Abdalkhlig Abdu Ashaebi in der Charité

Ihre Meinung zu Interview zu Flüchtlingen: "Große seelische Verletzungen"

Viele Flüchtlinge haben in ihrer Heimat Gewalt und den Tod Verwandter erlebt. Die Erinnerungen verfolgen sie noch in Deutschland. Matthias Deiß hat für den Bericht aus Berlin mit Medizinern der Charité über den Umgang mit seelischen Verletzungen gesprochen.

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8 Kommentare

Kommentare

Gast
großer Hilfebedarf

Es besteht ein großer Hilfebedarf bei traumatisierten Flüchtlingen. Die geschilderte Therapie in der Charité erscheint mir als Ausnahme und Glücksfall. In vielen Gebieten Deutschlands bestehen für alle gesetzlich versicherte Patienten Wartezeiten von mindestens 6 Monaten, wenn nicht ein Jahr.
Da noch nicht alle Flüchtlinge registriert oder gar in ihren individuellen Situationen erfasst sind, wird man kaum abschätzen können, wie viele von ihnen eine Psychotherapie und psychiatrische Behandlung bekommen sollten. Und wie viele faktische eine Therapie erhalten. Die Wartezeiten auf einen Therapiebeginn werden sich sicherlich für alle Patienten verlängern. Oder es werden Die Behandlungszeiten begrenzt durch den Kostenträger.
Und wie ergeht es den traumatisierten Flüchtlingen in der Zwischenzeit in den Massenunterkünften, mit Angst um kriegsgefährdete Angehörige, mit Zukunftsunsicherheit?

Gnom
Frau Merkel, sind irgendwo arbeitslose Psychotherapeuten?

Diese Trauma- Behandlung muss es flächendeckend geben, nicht nur in Berlin.
Erwachsene Patienten, deren Bruder erschossen wurde, sind da nämlich noch das geringste Problem. Kinder und Jugendliche haben das Gleiche erlebt, bestenfalls waren es andere. Aber auch die eigenen Eltern haben Kinder und Jugendliche sterben sehen.

Ich denke, das kann man nur lindern, aber niemals heilen!

vaterlandver

Genau. Auch diejenigen die das Glueck haben von einer Verschleppung heraus zu kommen brauchen sehr intensive Therapie. Meiner Meinung nach sollten mindestens Gruppen Therapien sofort angefangen werden.

horex
@schorsch_001

Widerspruch! Wir waren seit dem Krieg sehr oft mit die ersten, die geholfen haben, wenn es auf der Welt Naturkatastrophen und Krieg
gab. Also nicht immer auf unserer "Erbschuld" herumhauen. Einfach mal recherchieren, welche Summen von den Deutschen 2004/2005 anläßlich des Tsunamis in Fernost gespendet wurde!
Ausserdem widersprechen Sie sich selbst. "Die Kleingeister und Bedenkenträger mögen mal die Klappe halten" und einen Satz weiter "die Rechtspopulisten sollen keinen Profit aus den Sorgen der Bürger ziehen"
Also was jetzt? Gibt es doch berechtigte Sorgen oder sind alles nur "Bedenkenträger und Kleingeister". Sie geben hier den Menschenfreund, wollen aber anderen den Mund verbieten. So nicht!

Lichtblick33
Bin ja mal gespannt

Ein Bericht von deutschen Soldaten mit PST wäre doch mal angebracht.
Klar müssen Menschen mit Trauma versorgt werden aber ich halte es für bedenklich die komplette deutsche Bevölkerung zu traumatisieren.

Wahr-sager
@schorsch_001

Kleingeister sind wohl eher die, die völlig realitätsfern davon ausgehen, dass jeder der nach Deutschland kommt, ein durch politische Verfolgung traumatisierter Flüchtling ist, bzw.dass Deutschland in der Pflicht ist allen Migranten (ich schreibe bewusst Migranten und nicht Flüchtlinge)die zu uns kommen, zu helfen .
Wir müssen als Bürger das Recht haben unsere berechtigten Bedenken zu äußern. Weil aber über die Köpfe der Menschen hinweg durch die Politik verordnet wurde ,"dass wir es schaffen", ist ein Klima entstanden, in dem jedwede Kritik als kleinkariert,rechtspopulistisch o.ä abgestempelt wird, damit sich nur keiner traut Bedenken zu äußern.
Wir müssen den Mund aufmachen, denn es ist nicht zu schaffen in kürzester Zeit Millionen fremder Kulturen in unser Land zu integrieren.
Und noch was: Traumatisiert sind viele erst auf dem Weg hierher nicht durch politische Verfolgung.Viele haben sich erst nach Merkels "Einladung"auf den Weg gemacht .Sie trägt eine große Mitschuld!!!

Wahr-sager
@Leporello

Das Asylrecht ist kompliziert.Darum kann man ja auch keine tausende Entscheider von heute auf morgen aus dem Hut zaubern.
Zunächst einmal wird entschieden ,ob ein Asylanspruch nach dem Grundgesetz Art 16 a besteht.Bei Einreise aus sicheren Drittstaaten ist der Anspruch abzulehnen.
Dann gibt es §3 AuslG,der die Genfer Flüchtlingskonventionen umsetzt.Das bedeutet Flüchtlingsschutz ja,trotz Drittstaateneinreise,sog.
kleines Asyl.
Dann gibt es noch subsidiären Schutz§ 4 AuslG.Schutz bei Bedrohung ,die keine politische ist.
Zuletzt gibt es noch § 60 Abs.7 AuslG ,der Abschiebeverbote behandelt(z.B Krankheiten die bei Nichtbehandlung eine wesentl Gefahr für Leib Leben und Gesundheit darstellen.)
D.h.nicht jeder, der nach dem Grundgesetz keinen Asylanspruch hat ,wird insgesamt abgelehnt.
Es wird leider in Presse und Medien oft falsch suggeriert.
Darum dauern Anhörungen oft lange, sind kompliziert und nur durch geschulte Entscheider durchzuführen.

solarispilot

Wer über einen sicheren Drittstaat (z.b. alle EU Länder) einreist oder politisch nicht verfolgt wird, genießt kein Asylrecht.
Flüchtling bleibt er trotzdem, und ein Aufenthalt kann gewährt werden.