Ihre Meinung zu FAQ: Welche Änderungen am Aufenthaltsrecht sind möglich?
CDU-Vize Strobl fordert, Asylbewerbern das unbefristete Aufenthaltsrecht künftig nur unter bestimmten Bedingungen und frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt zu ermöglichen. Wie ist die derzeitige Rechtslage und wäre eine Änderung rechtlich möglich? Von Kolja Schwartz.
Eigentlich ganz einfach: Es sollten grundsätzlich diesselben Standards sein, die normalerweise bei der Einwanderung aus Drittstaaten eingehalten werden müssen. Diese ergeben sich aus den Anforderungen für den Erwerb der "Blauen Karte EU" und sind entsprechend hoch. Es geht bei Einwanderung darum, dass es Deutschland auch etwas bringt. Bei ehemaligen Füchtlingen/Asylbewerbern könnte vielleicht nach frühestens zehn Jahren eine Ausnahme von diesen hohen Ansprüchen gemacht werden. Das wäre auch nicht ungerecht, schließlich wird Asyl etc. nur aus sozialen Gründen und eigentlich vorübergehend gewährt.