EuGH in Luxemburg

Ihre Meinung zu Urteil: Strengere Regeln für Multimedia-Angebote im Netz

Oft veröffentlichen Zeitungen im Netz nicht nur Artikel, sondern auch kurze Videos. Unter bestimmten Voraussetzungen ähneln sie damit Fernsehsendern, so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Das hat Folgen.

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5 Kommentare

Kommentare

Resistance1405
Dieses Urteil würde dann auch die Videos der Tagesschau treffen

Zu diesem Urteil sage ich jetzt mal zu diesem Absatz:

Anders als der Generalanwalt, der den Fall im Juli begutachtet hatte, waren die Richter der Ansicht, dass eine Video-Unterseite durchaus einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf darstellen kann. Schließlich stünden die Video-Seiten im Wettbewerb mit Fernsehsendern. Deshalb müssten sie rechtlich auch genauso behandelt werden. Doch der EuGH schränkte ein: Ein audiovisueller Mediendienst liege nur vor, wenn das Videoangebot "eigenständig" und nicht nur eine Ergänzung zu den Artikeln auf der Internetseite ist. Ob das der Fall ist, müsse für jede Online-Zeitung neu geprüft werden.

das würde dann ja aber auch die ARD und das ZDF mit ihren Videoseiten treffen. Damit meine ich zum Beispiel diese Tagesschau-Seite:

https://www.tagesschau.de/multimedia/index.html

Hier müsste man dann die Frage stellen, ob diese Seite dann eigenständig ist oder nicht.

Resistance1405
Aber zwei Portale trifft es: den Focus und n-tv

Dann mal was zu diesem Absatz:

auch nicht, wenn alle Videos noch einmal in einem Video-Archiv gesammelt werden.

Das hieße, dass die Mediatheken zum Glück nicht betroffen wären. Aber der Nachteil wäre hier halt dann, dass hier keine Einschränkung der Werbung kommen würde.

Ist die Video-Unterseite aber ein eigenständiges Angebot und damit ein "audiovisueller Mediendienst auf Abruf", unterliegt ihr Betreiber strengen Regeln - besonders für die Werbung.

Und hier wäre die Frage: trifft dass dann zum Beispiel beim Focus:

http://www.focus.de/

und bei n-tv

http://www.n-tv.de

zu?? Denn hier gibt es eindeutige Video-Kategorien. Und hier wäre die Frage: wie wäre es dann hier mit der Werbung?? Müssen die dann ihre Werbung einschränken?? Denn auf der Seite vom Focus gibt es trotz Werbeblocker immernoch Werbeanzeigen.

PD995
Ach Leute seht es endlich ein ...

Im Internetzeitalter sind solche Dinge einfach nicht mehr regelbar.
Liebe Musik-Industrie,
CD-verkaufen ist heute z.b. einfach nicht mehr.
Zwar gibts noch dumme die nicht wissen wo sie es umsonst herbekommen, aber die Jungen kommen nach und kaufen sowas dann nicht mehr.
Wer tatsächlich Geld mit etwas verdienen will, was keiner mehr braucht, hat Pech gehabt.
Genauso wie Uber. Die Leute werden Fahrgemeinschaften bilden wenn sie immer weniger Geld haben, ob man Uber verbietet oder nicht, wird es trotzdem so sein, weil Taxi für den hartz4ler nicht machbar ist.
Von daher, kommt mal in der Realität an.

Gast

Obwohl ich die Folgen und Konsequenzen nicht abschätzen kann, vor allem für den Nutzer/Verbraucher, empfinde ich dieses moderne Kleinklein und Bürokratie bis zum Abwinken als absolut unanständig für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung.

Es muss Regeln geben, klar. Aber vielleicht ist der Kapitalismus und die darin verzweigte und überdies teure Werbungs/Marketing im Ganzen der IRRWEG! Denn wenn man sich so umschaut, wird dadurch vieles geboren, was dann letztlich geregelt werden muss, und leider nicht selten Einfluss auch auf jeden haben kann.

Demnächst gibt es Sonderregeln, wenn man selbst einen Youtube Kanal unterhält. Schon heute tut man sich schwer, anonym zu bleiben. Und das ist in Zeiten der Hetze durchaus nötig. Das Internet ist ein durchaus gefährliches Pflaster für Klarnamen. Die Verbrecher, die die Anonymität ausnutzen, muss man anders in den Griff kriegen.

fa66
@Resistance1405: »Videos der Tagesschau«

»das würde dann ja aber auch die ARD und das ZDF mit ihren Videoseiten treffen«

Hmm?
Ich habe den Bericht so verstanden, dass es um Print-Medien geht, die Videoportale unterhalten – und nicht um Video-Medien, die Videoportale betreiben.

Tagesschau (ARD/NDR) oder n-tv sind ja bereits Fernsehsender, die selbstverständlich in dem genannten Sinne in Konkurrenz treten.

Erstgenannte wurden auch schon früher durch Auflagen zur »Depublizierung« reglementiert.

Hier nur geht’s offenbar umgekehrt um textorientierte Angebote, die im Bereich der Bewegtbild-Anbieter fischen, und deren Tun nun ebenfalls reglementiert zu werden scheint.

Andererseits mag die Frage erlaubt sein, welcher Sinn hinter einer solchen Reglementierung innerhalb eines multimedialen Verbreitungswegs wie des Webs überhaupt noch stehen soll.

Print, Audio und Video sind dort heute bauartbedingt ineinander verwoben. Es ist das Wesen des Webs.