Ihre Meinung zu Flüchtlinge: Wann Privatgebäude beschlagnahmt werden dürfen
Wenn Kommunen für Flüchtlinge keinen Platz mehr in den städtischen Unterkünften finden, können sie auch private Gebäude beschlagnahmen. Können sich die Eigentümer wehren? Haben sie Anspruch auf Entschädigung? Antworten von Kolja Schwartz.
Ich finde es richtig das lange leerstehender Wohnraum dem Markt zugeführt werden muss. Sind es doch meist Spekulanten die auf bessere Zeiten hoffen um dann nach einer Luxussanierung hohe Mieten verlangen wollen. Aber günstiger Wohnraum fehlt zumindest in den Ballungsräumen. Also finde ich eine solche Massnahme richtig.
Aber die Kündigung auf Eigenbedarf durch die Kommunen um dann Flüchtlinge oder Asylanten unterzubringen geht gar nicht. Das bringt nur böses Blut und Unverständnis in der Bevölkerung.
Da sollte man lieber lange leerstehende Gewerbeimmobilien und Bürogebäude in Wohnungen umwandeln, kaufen oder zu einem marktüblichen anmieten bzw. vermieten.