No pasaran
"Das sind keine Regeln…"

… "Das sind nur Richtlinien".
.
Also, dieser Spruch aus dem Film "Piraten von Karibik" ist offensichtlich auch bei der Bundesregierung angekommen.
.
Toll! Was sollen wir nun noch in dieser Komödie erwarten? Etwa die tanzenden Untoten?

staubmeier
zitat von tagesschau.de gut verinnerlichen:

"Denn: Mit dem nun gestellten "Strafantrag" Erdogans rückt die "normale" Beleidigung stärker ins Licht. Sollte die Entscheidung der Bundesregierung lauten: Nein, wir genehmigen keine Ermittlungen nach dem Spezialparagrafen (§103 StGB), käme nämlich der normale Beleidigungsparagraf (§ 185 StGB) ins Spiel. Dabei wäre Herr Erdogan dann quasi Normalbürger, der möglicherweise beleidigt wurde. Auch Ermittlungen wegen "normaler" Beleidigung haben eine formale Hürde: den sogenannten "Strafantrag" (§ 194 StGB). Den hat Erdogan nun gestellt.

Das bedeutet: Egal wie die Bundesregierung sich bei der "Ermächtigung" in Sachen Beleidigung von ausländischen Staatsorganen entscheidet - Ermittlungen wegen Beleidigung nach § 185 StGB wären möglich. Der gestellte Strafantrag macht es wahrscheinlicher, dass es zu inhaltlichen strafrechtlichen Ermittlungen rund um Böhmermanns Gedicht kommt, und - je nach Ausgang - zu einer Anklage und einem Prozess."

Gast
Allmählich hängt mir das zum Halse raus ...

... dieses Böhmermann-Thema interessiert doch nicht mehr, da gibt es doch wirklich wichtigere Sachen in den Nachrichten. Dass das jetzt über 2 Wochen so ausgewalzt wird ... ich kann das nicht nachvollziehen.

Ich möchte wie Bernie Sanders sagen:
People are sick and tired of hearing about your damn Böhmermann !

Gast
Erdogan

Nach meiner Meinung hat Erdogan getestet ob er Merkel erpressen kann, denn das findet ja alles vor dem Hintergrund des Flüchtlingsdeals statt und Anzeige wg. Beleidigung hat er ohnehin gestellt.

Nun weiß er: sie kuscht. Dann wird er die Türkei auch in die EU bekommen.

Bernburger49
@18:02 von Tedd24

Wozu ? Der Bericht der StA ist als Entscheidungshilfe gedacht. Steht aber alles im Artikel, Sie sollten nicht nur die Überschrift lesen.

Gast
Wieso heißt das nicht: "Im Fall Erdogan ..."

Wieso heißt das: "Im Fall Böhmermann ..."?

Das Problem ist doch die massive Befindlichkeit von Herrn Erdogan gegenüber einem Satiriker.

Verwunderung / Kopfschüttel

Hermann Otto
Das Urteil kommt von einem Gericht

Kommt nur auf die Zusammensetzung des Gerichts an.
Bedenken müssen erlaubt sein.

Wikreuz

Was Herr B sagt und denkt ist nach meiner Meinung unwichtig. Ich halte es für unerträglich das in einem öffentlich rechtlichen Sender eine solche widerliche, unterhalb der Gürtellinie angesiedelte Sprache zur Ausstrahlung kommt und dies auch noch als Kunst bezeichnet und von den Intendanten verteidigt wird. Hier hätte ich ein klareres Wort von Frau Dr. Merkel erwartet.

Axtos

Ich sehe den gesonderten Paragraphen welcher die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts unter schwerere Strafe stellt als eine normale Beleidigung nicht kritisch. Ein ausländisches Staatsoberhaupt repräsentiert ein ganzes Land. Und mit der Beleidigung eines gewählten Staatsoberhaupts beleidigt man sehr wohl das ganze Land.
Und wenn man diesen nun Abschafft, wegen Gleichbehandlung der Menschen, wieso nicht auch den Paragraphen der Sonderstellung einer Bundespräsidenten Beleidigung abschaffen? Hat man Angst das nun auch der BP Ziel von "Zoo" "Satire"wird?

Kaladhor
@Donidon um 17:45

Doch, unsere Kanzlerin hätte das Ansinnen Erdogans rundweg ablehnen können mit dem Verweis, dass ihm ja der privatrechtliche Weg offenstünde. Auf diesem Weg hätte Merkel auch ganz klar aufgezeigt, dass in Deutschland vor dem Gesetz jeder gleich ist und nicht irgendwelche Personen Sonderrechte besitzen.
Zusätzlich hätte es dann auch keine Kommentare in der Form "Einknicken vor der Türkei wegen dem Flüchtlingsabkommen" gegeben.

Das Ganze hätte man ohne großes Aufsehen einfach versickern lassen können, aber nein, unsere Kanzlerin macht das ganz große Fass auf und wundert sich anschliessend bestimmt auch noch, dass auch sie Dreck abbekommt.

Unterm Strich war das ein reichlich undurchdachtes Verhalten der Kanzlerin.

miss_verstaendnis
@ Didi um 17:59

Merkel hat hier bewusst Erdogan mit der Ermächtigung nach 103 StGB 'aufgewertet', weil sie sein Wohlwollen in der Flüchtlingskrise braucht- um nichts anderes geht es- ein Politikum und keine Frage der Jurisdiktion…

... und ein mieses Nachtreten gegen Böhmermann, weil der sie so brilliant demaskiert hat. Der §103 StGB beinhaltet außerdem eine höhere Strafandrohung als der §185 (auf dessen Grundlage Erdogan als Privatman Klage eingereicht hat).