Ihre Meinung zu Status syrischer Flüchtlinge: Leitet Merkel Kurswechsel ein?
Schwenkt Kanzlerin Merkel beim Thema Familiennachzug syrischer Flüchtlinge auf eine härtere Linie um? Zumindest hat sie nun erklärt, dass es offen sei, ob die entsprechenden Regelungen verschärft würden. Ziel sei eine einvernehmliche Lösung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bisher, Syrer, die wegen des Bürgerkriegs in Syrien in Deutschland Schutz suchen, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) angesehen und anerkannt . Das ist rechtswidrig; denn Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge erfüllen nicht die Voraussetzungen der GFK in der Fassung des New Yorker Protokolls vom 31. Januar 1967.
Sie sind auch keine politisch Verfolgten im Sinne von Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie sind u n d w a r e n vielmehr Personen, die „subsidiären Schutz“ und damit einen Schutzstatus genießen, der in das europäische Recht und – im Wege der Umsetzung – in nationales Recht erst aufgrund der Richtlinie 2004 /83/EG des Rates vom 29. April 2004 eingeführt wurde. Damit wurde das Ziel verfolgt, die Regelungen der GFK für einen internationalen Schutz durch einen zusätzlichen Schutzstatus zu ergänzen.
Es wird Zeit, das geltende Recht umzusetzen, d.h. Syrier haben lediglich Anspruch auf subsidiären Schutz