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Die Methode der Volkszählung aus dem Jahr 2011 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Frank Bräutigam erklärt, was das Urteil für die Kommunen bedeutet.
Das Verfassungsgericht spricht sein Urteil zum Zensus 2011. Geklagt hatten Berlin und Hamburg, deren Einwohnerzahlen durch die Statistik sanken. Die Folgen: Deutlich weniger Geld aus dem Finanzausgleich. Von F. Bräutigam.
Bei der vergangenen Volkszählung wurde die Einwohnerzahl von Berlin und Hamburg nach unten korrigiert - mit gravierenden Folgen: Mehr als fünf Milliarden Euro gehen den Ländern damit durch die Lappen. Deshalb klagen sie jetzt vor dem Verfassungsgericht. Von Frank Bräutigam.