Wer in der DDR einen Ausreiseantrag stellte, verlor oft seinen Arbeitsplatz - indem er zur Kündigung gezwungen wurde. Eine zufällig in Schwerin aufgetauchte Stasi-Richtlinie belegt, dass es sich um Nötigung handelte. Betroffene, die so um ihre Rentenansprüche gebracht wurden, können diese nun einfordern.