EuGH in Luxemburg

Ihre Meinung zu FAQ: Darf EU-Ausländern Hartz IV vorenthalten werden?

Darf ein EU-Staat arbeitssuchende EU-Bürger von Sozialleistungen ausschließen? Über diese Frage musste der Europäische Gerichtshof entscheiden. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam und Christoph Kehlbach erläutern die Hintergründe.

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10 Kommentare

Kommentare

Gast
Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht steht infrage

Anstatt sich zu fragen, ob die Ausschlussklausel mit dem EU-Recht vereinbar ist, sollte man sich vielleicht erst einmal fragen, ob sie mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist.

Das BVerfG leitet das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ab.

"Dieses Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu."

"Auch migrationspolitische Erwägungen [...] können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

Das hat das BVerfG noch einmal ausdrücklich in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - klargestellt.

Selbst wenn die Ausschlussklausel mit dem EU-Recht vereinbar ist, wäre sie noch immer verfassungswidrig.

h__j__b
Brandmal für Minderwertigkeit

"Hartz 4" ist ein Brandmal für Minderwertigkeit.

Eine Schande, wenn ein öffentlich-rechtliches Leitmedium diesen Begriff verwendet. Warum kann die tagesschau nicht mit gutem Beispiel vorangehen und korrekt von "Alg II" sprechen?

rack
Harz 4 für EU-Ausländer?

Die EU tut alles, um die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung zu verlieren. Sozialleistungen kann nur bekommen, wer schon - und zwar für längere Zeit - Leistungen für unser Sozialsystem erbracht hat. Sonst bezahlen es wieder die deutschen Arbeitnehmer. Die Gefahr ist doch: 3 Monate eine Pseudotätigkeit oder Scheinselbständigkeit anzunehmen, dann kann man ins deutsche Sozialsystem flüchten und es sich dort bequem machen. Hie macht man wieder ein Scheunentor für den Missbrauch auf!

tsunami2
Sozialleistungen

Hier sollten einheitliche Richtlinien in Europa gelten. In den meisten EU Laendern ensteht Anspruch auf einen Teil der Sozialleistungen erst nach 24 Monaten Beitragszahlung. In Deutschland sollte es entsprechend gelten.
Deutschland muss hier seine Buerger die im EU Ausland taetig sind im Auge behalten und deren Rechte in der EU staerken.
Es muss auch moeglich sein Sozialleistungen komplett fuer EU Buerger in Deutschland zu kuerzen wenn eine Arbeitslosigkeit nach 6 Monaten nicht wieder beendet wird.
Es geht darum den deutschen Staatsbuerger seine Rechte und Pflichten zu gewaehren und den EU Buergern und anderen Arbeitsmigranten ihre Rechte und Pflichten.
Beides darf nicht vermischt warden, Daenemark hat dies bereits im Grundsatz umgesetzt.

tsunami2
Menschenwürdiges Existenzminimum in der EU

Mir ist nicht bekannt das es europaweit ein einheitliches menschenwürdiges Existenzminimum gibt. Dies duerfte ja kaum unter dem deutschem Regelsatz liegen, da in den meisten Laendern Europa's die Lebenshaltungskosten im Durschnitt teurer sind. Es gab Gespraeche innerhalb der EU Kommission zu einer einheitlichen europaweiten Arbeitslosenversicherung die aber nicht vereinart wurde.
Bevor hier Forderungen gestellt werden sollte der Vergleich mit anderen EU Staaten sorgfaeltig erfolgen.
Deutschland hat wie viele andere Laender enorme Herausforderungen die Sozialsysteme in den naechsten Jahrzehnten zu stabilisieren, eine Verbesserung der Leistungen fuer deutsche Buerger ist leider in weite Ferne gerueckt. Aufgaben wie eine solidarische Mindestrente von 2000 Euro sollten in Deutschland kein Problem darstellen wenn das vorhandene Geld in Deutschland verbleibt.

Kommerz

Man könnte ja Sozialhilfe nur für die Dauer der vorher ausgeübten Arbeit gewähren. Also, wer ein Jahr gearbeitet hat, bekommt danach auch nur ein Jahr Sozialhilfe usw.

Thunderstorm
Eine Frage der Gerechtigkeit!

Die EU hätte die Gewährung der Freizügigkeit für Neumitglieder mit sozialen Standards und wirtschaftlicher Entwicklung verknüpfen müssen. Statt dessen wurde zwar viel Geld überwiesen, das aber nicht an den Stellen ankam wo es eingeplant war. Die Folgen kann man heute gut sehen. Die Hartz4 Anteile bestimmter Bevölkerungsgruppen sind seit der Gewährung der Freizügigkeit stark gestiegen. Schließlich muss man dazu nur ein Gewerbe für drei Monate anmeldet haben. Auf jeden Fall haben solche Gerichtsentscheidungen einen erheblichen Einfluss auf die weitere Zuwanderung und die Belastung unserer Sozialsysteme. Denn mit unseren Sozialstandards können die Neumitglieder im Moment nicht konkurrieren. Ich halte es jedenfalls für nicht gerecht dass ein Arbeiter der hier über Jahrzehnte beschäftigt war nach unverschuldeter Arbeitslosigkeit in Hartz4 fällt und damit genauso viel erhält wie jemand, der noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt hat. Das ist Gift für die Akzeptanz der EU.

BuBenzauber
dann müssen unsere Gesetze geändert werden,...

...oder sind Sie bereit auf Basis einer Grundsicherung zu leben und einen Teil Ihres Gehalts zu opfern, damit alle einreisenden Europäer versorgt sind. Muss nicht viel mehr dafür getan werden diesen Menschen eine Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen.

Gast
mein Vorschlag!

...weg mit Hartz 4
...wer nur hier und da mal arbeitet, bekommt nur einen Lebenserhaltungs-Kredit, bis zum nächste Job, ab dann wird er gestundet.
...wer 5 Jahre am Stück gearbeitet bekommt 0.5 Jahre Arbeitslosengeld
10Jahre=1Jahr
15Jahre=1.5Jahre
-
40Jahre=4 Jahre und dann in Rente mit Abzügen...fertig!

Es gibt wieder Sozialhilfe, und zwar nur für diejenigen, die körperlich oder geistig nicht in der Lage sind, zu arbeiten!
Dann eine Bürgerhilfe, hier gibt es Geld für kurzfristige Notlagen, wie arme Scheidungs-Familien oder Schicksalsschläge!
...wer keinen Bock hat, bekommt 400€ für Alles! (auch Wohnung!)
Wer Kinder in die Welt setzt, aber die Unkosten dafür der Allgemeinheit überlässt, muss jegliche Arbeiten aufnehmen die ihnen angeboten werden.z.B. Papierpicken im Park, Strassensanierung und Laub fegen! (aber ohne die lauten, stinkenden Laubbläser)
Ersparniss: ca. 70 Milliarden pro Jahr.

SGB
@consultus iuris um 6:37

Da D. eh kaum noch Mittel hat, um seine heruntergerechneten Arbeitslosen/- suchenden zu unterstützen, wird sich das Thema dahingehend erledigen, dass alle Bezieher dieser Einkommen nach SGB 2 und SGB 12 mit kräftigen Kürzungen auskommen müssen. Im schlimmsten Fall 0 Euro., da wir die schwarze Null brauchen.
Hätte D. 3 Mrd. in die Hand genommen und die Türkei und Jordanien in der Flüchtlingssituation unterstützt, würden gar keine oder nur wenige nach Deutschland weiterziehen. Jetzt ist es zu spät eine Änderung auf den Weg zu bringen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Da werden wir auch nicht mehr herauskommen.
WIR SIND ÜBERFORDERT.