
Ihre Meinung zu Urteil: Strengere Regeln für Multimedia-Angebote im Netz
Oft veröffentlichen Zeitungen im Netz nicht nur Artikel, sondern auch kurze Videos. Unter bestimmten Voraussetzungen ähneln sie damit Fernsehsendern, so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Das hat Folgen.
Zu diesem Urteil sage ich jetzt mal zu diesem Absatz:
Anders als der Generalanwalt, der den Fall im Juli begutachtet hatte, waren die Richter der Ansicht, dass eine Video-Unterseite durchaus einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf darstellen kann. Schließlich stünden die Video-Seiten im Wettbewerb mit Fernsehsendern. Deshalb müssten sie rechtlich auch genauso behandelt werden. Doch der EuGH schränkte ein: Ein audiovisueller Mediendienst liege nur vor, wenn das Videoangebot "eigenständig" und nicht nur eine Ergänzung zu den Artikeln auf der Internetseite ist. Ob das der Fall ist, müsse für jede Online-Zeitung neu geprüft werden.
das würde dann ja aber auch die ARD und das ZDF mit ihren Videoseiten treffen. Damit meine ich zum Beispiel diese Tagesschau-Seite:
https://www.tagesschau.de/multimedia/index.html
Hier müsste man dann die Frage stellen, ob diese Seite dann eigenständig ist oder nicht.