Selfie

Ihre Meinung zu EU-Parlament lehnt Einschränkung der Panoramafreiheit ab

Touristen und Selfie-Fans bitte lächeln: Wer sich selbst vor öffentlichen Gebäuden in Deutschland fotografiert, kann die Fotos weiterhin problemlos posten. Das EU-Parlament lehnte Einschränkungen bei der sogenannten Panoramafreiheit ab. Von K. Küstner.

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20 Kommentare

Kommentare

Gast
Ablenkungsmanöver?

Nachdem um diese Sache so ein (berechtigter) Sturm getobt hat, stellt sich natürlich die Frage, ob in deren Windschatten etwas anderes still und heimlich durchgewinkt wurde.

Gast
Gute Entscheidung

Eine gute Entscheidung, die Panoramafreiheit beizubehalten!

tiberius gracchus
Und was ist

Wenn ich das Bild vom Eiffelturm erst in Deutschland hochlade?

Gast
Eigentlich wäre das eine gute Ablenkungsfinte

was ist besser, als erstmal einen offenkundig unsinningen Vorschlag, der alle EU-weit aufregt, so dass sogar Wikipedia dagegen kämpft, zu starten und dann mit großem Pomp ihn abblitzen zu lassen?

Der Effekt wäre unmittelbar - es wäre quasi belegt, dass die EU richtige Entscheidungen trifft!
Außerdem noch ein netter Nebeneffekt -nämlich das Ablenken von einer viel wichtigeren Entscheidung.

Wieviel unwichtiger erscheint jetzt die Zustimmung der EU für die TTIP gegen den Willen der eigenen Bevölkerung, welche zufällig just in selben Zeitraum fällt. Nicht wahr?

Alle schauen auf die Selfie-Freiheit und lassen dafür mit der wirklichen Freiheit machen was die Eurokraten wollen.

R. Schmid
Ständig wachsam

Tja, man versucht's halt, vielleicht merkt's ja keiner. Diese bauernschlaue "Taktik" hat in diesem Fall - Gott sei Dank - mal nichts gefruchtet. Und das, obwohl dieser irrwitzige Plan erst wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung so richtig an die Öffentlichkeit kam. Die Initiatoren, die die ursprüngliche Absicht einer Abgeordneten in ihr glattes Gegenteil umzukehren versucht haben, haben wohl nicht mit dem Proteststurm gerechnet, den ihr Entwurf innerhalb kürzester Zeit ausgelöst hat. So hat schließlich doch im Europäischen Parlament die Vernunft gesiegt und der Abmahnanwaltsmafia wurde ein Riegel vorgeschoben. Eins zeigt dieser Fall von Neuem: Die demokratische Öffentlichkeit hat allen Grund, in heutigen Zeiten bezüglich der Einschränkung von Bürgerrechten ständig misstrauisch und wachsam zu sein.

Leser_Home
Am Kern vorbei agiert

Eine Vereinheitlichung in ganz Europa, natürlich nach derzeitigem Standard einer Panoramafreiheit, das wäre wünschenswert gewesen. Doch dieser Gedankenansatz scheint ja nicht mal ansatzweise bei den EU_Politikern angekommen zu sein. Es ist doch schon immer wieder bewundernswert, wie die EU-Politiker vollkommen an der Realität bzw. den realen Erfordernissen vorbei agieren. Warum lag die Panoramafreiheit als solche auf dem Prüfstand? Warum wurde nicht stattdessen die Einführung der Panoramafreiheit in ganz Europa favorisiert? Scheinbar scheint man mehr oder ausschließlich auf Verbote und Verschärfungen in der EU Wert zu legen als auf Vereinheitlichungen bzw. Angleichungen! Für solche Gedankengänge brauchen wir definitiv keine EU-Politiker. Damit schafft sich die EU als solche selbst ab.

fpr
Nur ein Phantom?!

Da zeigt die Bevölkerung fast schon ausnahmsweise einmal großes Interesse an einem brandaktuellen Thema und wird dadurch in einem Parlament gehört - und dann wird diese Interessensbekundung einfach als Hysterie und "Phantom" abgetan? Frechheit!

Xabbu
Die klassische Vernebelungstaktik ...

... der EU. Großsprecherisch kundtun daß sich nichts ändert und daß jeder jederzeit alles fotografieren und hochladen darf.

Dieser Satz bleibt dann dem geneigten Leser im Gedächtnis hängen ...

... und er wird sich hinterher wenn die Rechnung kommt fragen ...

Was den Eifelturm bei Nacht denn vom Eifelturm bei Tage unterscheidet.

Vielleicht sollte man die angesprochenen Länder als Urlauber einfach meiden. Dann braucht man sich hinterher nicht zu ärgern, weil kein Abmahnbrief kommt. Mir scheint daß man jenen welche auf Abzocke "gebürstet" sind, nur beikommt indem man sie dort trifft wo's richtig weh tut. Am Geldbeutel.

Resistance1405
Na also, geht doch Brüssel - Panoramafreiheit ist Menschenrecht!

Na also, geht doch Brüssel. Denn dass hier:

Letztlich entscheidend dafür, wie es mit der Freiheit zu klicken und zu posten weiter geht, ist in der Tat die EU-Kommission. Und die, verspricht Oettinger, habe nicht vor, die Panoramafreiheit einzuschränken: "Was man mit dem Auge als Bürger auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Europa sehen darf, sollte man auch mit der Kamera fotografieren dürfen."

ist exakt richtig. Ich sehe die Panoramafreiheit als ein Menschenrecht an und die sollte nicht nur für uns hier in Europa gelten, sondern für ALLE Menschen weltweit. Einschränkungen der Panoramafreiheit sind immer auch eine Einschränkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit und eine Einschränkung der Berufsfreiheit für Fotografen. Denn: ohne diese Bilder gäbe es keine Reisekataloge mehr in den Reisebüros, es gäbe keine Reiseführer mehr, die man als Buch kaufen kann vor Reiseantritt, es gäbe keine Postkarten mehr mit den Motiven der Sehenswürdigkeiten eines Landes.

Resistance1405
@ Brüssel: soziale Netzwerke sind PRIVATE Nutzung

Außerdem Brüssel:

es kann nicht sein, dass soziale Netzwerke immer gleich als erstes als kommerzielle Nutzung angesehen werden zum Wohle der Abmahner. Wir betrachten soziale Netzwerke als PRIVATE Nutzung. Und deswegen sehe ich es so, dass Bilder von solchen Bauwerken openource gestellt gehören und nicht unter proprietäre Lizenz.

Denn ich frage mal ganz offen in Sachen Bürokratie:

1. wo hätten wir den wegen der Foto-Erlaubnis nachfragen sollen (also wer ist da zuständig)??

2. wie viel kosten solche miesen proprietären Lizenzen??

3. wieso haben viele Länder kein Interesse daran, dass ihre Sehenswürdigkeiten der Öffentlichkeit bekannt werden, egal ob nun alte Kunstwerke oder neue moderne Kunstwerke??

Denn ich sage es zu diesem Punkt 3 mal so: wer ist es denn, der oder die die Namen der Künstler überhaupt erst groß macht mit den Bildern von solchen Bauwerken? Wer gibt denn die Namen der Künsler überhaupt erst weiter??

Richtige Antwort: das sind wir Bürger und die Touristenführer.

fa66
@tiberius gracchus: »Eiffelturm in DE«

»Bild vom Eiffelturm erst in Deutschland hochladen«

Vorab: Es geht in deinem Beispiel nicht um den Eiffelturm selbst, sondern um dessen nächtliche Illuminierung, für die der Lichtsetzer Verwertungsrechte aus seinem Recht als Urheber einfordert. Auch geht’s formal nicht ums Fotografieren, sondern um die Veröffentlichung.

FR, BE, LU, IT und GR kennen ja gar keine Panoramafreiheit, so müsste dort (absurd, weil bei den Massen an Touristen inpraktikabel) jeder jedesmal die Rechte am Objekt klären.

(Eingeschränkte Panoramafreiheit heute: in LT, LV, EE, SL, RO, BG nur nicht-kommerziell; in FI, DK nur für Gebäude)

M.W. gilt in der EU formal das Recht des Landes, in dem das Bild verfertigt wurde. So könnte der Rechteverwerter jener Eiffelturmbeleuchtung diese nach französischer Norm auch in DE verfolgen lassen.

Wolfgang Mackowiak
Nackter Hollande

Was die Parlamente, in denen die Panoramafreiheit nicht gegeben ist, wie z.B. Italien und Frankreich, nicht bedacht haben: Das Urheberrecht bezieht sich nicht nur auf Gebäude etc. sondern auch auf Kleidung (Schnitt, Farbgebung etc.). Wer also nicht abgemahnt werden will, sollte sein menschliches Fotoobjekt dazu auffordern, erstmal aus den Kleidern zu schlüpfen. Ich weiß zwar nicht, wie viele zum Beispiel den franz. Premierminister Hollande nackt sehen wollen - aber immerhin wär das ein Anfang für sonst rare nackte Tatsachen aus der Welt der Mächtigen.

fa66
@Resistance1405: »Private Nutzung«

»Wir betrachten soziale Netzwerke als PRIVATE Nutzung«

Genau an deiner Betrachtung werden sich Abmahner, Abgemahnte und Gerichte erstmal genüsslich festbeißen, bis sich eine gefestigte Rechtsprechung etabliert hat.

Denn wenn der Flickrinstagrampicasavisagebuch-Nutzer höchstselbst beim Abschluss des Nutzugsvertrags dem Dienstleister bekundet, alle Nutzungsrechte an den Bildwerken zu haben, der Onlinefotoalbumdienstleister sich dann aber selbst die kommerzielle Verwertung einräumt, mag, so ein Szenario, der Dienstleister abgemahnt, der Einsteller dann vom Dienstleister in Regress genommen werden. Alles nicht schön. Alles bisher im Sinne der Verbrauchers unzureichend geklärt.

Gast
Brüssel hört auf die Bürger - gutes Zeichen!

Der Vorschlag zur Einschränkung der Panoramafreiheit war vielleicht "gut gemeint", aber gefährlich. Wenn ich jetzt lese, dass man auf die geäußerten Vorbehalte aus der Bevölkerung reagiert habe, freut es mich: Es lebe die Demokratie!

Und: Es lohnt sich, mehr aus dem EU-Parlament zu berichten bzw. wahrzunehmen was dort geschieht. Bleibt zu hoffen, die Lektion wird auch insachen TTIP verstanden.

fa66
@tsleser: »Fressen für Russland«

Umso amüsanter, als dass es in RU Panoramafreiheit (wennauch nur für Gebäude, nicht für Kunstwerke, also wie in DK und FI) gibt, anders als etwa UA und BY, die wie FR keine haben.

Die restriktiven EP-Kompromissvorschläge hätten ja die Panoramafreiheit auf ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch reduziert. Mit all’ den versteckten Fallstricken zur Nichtkommerzialität, die sich kein vernünftig Denkender wünschen kann.

Eigentlich sind FR, BE, IT et al. jetzt erst recht aufgefordert, die Panoramafreiheit in einem Maße wie UK, NL, DE et al. einzuführen.

Resistance1405
Wie wäre es mit opensource-Wetterbildern bei der Tagesschau?

Außerdem würde ich mich in Sachen Panoramafreiheit freuen, wenn die Tagesschau zum Beispiel ihre Wetterbilder, die ma hier findet:

https://wetter.tagesschau.de/

ebenfalls opensource stellen würde. Denn viele dieser Bilder würden sich sehr schön als Desktop-Wallpaper eignen. Da würden auch wir Linux-User nämlich Danke sagen. Vielleicht denkt die Tagesschau-Redaktion ja mal darüber nach.

Liebe Grüße
Resistance1405

TSuser2014
Gott sei Dank

Parlament hat auf die Menschen gehört!" Stimmt, die panoramafreiheit ist viel wichtiger. Da gehen dann auch proteste/ Beschwerden im großen Stil. Ganz anders bei TTIP!!!

Wegen der panoramafreiheit scheinen sich die Menschen zu beschweren, TTIP wird unverhältnismäßig ignoriert!! Ich wünsche selfies wenn TTIP erste Auswirkungen zeigt.

Ach ich vergaß, das Parlament ist ja gar nicht involviert!! Gut das ihr die panoramafreiheit bewahrt habt. (Ironie Off)

nikioko
@tiberius gracchus (16:48)

Und was ist wenn ich das Bild vom Eiffelturm erst in Deutschland hochlade?

____

Da der Architekt des Eiffelturms, Charles Léon Stephen Sauvestre, 1919 gestorben und damit deutlich länger als 70 Jahre tot ist, hätte es in diesem Fall auch ohne Panoramafreiheit nie eine Urheberrechtsverletzung geben können.

d3bu663r
Zweierlei Maß?

Wie kann es dann sein das man den Deutschen auferlegt die Grenzwerte für Belastungen in Kinderspielzeug zu erhöhen, wie es EU Gesetzte vorschreiben, und ich dann nicht mein Bild des nächtlichen Eiffelturm bei Facebook posten darf?! Wieso wird da mit zweierlei Maß gemessen? Absolute Frechheit!

d3bu663r
@ nikioko

Das stimmt so nicht. Der Eigelturm am Tag ist erlaubt, in der Nacht mit Beleuchtung, leider nicht!