Schild vor dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ihre Meinung zu EU-Haftbefehl: Wer bestimmt über den Grundrechtsschutz?

Das Bundesverfassungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedenken die Auslieferung eines zu 30 Jahren Haft verurteilten Mannes nach Italien gestoppt. Der Beschluss birgt juristischen Konfliktstoff in sich: Hätte das Gericht den Fall beim EuGH vorlegen müssen? F. Bräutigam erläutert die Hintergründe.

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8 Kommentare

Kommentare

Ritchi
Auflaufen zur Höchstform

Unsere politischen Gremien, Bundesverfassungsgericht und Regierung laufen gemeinsam zur Höchstform auf. Nun bescheinigt das BVG Italien mangelnde Rechtsstaatlichkeit, nachdem zuvor unsere Regierung und die Opposition Polen ähnliches bescheinigten und von Belgien die Abschaltung deren Atomkraftwerken fordern. Deutschland, Deutschland...

laurisch._karsten
"EU-Haftbefehl: Wer bestimmt über den Grundrechtsschutz? "

Das macht Hoffnung in unser Rechtssystem. Könnte es sein dass unser recht System noch unabhängig ist von der Politik? Ich werde es sehen.

friedrich peter peeters
Staatsanleihen, hat Draghi gegen das Gesetz verstossen

Mich interessiert viel mehr , das Urteil, darf die EZB unbegrenzt Staatsanleihen aufkaufen und mit welcher Begründung und in wieweit und mit welcher Begründung darf die EZB im Rechtsfreien Raum operieren. Und falls hier doch Grenzen gestellt werden welches Gericht hat darüber zu richten und wie sind die bisherige Aufkäufe von Staatsanleihen zu sehen, sind sie rückgängig zu machen und/oder mit welcher Frist sind weitere Staatsanleihekäufe zu sehen.

Koenigswasser

Auch nicht zu Ende gedacht, wie fast alles in Sachen EU, ob bei deren Erweiterung, diesem EUro oder "hochkompetente" und weggelobte EU-Kommissare in Brüsse.
Aber wenns so weiter geht mit dem "Denken", brauchen wir uns hinsichtlich EU sowieso und überhaupt keine Sorgen mehr zu machen, manche Sachen regeln sich von ganz allein.

rizzo
Fiktion der EU-Rechtsstaatsidentität

Der EU Haftbefehl ist ja schon einmal Gegenstand verfassungsrechtlicher Bedenken gewesen. Gewiss berechtigtermassen, wenn man sich die real existierenden Rechtsstaatsgefälle zwischen den EU Staaten näher ansieht. In vielen Systemen ist die Justiz weder hinreichend unabhängig, noch gar korruptionsfrei. Einem Angeklagten drohen unter solchen Bedingungen ganz andere Verfahrensformen als bei uns. Damals ging es um Verhaftung und Auslieferung aufgrund ausländischen Haftbefehls ohne richterliche Würdigung der vorgetragenen Haftgründe. Angesichts schwindenden gemeinsamen Niveaus an Rechtsstaatlichkeit durchaus berechtigt. Für die Gleichheitspostulate Brüssels ein Schlag. Allerdings muss die Wirklichkeit zählen, nicht Brüsseler Setzungen, soll sich unser Niveau nicht drsstisch verschlechtern.

Pilepale
Grauzone erprobt in der Milosevic Zeit

"Der Nachrichtenwert liegt aber schon in folgender Feststellung: Karlsruhe prüft und entscheidet diesen Fall! Weil es (zumindest indirekt) um EU-Recht geht, ist das keinesfalls selbstverständlich. Denn das Gericht hätte auch sagen können: "EU-Recht ist nicht unser Job - Klage unzulässig." Hat es aber nicht. Dahinter steckt eine lange Vorgeschichte im Verhältnis der deutschen und europäischen Grundrechte sowie - quasi parallel - im Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof in Luxemburg."

Während der Milosevic Zeit wurde über die bestehende Verfassung eine neue eingeführt. Ich hab es bis heut e nicht ganz verstanden, aber man konnte sich juristisch irgendwie auf beide beziehen. Eine riesige Grauzone wurde geschaffen die sehr viele ausnutzten um den Staat zu Be***eißen.
Etwas ähnliches liegt m.E. nun mit diesem EU vs. nationales Recht vor. Wenige Wissen wer zuständig ist und immer weniger halten sich an die Gerichtsbarkeit. Die Zerstörung der Staatlichkeit.

pnyx

Ich zweifle daran, dass bei diesem Vorgang die Nationalität des in Italien Verurteilten keine Rolle gespielt hat.

Gast

Mal eine erfreuliche Nachricht, obwohl das tief blicken lässt.