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Ihre Meinung zu Aus für booking.com-Bestpreisklauseln

Bislang ist es so: Wenn Hotels beim Marktführer booking.com vorkommen wollen, dürfen sie ihre Zimmer woanders nicht billiger anbieten. Das schränkt den Wettbewerb ein, meint das Kartellamt - und hat diese Praxis jetzt verboten. Booking.com drohen harte Strafen.

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15 Kommentare

Kommentare

Kessl
Saftladen

Die Tankstellen tun es seit Jahrzehnten und betrügen das Volk damit um Milliarden, aber das Kartellamt schweigt. Auch das Monopol auf die "letzte Meile" wird nicht angerührt, sei es Gas, Telefon oder Strom. An so vielen Stellen gibt es seit Jahrzehnten offene Preisabsprachen, und das Kartellamt unternimmt NICHTS! Aber so eine arme Sau von Handydienstanbieter, immer kräftig druff. Die großen ignorieren, die kleinen überfahren. Dieser Saftladen gehört mal kräftig ausgemistet und jemand mit Kompetenz an die Spitze gesetzt!

Stacheltier
Zweischneidig

Ich gebe gerne zu, faul zu sein. Ich habe wirklich keine Lust, mich bei Buchungen durch gefühlte 100 Seiten durchzuwühlen, die jede ihre eigene Unübersichtlichkeit mitbringt. Insofern ist das für mich keine eindeutig positive Entscheidung.
Auf der anderen Seite verstehe ich auch die Hotelbetreiber, die sich nicht knechten lassen wollen.
Im Endeffekt dürfte sich für den Endverbraucher aber nicht viel ändern.

Zu Kessl: Wo ist hier ein Handydienstanbieter betroffen? Hab ich da was verpasst?
Die Tankstellenmisere ist aber keine Preisabsprache, sondern eine 'Preisabguckerei', die mit den Mitteln des Kartellamts nicht zu ahnden ist. Hier ist nicht das Amt, hier ist der Gesetzgeber gefragt.

Agent lemon
@kessl

Da sitzen doch schon neoliberale Ermittler im Kartellamt. Die schalten Jeden ab, der diesen Kraken von Konzernen ans Bein pinkelt.Was wollen Sie denn? Weitergehen.....hier gibts nix zu sehen. ;-)))

Lord Byron
Chancengleichheit

Schön, dass das Bundeskartellamt die Chancengleichheit entdeckt hat - zwei Jahre nachdem es einseitig dem deutschen Mitbewerber hrs die Bestpreisklausel untersagte, dem amerikanischen Konkurrenten booking.com aber weiter zubilligte. Vielleicht brauchten die Verantwortlichen im Kartellamt mal selbst etwas mehr "Wettbewerb"?

Ritchi

Schade, aber typisch deutsch und war daher so zu erwarten, dieses Urteil. Diese Bestpreisgarantien funktionieren gut und allen Plattformen ist es erlaubt, sie ebenso anzubieten. Wo ist also der eingeschränkte Wettbewerb? Doch wohl nur bei den Hotelketten, die durch solche Bestpreisklauseln weniger einnehmen und dies muss schließlich verhindert werden. Wie gut dieser Bestpreis funktioniert habe ich neulich bei einer Reise gesehen: weil ein französischer Anbieter 5% günstiger war, wurde mir nach meiner Buchung der Preis reduziert (dem Reisekonzern aus Hannover würde das nie passieren). Aber das ist wohl bald vorbei, schließlich geht Profit vor und der Bürger kann sich ja im Internet über den günstigsten Preis informieren - stundenlang.

taguchi
Die Qualität einer Diskussion..

Hotels sind ´´Saftläden´´, Priceline mit Milliardenumsätzen ein ´´Handyanbieter´´, Booking.com mietet angeblich ganze Etagen über ein Jahr an, Kartellrecht ist ´´typisch deutsch´´....wenn das der intellektuelle Standard der öffentlichen Diskussion ist, an den wir uns im Internet-Zeitalter gewöhnen müssen, dann Gute Nacht.
Das Urteil versetzt mich als privater, unabhängiger Hotelbetreiber endlich in die Lage, über meine eigene Homepage den günstigsten Preis anbieten zu können, und jeder, der mehr zahlen möchte und nicht ´´Stunden´´ suchen möchte, kann immer noch gerne, gegen Gebühr, den Luxus der Buchungsseiten nutzen. Die Klugen vergleichen, suchen sich Ihre 2-3 Lieblingshäuser aus, und checken dann deren Website.
Das Urteil ist tatsächlich lange überfällig und ein Befreiungsschlag, für alle.

sedance

Wer glaubt,daß bei Provisionen von 12 bis 20 % auf den Zimmerpreis man selbst hier ein Schnäppchen macht,täuscht sich wohl.Auch betrifft das weniger die großen Hotelketten,als viel mehr die tausenden kleineren Hotels, die leider ohne Vertrag mit dem Monopolisten kaum noch Chancen auf dem Markt hätten.

Hr. Paschulke
@ taguchi

Sie sprechen mir aus der Seele, besonders in Bezug auf das Niveau der Diskussionsbeiträge.

Alexis Kivi
eine sehr gute Nachricht - war überfällig!

Das schreibe ich als Hotelgast, der ab und an das mal genutzt hat, es vielleicht ab und zu nochmal nutzt, aber es versucht zu reduzieren.
Denn wer auch nur ein paar Mal bei den Unterkünften nachfragt, was sie exakt dafür an b.com und co bezahlen, ja eigentlich "abdrücken" müssen, versteht, dass diese teils horrende Makler-Gebühr ja woanders erwirtschaftet werden muss und meiner Einschätzung nach keineswegs nur leer stehende Zimmer gerade noch so füllt. Daran glaube ich nicht mehr.
Auch im Sommer auf Sizilien fand ich es einfach charmanter, direkt mit unseren Gastgebern in Kontakt zu treten: es ist vom Charakter her verbindlicher, netter, menschlicher als alles (heutzutage) nur noch vermittelt, verwhatsapped, verglichen,"verrankt"zu bekommen.
Neben den wirtschaftlichen Konsequenzen letztlich eben auch für die Gäste kommen eben diese atmosphärischen dazu: dass sich ein Konzern zwischen mich und meinen Gastgeber stellt, das kann man mögen, muss es aber nicht.

Alexis Kivi (Berlin-Dahlem)

Senfmann
Keine Verbraucherfreundlichkeit erkennbar

Bei keiner der bisherigen Aktionen des Bundeskartellamts war irgendein Nutzen für den Verbraucher erkennbar. Es ist eine Behörde, die für den Wettbewerb der Unternehmen untereinander zuständig ist. Vielleicht passt sie gar nicht mehr in die Landschaft. Die Unternehmen können den Markt sehr gut selbst regulieren und es springt für den aufmerksamen Verbraucher durchaus etwas heraus.

aufgemerkt und mitgesungen
Vergleichsportale allgemein ...

ob nun für Hotels, Flüge oder (am nervigsten) verifox machen das alles nicht aus reinem Samaritertum. Die wollen MEINE Kohle. Und das läuft logischweise über Provisionen.
Dass so etwas nicht im Interesse des eigentlichen Kunden geschieht, dürfte wohl klar sein.
Mein Stromanbieter taucht in keinem Portal auf - hat aber die fairsten Konditionen und dazu noch (fast) beste Preise. Komisch was ?
Ähnliche Erfahrung bei Flügen. Da kann es bei Hotels nicht viel anders sein.

Aber die Faulheit und Werbebeeinflussung des Kunden ist unendlich :-)

Frohe Weihnachten

Stirnrunzler_04
Ihr Halbwissen ist erschreckend

@five oceans

Guten Tag,

nicht nur im Ton daneben, sondern auch erschreckend falsch, was Sie hier äußern.

Mein Vorschlag: Bitte informieren Sie sich besser. Dann können wir diskutieren.

Danke an taguchi für die Klarstellung, die ich voll und ganz teile.

Beste Grüße

shrbr
Richtiges Signal

Die Bestpreis-Klauseln zu verbieten, erscheint mir richtig. Denn schließlich zahlen die Hotels auch dafür, dass sie über Buchungsportale vermittelt werden. Wieso braucht es überhaupt diese Vermittlungsportale? Wäre es für alle Beteiligten - Hotelanbieter und Hotelsuchende - nicht viel besser, direkt miteinander zu kommunizieren? Google und Co. sollten inzwischen in der Lage sein, die relevanten Informationen zur Hotelsuche auch direkt bereitzustellen, so dass eine Vergleichbarkeit der Hotels auch ohne Portale möglich ist. Ein Portal, das nur vermittelt - ja natürlich auch Werbung macht -, aber ansonsten keinerlei Verantwortung für die Abwicklung der Buchung und die Leistungserbringung übernimmt, pickt sich eigentlich nur die Rosinen aus dem Kuchen. Eine meiner Ansicht nach nicht wirklich überzeugendes und schützenswertes Geschäftsmodell.

Nidderauer
Wirklich seltsame Beiträge

Ich buche selber viele Hotelübernachtungen über Portale wie booking.com.
Und natürlich verdient so eine Buchungsplattform eine Provision für die vermittelte Buchung, so wie jedes Reisebüro, und soll sie auch bekommen.
Aber darum ging es doch überhaupt nicht.

Es ging darum, dass ich als Hotel, wenn ich für die Direktbuchung bis zu 20% Provisionen einspare, per Knebelvertrag verboten bekommen habe, diese Direktbuchung auf meiner eigenen Seite (oder sogar am Telefon) eben 20% billiger an den Gast zu verkaufen.

Und es ging auch darum, dass man dies bereits seit einer Weile dem Portal HRS untersagt hat, aber booking.com eben noch nicht.

Juergen
Bestpreisklausel?

Ich habe mich schon lange vor den Urteilen gefragt, was diese Klausel soll.
Diese Portale wie "booking.com" haben so viele Vorteile und bieten den Kunden als auch den Hotels so viele Erleichterungen, dass es sich auch ohne solche Knebelverträge für beide Seiten rechnen sollte.
Aber da haben wohl irgendwelche Manager und die dahinter stehenden Geldgeber den Rachen nicht voll genug gekriegt.