Hartz IV

Ihre Meinung zu FAQ: Warum Deutschland EU-Bürgern Hartz IV verweigern darf

Deutschland darf zugewanderten EU-Bürgern auf Jobsuche Hartz IV verweigern. Das hat der EuGH entschieden. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärt das Urteil, die Vorgeschichte und warum der Fall noch nicht endgültig entschieden ist.

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51 Kommentare

Kommentare

PEGIDAHAT2xRECHT
Zu gütig!

Die EU ist mal wieder zu gütig. Jetzt erlaubt sie uns, selber zu entscheiden, wer in Deutschland Sozialhilfe erhält, und wer nicht. Meine Dankbarkeit kann ich gar nicht in Worte fassen!

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage würde ich als Vorzeigedemokrate einen vollkommen unrassistischen Vorschlag machen: jeder, vollkommen egal welcher Hautfarbe, Religion, Sexualität und des Üblichen, darf dann Sozialhilfe erhalten, wenn er mindestens 5 Jahre ins System eingezahlt hat und auch tatsächlich einen nachzuweisenden Anspruch darauf hat!

What about that??

S tefan
Da beisst sich die Katze...

wieder einmal in den eigenen Schwanz.
Eu-Bürger, die das deutsche Sozialsystem nutzen möchten ohne dafür zu arbeiten, bekommen berechtigter Weise einen ablehnenden Bescheid über Hartz IV.
Da eine Rückführung des EU-Bürgers in sein Heimatland gegen das Grundgesetz verstößt, er also per se ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, muss er vom Sozialsystem getragen werden und davon partizipieren, um zu überleben.

"Ich zahle nicht aus dem einen Topf, aber aus dem anderen."
Eigenartige Logik.

veda3
Nichts Neues ...

Ich kenne Arbeitsmigranten aus Rumänien, also EU Bürger, die unter der Brücke schlafen müssen. Denn das ist die logische Konsequenz ...

meistnurmitleser
S tefan hat es erkannt.

Per se wird sich nichts ändern, da quasi jeder EU-Bürger einen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen können wird.
Man stelle sich vor andere Einwanderungsländer würden es so handhaben. Die sind aber schlauer, weil niemand ein Visum bekommt, der nicht nachweisen kann, dass er Arbeit oder Vermögen hat. Nur in der EU ist sowas dank diverser juristischer Kniffe möglich. Selbst wenn es hier Vollbeschäftigung gäbe und nachweislich gar keine Stellen frei wären, hätten EU-Bürger dann das Recht nach deutschem Recht Sozialleistungen zu bekommen, die aufgrund der Ungleichheit in Europa teilweise genauso hoch ist, wie der Monatslohn in manch einem Mitgliedsland. So kann die EU aber nicht funktionieren, wenn die Schieflage so enorm und die Gesetze so uneinheitlich sind. Im schlimmsten Fall findet sonst eine Umverteilung zu Lasten der hiesigen Arbeitnehmer statt. Ich befürchte soziale Spannungen, wenn noch mehr Menschen um billigen Wohnraum und Arbeitsplätze kämpfen.

Elefant
Das Urteil ist zwar zunächst befriedigend,

die ausführliche Darstellung der Rechtslage zeigt jedoch, dass letzlich der Gesetzgeber insgesamt wieder sehr nachlässig gearbeitet hat. Eigentlich sollten Gesetze eine klare Willensäusserung des Gesetzgebers darstellen und nicht von Beginn an so anfechtbar sein , wie dies offensichtlich geschieht. Es macht doch nur Sinn Sozialleistungsgesetze innerhalb der EU nach dem Land mit den geringsten Leistungen anzuwenden. Ansonsten ist doch von Beginn an ein Leistungsgradient gegeben, der natürlich von Leistungsnehmern in ausgenutzt wird.

Jeaninne H.
Viel zu spät, und nur Augenwischerei.

Diese Entscheidung kommt bei weitem zu spät denke ich. Wenn man die Entwicklung von Zuwanderung und damit verbundenem Sozialmissbrauch anschaut, ist das Kind schon lang in den Brunnen gefallen.
Jahrelang muss Deutschland unter der Aufgezwungenen Freizügigkeit leiden, außer die Wirtschaft, die hat sich gefreut über die vielen billigen Arbeiter aus Süd/Osteuropa.
Wenigstens "kann" man jetzt ein bisschen am Sozialbetrug der letzten Jahre etwas ändern.

Dennoch, ich bin mittlerweile im Hinblick auf die völlig verfehlte Politik der letzten Jahre im Bezug auf Migrantion äußerst pessimistisch, das sich überhaupt noch mal was ändert/bessert. Die weltfremde und realitätsferne Willkommens-Politik Deuschtlands ist ein Hauptfaktor der europäischen Probleme mit Zuwanderung, Integration und nun den Flüchtlingen. Was das angeht ist Deutschland wohl am Ende und jeder sollte zusehen das er schnell den sinkenden Kahn verlässt. Ein Kollaps des Sozialsystems ist eigentlich nur noch eine Frage der Zeit.

LaraMarienkäfer
Kalender, Kalender....

Es wurde im Urteil ja plausibel begründet. Menschlichkeit und Verantwortung ja - aber auch für die zunächst eigene Bevölkerung und dafür, dass die Sozialsysteme nicht verdunsten. "Aus einem leeren Brunnen kann man nämlich kein Wasser mehr schöpfen" (Weisheit vom Abreißkalender)

Wenn mehr entnommen wird als eingezahlt wird auf Dauer dann...(wer nicht kapiert wie der Satz endet, dem hilft auch der Abreißkalender nicht mehr weiter)

rokaleh
Betrug möglich

Nach kurzzeitiger Beschäftigung muss 6 Monate lang Hartz IV bezahlt werden. Also reicht eine Scheinbeschäftigung von 1 Tag schon aus. Das öffnet dem Betrug Tür und Tor.

dummschwaetzer
Wieso mischt sich der EuGH in deutsche....

Hoheitsrechte ein. Das geht Europa schlichtweg einen feuchten Kehricht an, welche Sozialleistungen hier in Deutschland gezahlt werden dürfen.

Ich würde das Thema folgendermaßen regeln:

1. Nur Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit haben ein unbeschränktes Anrecht auf Hartz IV.

2. Wer hier als EU Bürger arbeitet, hat nach einer Karenzzeit von einem Jahr einen Anspruch auf Hartz IV. Dieser ist aber zeitlich begrenzt auf höchstens die Zeit, die er/sie hier sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

3. Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Sie bekommen Sachleistungen, Wohnraum, Kleidung, Kosmetika. Denn flüchtlinge sind keine Migranten. Sie sind daher nur für einen Aufenthalt auf Zeit geduldet. nach Wegfall des Fluchtgrunds müssen sie wieder in ihre Länder zurückkehren. man kann sich dann überlegen, ob man bei andauerneden Fluchtgrund gut integrierten Flüchtlingen (Sprachkenntnisse, Schulbildung usw.) die Chance auf Migration geben kann.

Tagesscheu
Jetzt wird sich schon um Hartz4 gestritten

Nach unten hat das Niveau anscheinend auch keine Grenzen. Das ist der völlig falsche Denkansatz. Damit wird nur eine Verelendung eingeleitet. Die Wirtschaft muss begreifen, dass sie massiv mehr Steuern in den letzten verbliebenen Wirtschatsmotoren lassen muss. Die Frau hat zwei Kinder, die entweder A) verelenden oder B) eine Zukunft finanziert bekommen.
Wer sich für A entscheidet, hat Deutschland längst aufgegeben.
Der Wirtschaft ist ein solches Deutschland egal, begreift das endlich. Es hilft nur jetzt, wo Deutschland noch unverzichtbar als Standort ist, die Wirtschaft massiv in die Pflicht zu nehmen. Standortverlagerungen, mit denen wird seit eh und je gedroht, aber keine Industrie kann es sich leisten, Deutschland den Rücken zu kehren. Noch nicht. Aber wenn wir hier die Einwanderer verelenden lassen, dann kippt alles. Hartz4 sollte vor allem eins : Fördern. Aber das geschieht nicht. Es war nur die nächste Stufe nach unten. Jetzt wird sich schon um Hartz4 gestritten.

Andy Duphresne
@georgeR

Sie sagen u.a.:"Von der Familienzusammenführung plus Großeltern und dgl. gar nicht zu reden."

Muss ihnen ganz schön am Herzen legen "Horrorszenarien" zu beschreiben. Tun viele, fast alle mit den gleichen Fehlern:

a) warum versuchen sie zu vermitteln, dass hier alle Asylbewerber 40+ und ohne jede Aussicht auf Arbeit sind? Ich könnte ja vermuten sie seien so viel schlauer als alle anderen, aber dass dem nicht so ist beweisen sie schon beim Familienzuzug. Denn

b) Par.27 Aufenthaltsgesetz: "(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist."

Wer nachholt muss auch unterhalten können. Ohne jegliche Leistungen nach SGB XII und II in Anspruch zu nehmen.

Sich mehr zu informieren sorgt manchmal für weniger Alpträume.

Andy Duphresne
@langlaeufer

Sie sagen:"... außer man kommt aus keinem EU-Land,da werden ALLE zahlungen übernommen wie sprachkurs wohnung einrichtung alle nebenkosten rente usw..."

Das ist so komplett verquer.

Bei Gewährung des Asyls werden die bezogenen Leistungen nach 15 Monaten(!) auf das Niveau von SGB XII angehoben sofern sie ihre Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.Bis dahin liegen sie deutlich darunter und haben auch nichts mit Rente oder ALLES bezahlen zu tun.

Ab diesen 15 Monaten jedoch dürfen sie leider auch erst uneingeschränkt Arbeit suchen.EU-Bürger haben eine sofortige Arbeitserlaubnis.

Bei Nichtflüchtlingen ist des weiteren davon auszugehen,dass sie entweder hier Arbeit finden oder halt nicht.Schutzbedürftig sind diese jedoch nicht.(Ironie an)In der EU geht es doch allenLändern so gut(und natürlich auch in den Bewerberstaaten)dass die auch sofort wieder zurück gehen könnten wenn sie hier nichts finden(Ironie aus).

BeidenGruppen geht es hier sicherNICHTzu gut!

wenigfahrer
Von einem Topf

in einen anderen greifen macht die Summe auch nicht kleiner.
Und wenn jedes Land selber entscheiden darf dann bedeutet das in Deutschland, ja es gibt Geld.

Wir müssen doch auf unsere Außendarstellung achten.

Gruß

JueFie
Sehr gut erklärt

Mein Dank an die Redaktion für die Erklärung das es auch ein Laie verstehen kann. Ich denke diese Gesetze an sich sind so geschrieben das ein nicht Voll Jurist das verstehen würde.

Sicherlich ist es richtig das nicht jeder einfach so Leistungen beziehen kann, das aber hier schon wieder von Schmarotzern geschrieben wird regt mich auf. Es gibt auch die Schmarotzer auf der deutschen Seite, diejenigen die Tausende, Hunderttausende, wenn nicht sogar Millionen am Fiskus vorbei schleusen. Das sind meistens hoch angesehene Personen in der Gemeinde, Kommune oder sonstiger Umgebungen. Hofiert von den Spitzen der Politik.

Fakt ist aber das es richtig ist das nicht jeder ein Anrecht auf Geld haben sollte, was im Allgemeinen nur die Arbeitnehmer vorher durch ihre Tätigkeit "für den Staat" erwirtschaftet haben. Zumindest sollte klar sein das hier ein Minimum an Zeit ein Einkommen vorliegen muss bevor es Rechte des Anspruchs gibt.

Bei der Gelegenheit könnte man in der EU "Geschäftswagen" prüfen;-)

Prof.

Richtiges Urteil, denn für alles andere gibt es bei keinem Volk in Europa Akzeptanz.

Alsou

Ich komme aus Osteuropa (kein EU-Land) und lebe seit 8 Jahren in Deutschland. Ich habe hier studiert, mein Studium selbst finanziert und danach sofort einen Job gefunden. In diesen 8 Jahren war ich keinen einzigen Tag arbeitslos. Momentan halte ich mich in DE mit einem Arbeitsvisum auf und habe keine Ansprüche auf die erwähnten Leistungen. Um einen Anspruch auf diese zu erhalten muss ich "mindestens 60 Monate Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung" zahlen. Ich bin fassungslos, wenn ich lese, dass die EU-Arbeitsmigranten nach DE kommen, 3 Monate arbeiten oder Gewerbe anmelden und kriegen danach ihr Lebensunterhalt vom Staat bezahlt nur weil sie ein Privileg haben, EU-Bürger zu sein. Wieso gilt die Regel mit 5 jährigen Pflichtbeiträgen nicht für alle Arbeitsmigranten?

tiberius gracchus
Wie im letzten Kapitel der faq

bereits angedeutet hat der Spruch für die Bundesrepublik erstmal wenig Aussagekraft. Bindend ist hier die Rechtssprechung des BVG in Karlsruhe und das hat in ähnlichen Fällen nunmal anders entschieden. Da können etliche Kommentatoren noch so sehr wettern. Falls die gute Frau mit ihrer Klage nach Karlsruhe zieht, hat sie äußerst gute Erfolgsaussichten.

Gast
Selektion & Segregation

Nach aktuellem EU-Recht unterscheiden wird drei Sorten Menschen:
- Staatsbürger
- EU-Bürger (mit Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates) und
- Drittstaatler.

Bei letzteren gibt es erhebliche Unterschiede was Zuwanderung (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Wahlrecht, Erwerbsberechtigung, Heirat von Inländern, Zuzug von Familienangehörigen, Erwerb deutsche Staatsbürgerschaft) betrifft - je nach politischem und wirtschaftlichem Status des Herkunftslandes.

Unterhalb des Drittstaatlers gibt es noch den Staatenlosen, den Asylbewerber, den Flüchtling ohne Aufenthaltstitel und ganz unten : den Illegalen. Alle möglichen Gruppen von Inländern wie Hausbesitzer / Vermieter, Arbeitgeber / - vermittler usw. nutzen die Rechtlosigkeit dieser Menschen aus und profitieren von der systematischen Ausgrenzung. Aber selbst diese sind noch priviligiert - weil sie nicht hungern, gefoltert werden oder auf der Fluckt verrecken.

Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen - wir errrichten Zäune ...

christerix
EU hat zu oft die Finger im Spiel

Ein Gesetz in der EU macht nur dann Sinn, wenn es in allen Mitgliedsländern ähnlich umgesetzt wird.
Wenn andere Länder diese Sozialleistungen nicht kennen und ich als Deutscher so etwas im Ausland nicht in Anspruch nehmen kann, können Menschen aus dem Ausland so etwas hier nicht in Anspruch nehmen. Ganz einfach.
Denn das stellt eine Benachteiligung für mich als Deutschen dar.
Bereits jetzt verlieren wir Dank der 0%-Zinspolitik (von unserem Parlament - bis auf die Linken - abgesegnet) viel Geld hinsichtlich der Lebensversicherungen und damit Altersversorgung. Das Geld bekomme ich doch nicht zurück!
Vergessen wir nicht: Wir haben noch immer kein einheitliches Renten-Eintrittsalter. Auch da werden wir Deutschen für doof verkauft - schuften dürfen wir bis 67 und damit auch die frühen Renten in anderen Ländern mitfinanzieren.

Izmi

Seltsam. Auch hier in diesem Forum beschäftigen sich fast alle mit diesem Problem nur unter dem deutschen Aspekt. Kommen denn wirklich nur so wenig Menschen auf die Idee, dass lediglich die Uneinigkeit der europäischen Länder, die nicht vorhandene Einheitlichkeit der sozialen Systeme die Ursache für alle in der letzten Zeit aufgetretenen Probleme ist? Ob es die griechische Schuldenkrise, die jetzt aktuelle "Flüchtlingswelle" oder eben "Hartz"-Zahlung an (in diesem Fall außerdeutsche) Europäer ist. Wenn die EU nicht schnell anfängt, ein allgemeines, gleiches, soziales und demokratisches Grundrecht schafft, ist die Gemeinschaft bald am Ende. Und dann darf jedes Land für sich hinwurschteln. Auch Deutschland. Nur besser wird dann nichts.

Teddy T.
Gleiches Recht für alle?

Was bei Flüchtlingen gegen die Menschenwürde verstoßen würde laut Vertretern von Proasyl, von der evangelischen Kirche, von der Diakonie, von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, von der SPD, ... ist bei anderen möglich.

Werden sich jetzt die von Proasyl, von der evangelischen Kirche, von der Diakonie, von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, von der SPD ... auch aufregen?

Oder lohnt sich in dem Fall der Aufwand nicht, weil Europäer Deutschland nicht bunt genug machen würden?

Ungeschoent
@ GeMe

Er bekommt vielleicht - noch - kein ALG II, dafür erhält ein Saisonarbeiter aus Rumänien z.B. Kindergeld für Kinder, die in Rumänien leben und noch nie in D waren und auch niemand weiß, ob diese überhaupt existieren.

Also gibt es doch Sozialleistungen für EU-Bürger, die nicht in D leben.

Warum also nicht auch Hartz IV, es wird nicht lange dauern, bis auch das gezahlt wird.

Tagträumer07
Nichts Neues Am 15. September 2015 um 14:33 von veda3

Ich kenne Arbeitsmigranten aus Rumänien, also EU Bürger, die unter der Brücke schlafen müssen. Denn das ist die logische Konsequenz ...// Dieser von Ihnen beschriebene Umstand dürfte wohl eher der Tatsache geschuldet sein, dass diese Arbeitsmigranten extrem von ihren Auftrag-/Arbeitgebern ausgebeutet werden! Es hat sich ja dieser Trend in den letzten Jahren verschärft, dass Wenige sich immer mehr an Vielen bereichern wollen. Jegliche Scham scheint in der NADELSTREIFEN-WELT abhanden gekommen zu sein! Die Schäden dieses Handelns soll dann wie immer die Gemeinschaft tragen. Insofern ist dieses Urteil begrüßenswert und gibt Hoffnung auf mehr Gerechtigkeit gegenüber jenen die die Leistung erarbeiten. Wenn man es dann noch schaffen würde, auch andere Einkommensgruppen als nur die abhängig Beschäftigten an den Sozialabgaben stärker zu beteiligen, könnte sich vieles in der Gesellschaft zum Positiven wenden.

Jaroslaw P

Ich hoffe, dass das BSG Art. 1 GG richtig auslegt und ausspricht, dass JEDEM/JEDER , der/die sich im BRD-Territorium aufhält, egal aus welchem Grund und egal ob legal oder illegal, Anspruch auf Grundsicherung hat. Das ist ein MenschInnenrrcht!

Ungeschoent
@Andy Duphresne

Wer wie ich oder georgeR jenseits der 40 ist, weiß, das er selbst als Deutscher zum alten Eisen gehört und kaum noch einen anständig bezahlten Job findet. Warum sollten also EU-Bürger da besser dran sein?

Die Schlußfolgerung von georgeR ist nur folgerichtig.

Gast
ich möchte...

auch in Frankreich notfalls Sozialleistungen bekommen können...z.B. auf Guadeloupe,Martinique oder La Reunion...
solange das nicht geht,solange sollen Ausländer auch keine Sozialleistungen in Deutschland bekommen...

Tagesscheu
@ 15:38 von Izmi

Ich glaube nicht , dass so wenige Menschen auf die Idee kommen, sondern eher dass viele diese Idee grad wieder aufgeben. Schade.
Zudem: Wenn Deutschland mit seiner sozialen Schieflage schon angeblich das Flagschiff der EU ist, dann ist Solidarität in erster Linie von der Wirtschaft gefragt. Das ganze erinnert doch ein wenig an einen überfüllten Bunker mit reichlich Proviant, aber die Kerzen in Bodennähe gehen schon aus.

Tallimus
Und jetzt mal bitte auf deutsch

Es ist schon faszinierend, dass ein Urteil gesprochen wird, welches an sich für den normalen Bürger einer genauen juristischen Prüfung und Erklärung bedarf.
Wer nach Deutschland kommen möchte um sich in die Gesellschaft zu integrieren und seinen Teil zur Gesellschaft beitragen will ist herzlich willkommen. Aber das man vor Gericht gehen muss um klar zu stellen, dass diejenigen die nur Geld wollen, aber keine Gegenleistung für die Gesellschaft bringen, kein Anrecht auf soziale Leistungen haben ist lächerlich. Wenn jemand eine definierte Zeit in die Sozialen Kassen eingezahlt hat soll er bei Bedarf auch daraus etwas bekommen.
Das aktuelle Urteil lässt aber leider ein paar Fragen offen, zumindest so wie es hier erklärt wird. Denn so wäre es möglich ein paar Monate im Jahr zu arbeiten, danach Sozialleistungen beziehen und dann wieder ein paar Monate arbeiten zu gehen.

claireannelage
@Tagesscheu - Damit auch den Armen geholfen wird

Nach unten hat das Niveau anscheinend auch keine Grenzen[...]Damit wird nur eine Verelendung eingeleitet.

Dafür haben viele Kommentatoren schon eine Lösung - wir geben Flüchtlingen eben weniger oder garnichts, damit sie sich nicht so ungerecht behandelt fühlen. Sie leben zwar weiterhin unter dem Existenzminimum, aber sie können ihren Neidgefühlen wenigstens freien Lauf lassen.

Und es werden nicht weniger die sich gerade über Wasser halten - immer mehr Firmen setzen auf Tochterfirmen die den Mitarbeitern kaum mehr als den Mindestlohn zahlen, das reicht weder um im Fall von Arbeitslosigkeit ohne Zuzahlung auszukommen, schon garnicht um eine über dem Existenzminimum liegende Rente zu beziehen.

Das die Wirtschaft dies nicht einsieht wenn es vom Wähler nicht gefordert wird liegt auf der Hand. Und die Mehrheit interessiert sich nur für ihre eigenen Belange, ausser in der durch und durch verlogenen Flüchtlingsdiskussion, da werden plötzlich alle zu Menschenfreunden.

GeMe
15:33 von Alsou: 3 Monate arbeiten

"wenn ich lese, dass die EU-Arbeitsmigranten nach DE kommen, 3 Monate arbeiten oder Gewerbe anmelden und kriegen danach ihr Lebensunterhalt vom Staat bezahlt"

Ich weiss ja nicht wo Sie nachgelesen haben. Ein deutsches Gesetzbuch kann es nicht gewesen sein, denn dort steht, dass EU-Bürger mindestens 1 Jahr und 1 Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müssen, um einen Anspruch zu haben.

Wenn sie die erforderliche Zeit eingezahlt haben, haben sie Anspruch auf 1 Jahr ALG I und 6 Monate ALG II. Dazu ist der Nachweis erforderlich, dass die Arbeit unverschuldet verloren wurde.

Andy Duphresne
@ungeschoent

Sie sagen:"Wer wie ich oder georgeR jenseits der 40 ist, weiß, das er selbst als Deutscher zum alten Eisen gehört und kaum noch einen anständig bezahlten Job findet. Warum sollten also EU-Bürger da besser dran sein?

Die Schlußfolgerung von georgeR ist nur folgerichtig."

GeorgeR benutzte die 40+Generation zur Beschreibung der Asylbewerber in D. Diese Beschreibung als homogene Gruppe von "zu alten" potenziellen Arbeitslosen ist absolut unzulänglich. Darüber wollte er verdeutlichen dass es für uns nicht zu schaffen ist Flüchtlinge (keine EU-Bürger...darum ging es) aufzunehmen weil unsere Sozialkassen übermäßig strapaziert werden würden.

Wer so über die Masse der Flüchtlinge urteilt ist sicher kein Helfer. Denn die sehen jeden Tag welche Menschen da wirklich kommen.Zu 95% keine zukünftigen "Schmarotzer" und Arbeitslose.Wenn wir den Aufwand zur Integration richtig betreiben und diesen Menschen die Chance geben zu zeigen was sie können. DAS ist die Aufgabe der nächsten Jahre.

MickM
@ 15:24 von Andy Duphresne

Sie zitieren einen Paragraphen

"Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs KANN versagt werden,"
um hieraus zu folgern
"Wer nachholt MUSS auch unterhalten können"

Das kann ich leider nicht nachvollziehen.

tirilei
@ Jaroslaw P.

"dass JEDEM/JEDER , der/die sich im BRD-Territorium aufhält, egal aus welchem Grund und egal ob legal oder illegal, Anspruch auf Grundsicherung hat. Das ist ein MenschInnenrrcht!"

Manchmal frage ich mich, ob Sie mit ihren Beitraegen einfach nur provozieren wollen, oder ob Sie wirklich derart extreme Ansichten vertreten. Und warum Sie stets "BRD" sagen. Die Diskussion von vor einigen Jahren ueber eine "Grundsicherung fuer alle" duerfte ja wohl hoffentlich inzwischen allseits zu den Akten gelegt worden sein. Aber das nun auch noch fuer illegal Eingereiste zu fordern ist schon extrem. Das waere fast schon auf eine mutwillige Zerstoerung der bestehenden Gesellschaft, und derjenigen Menschen die sie durch ihre Mitarbeit und Beitraege jeglicher Art, ihr taegliches Anpacken und ihren Einsatz tragen, angelegt.

MickM
@ 16:07 von Jaroslaw P

Zitat:
"JEDEM/JEDER , der/die sich im BRD-Territorium aufhält, egal aus welchem Grund und egal ob legal oder illegal, Anspruch auf Grundsicherung hat. Das ist ein MenschInnenrrcht!"

Seit wann ist es ein Menschenrecht, sich von einem fremden Staat aushalten zu lassen, zumal dann, wenn man sich dort auch noch illegal aufhält?

Boris.1945
16:07 von Jaroslaw P

Ich hoffe, dass das BSG Art.

Ich hoffe, dass das BSG Art. 1 GG richtig auslegt und ausspricht, dass JEDEM/JEDER , der/die sich im BRD-Territorium aufhält, egal aus welchem Grund und egal ob legal oder illegal, Anspruch auf Grundsicherung hat. Das ist ein MenschInnenrrcht!
///
*
*
Dann können Sie sicher erklären, weshalb das in ander EU-Länden für Deutsche nicht gilt!
*
Ich hoffe das sich BSG Gedanken auch macht, das sich die Staatsdiener, anstelle Ihrer ständigen Verbesserung der "Wertschätzung" an den Kosten beteiligen muss?

GeMe
@15:46 von Ungeschoent: Kindergeld im Ausland

Ich habe dazu mal schnell ein wenig recherchiert.

1. Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat Anspruch auf Kindergeld.

2. Es hat nur Anspruch wer mit Dokumenten nachweisen kann, dass es seine Kinder sind.

3. Es betrifft nur die Saisonarbeiter, die mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland arbeiten.

4. Pro Jahr kommen ca. 300.000 Saisonarbeiter nach Deutschland. Leider habe ich keine Angaben gefunden wie viele davon länger als 6 Monate bleiben. Wenn man die Kosten von ca. 200 Mio € zurückrechnet, müste für ca. 180.000 Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt werden.

5. Wenn die deutschen Gesetze so sind, dann nehmen die Saisonarbeiter nur das Recht wahr, das ihnen zusteht.

Andy Duphresne
@MickyM

Sie sagen:"Sie zitieren einen Paragraphen

"Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs KANN versagt werden,"
um hieraus zu folgern
"Wer nachholt MUSS auch unterhalten können"

Das kann ich leider nicht nachvollziehen."

Ganz einfach: praktische Erfahrung. Denn nur Verschwörungstheoretiker glauben, dass alle Behörden sich "gegen das deutsche Volk verschworen" haben. Die Praxis lehrt mich: alles was der Staat an Transferleistungen verweigern kann, wird verweigert. Ganz besonders bei den Ärmsten ohne Lobby. Und das sind trotz "ProAsyl" noch immer diese Flüchtlinge.

Kurzum: ich kenne KEINEN Fall indem die Ausländerbehörde dieses "Recht" nicht in Anspruch genommen hat.

GeMe
Geld wäre mehr als genug vorhanden

Solange es sich Deutschland leisten kann auf jährlich 30 - 100 Milliarden an Steuereinnahmen zu verzichten, weil diese Steuern hinterzogen werden, solange sollte sich niemand darüber aufregen, wenn Flüchtlinge uns vielleicht 10 Milliarden kosten und für Kinder im Ausland Kindergeld in Höhe von 200 Mio gezahlt werden muss.

Selbst wenn man die kleinste Summe annimmt (30 Milliarden), könnte man sogar den Hartz IV Empfängern problemlos 25% mehr zahlen, wenn man sich um die Steuerbertrüger kümmerte.

Nur zum Vergleich Hartz IV kostet den Steuerzahler seit der Einführung inklusive Verwaltungskosten pro Jahr durchschnittlich ca. 45 Milliarden Euro.

Aber statt den wirklichen Verbrechern an den Kragen zu gehen, läßt man lieber die Armen auf die Ärmsten eindreschen.

traurigerdemokrat

Eines kann man getrost sagen: Unsere Sozialsysteme sind enorm belastbar, wie im Artikel zu lesen ist.

Erstaunlich dabei, dass unsere Besserverdienenden kaum zu diesen Leistungen beitragen.

Ich würde gerne einiges umbauen und das in alle Richtungen.

Friedrich Spee
@traurigerdemokrat: wieso sind sie der meinung...

dass unsere besserverdienenden nicht an der finanzierung des sozialen netzes beteiligt sind? es sind genau die besserverdienenden, die durch ihre steuern den groessten teil dieses netzes unterhalten.

erstaunliche bemerkung...

Amelia
"Deutschland,....

...schönstes Land der Welt.
Nix arbeit und viel Stempelgeld!"
So hat mal jemand vor ca.30 Jahren in einer Büttenrede gedichtet.
Nein, so ist es eben nicht(mehr), denn das geht nicht. Die Sozialsysteme sollen diejenigen auffangen, die vorübergehend oder aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben herausgefallen sind, nicht diejenigen, die sich in die soziale Hängematte legen wollen. Das Urteil ist sehr wichtig.

Gast
@ Jaroslaw P

Es macht immer wieder Freude, Ihre Beiträge zu lesen.
Aber warum immer so bescheiden?

Izmi
17:58 von Friedrich Spee

"...wieso sind sie der meinung...dass unsere besserverdienenden nicht an der finanzierung des sozialen netzes beteiligt sind? es sind genau die besserverdienenden, die durch ihre steuern den groessten teil dieses netzes unterhalten.
erstaunliche bemerkung..."

Ihre "erstaunliche Bemerkung" wird nicht dadurch richtiger, dass sie immer wieder kolportiert wird. Für alle, die die wirklichen Zahlen sehen wollen, empfehle ich die "Bundeszentrale für politische Bildung/Steuereinnahmen"...

Tagesscheu
16:22 von claireannelage

Genauso ist es. Das ist so offensichtlich, aber trotzdem wird nach unten getreten. Deprimierend.

Tagesscheu
@ 18:00 von Amelia

Durch ewige Wiederholung wird es nicht wahr. Diese Reden gibt es, seit es Sozialsysteme gibt und sie stimmen einfach nicht. Wenn sie das glauben, haben sie das System in dem wir leben einfach nicht verstanden. Soziale Institutionen und Kapitalismus stehen nicht nur im Zusammenhang, sondern sind sogar voneinander abhängig. Unsere Wirtschaft ist ohne Sozialsysteme morgen schon auf dem Schaffot, und das wissen einige auch sehr genau. Das hält aber keinen davon ab, die Schraube weiter nach unten zu drehen. Orientieren Sie sich lieber nach oben !

Oskar.spd
Europa am Ende

Guten abend,
diese Entscheidung des Gerichtshof wiederspricht eindeutig Artikel 100 und 101 der europäischen Verträge!
Freizügigkeit obsiegt gegen das Prinzip der, alle Lebensbereiche umfassenden Verpflichtung zur Harmonisierung,zb.auch im Umwelt und Sozialbereich!Es ist eine rein politisch motivierte Entscheidung,und beweist
,das die Lebensbedingungen in Europa so weit auseinanderliegen,dass das Gericht so entscheiden musste!
Wir brauchen ein eigenes europäisches Budget,soziale Mindeststandards,einen an der Produktivität orientierten europäischen differenzierten Mindestlohn,eine europäische Arbeitslosenversicherung,nur so kann es zu fairen Wettbewerb kommen,und die öffentlichen Aufgaben wahrgenommen werden!
Früher gab es viele Eg Beamten,die in leitenden Stellungen solche Konzepte entwickelten!
Europa braucht einen Neuanfang,sonst ist es am Ende,siehe Stacheldraht und Anklage gegen Flüchtlinge in Ungarn,auch völlig illegal!

Otto Normal Forist
Halb so wild

So viel wie in diesem Forum auf Hartz-4 geschimpft wird, werden es die EU-Bürger sicher verschmerzen können, dass sie nicht zum Bezug berechtigt sind.

Einfach Unglaublich
Ehrlichkeit

Es geht doch vor allem um Ehrlichkeit.

Zur Zeit ist man vor lauter "Willkommenskultur" und Beifall auf Bahnhöfen klatschen ja regelrecht einwanderungstrunken.

Da setzt die Entscheidung des EUGh einen wohltuenden Kontrapunkt.

Ehrlicher Weise müsste man nun deutlich sagen, dass wir keine Armutsmigration wollen - weder aus nicht-EU, noch aus EU Staaten. Es ist nun einmal nicht die Aufgabe des deutschen Staates jedem Erdenbürger ein wirtschaftlichen Aufsgieg zu ermöglichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist deutlich darauf hin, dass der Wunsch, in Deutschland zumarbeiten und zu leben kein Asylgrund ist.

Xray1
Richtige Entscheidung

Grundsätzlich richtige Entscheidung.

Ob das BVerfG dagegen anstinken wird, wie manche hier mutmaßen, wird man sehen. Zwingend notwendig erscheint mir das keinesfalls. Es ist jedem EU-Bürger zuzumuten, in sein Heimatland zurückzugehen und dort Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Das verletzt seine Menschenwürde nicht. Nach einem Jahr Arbeit hat jeder Anspruch auf ALG1. Das ist eine beitragsfinanzierte Versicherung. Die darf und soll natürlich jeder in Anspruch nehmen dürfen. Aber wenn das Jahr ALG1 rum ist und man keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten hat, dann gehts halt zurück. Und wenn das jeweilige EU-Land keine gescheite Sozialhilfe gewährt, kann das nicht unser Problem sein, solange nicht die EU zu einem voll integrierten Staat geworden ist. Was nie passieren wird meiner Meinung nach, weil ein Staat ohne Nation nicht funktioniert (siehe Jugoslawien, siehe Afrika mit den künstlichen Lineal-Grenzen).....

Einfach Unglaublich
@ Stefan um 14:32

Da unterliegen Sie, wie auch die meisten linken Politiker einem Irrtum.

EU Bürger genießen das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, EU Bürger dürfen sich in den Mitgliedsstaaten eine Arbeitsstelle suchen und sich für die Arbeitssuche und während des Arbeitsverhältnisses in dem betreffenden EU Land aufhalten.

Ist die Arbeitssuche nicht erfolgreich, haben sie keine weitere Aufenthaltserlaubnis. Damit haben sie auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie der EUGh gerade entschied. Eine Aufforderung in das Heimatland zurückzukehren wäre die angemessene Vorgehensweise.

Dass unsere Politiker aus Angst vor Linkspopulisten geltende Regeln und Gesetze nicht anwenden steht auf einem ganz anderen Blatt.

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