Ihre Meinung zu EU-Haftbefehl: Wer bestimmt über den Grundrechtsschutz?
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedenken die Auslieferung eines zu 30 Jahren Haft verurteilten Mannes nach Italien gestoppt. Der Beschluss birgt juristischen Konfliktstoff in sich: Hätte das Gericht den Fall beim EuGH vorlegen müssen? F. Bräutigam erläutert die Hintergründe.
Unsere politischen Gremien, Bundesverfassungsgericht und Regierung laufen gemeinsam zur Höchstform auf. Nun bescheinigt das BVG Italien mangelnde Rechtsstaatlichkeit, nachdem zuvor unsere Regierung und die Opposition Polen ähnliches bescheinigten und von Belgien die Abschaltung deren Atomkraftwerken fordern. Deutschland, Deutschland...