Flüchtlinge an der slowenisch-österreichischen Grenze

Ihre Meinung zu FAQ: Wie funktioniert das Dublin-System?

Für Flüchtlinge gleicht die Flucht nach und durch Europa oft einer Odyssee. Doch rechtlich ist geregelt, welches Land für wen zuständig ist. Diese Regeln legt die Dublin-Verordnung fest. Wie funktioniert das System und was bedeutet es für Flüchtlinge? Antworten von Kolja Schwartz.

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15 Kommentare

Kommentare

Erkenntnis
Danke für die Erklärung.

Sie zeigt nämlich zusätzlich noch eines: inzwischen schwirren so viele Gesetze herum, dass sich scheinbar keiner mehr auskennt. Auch nicht die Politik.

Und da sind wir bei einem ganz gefährlichen Punkt: wenn die Politiker nicht mehr mit Augenmaß an Neues herangehen, sondern sich im Paragrafendschungel verheddern - dann sind sie blind für das Wesentliche.

Und am Ende werden Entscheidungen nur mehr nach juristischen Überlegungen getroffen. Und das eigene Volk und sein Schicksal von den Regierenden völlig vergessen.

Große Politiker verlieren im Gestrüpp der Paragrafen und dem Alltag der politischen Ränkespielen nie ihren Blick auf das Wesentliche.

Lieder haben wir im Augenblick keine großen Politiker an der Macht.

Tristram
Naja, Augenwischerei?

Es tut mir leid, aber die Abschiebung von Illegalen Einwanderern, die über sichere Drittstaaten eingereist sind (zum Bsp. Polen, Tschechei usw.) wurde Jahrzehnte praktiziert. Die Menschen wurden dann vom BGS den tschechischen Behörden übergeben, welche die wiederum weitergeleitet haben, bis die Einwanderer irgendwann wieder da waren, wo sie aufgebrochen sind. Oder sie wurden direkt ins Flugzeug gesetzt.
Welche Probleme soll es da geben wenn festgestellt wird, dass kein Asylgrund vorliegt?
Zwingt uns internationales Recht, Menschen aufzunhemen, die NICHT asylberechtigt sind?

Nein.

Es war politisch so gewollt. Das zeigt schon der Umstand, dass Balkanflüchtlinge jahrzehntelang angeblich nicht abgeschoben werden konnten. - In einigen Bundesländern, wohlgemerkt.

Die Gestzeslage ist eigentlich so, dass selbst grundsätzlich asylberechtigte Personen in diesen abgeschoben werden können, sofern sie aus sicheren Drittstaaten kommen. Warum passiert das nicht bei offenkundig nicht berechtigten?

Tristram

Was schlägt denn der Autor vor, was mit einer Person passiert, wenn festgestellt wird, dass jemand NICHT asylberechtigt ist?

Jaja, sowas gibt es.

Das ist sogar ein nicht unerheblicher Personenkreis derer, die zur Zeit zum Teil schon über Jahre im deutschen Asylsystem hängen, obwohl kein Grund zur Gewährung von Asyl besteht.

Sollen die jetzt, mit Hinweis darauf, sie seien ja nicht irgendwo unterwegs registriert gewesen, weiterhin Asyl genießen können, obwohl ihnen keines zusteht?

Das ist komplett absurd, aber - das muss ich zugeben - irrsinnige Praxis seit Jahren in einigen Bundesländern.

Oftmals haben sich sogar die Behörden JAHRELANG mit der "Prüfung" (auf Halde legen) der Fälle beschäftigt und so eine fast schon gewerbsmäßige "Asyltourismusbranche" begünstigt.

Das Versagen liegt hier nicht im internationalen Recht, sondern in der deutschen Praxis bzw. deren Umsetzung.

Der Auserwählte
Kein Rechtsbruch

um 18:58 von Tralafit
"Grundgesetz
Nach dem Grundgesetz kann niemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, Asyl erfolgreich beantragen."

Nein. Ihre Interpretation des Grundgesetzes ist in diesem Punkt nicht richtig.

"Was wir im Moment haben ist permanenter Rechtsbruch, der von der Bundeskanzlerin hingenommen wird und uns 50 Milliarden Euro kostet, das sind etwa 51 EUR pro Monat für jeden Bürger."

Die Kanzlerin begeht keinesfalls einen Rechtsbruch (auch wenn die AfD das hundertmal behauptet) und die Nennung von Fantasiezahlen ist ebenfalls noch kein Argument in dieser Auseinandersetzung, die man besser mit etwas mehr Sachkenntnis und Sachlichkeit führen sollte.

Account gelöscht
Lesen, lesen, @Tralafit

Nicht nur sich drauf verlassen, dass die, die einen Rechtsbruch anprangern, das schon wissen werden. Auch für Sie sind die entsprechenden Gesetzestexte nur ein paar Mausklicks entfernt. Also einfach mal reinschauen.

Jemand, der über ein sicheres Drittland einreist, hat keinen Rechtsanspruch darauf, hier Asyl zu erhalten. So steht's im Gesetz. Jemandem, der über ein sicheres Drittland einreist, darf kein Asyl gewährt werden??? Nein, so steht's eben nicht im Gesetz.

Ich habe keinen Rechtsanspruch darauf, dass mir mein Vetter dritten Grades etwas vererbt. Wenn mir mein Vetter dritten Grades etwas vererbt, verstößt er dann gegen das Gesetz? Unterschied verstanden?

Schluesselbund
haben Sie eine Antwort darauf?

Das habe ich mich auch schon häufig gefragt....es sieht so nach Absicht aus.
Schattenwirtschaft 12,2% im Jahr 2015
Es gibt in Deutschland einen Arbeitsstrich für Tagelöhner - die haben neulich in München protestiert.

Boris.1945
EuGh?

Was interessiert Dublin.
*
Jeder Gewalttäter darf nicht ausgeliefert werden, in EU-Heimatländer die keine Kuschelkurs für Gewalttäter haben.
*
Nicht Straffällige die im Transit auf Ihre Flucht dieselben Länder passieren, können zurückgewiesen werden?
*
Was in der EU besteht einen Praxistest?
*
Verträge oder Urteile jedenfalls nicht

gman
zu 20:46 von frosthorn - Das Asylrecht ist eindeutig!

"Ich habe keinen Rechtsanspruch darauf, dass mir mein Vetter dritten Grades etwas vererbt. Wenn mir mein Vetter dritten Grades etwas vererbt, verstößt er dann gegen das Gesetz? Unterschied verstanden?"

Irrtum total! Es geht hier nicht um Vettern dritten Grades. Das Asylrecht kann auch nicht quasi "Testament" oder "Vermächtnis"oder "Schenkung" verliehen werden. Auch nicht von der Kanzlerin! Für ein Einwanderungsrecht fehlt immer noch ein Gesetz. Zwar sehr gebeutelt, aber Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat, d.h. Politik und Richter sind an Gesetz und Verfassung gebunden.

Deutschland gewährt politisch Verfolgten Asyl. Die Bedingungen sind nachlesbar. Bei nicht Erfüllung der Voraussetzungen ist die Anerkennung als Flüchtling, "subsidiärer Schutz", möglich, wenn ihm in seinem Heimatland Schaden droht. ...usw..
Nicht alles in einen Topf rühren!

laurisch._karsten
@Boris.1945

"Neu

Am 05. April 2016 um 21:48 von Boris.1945

EuGh?

Was interessiert Dublin.
*
Jeder Gewalttäter darf nicht ausgeliefert werden, in EU-Heimatländer die keine Kuschelkurs für Gewalttäter haben."

.

Könnten Sie dafür bitte ein paar Beispiele nennen?

Wahrheit2011
frosthorn

Sie haben recht mit der Erklärung. Nur ist es eine zugespitzte Lage in Deutschland, die hier nicht näher erläutert zu werden braucht. Wegen dieser Lage muss das Ermessen des Staates angemessen ausgeübt werden. Und das ist dann zu bejahen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung "mitgenommen " wird. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wird leider immer unruhiger angesichts der gewaltigen Herausforderung. Deshalb ist eine angemessene Handlung das Verhindern der Asylbewilligung bei "Anspruchslosigkeit" richtig.

Ich meine - abseits der Juristerei - dass man niemals am eigenen Volk vorbei Politik machen darf.

Einen schönen Dienstag an ALLE

AWACS
Wie funktionioert das Dublin-System...

Irgendwie gar nicht ...

Nord430
Dublin/Europarecht

Wir haben mehr als genug Gesetze und Vorschriften in Europa, woran es fehlt ist dass sich leider viele nicht daran halten wollen wenn es darauf ankommt.

kommentator_02
frosthorn, 20:46

||Wenn mir mein Vetter dritten Grades etwas vererbt, verstößt er dann gegen das Gesetz?||

Unter Umständen durchaus - nämlich dann, wenn er das, was er Ihnen vererbt, vom Pflichtteil direkterer Erben nimmt.

wenigfahrer
Eigendlich eine klare Sache

Dublin hat lange funktioniert.

Erst als angefangen wurde verschiedene Sachen nicht mehr zu machen wurde das System ausgehebelt.
Den letzten Akt hat dann Deutschland geliefert anstatt den Anderen zu helfen.
Ungezügelte Einreise und durchwinken ohne Rückführungen gehen eben nicht.

Jetzt liegt das Kind im Brunnen und ist fast nicht mehr zu stoppen, jetzt von der EU festlegen zu wollen wer was macht und nimmt werden die Nationalstaaten nicht mitmachen.
Damit sind nicht mal die Ostländer gemeint, auch Frankreich Dänemark und die Briten werden das nicht aus der Hand geben.

Gruß

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